Kanton Basel-Landschaft · Vermögenssteuer
Vermögenssteuer im Kanton Basel-Landschaft
Natürliche Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft zahlen auf ihrem steuerbaren Reinvermögen Staats- und Gemeindesteuer. Seit der Vermögenssteuerreform I von 2023 gelten höhere Freibeträge, ein Stufentarif von 1,1 ‰ bis 3,3 ‰ und die Bewertung von Wertschriften zum Verkehrswert.
Überblick
Wie funktioniert die Baselbieter Vermögenssteuer?
Die Vermögenssteuer wird jährlich auf dem Reinvermögen am Ende der Steuerperiode erhoben. Bei unbeschränkter Steuerpflicht bildet grundsätzlich das weltweite Vermögen den Ausgangspunkt; Liegenschaften in anderen Kantonen und im Ausland werden ausgeschieden, bleiben aber für den Steuersatz relevant.
Vom Reinvermögen werden die persönlichen Freibeträge abgezogen: CHF 90’000 für Alleinstehende und CHF 180’000 für Verheiratete und Alleinerziehende. Liegt das steuerbare Vermögen danach unter CHF 10’000, wird keine Vermögenssteuer erhoben.
Auf das steuerbare Vermögen wird der Stufentarif der Staatssteuer angewendet. Die Gemeinde erhebt ihre Steuer in Prozent dieser Staatssteuer; hinzu kommt gegebenenfalls die Kirchensteuer.
Die Vermögenssteuer wurde 2023 umgebaut.
Mit der Vermögenssteuerreform I, die das Stimmvolk am 27. November 2022 angenommen hat, fielen die besonderen Baselbieter Steuerwerte für Wertschriften weg. Im Gegenzug sank der Höchstsatz der Staatssteuer von 4,6 ‰ auf 3,3 ‰, und die Freibeträge wurden von CHF 75’000 bzw. 150’000 auf CHF 90’000 bzw. 180’000 erhöht.
Systematik
Vier Schritte zur Baselbieter Vermögenssteuer
1. Vermögenswerte erfassen
Bankguthaben, Wertschriften, Beteiligungen, Liegenschaften, Lebensversicherungen mit Rückkaufswert und weitere Vermögenswerte werden mit ihrem Stand am Ende der Steuerperiode deklariert.
2. Vermögenswerte bewerten
Kotierte Wertschriften gelten zum Kurswert, nicht kotierte werden geschätzt. Liegenschaften zählen mit dem Katasterwert, der auf einer älteren Schätzungsbasis beruht.
3. Schulden und Freibeträge abziehen
Nachgewiesene Schulden mindern das Reinvermögen. Danach werden die Freibeträge von CHF 90’000 bzw. CHF 180’000 abgezogen; einen zusätzlichen Kinderabzug kennt die Baselbieter Vermögenssteuer nicht.
4. Tarif und Gemeindesteuer anwenden
Auf das steuerbare Vermögen werden die Sätze von 1,1 ‰, 2,9 ‰ und 3,3 ‰ stufenweise angewendet. Die Gemeindesteuer beträgt einen Prozentsatz dieser Staatssteuer.
Massgebend ist das Nettovermögen nach Freibetrag.
Ein Ehepaar mit einem Reinvermögen von CHF 400’000 versteuert nicht CHF 400’000, sondern nach Abzug des Freibetrags von CHF 180’000 ein steuerbares Vermögen von CHF 220’000.
Besonderheit Basel-Landschaft
Stufentarif und Freibeträge nach der Reform
Seit dem 1. Januar 2023 besteuert Basel-Landschaft das Vermögen in drei Stufen. Jeder Satz gilt nur für den Vermögensteil, der in die jeweilige Stufe fällt – die Belastung steigt deshalb gleitend an.
Erste CHF 150’000: 1,1 ‰
Die ersten CHF 150’000 des steuerbaren Vermögens werden bei der Staatssteuer mit 1,1 ‰ belastet.
CHF 150’001 bis 350’000: 2,9 ‰
Für den Vermögensteil zwischen CHF 150’001 und CHF 350’000 beträgt der Satz der Staatssteuer 2,9 ‰.
Über CHF 350’000: 3,3 ‰
Vermögensteile über CHF 350’000 werden mit 3,3 ‰ besteuert. Eine Belastungsobergrenze für Einkommens- und Vermögenssteuer kennt Basel-Landschaft nicht.
Freibeträge statt Kinderabzug
Der Freibetrag beträgt CHF 90’000 für Alleinstehende und CHF 180’000 für Verheiratete und Alleinerziehende. Kinder erhöhen den Freibetrag bei der Vermögenssteuer nicht.
Vermögenssteuertarif der Staatssteuer seit 2023
| Steuerbares Vermögen | Satz Staatssteuer |
|---|---|
| erste CHF 150’000 | 1,1 ‰ |
| CHF 150’001 bis 350’000 | 2,9 ‰ |
| über CHF 350’000 | 3,3 ‰ |
Gemeinde- und Kirchensteuer kommen hinzu.
Die Tarifsätze betreffen die Staatssteuer. Die Gemeinde erhebt zusätzlich einen Prozentsatz dieser Staatssteuer – 2026 etwa 49 % in Binningen oder 60 % in Füllinsdorf.
Wohnort
Die Wohngemeinde beeinflusst die Vermögenssteuer
Die Baselbieter Gemeinden legen ihren Steuerfuss jedes Jahr in Prozent der normalen Staatssteuer fest; gesetzlich zulässig sind höchstens 80 %. Für 2026 haben sieben Gemeinden ihren Steuerfuss geändert, die übrigen blieben unverändert.
Einen kantonalen Steuerfuss kennt Basel-Landschaft nur bei der Einkommenssteuer. Bei der Vermögenssteuer bestimmen deshalb neben dem Tarif vor allem der Gemeindesteuerfuss und die Kirchensteuer die Gesamtbelastung.
Bewertung
Bewertung von Wertschriften, Beteiligungen und Liegenschaften
Kotierte und regelmässig gehandelte Wertschriften werden zum Kurswert besteuert; die früheren Baselbieter Sonderwerte für Wertschriften mit tiefer Rendite sind seit 2023 abgeschafft. Nicht kotierte Wertpapiere werden geschätzt. Mitarbeiterbeteiligungen gelten zum Verkehrswert, Sperrfristen werden mit einem einheitlichen Einschlag von 20 % berücksichtigt.
Für Liegenschaften ist die Katasterschätzung massgebend. Der Katasterwert setzt sich aus Boden- und Gebäudewert zusammen und beruht auf einer Schätzungsbasis von 1973, die 1983 allgemein um 50 % angehoben wurde. Für die interkantonale Steuerausscheidung werden die Werte nichtlandwirtschaftlicher Baselbieter Liegenschaften mit einem Repartitionsfaktor von 385 % umgerechnet.
Patente im Geschäftsvermögen werden für die Vermögenssteuer nur zu 20 % erfasst.
International
Vermögen im Ausland und in anderen Kantonen
Ausländische Liegenschaften und Liegenschaften in anderen Kantonen werden von der Baselbieter Vermögenssteuer ausgenommen, aber für die Bestimmung des Steuersatzes berücksichtigt. Für die Umrechnung ausserkantonaler und ausländischer Werte auf die Baselbieter Bewertungsbasis gelten besondere Regeln.
Bei Zuzug, Wegzug oder Vermögen in mehreren Staaten sind zudem die Doppelbesteuerungsabkommen und die Regeln der Steuerausscheidung zu beachten.
Steuerberechnung
Vermögenssteuer im Kanton Basel-Landschaft berechnen
Für eine Schätzung steht der offizielle Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Verfügung; Wohngemeinde, Zivilstand und Konfession sollten dabei korrekt erfasst werden. Die ESTV fasst im Kantonsblatt zudem Tarif, Freibeträge und Bewertungsregeln zusammen.
Standardfall oder Beratungsfall?
Wann wird die Baselbieter Vermögenssteuer komplex?
Unternehmer
Der Steuerwert nicht kotierter Beteiligungen kann zu erheblichem steuerbarem Vermögen führen, ohne dass entsprechende private Liquidität vorhanden ist.
Liegenschaften
Katasterwerte, Repartitionsfaktoren und die Verteilung der Schulden bestimmen, welcher Teil des Vermögens in Basel-Landschaft und welcher in anderen Kantonen besteuert wird.
Zuzug und Wegzug
Bei einem Wohnsitzwechsel während des Jahres sind Stichtag, Dauer der Steuerpflicht und Aufteilung zwischen Kantonen oder Staaten zu klären.
International
Auslandsimmobilien, US- oder deutsche Depots und ausländische Gesellschaften erfordern eine Steuerausscheidung und den Abgleich mit Doppelbesteuerungsabkommen.
Elektronische Deklaration
Vermögen in E-Tax BL deklarieren
Die Steuererklärung kann mit E-Tax BL elektronisch erstellt werden. Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige reichen sie grundsätzlich bis 31. März ein; eine Fristverlängerung um bis zu zwei Monate wird ohne Gesuch gewährt.
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