Cross-Border Tax Schweiz–Deutschland
Schweiz–Deutschland-Steuerberatung aus einer Hand
Eine fachlich verantwortliche Person betreut Ihren gesamten Schweiz–Deutschland-Steuerfall, beurteilt selbst das Zusammenspiel des Schweizer und deutschen Steuerrechts sowie des Doppelbesteuerungsabkommens und stimmt die Steuerpositionen beider Länder aufeinander ab.
Dieselbe Ansprechperson begleitet Steuererklärungen, Quellensteuern, Fristen, Anrechnungen und spätere Folgeprozesse und kann Sie auch persönlich gegenüber den zuständigen Schweizer und deutschen Steuerbehörden vertreten.
Warum unser Cross-Border-Modell einen Unterschied machtEin Sachverhalt – zwei Steuersysteme
Die entscheidenden Fragen entstehen an der Schnittstelle zwischen der Schweiz und Deutschland
Eine grenzüberschreitende Steuerpflicht entsteht nicht nur durch einen dauerhaften Wohnsitzwechsel. Auch ein beibehaltener Wohnsitz, regelmässige Arbeitstage im anderen Staat, Homeoffice, Immobilien, Beteiligungen, Renten oder eine unternehmerische Tätigkeit können in beiden Ländern Steuer- und Erklärungspflichten auslösen.
Auf Schweizer Seite sind insbesondere Wohnkanton, Quellensteuerstatus, weltweites Einkommen und Vermögen sowie kantonale Besonderheiten zu berücksichtigen. Auf deutscher Seite können insbesondere beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht, Kapitalertrag- und Quellensteuern, Immobilienbesteuerung, Betriebsstätten, Beteiligungserträge und weitere Erklärungspflichten relevant sein.
Deshalb genügt es nicht, eine Schweizer und eine deutsche Steuererklärung unabhängig voneinander richtig zu erstellen. Entscheidend ist, dass Ansässigkeit, Einkünfte, Vermögen, Arbeitstage, Quellensteuern, Beteiligungen und Vorsorgepositionen über beide Systeme hinweg konsistent behandelt werden.
Was bei TaxRep anders ist
Eine Person versteht beide Seiten des Cross-Border-Falls
Ein zentraler Ansprechpartner allein reicht bei einem komplexen Schweiz–Deutschland-Fall nicht aus. Entscheidend ist, ob diese Person die Schweizer und deutschen Steuerfolgen sowie die DBA-Wechselwirkungen selbst fachlich beurteilen kann.
Schweizer Steuerrecht, deutsches Steuerrecht und DBA-Fragen werden im Zusammenhang beurteilt.
Ansässigkeit, Einkunftszuordnung und Besteuerungsrechte werden mit Blick auf beide Länder entwickelt, bevor Erklärungen eingereicht werden.
Datenerhebung, Steuererklärungen, Quellensteuern und Fristen werden für den Gesamtfall gemeinsam gesteuert.
Dieselbe Ansprechperson kann Sie auch bei späteren Rückfragen, Nachreichungen und Verfahren gegenüber den zuständigen Steuerbehörden vertreten.
Privatpersonen
Schweiz–Deutschland-Steuerberatung und Tax Compliance
Wir betreuen insbesondere Personen mit Wohnsitz, Einkommen, Vermögen, Immobilien, Vorsorge oder Familienbezügen in beiden Staaten. Die Schweizer und deutschen Steuerfolgen werden nicht isoliert, sondern als ein zusammenhängender Cross-Border-Fall betrachtet.
Schweizer Steuererklärung
Kantonale Einkommens- und Vermögenssteuererklärung unter Einbezug deutscher Einkünfte, Vermögenswerte und Steuerpositionen.
- Weltweites Einkommen und Vermögen
- Deutsche Konten und Depots
- Deutsche Immobilien und Beteiligungen
- Kantonale Veranlagung
Deutsche Steuererklärung
Deutsche Einkommensteuererklärungen bei Wohnsitz, Einkünften oder Vermögenswerten in der Schweiz unter Einbezug der Schweizer Positionen.
- Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht
- Ausländische Einkünfte
- Progressionsvorbehalt
- Anrechnung ausländischer Steuern
Grenzgänger und Homeoffice
Gemeinsame Prüfung von Wohnsitz, Arbeitsort, Rückkehrverhalten, Homeoffice und Arbeitstagen in beiden Staaten.
- Grenzgängerregelung
- Nichtrückkehrtage
- Homeoffice-Tage
- Arbeitgeber- und Quellensteuerfragen
Wohnsitzwechsel
Planung bei einem Umzug zwischen Deutschland und der Schweiz sowie bei Beginn oder Ende einer Steuerpflicht in einem der beiden Staaten.
- Ansässigkeit und Doppelwohnsitz
- DBA-Tie-Breaker
- Unterjährige Steuerpflicht
- Verkaufs- und Ausschüttungszeitpunkte
Renten und Vorsorge
Abstimmung der Besteuerung deutscher und schweizerischer Renten, Pensionskassen und Kapitalleistungen über beide Systeme hinweg.
- AHV und deutsche Rentenversicherung
- Pensionskasse und berufliche Vorsorge
- Säule 3a und private Vorsorge
- Renten- und Kapitalbezüge
Immobilien und Vermögen
Gemeinsame steuerliche Betrachtung von Immobilien, Wertschriften, Beteiligungen und sonstigem Vermögen in beiden Staaten.
- Mieterträge und Eigenmietwert
- Grundstückgewinne
- Vermögenssteuer
- Internationale Ausscheidung
Kapitalanlagen in Deutschland
Steuerliche Begleitung von in der Schweiz ansässigen Anlegern mit deutschen Konten, Depots, Wertschriften oder Beteiligungen.
- Zinsen und Dividenden
- Deutsche Kapitalertrag- und Quellensteuer
- Fonds, ETFs und Beteiligungen
- Schweizer Deklaration und Vermögenssteuer
Nachdeklaration und Verfahren
Prüfung fehlender oder fehlerhafter Erklärungen und möglicher Korrektur- oder Offenlegungsverfahren unter Berücksichtigung beider Länder.
- Nicht deklarierte Einkünfte
- Ausländische Konten und Vermögen
- Mehrere Steuerperioden
- Behördenkorrespondenz
Erbschaft und Schenkung
Gemeinsame Betrachtung deutscher und kantonaler Erbschaft- und Schenkungsteuer bei grenzüberschreitenden Vermögensübertragungen.
- Wohnsitz und Steuerpflicht
- Immobilien und Beteiligungen
- Bewertung und Freibeträge
- Nachfolgeplanung
Fachthemen
Direkt zum passenden Schweiz–Deutschland-Thema
Die grenzüberschreitende Beratung richtet sich primär nach dem konkreten Sachverhalt und den Wechselwirkungen zwischen beiden Steuersystemen. Der Schweizer Wohnkanton bleibt für Deklaration, Tarife und Verfahren zusätzlich relevant.
Unternehmer und Unternehmen
Geschäftliche Strukturen zwischen der Schweiz und Deutschland
Bei Gesellschaften und Unternehmern müssen Rechtsform, Ort der Geschäftsleitung, Betriebsstätten, Beteiligungsbesteuerung, Lohn, Sozialversicherung, Mehrwertsteuer und Verrechnungspreise gemeinsam beurteilt werden. Entscheidungen in einem Land können unmittelbar steuerliche Folgen im anderen Land auslösen.
Deutsche Gesellschaften und Markteintritt
Beratung für Schweizer Gründer, Gesellschafter und Unternehmen mit deutscher GmbH, Personengesellschaft, Niederlassung, Mitarbeitern oder operativer Tätigkeit in Deutschland.
- Körperschaft- und Gewerbesteuer
- Ort der Geschäftsleitung und Betriebsstätten
- Lohnsteuer und Sozialversicherung
- Mehrwertsteuer und Registrierung
- Verrechnungspreise und Quellensteuern
Schweizer Gesellschaften und Beteiligungen
Beratung für deutsche Personen und Unternehmen mit Schweizer AG, GmbH, Einzelfirma, Personengesellschaft oder wesentlichen Beteiligungen.
- Schweizer Gewinn- und Kapitalsteuer
- Deutsche Beteiligungsbesteuerung
- Hinzurechnungs- und Meldepflichten
- Lohn, Dividenden und Darlehen
- Verrechnungssteuer und Entlastung
Ein durchgängiger Prozess
Vom ersten Sachverhalt bis zu Bescheiden und Behördenfragen
Der Schweiz–Deutschland-Fall endet nicht mit der Erstellung zweier Steuererklärungen. Quellensteuern, Veranlagungen, Erstattungen, Steueranrechnungen und spätere Rückfragen können weitere Abstimmungen zwischen beiden Ländern erforderlich machen.
Gemeinsamer Intake
Wohnsitze, Kanton, Steuerperioden, Einkünfte, Vermögen, Beteiligungen, Arbeitstage und bisherige Erklärungen werden einmal für den Gesamtfall erfasst.
Cross-Border-Analyse
Schweizer Recht, deutsches Steuerrecht, DBA, Ansässigkeit, Einkunftszuordnung, Quellensteuern und Anrechnung werden gemeinsam beurteilt.
Filing und Fristen
Schweizer und deutsche Steuererklärungen, Quellensteuerverfahren, Nachweise und Einreichungsfristen werden aufeinander abgestimmt.
Follow-up und Vertretung
Bescheide, Erstattungen, Steueranrechnungen, Behördenrückfragen, Nachreichungen und notwendige Korrekturen bleiben Teil desselben Falls.
Persönliche Behördenvertretung
Auch bei einer Rückfrage bleibt derselbe Ansprechpartner im Fall
Der praktische Unterschied zeigt sich häufig erst nach der Einreichung. Die kantonale Steuerverwaltung kann Nachweise verlangen, während das deutsche Finanzamt denselben Sachverhalt nach deutschen Regeln hinterfragt. Ein späterer Bescheid oder eine Quellensteuererstattung kann wiederum Auswirkungen auf die Steuerposition im anderen Land haben.
Ihre zentrale Ansprechperson kennt die ursprüngliche Cross-Border-Position bereits und kann den Sachverhalt deshalb auch bei späteren Rückfragen persönlich gegenüber den zuständigen Schweizer und deutschen Steuerbehörden weiterführen.
Damit entsteht bei einem Behördenkontakt nicht plötzlich eine neue fachliche Schnittstelle zwischen einem Schweizer und einem deutschen Berater.
Schweizer Wohnkanton
Kantonale Unterschiede im Schweizer Steuerrecht
Das Doppelbesteuerungsabkommen ist staatsübergreifend. Die Schweizer Einkommens- und Vermögenssteuer richtet sich jedoch nach dem Wohnkanton. Unser kantonales Fachwissen erläutert die wichtigsten Unterschiede bei Tarifen, Abzügen, Steuerfüssen, Verfahrensfragen sowie weiteren kantonalen Besonderheiten.
Häufige Fragen
Steuerberatung Schweiz–Deutschland
Wann kann in der Schweiz und in Deutschland gleichzeitig eine Steuerpflicht bestehen?
Wie werden Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz besteuert?
Was ist bei einem Umzug zwischen Deutschland und der Schweiz zu beachten?
Habe ich für die Schweiz und Deutschland unterschiedliche Ansprechpartner?
Kann TaxRep mich gegenüber Schweizer und deutschen Steuerbehörden vertreten?
Wie werden deutsche Kapitalanlagen bei Wohnsitz in der Schweiz behandelt?
Werden auch Unternehmen mit Tätigkeiten in beiden Staaten betreut?
Ist der Schweizer Wohnkanton für die deutsche Steuerberatung entscheidend?
Kontakt
Ein Ansprechpartner für Ihren gesamten Schweiz–Deutschland-Steuerfall.
Im Erstgespräch betrachten wir Ihren Sachverhalt über beide Steuersysteme hinweg und klären Wohnsitze, Kanton, Steuerperioden, Einkünfte, Vermögenswerte, Arbeitstage, Gesellschaften, bisherige Erklärungen sowie die erforderlichen Steuererklärungen, Fristen und möglichen Folgeprozesse.
