mehrwertsteuer

Schweizer Mehrwertsteuer & Zoll

Mehrwertsteuerberatung für die Schweiz

Beratung, Registrierung und laufende Unterstützung bei der Schweizer Mehrwertsteuer – einschliesslich grenzüberschreitender Leistungen, Einfuhrsteuer und ausgewählter Zollfragen.

Bundessteuer

Einheitliche Schweizer Regeln – unterschiedliche Geschäftsmodelle

Die Schweizer Mehrwertsteuer wird auf Bundesebene erhoben. Eine kantonale Aufteilung der Beratung ist daher nicht erforderlich. Entscheidend sind vielmehr die Art der Leistungen, der Ort der Leistung, die beteiligten Unternehmen sowie Waren- und Zahlungsströme.

Wir prüfen die steuerliche Einordnung, unterstützen bei der praktischen Umsetzung und koordinieren die Schweizer Behandlung mit ausländischen Umsatzsteuersystemen.

Leistungsübersicht

Unsere Leistungen bei Mehrwertsteuer und Zoll

01

Steuerpflicht und Registrierung

Prüfung, ob und ab welchem Zeitpunkt eine Schweizer MWST-Pflicht besteht.

  • Obligatorische Steuerpflicht
  • Freiwillige Registrierung
  • An- und Abmeldung
  • MWST-Nummer
  • Ausländische Unternehmen
  • Schweizer Steuervertretung
02

Abrechnungen und laufende Deklaration

Erstellung und Prüfung periodischer MWST-Abrechnungen sowie Unterstützung bei Korrekturen.

  • Effektive Abrechnungsmethode
  • Saldosteuersatzmethode
  • Umsatzabstimmung
  • Vorsteuerabzug
  • Korrekturabrechnungen
  • Fristen und Behördenkorrespondenz
03

Leistungen und Rechnungsstellung

Steuerliche Einordnung von Lieferungen, Dienstleistungen und besonderen Leistungsbeziehungen.

  • Ort der Leistung
  • Steuersatz und Steuerbefreiung
  • Von der Steuer ausgenommene Leistungen
  • Bezugsteuer
  • Rechnungsanforderungen
  • Verträge und Gutschriften
04

Import, Export und Zoll

Beratung zur mehrwertsteuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Warenbewegungen und ausgewählten Zollfragen.

  • Einfuhrsteuer
  • Ausfuhrnachweise
  • Importeurstellung
  • Zollwert und Incoterms
  • Vorübergehende Einfuhr
  • Zusammenarbeit mit Spediteuren

Typische Ausgangslagen

Wann eine MWST-Beratung sinnvoll ist

Unternehmen in der Schweiz

Registrierung, Abrechnungen, Vorsteuerfragen und neue Geschäftsmodelle.

Ausländische Unternehmen

Leistungen oder werkvertragliche Lieferungen in der Schweiz sowie Steuervertretung.

Grenzüberschreitende Dienstleistungen

Bestimmung des Leistungsorts, Bezugsteuer und Abstimmung mit ausländischer Umsatzsteuer.

Warenhandel und E-Commerce

Importe, Exporte, Versandhandel, Lieferketten und Rechnungsstellung.

Maschinenbau und Montage

Lieferungen mit Installation, Werkverträge, Einfuhr und lokale Steuerpflicht.

Korrekturen und Prüfungen

Fehlerhafte Abrechnungen, Umsatzabstimmungen und Rückfragen der ESTV.

Cross-Border VAT

Schweizer Mehrwertsteuer im internationalen Geschäft

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten genügt es nicht, nur die Schweizer Seite zu betrachten. Lieferbedingungen, Leistungsort, Registrierungen und Nachweise müssen mit den Regeln des anderen Staates abgestimmt werden.

Zusammenarbeit

Von der Sachverhaltsaufnahme bis zur laufenden Abrechnung

Schritt 1

Analyse

Wir erfassen Geschäftsmodell, Vertragsbeziehungen, Waren- und Leistungsströme.

Schritt 2

Einordnung

Wir bestimmen Steuerpflicht, Leistungsort, Steuersatz, Nachweise und Verfahrenspflichten.

Schritt 3

Umsetzung

Wir unterstützen bei Registrierung, Rechnungen, Prozessen und erforderlichen Deklarationen.

Schritt 4

Begleitung

Wir erstellen oder prüfen Abrechnungen und begleiten Rückfragen sowie Korrekturen.

Häufige Fragen

Schweizer Mehrwertsteuer und Zoll

Ist die Schweizer Mehrwertsteuer kantonal unterschiedlich?
Nein. Die Mehrwertsteuer wird auf Bundesebene erhoben. Für die Beratung sind daher insbesondere das Geschäftsmodell, die Art und der Ort der Leistung sowie grenzüberschreitende Warenbewegungen entscheidend.
Unterstützen Sie auch ausländische Unternehmen?
Ja. Wir prüfen die Schweizer MWST-Pflicht, unterstützen bei der Anmeldung und können den erforderlichen Umfang einer Schweizer Steuervertretung abstimmen.
Erstellen Sie laufende MWST-Abrechnungen?
Zum möglichen Leistungsumfang gehören periodische Abrechnungen, Umsatz- und Vorsteuerabstimmungen, Korrekturabrechnungen und die Kommunikation mit der ESTV.
Beraten Sie auch zu Einfuhrsteuer und Zoll?
Ja, insbesondere zur Verbindung zwischen Einfuhrsteuer, Vorsteuerabzug, Importeurstellung und Lieferbedingungen. Operative Zollanmeldungen können je nach Fall durch einen Spediteur oder Zollagenten erfolgen.
Können Sie Deutschland und andere EU-Staaten einbeziehen?
Ja. Bei grenzüberschreitenden Fällen koordinieren wir die Schweizer Behandlung mit den umsatzsteuerlichen Pflichten im anderen Staat.

Kontakt

Besprechen wir Ihre Mehrwertsteuer- oder Zollfrage.

Im Erstgespräch klären wir Geschäftsmodell, betroffene Länder, Leistungs- oder Warenströme und den voraussichtlichen Beratungsumfang.