Schweiz · Deutschland · USA

Persönliche Cross-Border-Steuerberatung aus einer Hand

Eine für alle betroffenen Länder beruflich qualifizierte Person bearbeitet Ihren gesamten grenzüberschreitenden Steuerfall und trägt die fachliche Gesamtverantwortung. Sie beurteilt die nationalen Steuerregeln, die anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen und ihre Wechselwirkungen selbst. Wir erstellen die beauftragten Steuererklärungen und Informationsmeldungen und begleiten auch die vereinbarten Folgeprozesse.

Warum unser Cross-Border-Modell einen Unterschied macht

Was bei TaxRep anders ist

Eine verantwortliche Person. Qualifiziert für alle betroffenen Länder.

Bei einem Fall mit zwei Ländern ist dieselbe verantwortliche Person für beide Länder beruflich qualifiziert. Bei einem Fall mit drei Ländern umfasst ihre Qualifikation alle drei Länder. Sie entwickelt die steuerlichen Positionen im Zusammenhang und bleibt für die fachliche Bearbeitung des gesamten Falls verantwortlich.

Eine Ansprechperson Ihre verantwortliche Fachperson kennt den gesamten Sachverhalt und bleibt von der Analyse bis zu den beauftragten Folgearbeiten Ihre zentrale Ansprechperson.
Eine gemeinsame steuerliche Analyse Die verantwortliche Person beurteilt die nationalen Steuerordnungen, die anwendbaren DBA und die grenzüberschreitenden Wechselwirkungen selbst.
Eine gemeinsame Datengrundlage Informationen und Unterlagen werden für den gesamten Fall zusammengeführt und für die Steuererklärungen und Meldepflichten aller betroffenen Länder genutzt.
Persönliche Behördenvertretung Ihre verantwortliche Fachperson begleitet auch Behördenrückfragen und Korrekturen und vertritt Sie im vereinbarten Umfang nach den Anforderungen des jeweiligen Verfahrens.

Gemeinsame Analyse und Umsetzung

Die Steuerpositionen aller betroffenen Länder werden vor der Einreichung aufeinander abgestimmt.

Ansässigkeit, Einkunftszuordnung, ausländische Steueranrechnung, Kapitalanlagen, Vorsorge und Beteiligungen können in mehreren Ländern gleichzeitig Auswirkungen haben. Die verantwortliche Person untersucht deshalb sowohl die nationalen Steuerfolgen als auch ihr Zusammenspiel nach den anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen.

Auf dieser Grundlage erstellen wir die beauftragten Schweizer, deutschen und US-amerikanischen Steuererklärungen sowie die erforderlichen Informationsmeldungen. Dabei berücksichtigen wir die Besteuerungsrechte, die Voraussetzungen und zeitliche Zuordnung einer Steueranrechnung sowie mögliche spätere Anpassungen. Unterschiede zwischen den Steuerordnungen bei Bewertung, Qualifikation und Besteuerungszeitpunkt bleiben berücksichtigt.

Ein Fall – vom Anfang bis zum Abschluss

Die Betreuung endet nicht mit der Abgabe der Steuererklärung

Gerade bei Cross-Border-Fällen entstehen wichtige Arbeitsschritte häufig erst nach der ersten Einreichung. Ein ausländischer Steuerbescheid kann Voraussetzung für eine Steueranrechnung im anderen Land sein. Finanzamt oder ausländische Steuerbehörde können Rückfragen stellen. Neue Informationen können eine Korrektur oder eine geänderte Erklärung erforderlich machen.

Diese Schritte behandeln wir im vereinbarten Auftragsumfang als Teil desselben grenzüberschreitenden Steuerfalls. Die verantwortliche Person kennt die ursprünglichen Positionen und beurteilt, welche Auswirkungen ein Bescheid oder eine Korrektur in den anderen betroffenen Ländern hat. Die fachliche Gesamtverantwortung bleibt auch bei diesen Folgearbeiten bei ihr.

So funktioniert die Zusammenarbeit

Von der gemeinsamen Datengrundlage bis zur laufenden Betreuung

01 · Sachverhaltsaufnahme
Ausgangslage vollständig erfassen

Wir erfassen Wohnsitz, Tätigkeit, Einkommen, Vermögen, Steuerperioden und die betroffenen Länder. Ihre Unterlagen werden für den gesamten Fall zusammengeführt.

02 · Nationale Steuerregeln
Alle betroffenen Länder beurteilen

Die für alle betroffenen Länder qualifizierte verantwortliche Person prüft die jeweiligen Steuerpflichten, Einkunftsqualifikationen, Wahlrechte und Meldepflichten selbst.

03 · DBA und Wechselwirkungen
Den grenzüberschreitenden Zusammenhang prüfen

Dieselbe Person beurteilt die anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen, die Zuordnung der Besteuerungsrechte und die Möglichkeiten zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.

04 · Steuerpositionen
Positionen aufeinander abstimmen

Wir stimmen Steuerpositionen, Anrechnungen, Zeitpunkte und erforderliche Nachweise aufeinander ab und berücksichtigen die Unterschiede zwischen den nationalen Steuerordnungen.

05 · Erstellung und Einreichung
Erklärungen und Meldungen erstellen

Wir erstellen und reichen die beauftragten Steuererklärungen und Informationsmeldungen unter Beachtung der jeweiligen Fristen ein.

06 · Folgeprozesse
Den gesamten Fall weiterbetreuen

Bescheide, Steueranrechnungen, Behördenrückfragen und erforderliche Korrekturen begleiten wir im vereinbarten Umfang unter derselben fachlichen Gesamtverantwortung.

Leistungen

Unsere vier Kernbereiche

Schweizer Steuerberatung bildet den Ausgangspunkt. Bei Sachverhalten mit Deutschland oder den USA bearbeiten wir die steuerliche Analyse, die beauftragten Erklärungen und Meldungen sowie die vereinbarten Folgeprozesse unter einer gemeinsamen fachlichen Gesamtverantwortung.

01 · CH Tax

Schweizer Steuern

Steuererklärungen und Beratung für Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen zu Einkommen, Vermögen, Gewinn, Kapital, Quellensteuer, Mehrwertsteuer, Immobilien und Vorsorge.

02 · CH ↔ DE

Schweiz–Deutschland

Beratung zu Grenzgängern, Wohnsitzwechseln, Homeoffice, Immobilien, Beteiligungen, Unternehmen und Vorsorge sowie Erstellung der beauftragten Schweizer und deutschen Steuererklärungen.

03 · CH ↔ US

Schweiz–USA

Beratung und Erstellung der beauftragten Schweizer und US-Steuererklärungen sowie Informationsmeldungen für US-Personen in der Schweiz und Schweizer Mandanten mit US-Bezügen.

04 · Accounting

Rechnungswesen

Buchführung, Jahresabschlüsse, Reporting und Unterstützung bei ausgewählten grenzüberschreitenden Rechnungslegungs- und Abstimmungsfragen.

Fachwissen

Steuerwissen über Ländergrenzen hinweg

Unsere Fachartikel erläutern Schweizer und grenzüberschreitende Themen und zeigen insbesondere, wie verschiedene Steuerordnungen und Doppelbesteuerungsabkommen bei typischen Cross-Border-Fällen zusammenspielen.

CH Tax

Schweizer Steuern

Grundlagen zu Einkommen, Vermögen, Unternehmen, Mehrwertsteuer, Immobilien, Vorsorge sowie kantonalen Besonderheiten.

Zum Fachwissen Schweiz
CH ↔ US

Schweiz–USA

Informationen zu US-Steuerpflicht, FBAR und FATCA, Kapitalanlagen, Vorsorge, Unternehmen und weiteren US-Bezügen.

Zum Fachwissen Schweiz–USA

Unser Ansatz

Der gesamte Cross-Border-Fall bleibt in einer Hand

Alle Steuerordnungen im Zusammenhang

Die verantwortliche Person entwickelt die Positionen für alle betroffenen Länder auf einer gemeinsamen Sachverhaltsgrundlage und berücksichtigt die nationalen Unterschiede sowie die anwendbaren DBA.

Von der Analyse zur Umsetzung

Wir erstellen die beauftragten Steuererklärungen und Informationsmeldungen und setzen die vereinbarten Massnahmen unter derselben fachlichen Gesamtverantwortung um.

Verantwortung auch für Folgeprozesse

Bei Bescheiden, Steueranrechnungen und Korrekturen beurteilt die verantwortliche Person die Folgen für den gesamten Fall und begleitet die beauftragten Behördenkontakte.

Über TaxRep

Persönliche Cross-Border-Betreuung für Schweiz, Deutschland und die USA

TaxRep richtet sich an Mandanten, deren steuerliche Situation mehrere Länder betrifft. Unser Modell verbindet die persönliche Bearbeitung durch eine für alle betroffenen Länder beruflich qualifizierte Person mit der Möglichkeit, ein Team in die Umsetzung einzubeziehen.

Die Leistungen werden über die jeweils zuständigen Gesellschaften beauftragt, erbracht und abgerechnet. Vertragspartner, rechtliche Verantwortlichkeit und Leistungsumfang werden im Auftrag transparent festgehalten. Die fachliche Gesamtverantwortung für den grenzüberschreitenden Fall bleibt bei derselben entsprechend qualifizierten Person. Weitere Informationen zur Organisation finden Sie auf unserer Über-uns-Seite.

Kontakt

Ein Ansprechpartner für Ihren gesamten Cross-Border-Steuerfall.

Ob Schweizer Steuererklärung, Wohnsitzwechsel, US-Steuerpflicht oder ein Fall mit Schweiz-, Deutschland- und USA-Bezug: Im Erstgespräch betrachten wir Ihre gesamte steuerliche Situation und klären den Umfang der Analyse, der beauftragten Erklärungen und der weiteren Betreuung.