Über TaxRep
Persönliche Cross-Border-Steuerberatung über mehrere Steuerordnungen hinweg
TaxRep betreut nationale und grenzüberschreitende Steuerfälle mit Bezug zur Schweiz, Deutschland und den USA. Im Mittelpunkt steht nicht die Weiterleitung zwischen verschiedenen Länderberatern, sondern eine persönliche fachliche Gesamtbetreuung des Cross-Border-Sachverhalts.
Eine zentrale fachlich verantwortliche Person beurteilt selbst das Zusammenspiel der beteiligten Steuerordnungen und Doppelbesteuerungsabkommen und bleibt von der ersten Analyse über Steuererklärungen und Fristen bis zu Bescheiden, Steueranrechnungen, Behördenrückfragen und notwendigen Korrekturen im Fall.
Warum unser Cross-Border-Modell einen Unterschied machtPersönliche Verantwortung
Eine fachliche Sicht auf Schweiz, Deutschland und die USA
Cross-Border-Fälle sind häufig gerade deshalb schwierig, weil dieselben Einkünfte, Vermögenswerte, Beteiligungen oder Lebenssachverhalte nach mehreren nationalen Steuersystemen gleichzeitig beurteilt werden müssen.
Die entscheidenden Fragen entstehen deshalb oft nicht innerhalb eines einzelnen Landes, sondern an den Schnittstellen zwischen den Steuerordnungen: Ansässigkeit, Einkunftszuordnung, Doppelbesteuerungsabkommen, Quellensteuern, Foreign Tax Credits, Beteiligungen, Vorsorge und spätere Folgeprozesse.
Das TaxRep-Modell setzt deshalb auf eine zentrale Person, die diese Wechselwirkungen selbst fachlich beurteilen kann und nicht lediglich Ergebnisse verschiedener Länderberater zusammenführt.
Unser Cross-Border-Modell
Mehr als die Koordination verschiedener Länderberater
Ein zentraler Ansprechpartner kann auch in einem klassischen Netzwerk- oder Kooperationsmodell vorhanden sein. Entscheidend ist jedoch, ob diese Person die steuerlichen Wechselwirkungen selbst beurteilt oder lediglich zwischen verschiedenen Fachpersonen koordiniert.
Die beteiligten Steuerordnungen und Doppelbesteuerungsabkommen werden nicht isoliert voneinander, sondern im Zusammenhang beurteilt.
Die steuerliche Behandlung wird mit Blick auf alle betroffenen Länder entwickelt, bevor die jeweiligen Erklärungen eingereicht werden.
Dieselbe Ansprechperson bleibt auch bei Bescheiden, Steueranrechnungen, Nachreichungen und Behördenfragen in den Fall eingebunden.
Ziel ist nicht lediglich eine bequemere Kommunikation. Weniger Schnittstellen reduzieren Informationsverlust, erleichtern konsistente Steuerpositionen und schaffen Kontinuität zwischen Beratung, Steuererklärungen und späteren Verfahren.
Von der Beratung bis zum Verfahren
Der Fall endet nicht mit der Abgabe der Steuererklärung
In grenzüberschreitenden Fällen greifen die steuerlichen Verfahren verschiedener Länder häufig zeitlich ineinander.
Ein ausländischer Steuerbescheid kann für die Steueranrechnung im anderen Staat erforderlich sein. Eine Behörde kann zusätzliche Nachweise verlangen. Eine geänderte Steuerfestsetzung kann eine Korrektur oder erneute Einreichung in einem anderen Land notwendig machen.
Deshalb umfasst die Cross-Border-Betreuung bei TaxRep nicht nur Analyse und Filing, sondern kann auch Bescheidprüfung, Steueranrechnung, Behördenkorrespondenz, Nachreichungen, Amendments und notwendige Korrekturen einschließen.
Organisation und rechtliche Zuständigkeit
Persönliche Gesamtbetreuung mit klarer rechtlicher Leistungserbringung
Die persönliche Cross-Border-Betreuung bedeutet nicht, dass sämtliche Leistungen rechtlich von einer einzigen Gesellschaft erbracht werden. Leistungen, für die eine lokale berufliche oder rechtliche Zuständigkeit erforderlich ist, werden durch die entsprechend zuständige Gesellschaft erbracht.
Für den Mandanten bleibt der Cross-Border-Sachverhalt dennoch fachlich zusammenhängend: Die zentrale Ansprechperson kennt den gesamten Fall, entwickelt die grenzüberschreitenden Positionen gemeinsam und koordiniert die erforderlichen Erklärungen und Folgeprozesse.
Schweizer Steuerberatung, Steuerdeklarationen und weitere Schweizer Leistungen werden durch die hierfür zuständige Schweizer Gesellschaft erbracht.
taxrep.chDeutsche Steuerberatung und Deklarationsleistungen werden durch die hierfür zuständige deutsche Berufsgesellschaft erbracht.
taxrep.deUS-amerikanische Steuerberatung, US Tax Compliance und internationale US-Meldepflichten werden durch die hierfür zuständige US-Gesellschaft erbracht.
taxrep.usDer Leistungserbringer und der jeweilige Auftragsumfang bleiben transparent. Gleichzeitig muss der grenzüberschreitende Sachverhalt nicht fachlich zwischen mehreren unabhängigen Länderberatern vermittelt werden.
Unser Ansatz
Persönlich, fachlich integriert und auf den gesamten Fall ausgerichtet
Nationale Steuerfragen werden nicht unabhängig voneinander behandelt, sondern mit Blick auf ihre grenzüberschreitenden Wechselwirkungen.
Komplexe Sachverhalte werden in konkrete Steuerpositionen, Erklärungspflichten, Handlungsoptionen und nächste Schritte übersetzt.
Beratung, Steuererklärungen, Fristen, Bescheide, Steueranrechnungen und spätere Behördenfragen werden als Teile desselben Cross-Border-Falls betrachtet.
Kontakt
Ein Ansprechpartner für Ihren gesamten Cross-Border-Steuerfall.
Im Erstgespräch klären wir, welche Steuerordnungen betroffen sind, welche grenzüberschreitenden Wechselwirkungen bestehen und welche Beratungs-, Filing- und Folgeprozesse für Ihren Fall erforderlich sind.
