schweiz-deutschland

Cross-Border Tax Schweiz–Deutschland

Steuerberatung zwischen der Schweiz und Deutschland

Wir koordinieren Schweizer und deutsche Steuerpflichten für Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen. Im Mittelpunkt stehen Grenzgängersachverhalte, Homeoffice, Wohnsitzwechsel, deutsche Kapitalanlagen, Immobilien, Beteiligungen, Vorsorge, Unternehmensaktivitäten und die Vermeidung unnötiger Doppelbesteuerung.

Für wen wir tätig werden

Schweizer Sachverhalte mit deutschem Steuerbezug

Eine grenzüberschreitende Steuerpflicht entsteht nicht nur durch einen dauerhaften Wohnsitzwechsel. Auch ein beibehaltener Wohnsitz, regelmässige Arbeitstage im anderen Staat, Homeoffice, Immobilien, Beteiligungen, Renten oder eine unternehmerische Tätigkeit können in beiden Ländern Steuer- und Erklärungspflichten auslösen.

Auf Schweizer Seite sind insbesondere Wohnkanton, Quellensteuerstatus, weltweites Einkommen und Vermögen sowie kantonale Besonderheiten zu berücksichtigen. Auf deutscher Seite können insbesondere beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht, Kapitalertrag- und Quellensteuern, Immobilienbesteuerung, Betriebsstätten, Beteiligungserträge und weitere Erklärungspflichten relevant sein.

Unser Schwerpunkt liegt deshalb nicht auf zwei isolierten Steuererklärungen, sondern auf einer konsistenten Zuordnung von Ansässigkeit, Einkünften, Vermögen, Arbeitstagen, Quellensteuern, Beteiligungen und Vorsorgepositionen.

Privatpersonen

Schweiz–Deutschland-Steuerberatung für Privatkunden

Wir betreuen insbesondere Personen mit Wohnsitz, Einkommen, Vermögen, Immobilien, Vorsorge oder Familienbezügen in beiden Staaten.

01

Schweizer Steuererklärung

Erstellung und Koordination der kantonalen Einkommens- und Vermögenssteuererklärung unter Einbezug deutscher Positionen.

  • Weltweites Einkommen und Vermögen
  • Deutsche Konten und Depots
  • Deutsche Immobilien und Beteiligungen
  • Kantonale Veranlagung
02

Deutsche Steuererklärung

Erstellung und Abstimmung deutscher Einkommensteuererklärungen bei Wohnsitz, Einkünften oder Vermögenswerten in der Schweiz.

  • Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht
  • Ausländische Einkünfte
  • Progressionsvorbehalt
  • Anrechnung ausländischer Steuern
03

Grenzgänger und Homeoffice

Prüfung der Besteuerung von Arbeitslohn bei regelmässiger Tätigkeit in beiden Staaten.

  • Grenzgängerregelung
  • Nichtrückkehrtage
  • Homeoffice-Tage
  • Arbeitgeber- und Quellensteuerfragen
04

Wohnsitzwechsel

Planung bei einem Umzug zwischen Deutschland und der Schweiz sowie bei Beginn oder Ende einer Steuerpflicht.

  • Ansässigkeit und Doppelwohnsitz
  • DBA-Tie-Breaker
  • Unterjährige Steuerpflicht
  • Verkaufs- und Ausschüttungszeitpunkte
05

Renten und Vorsorge

Koordination der Besteuerung deutscher und schweizerischer Renten, Pensionskassen und Kapitalleistungen.

  • AHV und deutsche Rentenversicherung
  • Pensionskasse und berufliche Vorsorge
  • Säule 3a und private Vorsorge
  • Renten- und Kapitalbezüge
06

Immobilien und Vermögen

Steuerliche Koordination von Immobilien, Wertschriften, Beteiligungen und sonstigem Vermögen in beiden Staaten.

  • Mieterträge und Eigenmietwert
  • Grundstückgewinne
  • Vermögenssteuer
  • Interkantonale und internationale Ausscheidung
07

Kapitalanlagen in Deutschland

Steuerliche Begleitung von in der Schweiz ansässigen Anlegern mit deutschen Konten, Depots, Wertschriften oder Beteiligungen.

  • Zinsen und Dividenden
  • Deutsche Kapitalertrag- und Quellensteuer
  • Fonds, ETFs und Beteiligungen
  • Schweizer Deklaration und Vermögenssteuer
08

Nachdeklaration und Verfahren

Prüfung fehlender oder fehlerhafter Erklärungen und Koordination möglicher Korrektur- oder Offenlegungsverfahren.

  • Nicht deklarierte Einkünfte
  • Ausländische Konten und Vermögen
  • Mehrere Steuerperioden
  • Behördenkorrespondenz
09

Erbschaft und Schenkung

Koordination deutscher und kantonaler Erbschaft- und Schenkungsteuer bei grenzüberschreitenden Vermögensübertragungen.

  • Wohnsitz und Steuerpflicht
  • Immobilien und Beteiligungen
  • Bewertung und Freibeträge
  • Nachfolgeplanung

Fachthemen

Direkt zum passenden Schweiz–Deutschland-Thema

Die grenzüberschreitende Beratung richtet sich primär nach dem konkreten Sachverhalt. Der Schweizer Wohnkanton bleibt für Deklaration, Tarife und Verfahren zusätzlich relevant.

Unternehmer und Unternehmen

Geschäftliche Strukturen zwischen der Schweiz und Deutschland

Bei Gesellschaften und Unternehmern müssen Rechtsform, Ort der Geschäftsleitung, Betriebsstätten, Beteiligungsbesteuerung, Lohn, Sozialversicherung, Mehrwertsteuer und Verrechnungspreise gemeinsam beurteilt werden.

Schweizer Unternehmer

Deutsche Gesellschaften und Markteintritt

Beratung für Schweizer Gründer, Gesellschafter und Unternehmen mit deutscher GmbH, Personengesellschaft, Niederlassung, Mitarbeitern oder operativer Tätigkeit in Deutschland.

  • Körperschaft- und Gewerbesteuer
  • Ort der Geschäftsleitung und Betriebsstätten
  • Lohnsteuer und Sozialversicherung
  • Mehrwertsteuer und Registrierung
  • Verrechnungspreise und Quellensteuern
Leistungen für Unternehmen
Deutsche Unternehmer in der Schweiz

Schweizer Gesellschaften und Beteiligungen

Beratung für deutsche Personen und Unternehmen mit Schweizer AG, GmbH, Einzelfirma, Personengesellschaft oder wesentlichen Beteiligungen.

  • Schweizer Gewinn- und Kapitalsteuer
  • Deutsche Beteiligungsbesteuerung
  • Hinzurechnungs- und Meldepflichten
  • Lohn, Dividenden und Darlehen
  • Verrechnungssteuer und Entlastung
Schweizer Gesellschaften

Koordinierter Prozess

Von der Sachverhaltsaufnahme bis zu beiden Steuererklärungen

Schritt 1

Erstprüfung

Wohnsitze, Kanton, Steuerperioden, Einkünfte, Vermögen, Beteiligungen, Arbeitstage und bisherige Erklärungen.

Schritt 2

Leistungsumfang

Klare Zuordnung der Schweizer und deutschen Leistungen zu den jeweils zuständigen Gesellschaften.

Schritt 3

Sicherer Datenraum

Die Unterlagen werden einmal sicher übermittelt und für beide Länder abgestimmt genutzt.

Schritt 4

Cross-Border-Abgleich

Einkünfte, Vermögen, Quellensteuern, Währungen und DBA-Positionen werden konsistent abgestimmt.

Zuständige Gesellschaften

Ein koordinierter Auftrag mit klarer rechtlicher Trennung

Leistungserbringung nach Rechtsordnung

Die Schweizer und deutschen Arbeiten werden nicht von einer einzigen Gesellschaft erbracht. Jede Gesellschaft übernimmt die Leistungen, für die sie fachlich, rechtlich und versicherungsseitig zuständig ist.

  • Schweiz: Sesch TaxRep GmbH – Schweizer Steuerberatung, Einkommens- und Vermögenssteuer sowie kantonale Verfahren
  • Deutschland: Sesch Group GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – deutsche Steuerberatung und Deklarationsleistungen
  • Koordination: Einheitliche Sachverhaltsaufnahme und abgestimmte Positionen

Häufige Fragen

Steuerberatung Schweiz–Deutschland

Wann kann in der Schweiz und in Deutschland gleichzeitig eine Steuerpflicht bestehen?
Eine parallele Steuerpflicht kann insbesondere bei Wohnsitzen in beiden Staaten, einem Wohnsitzwechsel während des Jahres, Einkünften aus dem jeweils anderen Staat, grenzüberschreitender Arbeit oder Immobilien und Beteiligungen entstehen. Das Doppelbesteuerungsabkommen ordnet Ansässigkeit und Besteuerungsrechte zu, beseitigt aber nicht automatisch alle Erklärungspflichten.
Wie werden Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz besteuert?
Die Behandlung hängt von Wohnsitz, Arbeitsort, Rückkehrverhalten, Arbeitstagen und der konkreten Grenzgängereigenschaft ab. Zusätzlich sind Quellensteuer, deutsche Vorauszahlungen und Sozialversicherung zu koordinieren.
Was ist bei einem Umzug zwischen Deutschland und der Schweiz zu beachten?
Wesentlich sind der tatsächliche Umzugstag, fortbestehende Wohnmöglichkeiten, Ansässigkeit, unterjährige Einkünfte, Beteiligungen, Immobilien und geplante Verkäufe oder Ausschüttungen. Besondere deutsche Wegzugsfolgen werden bei Bedarf innerhalb der Wohnsitzwechselberatung geprüft.
Wer erstellt die Schweizer und die deutsche Steuererklärung?
Die Schweizer Steuererklärung wird durch Sesch TaxRep GmbH bearbeitet. Deutsche Steuererklärungen und deutsche Steuerberatung werden durch Sesch Group GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erbracht. Die Sachverhalte werden koordiniert.
Wie werden deutsche Kapitalanlagen bei Wohnsitz in der Schweiz behandelt?
Deutsche Zinsen, Dividenden, Fonds, Beteiligungen und Veräusserungserträge müssen nach den Regeln beider Staaten eingeordnet werden. Zu prüfen sind insbesondere deutsche Kapitalertrag- oder Quellensteuern, mögliche Erstattungs- oder Anrechnungsverfahren sowie die Deklaration von Erträgen und Vermögenswerten in der Schweizer Steuererklärung.
Werden auch Unternehmen mit Tätigkeiten in beiden Staaten betreut?
Ja. Der mögliche Leistungsumfang umfasst insbesondere Gesellschaften, Betriebsstätten, Ort der Geschäftsleitung, Verrechnungspreise, Quellensteuern, Mehrwertsteuer, Lohnsteuer und die Besteuerung von Gesellschaftern.
Ist der Schweizer Wohnkanton für die deutsche Steuerberatung entscheidend?
Für die deutsche Steuerpflicht grundsätzlich nicht unmittelbar. Der Wohnkanton ist jedoch für die Schweizer Einkommens- und Vermögenssteuer, Tarife, Abzüge, Deklaration und Verfahren relevant.

Kontakt

Besprechen wir Ihren Schweiz–Deutschland-Steuerfall.

Im Erstgespräch klären wir Wohnsitze, Kanton, Steuerperioden, Einkünfte, Vermögenswerte, Arbeitstage, Gesellschaften, bisherige Erklärungen und den erforderlichen Leistungsumfang in beiden Staaten.