Schweiz-USA

Cross-Border Tax Schweiz–USA

Schweiz–USA-Steuerberatung aus einer Hand

Eine fachlich verantwortliche Person betreut Ihren gesamten Schweiz–USA-Steuerfall, beurteilt selbst das Zusammenspiel des Schweizer und US-amerikanischen Steuerrechts sowie des Doppelbesteuerungsabkommens und stimmt die Steuerpositionen beider Länder aufeinander ab.

Dieselbe Ansprechperson begleitet Steuererklärungen, Meldepflichten, Fristen, Foreign Tax Credits und spätere Folgeprozesse und kann Sie auch persönlich gegenüber den zuständigen Schweizer und US-amerikanischen Steuerbehörden vertreten.

Warum unser Cross-Border-Modell einen Unterschied macht

Ein Sachverhalt – zwei Steuersysteme

Die entscheidenden Fragen entstehen an der Schnittstelle zwischen der Schweiz und den USA

Eine parallele Steuerpflicht in der Schweiz und den USA entsteht nicht nur durch einen Wohnsitzwechsel. US-Staatsbürger und Green-Card-Inhaber bleiben grundsätzlich auch während ihres Wohnsitzes in der Schweiz im US-Steuersystem. Daneben können US-Einkünfte, US-Gesellschaften, Beteiligungen, Immobilien, Renten oder Arbeitstage in den USA zusätzliche Erklärungspflichten auslösen.

Auf der Schweizer Seite müssen das weltweite Einkommen und Vermögen vollständig und nach den Regeln des Wohnkantons deklariert werden. Auf der US-Seite sind dieselben Einkünfte und Vermögenswerte teilweise nach anderen Qualifikations-, Bewertungs- und Meldevorschriften zu behandeln.

Deshalb genügt es nicht, eine Schweizer und eine US-amerikanische Steuererklärung unabhängig voneinander richtig zu erstellen. Entscheidend ist, dass Einkünfte, Vermögenswerte, Quellensteuern, Arbeitstage, Beteiligungen, Vorsorgepositionen und DBA-Positionen über beide Systeme hinweg konsistent behandelt werden.

Was bei TaxRep anders ist

Eine Person versteht beide Seiten des Cross-Border-Falls

Ein zentraler Ansprechpartner allein reicht bei einem komplexen Schweiz–USA-Fall nicht aus. Entscheidend ist, ob diese Person die Schweizer und US-amerikanischen Steuerfolgen sowie die DBA-Wechselwirkungen selbst fachlich beurteilen kann.

Eine gemeinsame Analyse

Schweizer Steuerrecht, US-Steuerrecht und DBA-Fragen werden im Zusammenhang beurteilt.

Eine abgestimmte Steuerposition

Die steuerliche Behandlung wird mit Blick auf beide Länder entwickelt, bevor die Erklärungen eingereicht werden.

Ein durchgängiger Prozess

Datenerhebung, Steuererklärungen, Meldepflichten und Fristen werden für den Gesamtfall gemeinsam gesteuert.

Persönliche Behördenvertretung

Dieselbe Ansprechperson kann Sie auch bei späteren Rückfragen, Nachreichungen und Verfahren gegenüber den zuständigen Steuerbehörden vertreten.

Privatpersonen

Schweiz–USA-Steuerberatung und Tax Compliance

Wir betreuen insbesondere US-Personen in der Schweiz sowie Schweizer Privatpersonen mit US-Einkünften, Vermögenswerten oder einer früheren US-Steuerpflicht. Die Schweizer und US-amerikanischen Auswirkungen werden nicht isoliert, sondern als ein zusammenhängender Cross-Border-Fall betrachtet.

01

US-Steuererklärung

Erstellung der US-Bundeseinkommensteuererklärung sowie gegebenenfalls einzelstaatlicher Erklärungen unter Einbezug der Schweizer Steuerpositionen.

  • Form 1040 und State Returns
  • Worldwide Income
  • Foreign Earned Income
  • Foreign Tax Credits
US-Steuererklärung ansehen
02

Schweizer Steuererklärung

Kantonale Einkommens- und Vermögenssteuererklärung unter Einbezug der US-amerikanischen Einkünfte, Vermögenswerte und Steuerpositionen.

  • Weltweites Einkommen und Vermögen
  • US-Konten und Depots
  • US-Immobilien und Beteiligungen
  • Kantonale Veranlagung
Schweizer Steuererklärung ansehen
03

Foreign Tax Credit

Prüfung und Koordination der US-amerikanischen Steueranrechnung für in der Schweiz gezahlte Steuern und grenzüberschreitende Einkünfte.

  • Form 1116
  • Schweizer Einkommenssteuern
  • Income-Sourcing und Limitation
  • Abstimmung mit der Schweizer Steuererklärung
Foreign-Tax-Credit-Leistung ansehen
04

PFIC und Schweizer Anlagen

Analyse Schweizer Fonds, ETFs, Anlageprodukte und Versicherungslösungen aus US-steuerlicher Sicht und mit Blick auf die Schweizer Behandlung.

  • PFIC-Klassifikation
  • Form 8621
  • QEF- und Mark-to-Market-Fragen
  • Portfolioüberprüfung
PFIC-Leistung ansehen
05

FBAR und FATCA

Prüfung und Erstellung US-amerikanischer Informationsmeldungen für Schweizer und andere ausländische Konten und Vermögenswerte.

  • FinCEN Form 114
  • Form 8938
  • Konten und Depots
  • Zeichnungsberechtigungen
FBAR- und FATCA-Leistung ansehen
06

Foreign Earned Income Exclusion

Prüfung des Ausschlusses ausländischer Erwerbseinkünfte für US-Personen mit Wohnsitz und Tätigkeit in der Schweiz.

  • Form 2555
  • Foreign Tax Home
  • Physical Presence Test
  • Abgrenzung zum Foreign Tax Credit
FEIE-Leistung ansehen
07

Unternehmen und Gesellschaften

Beratung für Schweizer Unternehmer, Gesellschaften und Gesellschafter mit US-Strukturen, US-Geschäft und grenzüberschreitenden Pflichten.

  • US-LLC und Corporation
  • US-Gesellschafter Schweizer Unternehmen
  • Federal und State Tax
  • Informationsmeldungen und Quellensteuer
Unternehmensleistungen ansehen
08

Nachdeklaration

Prüfung verspäteter oder fehlender US-Erklärungen und möglicher Korrektur- oder Offenlegungsverfahren unter Berücksichtigung der Schweizer Ausgangslage.

  • Delinquent Returns
  • Streamlined Procedures
  • FBAR-Nachmeldungen
  • Reasonable-Cause-Analyse
Nachdeklaration ansehen
09

Erbschaft und Schenkung

Gemeinsame Betrachtung Schweizer Erbschafts- und Schenkungssteuern mit US Estate, Gift und Information Reporting.

  • US Estate und Gift Tax
  • Form 3520
  • Bewertung und Situs
  • Nachlass- und Truststrukturen
Erbschafts- und Schenkungsleistung ansehen

Fachthemen

Direkt zum passenden Schweiz–USA-Thema

Die grenzüberschreitende Beratung richtet sich primär nach dem konkreten Sachverhalt und den Wechselwirkungen zwischen beiden Steuersystemen.

Unternehmer und Unternehmen

Geschäftliche Strukturen zwischen der Schweiz und den USA

Bei Gesellschaften ist die gemeinsame Betrachtung besonders wichtig. Rechtsform, Geschäftsleitung, Betriebsstätte, Beteiligungsbesteuerung, Lohn, Sozialversicherung und Informationsmeldungen können in beiden Ländern gleichzeitig unterschiedliche Folgen auslösen.

Schweizer Unternehmer

US-Gesellschaften und US-Markteintritt

Beratung für Schweizer Gründer, Gesellschafter und Unternehmen mit US-LLC, Corporation, US-Kunden oder operativer Tätigkeit in den Vereinigten Staaten.

  • LLC- und Corporation-Einordnung
  • Federal und State Tax
  • Betriebsstätten und Nexus
  • Sales Tax, Payroll und Withholding
  • Transfer Pricing
Leistungen für Unternehmen
US-Personen in der Schweiz

Schweizer Gesellschaften und Beteiligungen

Beratung für US-Personen mit Schweizer AG, GmbH, Einzelfirma, Personengesellschaft oder wesentlichen Beteiligungen.

  • Form 5471 und CFC-Prüfung
  • GILTI und Subpart F
  • Form 8858
  • Lohn, Dividenden und Darlehen
  • Schweizer Unternehmens- und Privatsteuer
Schweizer Gesellschaften

Ein durchgängiger Prozess

Vom ersten Sachverhalt bis zu Bescheiden und Behördenfragen

Der Schweiz–USA-Fall endet nicht mit der Erstellung zweier Steuererklärungen. Gerade Anrechnungen, Bescheide und spätere Rückfragen können weitere Abstimmungen zwischen beiden Ländern erforderlich machen.

Schritt 1

Gemeinsamer Intake

Staatsangehörigkeit, Green Card, Wohnsitz, Kanton, Einkünfte, Vermögen, Beteiligungen und bisherige Erklärungen werden einmal für den Gesamtfall erfasst.

Schritt 2

Cross-Border-Analyse

Schweizer Recht, US-Steuerrecht, DBA, Einkunftszuordnung, Quellensteuern und mögliche Anrechnungen werden gemeinsam beurteilt.

Schritt 3

Filing und Fristen

Schweizer und US-amerikanische Steuererklärungen, Meldepflichten und Einreichungsfristen werden aufeinander abgestimmt.

Schritt 4

Follow-up und Vertretung

Bescheide, Foreign Tax Credits, Steueranrechnungen, Behördenrückfragen, Nachreichungen und notwendige Korrekturen bleiben Teil desselben Falls.

Persönliche Behördenvertretung

Auch bei einer Rückfrage bleibt derselbe Ansprechpartner im Fall

Der praktische Unterschied zeigt sich häufig erst nach der Einreichung. Die Schweizer Steuerverwaltung kann Nachweise verlangen, während der IRS dieselben Einkünfte oder Vermögenswerte nach US-amerikanischen Regeln hinterfragt. Ein späterer Bescheid kann wiederum Auswirkungen auf den Foreign Tax Credit oder eine bereits eingereichte Erklärung im anderen Land haben.

Ihre zentrale Ansprechperson kennt die ursprüngliche Cross-Border-Position bereits und kann den Sachverhalt deshalb auch bei späteren Rückfragen persönlich gegenüber den zuständigen Steuerbehörden weiterführen.

Damit entsteht bei einem Behördenkontakt nicht plötzlich eine neue fachliche Schnittstelle zwischen einem Schweizer und einem US-amerikanischen Berater.

Häufige Fragen

Steuerberatung Schweiz–USA

Müssen US-Staatsbürger in der Schweiz weiterhin eine US-Steuererklärung einreichen?
US-Staatsbürger unterliegen grundsätzlich auch bei Wohnsitz in der Schweiz weiterhin der US-Bundeseinkommensteuer und müssen ihr weltweites Einkommen erklären. Ob zusätzliche US-Steuer entsteht, hängt unter anderem von Foreign Tax Credits, dem Ausschluss ausländischer Erwerbseinkünfte und der Qualifikation der Einkünfte ab.
Reicht es aus, die Schweizer Steuererklärung zuerst fertigzustellen?
Nicht immer. Die Schweizer Steuerbelastung ist häufig für die US-amerikanische Steueranrechnung relevant. Gleichzeitig können US-Qualifikation, Periodenzuordnung oder Informationsmeldungen Rückwirkungen auf die benötigten Schweizer Angaben haben. Deshalb sollten beide Seiten des Falls von Beginn an gemeinsam betrachtet werden.
Habe ich für die Schweiz und die USA unterschiedliche Ansprechpartner?
Im TaxRep Cross-Border-Modell betreut eine zentrale fachlich verantwortliche Person den gesamten Schweiz–USA-Fall. Sie kennt die Schweizer und US-amerikanischen Steuerpositionen, das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen und die gegenseitigen Auswirkungen der Erklärungen und bleibt auch bei späteren Rückfragen und Folgeprozessen Ihr Ansprechpartner.
Kann TaxRep mich auch gegenüber Schweizer und US-Steuerbehörden vertreten?
Ja, soweit die jeweilige Vertretung im konkreten Verfahren zulässig und vom Mandat umfasst ist. Die zentrale Ansprechperson kann den grenzüberschreitenden Sachverhalt auch bei Rückfragen, Nachreichungen, Bescheiden, IRS Notices, Korrekturen und weiteren steuerlichen Folgeprozessen persönlich weiterführen.
Sind Schweizer Fonds für US-Steuerpflichtige problematisch?
Viele nicht US-amerikanische Fonds und ETFs können aus US-Sicht als Passive Foreign Investment Companies qualifizieren. Daraus können zusätzliche Formulare, besondere Berechnungsmethoden und ungünstige Steuerfolgen entstehen.
Übernehmen Sie auch verspätete US-Erklärungen?
Ja. Zunächst wird geprüft, welche Erklärungen und Meldungen fehlen, ob ein vereinfachtes Nachmeldeverfahren in Betracht kommt und welche Tatsachen für eine mögliche Reasonable-Cause-Position dokumentiert werden müssen.
Ist der Schweizer Wohnkanton für die US-Steuerberatung entscheidend?
Für die US-Steuerpflicht grundsätzlich nicht. Der Wohnkanton ist jedoch für die Schweizer Einkommens- und Vermögenssteuer, Abzüge, Tarife und Verfahren relevant und kann dadurch auch die Höhe der für US-Zwecke relevanten Schweizer Steuer beeinflussen.

Kontakt

Ein Ansprechpartner für Ihren gesamten Schweiz–USA-Steuerfall.

Im Erstgespräch betrachten wir Ihren Sachverhalt über beide Steuersysteme hinweg und klären Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Steuerperioden, Einkünfte, Vermögenswerte, Beteiligungen, bisherige Erklärungen sowie die erforderlichen Steuererklärungen, Meldepflichten und möglichen Folgeprozesse.