Unternehmenssteuern Schweiz
Schweizer Steuerberatung für Unternehmen und Unternehmer
Wir erstellen Steuererklärungen und beraten Schweizer AG und GmbH, Personengesellschaften, selbständig Erwerbende sowie ausländische Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in der Schweiz. Bei Deutschland- oder USA-Bezug bearbeiten wir den gesamten Steuerfall unter der Verantwortung einer Person, die in allen betroffenen Ländern beruflich qualifiziert ist – einschliesslich der beauftragten nationalen Steuererklärungen.
Schweizer Unternehmensbesteuerung
Bund, Kanton und Gemeinde im Zusammenhang betrachten
Schweizer Kapitalgesellschaften wie AG und GmbH unterliegen der Gewinnsteuer auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Hinzu kommt die Kapitalsteuer nach kantonalem Recht. Bei Einzelunternehmen sowie Kollektiv- und Kommanditgesellschaften werden Geschäftseinkommen und Geschäftsvermögen grundsätzlich bei den Inhabern beziehungsweise Gesellschaftern besteuert. Je nach Tätigkeit können ausserdem Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer, Quellensteuer und weitere Abgaben oder Meldepflichten relevant sein.
Ausgangspunkt der Steuerdeklaration ist der handelsrechtliche Jahresabschluss. Für steuerliche Zwecke sind unter anderem Abschreibungen, Rückstellungen, Verlustvorträge, Beteiligungserträge, Finanzierungen, geldwerte Leistungen und konzerninterne Transaktionen zu beurteilen.
Unternehmen mit Betriebsstätten, Liegenschaften oder weiteren steuerlichen Anknüpfungspunkten in mehreren Kantonen können mehrere Steuerdomizile haben. In diesen Fällen ist regelmässig eine interkantonale Steuerausscheidung erforderlich.
Leistungsumfang
Schweizer Steuerleistungen für Unternehmen
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach Rechtsform, Geschäftstätigkeit, Steuerdomizilen, Jahresabschluss und internationalen Bezügen.
Gewinnsteuer
Erstellung der Steuererklärung für die direkte Bundessteuer sowie die kantonalen und kommunalen Gewinnsteuern.
- Steuerbarer Reingewinn
- Steuerliche Korrekturen
- Verlustverrechnung
- Geschäftsmässige Begründetheit
Kapitalsteuer
Ermittlung des steuerbaren Eigenkapitals und Erstellung der kantonalen Kapitalsteuerdeklaration.
- Einbezahltes Kapital
- Offene und stille Reserven
- Verdecktes Eigenkapital
- Kantonale Entlastungen
Mehrwertsteuer
Unterstützung bei Registrierung, laufenden Abrechnungen und nationalen sowie grenzüberschreitenden MWST-Sachverhalten.
- MWST-Registrierung
- Periodische Abrechnungen
- Vorsteuerabzug
- Jahresabstimmung
Verrechnungssteuer
Steuerliche Begleitung von Ausschüttungen und weiteren verrechnungssteuerlich relevanten Vorgängen.
- Dividendenausschüttungen
- Meldeverfahren
- Rückerstattungsanträge
- DBA-Entlastungen
Gründung und Finanzierung
Steuerliche Einordnung von Rechtsform, Beteiligungsstruktur und Eigen- oder Fremdfinanzierung.
- AG und GmbH
- Personenunternehmen
- Holdingstrukturen
- Gesellschafterdarlehen
Umstrukturierungen
Steuerliche Begleitung von Veränderungen innerhalb eines Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe.
- Fusionen und Spaltungen
- Umwandlungen
- Betriebsübertragungen
- Beteiligungsverkäufe
Interkantonale Sachverhalte
Ermittlung und Dokumentation der Steuerpflicht bei Tätigkeiten und Vermögenswerten in mehreren Kantonen.
- Betriebsstätten
- Liegenschaften
- Steuerausscheidungen
- Sitzverlegungen
Steuerverfahren
Begleitung gegenüber kantonalen Steuerverwaltungen und der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
- Veranlagungsprüfung
- Behördenanfragen
- Einsprachen
- Steuerrulings
Rechnungswesen und Steuerabschluss
Abstimmung von Buchführung, Jahresabschluss und Steuererklärung sowie Ermittlung steuerlicher Abschlussbuchungen.
- Steuerabgrenzungen
- Steuerrückstellungen
- Kontenabstimmungen
- Tax Compliance
Ihre Betreuung
Vom Jahresabschluss bis zur Veranlagung
Wir erfassen Rechtsform, Geschäftstätigkeit, Beteiligungen und Steuerdomizile. Gemeinsam klären wir, welche Länder, Analysen, Erklärungen und Verfahren der Auftrag umfasst.
Wir prüfen Jahresabschluss und Transaktionen. Bei grenzüberschreitenden Fällen beurteilt die für alle betroffenen Länder qualifizierte verantwortliche Fachperson die nationalen Regeln und ihre Wechselwirkungen selbst.
Wir erstellen die beauftragten Steuererklärungen und Informationsmeldungen auf Grundlage der gemeinsamen Analyse. Die fachliche Gesamtverantwortung bleibt länderübergreifend bei derselben Person.
Wir prüfen im vereinbarten Umfang Veranlagungen und bearbeiten Rückfragen, Steueranrechnungen, Korrekturen oder Einsprachen unter derselben fachlichen Gesamtverantwortung.
Persönliche Cross-Border-Betreuung
Schweiz, Deutschland und USA aus einer Hand
Wir bearbeiten die Schweizer, deutschen und US-amerikanischen Steuerfragen Ihres Unternehmens gemeinsam und erstellen die beauftragten nationalen Steuererklärungen. Erforderliche Informationsmeldungen und die steuerlichen Fragen der Gesellschafter werden entsprechend dem vereinbarten Auftrag einbezogen.
Eine fachlich verantwortliche Person bearbeitet den gesamten grenzüberschreitenden Steuerfall. Diese Person ist in allen betroffenen Ländern beruflich qualifiziert: Bei zwei Ländern umfasst ihre Qualifikation beide Länder, bei drei Ländern alle drei. Sie beurteilt die nationalen Steuerregeln, die anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen und die grenzüberschreitenden Wechselwirkungen selbst.
Die gemeinsame Steueranalyse bildet die Grundlage für die Beratung und die beauftragten Steuererklärungen. Die nationalen Steuerpositionen werden unter derselben fachlichen Gesamtverantwortung aufeinander abgestimmt. Dabei bleiben Unterschiede zwischen den Steuerordnungen berücksichtigt. Der Fall wird nicht an externe Länderberater weitergegeben.
Schweiz–Deutschland
Wir beurteilen die Schweizer und deutschen Steuerfolgen gemeinsam und erstellen die beauftragten Steuererklärungen für beide Länder. Eine in der Schweiz und in Deutschland beruflich qualifizierte verantwortliche Fachperson bearbeitet beide Steuerordnungen und das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen.
- Schweizer und deutsche Steuererklärungen
- Betriebsstätten und Geschäftsleitung
- Beteiligungen und Ausschüttungen
- Verrechnungspreise und Quellensteuern
- Umstrukturierungen und Sitzverlegungen
Schweiz–USA
Wir beurteilen die Schweizer und US-amerikanischen Steuerfolgen gemeinsam und erstellen die beauftragten Steuererklärungen und Informationsmeldungen. Eine in der Schweiz und in den USA beruflich qualifizierte verantwortliche Fachperson bearbeitet beide Steuerordnungen und ihre Wechselwirkungen.
- Schweizer und US-amerikanische Steuererklärungen
- US-Gesellschafter Schweizer Unternehmen
- CFC- und Informationspflichten
- Foreign Tax Credits
- Konzerninterne Transaktionen
Auch bei Unternehmensstrukturen mit Bezug zu allen drei Ländern
Sind die Schweiz, Deutschland und die USA betroffen, bearbeitet eine in allen drei Ländern beruflich qualifizierte Person den gesamten Steuerfall. Das gilt beispielsweise für eine Schweizer Gesellschaft mit US-Gesellschaftern und einer deutschen Betriebsstätte. Die Steueranalyse und die beauftragten Erklärungen in allen drei Ländern entstehen auf einer gemeinsamen Grundlage unter derselben fachlichen Verantwortung.
Fachwissen
Vertiefende Informationen zu Schweizer Unternehmenssteuern
Die Leistungsseite beschreibt unsere Beratung. Fachliche Hintergründe zu Gewinn- und Kapitalsteuer, Mehrwertsteuer, Rechnungswesen und kantonalen Unterschieden finden Sie im Bereich Fachwissen.
Verantwortung und Leistungserbringung
Eine fachliche Gesamtverantwortung, klare Vertragspartner
Rechtliche Leistungserbringung
Schweizer, deutsche und US-amerikanische Steuerleistungen werden über die jeweils zuständige Gesellschaft beauftragt, erbracht und abgerechnet. Vertragspartner, rechtliche Verantwortlichkeit und Leistungsumfang werden im jeweiligen Auftrag transparent festgehalten.
- Schweiz: Sesch TaxRep GmbH
- Deutschland: Sesch Group GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- USA: Sesch USA LLC
Die fachliche Bearbeitung und Gesamtverantwortung für den grenzüberschreitenden Steuerfall bleiben bei derselben Person, die für alle betroffenen Länder beruflich qualifiziert ist. Die Zuordnung der Leistungen zu den Gesellschaften führt nicht zu einer Übergabe an andere Länderberater.
Häufige Fragen
Schweizer Unternehmenssteuerberatung
Welche Steuererklärungen benötigt eine Schweizer AG oder GmbH?
Kann ein Unternehmen in mehreren Kantonen steuerpflichtig sein?
Können Sie Rechnungswesen und Steuererklärung koordinieren?
Unterstützen Sie auch ausländische Unternehmen?
Erstellt TaxRep sowohl Schweizer als auch deutsche Unternehmenssteuererklärungen?
Erstellt TaxRep sowohl Schweizer als auch US-amerikanische Steuererklärungen?
Wie werden Unternehmensfälle mit Bezug zur Schweiz, Deutschland und den USA bearbeitet?
Warum können unterschiedliche Gesellschaften auf den Aufträgen und Rechnungen stehen?
Kontakt
Besprechen wir die Steuerfragen Ihres Unternehmens.
Im Erstgespräch klären wir Rechtsform, Geschäftstätigkeit, Beteiligungen, Steuerdomizile und die betroffenen Länder. Darauf aufbauend bestimmen wir den erforderlichen Analyse-, Erklärungs- und Verfahrensumfang innerhalb einer gemeinsamen fachlichen Betreuung.
