Schweizer Steuern
Schweizer Steuerberatung und Steuerdeklarationen
Wir beraten Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen und erstellen Schweizer Steuererklärungen. Bei Bezügen zu Deutschland oder den USA beurteilen wir die betroffenen Steuerordnungen gemeinsam und erstellen die beauftragten deutschen und US-amerikanischen Erklärungen. Eine für alle betroffenen Länder beruflich qualifizierte Person bearbeitet den gesamten grenzüberschreitenden Fall und trägt die fachliche Gesamtverantwortung.
Schweizer Steuersystem
Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern im Zusammenhang betrachten
Die Schweizer Steuerbelastung und das Veranlagungsverfahren hängen wesentlich vom Wohnsitz, Unternehmenssitz und zuständigen Kanton ab. Neben der direkten Bundessteuer bestehen kantonale und kommunale Regelungen, Abzüge, Tarife und Verfahren.
Wir erstellen die beauftragten Steuerdeklarationen und beurteilen zugleich, wie Einkommen, Vermögen, Beteiligungen, Vorsorge, Immobilien und unternehmerische Aktivitäten steuerlich zusammenwirken.
Leistungsübersicht
Schweizer Steuerberatung für unterschiedliche Ausgangslagen
Wählen Sie den Bereich, der Ihrer Situation am nächsten kommt. Wechselwirkungen zwischen Steuerarten und Ländern werden innerhalb einer gemeinsamen Analyse beurteilt. Bei grenzüberschreitenden Fällen liegt die fachliche Gesamtverantwortung bei einer Person, die für alle betroffenen Länder beruflich qualifiziert ist.
Private Tax
Privatpersonen und Familien
Erstellung Schweizer Steuererklärungen sowie Beratung zu Einkommen, Vermögen und persönlichen steuerlichen Veränderungen.
- Einkommenssteuer
- Vermögenssteuer
- Wertschriften
- Beteiligungen
- Ausländische Vermögenswerte
- Fristverlängerungen
Business Tax
Unternehmen und Unternehmer
Laufende Steuerdeklaration und Beratung für Schweizer Gesellschaften, Unternehmer sowie ausländische Unternehmen mit Aktivitäten in der Schweiz.
- Gewinnsteuer
- Kapitalsteuer
- Beteiligungen
- Ausschüttungen
- Betriebsstätten
- Umstrukturierungen
Wealth & Property
Vermögen und Immobilien
Steuerliche Begleitung von in- und ausländischem Vermögen, Wertschriften, Beteiligungen und Liegenschaften.
- Vermögensdeklaration
- Miet- und Eigenmietwerte
- Grundstückgewinne
- Finanzierungskosten
- Ausländische Immobilien
- Vermögensübertragungen
Inheritance & Gift Tax
Erbschaften und Schenkungen
Steuerliche Beratung bei Erbschaften und Schenkungen mit Schweizer sowie grenzüberschreitenden Bezügen.
- Erbschaftsteuer
- Schenkungsteuer
- Kantonale Steuerpflicht
- Ausländische Nachlässe
- Immobilien und Beteiligungen
- Internationale Nachfolgeplanung
VAT, Customs & Withholding
Mehrwertsteuer, Zölle und Quellensteuer
Registrierung, Deklaration und Beratung bei Schweizer Mehrwertsteuer, grenzüberschreitenden Warenbewegungen und Zollfragen sowie ausgewählten Quellen- und Verrechnungssteuerfragen.
- MWST-Registrierung
- Periodische Abrechnungen
- Vorsteuerabzug
- Internationale Leistungen
- Einfuhr- und Ausfuhrfragen
- Zollabgaben und Einfuhrsteuer
- Quellensteuer
- Verrechnungssteuer
Tax Procedure
Veranlagung und Vertretung
Prüfung von Steuerveranlagungen und Begleitung der Kommunikation mit kantonalen Steuerbehörden und der ESTV.
- Prüfung von Veranlagungen
- Nachfragen der Behörden
- Einsprachen
- Nachdeklarationen
- Fristmanagement
- Behördenkorrespondenz
Mandanten
Für wen unsere Schweizer Steuerberatung geeignet ist
Personen und Familien mit Einkommen, Vermögen, Immobilien oder Beteiligungen in der Schweiz.
Selbständige, Gesellschafter und Inhaber von Schweizer oder ausländischen Unternehmen.
Expats, Grenzgänger und Personen mit Arbeits- oder Wohnsitzbezügen zu mehreren Staaten.
Schweizer Gesellschaften sowie ausländische Unternehmen mit Schweizer Betriebsstätten oder Geschäftstätigkeit.
Persönliche Cross-Border-Betreuung
Schweiz, Deutschland und USA aus einer Hand
Wir erstellen sowohl Schweizer als auch deutsche und US-amerikanische Steuererklärungen. Welche Analysen, Erklärungen und Informationsmeldungen wir für Sie bearbeiten, richtet sich nach Ihrem Sachverhalt und dem vereinbarten Auftrag.
Eine fachlich verantwortliche Person bearbeitet den gesamten Cross-Border-Steuerfall. Diese Person ist in allen betroffenen Ländern beruflich qualifiziert: Bei einem Fall mit zwei Ländern umfasst ihre Qualifikation beide Länder, bei einem Fall mit drei Ländern alle drei. Sie beurteilt die nationalen Steuerregeln, die anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen und die grenzüberschreitenden Wechselwirkungen selbst.
Die gemeinsame Beurteilung bildet die Grundlage für eine Steueranalyse und die beauftragten nationalen Steuererklärungen. Diese werden unter derselben fachlichen Gesamtverantwortung erstellt und aufeinander abgestimmt. Unterschiedliche nationale Regeln werden dabei ebenso berücksichtigt wie die Entlastung von Doppelbesteuerung. Der Fall wird nicht an externe Länderberater weitergegeben.
Schweiz–Deutschland
Wir beurteilen die Schweizer und deutschen Steuerfolgen gemeinsam und erstellen die beauftragten Steuererklärungen für beide Länder. Eine in der Schweiz und in Deutschland beruflich qualifizierte verantwortliche Fachperson bearbeitet beide Steuerordnungen und das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen.
- Schweizer und deutsche Steuererklärungen
- Grenzgänger, Homeoffice und Ansässigkeit
- Wohnsitzwechsel, Immobilien und Kapitalanlagen
- Unternehmen, Beteiligungen und Betriebsstätten
Schweiz–USA
Wir beurteilen die Schweizer und US-amerikanischen Steuerfolgen gemeinsam und erstellen die beauftragten Steuererklärungen und Informationsmeldungen. Eine in der Schweiz und in den USA beruflich qualifizierte verantwortliche Fachperson bearbeitet beide Steuerordnungen und ihre Wechselwirkungen.
- Schweizer und US-amerikanische Steuererklärungen
- FBAR und FATCA-Informationsmeldungen
- Kapitalanlagen, Vorsorge und Steueranrechnung
- Unternehmen und Beteiligungen
Auch wenn alle drei Länder betroffen sind
Bei einem Sachverhalt mit Bezug zur Schweiz, Deutschland und den USA bearbeitet eine in allen drei Ländern beruflich qualifizierte Person den gesamten Steuerfall. Das gilt für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen und ihre Gesellschafter. Die Steueranalyse und die beauftragten Erklärungen in allen drei Ländern entstehen auf einer gemeinsamen Grundlage unter derselben fachlichen Verantwortung.
Vertrag und Abrechnung sind transparent zugeordnet. Schweizer, deutsche und US-amerikanische Leistungen werden über die jeweils zuständige Gesellschaft beauftragt, erbracht und abgerechnet. Die fachliche Bearbeitung und Gesamtverantwortung bleiben bei derselben für alle betroffenen Länder qualifizierten Person. Die Zuordnung der Leistungen zu den Gesellschaften führt nicht zu einer Übergabe an andere Länderberater.
Ihre Betreuung
Von den Unterlagen bis zur Veranlagung
Ausgangslage
Wir erfassen den gesamten Sachverhalt und klären die betroffenen Länder, Steuerarten, Fristen sowie den beauftragten Analyse- und Erklärungsumfang.
Unterlagen
Sie erhalten eine strukturierte Unterlagenliste und einen sicheren Weg zur Datenübermittlung.
Analyse und Erklärungen
Die für alle betroffenen Länder qualifizierte verantwortliche Fachperson beurteilt die Steuerregeln und ihre Wechselwirkungen selbst. Die beauftragten Analysen und Erklärungen entstehen unter ihrer fachlichen Gesamtverantwortung.
Veranlagung
Wir prüfen im vereinbarten Umfang Veranlagungen und bearbeiten Rückfragen, Steueranrechnungen oder Korrekturen. Auch die Folgeprozesse stehen unter derselben fachlichen Gesamtverantwortung.
Fachwissen
Informationen zu Schweizer Steuerarten und Lebenssituationen
Im Bereich Fachwissen finden Sie vertiefende Informationen zu Steuererklärungen, Vermögen, Immobilien, Erbschaften, Unternehmenssteuern, Mehrwertsteuer, Zöllen und weiteren Schweizer Steuerthemen.
Häufige Fragen
Schweizer Steuerberatung
Erstellen Sie Steuererklärungen für Privatpersonen?
Unterstützen Sie auch Unternehmen?
Können Sie mich gegenüber der Steuerbehörde vertreten?
Was gilt bei Einkommen oder Vermögen im Ausland?
Erstellt TaxRep sowohl die Schweizer als auch die deutsche Steuererklärung?
Erstellt TaxRep sowohl die Schweizer als auch die US-Steuererklärung?
Wer bearbeitet einen Steuerfall mit Bezug zu allen drei Ländern?
Warum können unterschiedliche Gesellschaften auf den Aufträgen und Rechnungen stehen?
Kontakt
Besprechen wir Ihre Schweizer und internationalen Steuerfragen.
Im Erstgespräch klären wir Ihre Ausgangslage, die betroffenen Länder und Kantone, relevante Fristen sowie den erforderlichen Analyse- und Erklärungsumfang. Schweizer, deutsche und US-amerikanische Fragen bearbeiten wir innerhalb derselben fachlichen Betreuung.
