Privatpersonen

Steuern für Privatpersonen

Schweizer Fachwissen für Privatpersonen

Diese Fachübersicht erklärt die wichtigsten Schweizer Steuerfragen für Privatpersonen: von Steuerpflicht, Einkommen und Vermögen über Abzüge, Quellensteuer und Kapitalanlagen bis zu Immobilien, Vorsorge und dem kantonalen Steuerverfahren.

Das Schweizer System

Bund, Kanton und Gemeinde wirken zusammen

Natürliche Personen zahlen in der Schweiz grundsätzlich Einkommenssteuern an Bund, Kanton und Gemeinde. Die direkte Bundessteuer folgt schweizweit einheitlichen Regeln. Die kantonalen und kommunalen Steuern unterscheiden sich dagegen nach Wohnort.

Hinzu kommt die kantonale und kommunale Vermögenssteuer. Deshalb hängt die Gesamtbelastung nicht nur von der Höhe und Art des Einkommens ab, sondern auch vom Kanton, von der Gemeinde, vom Zivilstand, von Kindern und weiteren persönlichen Umständen.

Direkte Bundessteuer

Einkommenssteuer des Bundes mit schweizweit geltender Bemessungsgrundlage und progressivem Tarif.

Kantons- und Gemeindesteuern

Einkommen und Vermögen werden nach kantonalem Recht und mit den örtlichen Steuerfüssen besteuert.

Besondere Steuerarten

Je nach Sachverhalt können Quellensteuer, Verrechnungssteuer, Grundstückgewinn-, Erbschafts- oder Schenkungssteuer relevant sein.

Themenübersicht

Die wichtigsten Steuerfragen für Privatpersonen

01

Tax Residence

Steuerpflicht und Wohnsitz

Unbeschränkte oder beschränkte Schweizer Steuerpflicht aufgrund persönlicher oder wirtschaftlicher Zugehörigkeit.

  • Steuerrechtlicher Wohnsitz
  • Aufenthalt in der Schweiz
  • Zuzug und Wegzug
  • Wochenaufenthalt
  • Doppelwohnsitz
  • Beschränkte Steuerpflicht
Steuerpflicht und Wohnsitz
02

Income Tax

Steuerbares Einkommen

Welche Einkünfte aus Arbeit, Selbständigkeit, Vermögen, Immobilien und Vorsorge in der Schweiz zu deklarieren sind.

  • Arbeitslohn und Boni
  • Selbständigerwerb
  • Zinsen und Dividenden
  • Mieterträge
  • Renten und Pensionen
  • Weitere Einkünfte
Steuerbares Einkommen
03

Tax Exemptions

Steuerfreie Einkünfte

Nicht jeder Vermögenszufluss ist steuerbares Einkommen. Besonders wichtig sind private Kapitalgewinne, Erbschaften und Schenkungen.

  • Private Kapitalgewinne
  • Erbschaften
  • Schenkungen
  • Versicherungsleistungen
  • Kapitalgewinn oder Einkommen
  • Weitere Ausnahmen
Steuerfreie Einkünfte
04

Deductions

Abzüge

Berufskosten, Vorsorgebeiträge, Schuldzinsen, Krankheitskosten und persönliche Abzüge mindern je nach Sachverhalt die Bemessungsgrundlage.

  • Berufskosten
  • Säule 3a
  • Einkäufe 2. Säule
  • Schuldzinsen
  • Krankheitskosten
  • Kinder- und Sozialabzüge
Steuerliche Abzüge
05

Wealth Tax

Vermögenssteuer

Die Kantone und Gemeinden erheben eine jährliche Steuer auf dem Reinvermögen.

  • Bankguthaben
  • Wertschriften
  • Kryptowerte
  • Liegenschaften
  • Beteiligungen
  • Schuldenabzug
Vermögenssteuer
06

Tax Return

Steuererklärung und Fristen

Die kantonale Steuererklärung dient zugleich der Veranlagung der direkten Bundessteuer. Fristen und Verfahren richten sich nach dem Kanton.

  • Ordentliche Steuererklärung
  • Einreichefristen
  • Fristverlängerung
  • Provisorische Rechnung
  • Veranlagung
  • Einsprache
Steuererklärung und Fristen
07

Withholding Tax

Quellensteuer

Bei bestimmten ausländischen Arbeitnehmern wird die Steuer direkt durch den Arbeitgeber vom Lohn abgezogen.

  • Quellensteuerpflicht
  • Tarifcodes
  • Ordentliche Veranlagung
  • Zusätzliche Einkünfte
  • Vermögen
  • Korrekturanträge
Quellensteuer
08

Investments

Kapitalanlagen und Verrechnungssteuer

Zinsen, Dividenden und Fondserträge sind grundsätzlich steuerbar; private Kapitalgewinne bleiben regelmässig steuerfrei.

  • Aktien und Obligationen
  • Fonds und ETFs
  • Kryptowährungen
  • Private Kapitalgewinne
  • Wertschriftenhandel
  • Verrechnungssteuer
Kapitalanlagen
09

Real Estate

Immobilien und Eigenheim

Bei selbstgenutzten und vermieteten Liegenschaften greifen Einkommens-, Vermögens- und kantonale Objektsteuern ineinander.

  • Eigenmietwert
  • Mieterträge
  • Unterhaltskosten
  • Hypothekarzinsen
  • Grundstückgewinnsteuer
  • Ausländische Immobilien
Immobilienbesteuerung
10

Retirement

Vorsorge, Renten und Kapitalbezüge

Beiträge und Leistungen aus AHV, beruflicher und privater Vorsorge werden steuerlich unterschiedlich behandelt.

  • AHV-Renten
  • Pensionskassenrenten
  • Kapitalbezug
  • Säule 3a
  • Pensionskasseneinkauf
  • Ausländische Renten
Vorsorge und Renten

Verwandte Themen

Nachfolge und internationale Sachverhalte in eigenen Guides

Erbschaften und Schenkungen können bei der persönlichen Einkommens- und Vermögensbesteuerung eine Rolle spielen. Die eigentliche Nachlass- und Schenkungsbesteuerung sowie die Unternehmensnachfolge werden jedoch im separaten Guide zu Nachfolge, Erbschaft und Immobilien behandelt.

Ausländische Einkünfte, Vermögenswerte, Immobilien, Renten, Grenzgängersachverhalte sowie Zu- und Wegzüge werden im internationalen Fachwissen aus Schweizer Sicht vertieft.

Steuerliche Zugehörigkeit

Wer ist in der Schweiz steuerpflichtig?

Eine unbeschränkte Steuerpflicht besteht grundsätzlich, wenn sich der steuerrechtliche Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz befindet. Dann werden grundsätzlich das weltweite Einkommen und das weltweite Vermögen erfasst.

Ausländische Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke werden regelmässig im Ausland besteuert. Sie können in der Schweiz jedoch für die Bestimmung des anwendbaren Steuersatzes berücksichtigt werden.

Auch ohne Schweizer Wohnsitz kann eine beschränkte Steuerpflicht entstehen, etwa durch eine Schweizer Liegenschaft, eine Betriebsstätte oder bestimmte Erwerbstätigkeiten.

Deklaration

Steuererklärung, Quellensteuer und Verrechnungssteuer

Die kantonalen Steuerbehörden veranlagen mit einer Steuererklärung sowohl die Kantons- und Gemeindesteuern als auch die direkte Bundessteuer. Die Einreichefristen und Verlängerungsmöglichkeiten richten sich nach dem jeweiligen Kanton.

Quellenbesteuerte Arbeitnehmer reichen nicht in jedem Fall automatisch eine ordentliche Steuererklärung ein. Eine nachträgliche ordentliche Veranlagung kann jedoch obligatorisch sein oder auf Antrag erfolgen.

Die Verrechnungssteuer auf bestimmten Kapitalerträgen ist von der Quellensteuer auf Erwerbseinkommen zu unterscheiden. Bei ordnungsgemässer Deklaration können in der Schweiz ansässige Personen sie grundsätzlich zurückfordern oder anrechnen lassen.

Kantonale Steuerguides

Einkommens- und Vermögenssteuer in allen 26 Kantonen

Die persönliche Steuerbelastung wird wesentlich durch den Wohnkanton und die Wohngemeinde bestimmt. Für jeden Kanton entsteht deshalb eine eigene Übersicht zur Einkommens- und Vermögenssteuer, zu kantonalen Abzügen, Tarifen, Steuerfüssen, Fristen und Verfahrensfragen.

Diese kantonalen Privatsteuer-Guides werden zugleich Bestandteil der jeweiligen Kantons-Hubs, in denen später Steuerinformationen und passende Leistungen für Privatpersonen und Unternehmen zusammengeführt werden.

Beratung und Deklaration

Unterstützung bei Ihrer persönlichen Steuersituation

Wir unterstützen bei Schweizer Steuererklärungen, Quellensteuerfragen, Kapitalanlagen, Immobilien, Vorsorge und grenzüberschreitenden Sachverhalten mit Deutschland oder den USA.

Hinweis

Allgemeine Information statt Einzelfallberatung

Diese Fachübersicht ersetzt keine auf den konkreten Einzelfall abgestimmte steuerliche oder rechtliche Beratung. Kantonale Praxis, persönliche Verhältnisse und internationale Bezüge können die Beurteilung wesentlich verändern.

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