Cross-Border Tax Schweiz–USA
Schweiz–USA-Steuerberatung aus einer Hand
Eine fachlich verantwortliche Person betreut Ihren gesamten Schweiz–USA-Steuerfall, beurteilt selbst das Zusammenspiel des Schweizer und US-amerikanischen Steuerrechts sowie des Doppelbesteuerungsabkommens und stimmt die Steuerpositionen beider Länder aufeinander ab.
Dieselbe Ansprechperson begleitet Steuererklärungen, Meldepflichten, Fristen, Foreign Tax Credits und spätere Folgeprozesse und kann Sie auch persönlich gegenüber den zuständigen Schweizer und US-amerikanischen Steuerbehörden vertreten.
Warum unser Cross-Border-Modell einen Unterschied machtEin Sachverhalt – zwei Steuersysteme
Die entscheidenden Fragen entstehen an der Schnittstelle zwischen der Schweiz und den USA
Eine parallele Steuerpflicht in der Schweiz und den USA entsteht nicht nur durch einen Wohnsitzwechsel. US-Staatsbürger und Green-Card-Inhaber bleiben grundsätzlich auch während ihres Wohnsitzes in der Schweiz im US-Steuersystem. Daneben können US-Einkünfte, US-Gesellschaften, Beteiligungen, Immobilien, Renten oder Arbeitstage in den USA zusätzliche Erklärungspflichten auslösen.
Auf der Schweizer Seite müssen das weltweite Einkommen und Vermögen vollständig und nach den Regeln des Wohnkantons deklariert werden. Auf der US-Seite sind dieselben Einkünfte und Vermögenswerte teilweise nach anderen Qualifikations-, Bewertungs- und Meldevorschriften zu behandeln.
Deshalb genügt es nicht, eine Schweizer und eine US-amerikanische Steuererklärung unabhängig voneinander richtig zu erstellen. Entscheidend ist, dass Einkünfte, Vermögenswerte, Quellensteuern, Arbeitstage, Beteiligungen, Vorsorgepositionen und DBA-Positionen über beide Systeme hinweg konsistent behandelt werden.
Was bei TaxRep anders ist
Eine Person versteht beide Seiten des Cross-Border-Falls
Ein zentraler Ansprechpartner allein reicht bei einem komplexen Schweiz–USA-Fall nicht aus. Entscheidend ist, ob diese Person die Schweizer und US-amerikanischen Steuerfolgen sowie die DBA-Wechselwirkungen selbst fachlich beurteilen kann.
Schweizer Steuerrecht, US-Steuerrecht und DBA-Fragen werden im Zusammenhang beurteilt.
Die steuerliche Behandlung wird mit Blick auf beide Länder entwickelt, bevor die Erklärungen eingereicht werden.
Datenerhebung, Steuererklärungen, Meldepflichten und Fristen werden für den Gesamtfall gemeinsam gesteuert.
Dieselbe Ansprechperson kann Sie auch bei späteren Rückfragen, Nachreichungen und Verfahren gegenüber den zuständigen Steuerbehörden vertreten.
Privatpersonen
Schweiz–USA-Steuerberatung und Tax Compliance
Wir betreuen insbesondere US-Personen in der Schweiz sowie Schweizer Privatpersonen mit US-Einkünften, Vermögenswerten oder einer früheren US-Steuerpflicht. Die Schweizer und US-amerikanischen Auswirkungen werden nicht isoliert, sondern als ein zusammenhängender Cross-Border-Fall betrachtet.
US-Steuererklärung
Erstellung der US-Bundeseinkommensteuererklärung sowie gegebenenfalls einzelstaatlicher Erklärungen unter Einbezug der Schweizer Steuerpositionen.
- Form 1040 und State Returns
- Worldwide Income
- Foreign Earned Income
- Foreign Tax Credits
Schweizer Steuererklärung
Kantonale Einkommens- und Vermögenssteuererklärung unter Einbezug der US-amerikanischen Einkünfte, Vermögenswerte und Steuerpositionen.
- Weltweites Einkommen und Vermögen
- US-Konten und Depots
- US-Immobilien und Beteiligungen
- Kantonale Veranlagung
Foreign Tax Credit
Prüfung und Koordination der US-amerikanischen Steueranrechnung für in der Schweiz gezahlte Steuern und grenzüberschreitende Einkünfte.
- Form 1116
- Schweizer Einkommenssteuern
- Income-Sourcing und Limitation
- Abstimmung mit der Schweizer Steuererklärung
PFIC und Schweizer Anlagen
Analyse Schweizer Fonds, ETFs, Anlageprodukte und Versicherungslösungen aus US-steuerlicher Sicht und mit Blick auf die Schweizer Behandlung.
- PFIC-Klassifikation
- Form 8621
- QEF- und Mark-to-Market-Fragen
- Portfolioüberprüfung
FBAR und FATCA
Prüfung und Erstellung US-amerikanischer Informationsmeldungen für Schweizer und andere ausländische Konten und Vermögenswerte.
- FinCEN Form 114
- Form 8938
- Konten und Depots
- Zeichnungsberechtigungen
Foreign Earned Income Exclusion
Prüfung des Ausschlusses ausländischer Erwerbseinkünfte für US-Personen mit Wohnsitz und Tätigkeit in der Schweiz.
- Form 2555
- Foreign Tax Home
- Physical Presence Test
- Abgrenzung zum Foreign Tax Credit
Unternehmen und Gesellschaften
Beratung für Schweizer Unternehmer, Gesellschaften und Gesellschafter mit US-Strukturen, US-Geschäft und grenzüberschreitenden Pflichten.
- US-LLC und Corporation
- US-Gesellschafter Schweizer Unternehmen
- Federal und State Tax
- Informationsmeldungen und Quellensteuer
Nachdeklaration
Prüfung verspäteter oder fehlender US-Erklärungen und möglicher Korrektur- oder Offenlegungsverfahren unter Berücksichtigung der Schweizer Ausgangslage.
- Delinquent Returns
- Streamlined Procedures
- FBAR-Nachmeldungen
- Reasonable-Cause-Analyse
Erbschaft und Schenkung
Gemeinsame Betrachtung Schweizer Erbschafts- und Schenkungssteuern mit US Estate, Gift und Information Reporting.
- US Estate und Gift Tax
- Form 3520
- Bewertung und Situs
- Nachlass- und Truststrukturen
Fachthemen
Direkt zum passenden Schweiz–USA-Thema
Die grenzüberschreitende Beratung richtet sich primär nach dem konkreten Sachverhalt und den Wechselwirkungen zwischen beiden Steuersystemen.
Unternehmer und Unternehmen
Geschäftliche Strukturen zwischen der Schweiz und den USA
Bei Gesellschaften ist die gemeinsame Betrachtung besonders wichtig. Rechtsform, Geschäftsleitung, Betriebsstätte, Beteiligungsbesteuerung, Lohn, Sozialversicherung und Informationsmeldungen können in beiden Ländern gleichzeitig unterschiedliche Folgen auslösen.
US-Gesellschaften und US-Markteintritt
Beratung für Schweizer Gründer, Gesellschafter und Unternehmen mit US-LLC, Corporation, US-Kunden oder operativer Tätigkeit in den Vereinigten Staaten.
- LLC- und Corporation-Einordnung
- Federal und State Tax
- Betriebsstätten und Nexus
- Sales Tax, Payroll und Withholding
- Transfer Pricing
Schweizer Gesellschaften und Beteiligungen
Beratung für US-Personen mit Schweizer AG, GmbH, Einzelfirma, Personengesellschaft oder wesentlichen Beteiligungen.
- Form 5471 und CFC-Prüfung
- GILTI und Subpart F
- Form 8858
- Lohn, Dividenden und Darlehen
- Schweizer Unternehmens- und Privatsteuer
Ein durchgängiger Prozess
Vom ersten Sachverhalt bis zu Bescheiden und Behördenfragen
Der Schweiz–USA-Fall endet nicht mit der Erstellung zweier Steuererklärungen. Gerade Anrechnungen, Bescheide und spätere Rückfragen können weitere Abstimmungen zwischen beiden Ländern erforderlich machen.
Gemeinsamer Intake
Staatsangehörigkeit, Green Card, Wohnsitz, Kanton, Einkünfte, Vermögen, Beteiligungen und bisherige Erklärungen werden einmal für den Gesamtfall erfasst.
Cross-Border-Analyse
Schweizer Recht, US-Steuerrecht, DBA, Einkunftszuordnung, Quellensteuern und mögliche Anrechnungen werden gemeinsam beurteilt.
Filing und Fristen
Schweizer und US-amerikanische Steuererklärungen, Meldepflichten und Einreichungsfristen werden aufeinander abgestimmt.
Follow-up und Vertretung
Bescheide, Foreign Tax Credits, Steueranrechnungen, Behördenrückfragen, Nachreichungen und notwendige Korrekturen bleiben Teil desselben Falls.
Persönliche Behördenvertretung
Auch bei einer Rückfrage bleibt derselbe Ansprechpartner im Fall
Der praktische Unterschied zeigt sich häufig erst nach der Einreichung. Die Schweizer Steuerverwaltung kann Nachweise verlangen, während der IRS dieselben Einkünfte oder Vermögenswerte nach US-amerikanischen Regeln hinterfragt. Ein späterer Bescheid kann wiederum Auswirkungen auf den Foreign Tax Credit oder eine bereits eingereichte Erklärung im anderen Land haben.
Ihre zentrale Ansprechperson kennt die ursprüngliche Cross-Border-Position bereits und kann den Sachverhalt deshalb auch bei späteren Rückfragen persönlich gegenüber den zuständigen Steuerbehörden weiterführen.
Damit entsteht bei einem Behördenkontakt nicht plötzlich eine neue fachliche Schnittstelle zwischen einem Schweizer und einem US-amerikanischen Berater.
Schweizer Wohnkanton
Kantonale Unterschiede im Schweizer Steuerrecht
Die US-Steuerpflicht ist bundesrechtlich geprägt. Die Schweizer Einkommens- und Vermögenssteuer richtet sich dagegen nach dem Wohnkanton. Vertiefende Informationen zu Tarifen, Abzügen, Verfahren und kantonalen Besonderheiten finden Sie in unserem kantonalen Fachwissen.
Häufige Fragen
Steuerberatung Schweiz–USA
Müssen US-Staatsbürger in der Schweiz weiterhin eine US-Steuererklärung einreichen?
Reicht es aus, die Schweizer Steuererklärung zuerst fertigzustellen?
Habe ich für die Schweiz und die USA unterschiedliche Ansprechpartner?
Kann TaxRep mich auch gegenüber Schweizer und US-Steuerbehörden vertreten?
Sind Schweizer Fonds für US-Steuerpflichtige problematisch?
Übernehmen Sie auch verspätete US-Erklärungen?
Ist der Schweizer Wohnkanton für die US-Steuerberatung entscheidend?
Kontakt
Ein Ansprechpartner für Ihren gesamten Schweiz–USA-Steuerfall.
Im Erstgespräch betrachten wir Ihren Sachverhalt über beide Steuersysteme hinweg und klären Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Steuerperioden, Einkünfte, Vermögenswerte, Beteiligungen, bisherige Erklärungen sowie die erforderlichen Steuererklärungen, Meldepflichten und möglichen Folgeprozesse.
