Schweiz-USA

Cross-Border Tax Schweiz–USA

Steuerberatung zwischen der Schweiz und den USA

Wir koordinieren Schweizer und US-amerikanische Steuerpflichten für Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen. Im Mittelpunkt stehen konsistente Steuererklärungen, internationale Vermögenswerte, Beteiligungen, Vorsorge, Gesellschaften und die Vermeidung unnötiger Doppelbesteuerung.

Für wen wir tätig werden

Schweizer Sachverhalte mit US-Steuerbezug

Eine parallele Steuerpflicht in der Schweiz und den USA entsteht nicht nur durch einen Wohnsitzwechsel. US-Staatsbürger und Green-Card-Inhaber bleiben grundsätzlich auch während ihres Wohnsitzes in der Schweiz im US-Steuersystem. Daneben können US-Einkünfte, US-Gesellschaften, Beteiligungen, Immobilien, Renten oder Arbeitstage in den USA zusätzliche Erklärungspflichten auslösen.

Auf der Schweizer Seite müssen das weltweite Einkommen und Vermögen vollständig und nach den Regeln des Wohnkantons deklariert werden. Auf der US-Seite sind dieselben Vermögenswerte und Einkünfte häufig nach anderen Qualifikations-, Bewertungs- und Meldevorschriften zu erfassen.

Unser Schwerpunkt liegt deshalb nicht auf zwei isolierten Steuererklärungen, sondern auf einer konsistenten Zuordnung von Einkommen, Vermögen, Quellensteuern, Arbeitstagen, Beteiligungen und Vorsorgepositionen.

Privatpersonen

Schweiz–USA-Steuerberatung für Privatkunden

Wir betreuen insbesondere US-Personen in der Schweiz sowie Schweizer Privatpersonen mit US-Einkünften, Vermögenswerten oder einer früheren US-Steuerpflicht.

01

US-Steuererklärung

Erstellung und Koordination der US-Bundeseinkommensteuererklärung sowie gegebenenfalls einzelstaatlicher Erklärungen.

  • Form 1040 und State Returns
  • Worldwide Income
  • Foreign Earned Income
  • Foreign Tax Credits
02

Schweizer Steuererklärung

Kantonale Einkommens- und Vermögenssteuererklärung unter Einbezug der US-Positionen.

  • Weltweites Einkommen und Vermögen
  • US-Konten und Depots
  • US-Immobilien und Beteiligungen
  • Kantonale Veranlagung
03

FBAR und FATCA

Prüfung und Erstellung US-amerikanischer Informationsmeldungen für ausländische Konten und Vermögenswerte.

  • FinCEN Form 114
  • Form 8938
  • Konten und Depots
  • Zeichnungsberechtigungen
04

PFIC und Schweizer Anlagen

Analyse Schweizer Fonds, ETFs, Anlageprodukte und Versicherungslösungen aus US-steuerlicher Sicht.

  • PFIC-Klassifikation
  • Form 8621
  • QEF- und Mark-to-Market-Fragen
  • Portfolioüberprüfung
05

Renten und Vorsorge

Koordination der Besteuerung und Meldung schweizerischer und amerikanischer Vorsorgepositionen.

  • AHV und Pensionskasse
  • Säule 3a und Freizügigkeit
  • 401(k), IRA und US-Pensionen
  • Renten- und Kapitalbezüge
06

Zuzug und Wegzug

Planung bei Wohnsitzwechseln zwischen der Schweiz und den USA sowie bei Beginn oder Ende einer Steuerpflicht.

  • Ansässigkeit und Treaty Tie-Breaker
  • Split-Year-Sachverhalte
  • Verkaufs- und Ausübungszeitpunkte
  • Exit- und Expatriation-Fragen
07

Equity Compensation

Abstimmung internationaler Mitarbeitervergütungen und Arbeitstage zwischen beiden Staaten.

  • RSUs und Aktienoptionen
  • ESPP und Bonusaktien
  • Vesting-Zeiträume
  • Quellensteuer und Anrechnung
08

Nachdeklaration

Prüfung verspäteter oder fehlender US-Erklärungen und möglicher Korrektur- oder Offenlegungsverfahren.

  • Delinquent Returns
  • Streamlined Procedures
  • FBAR-Nachmeldungen
  • Reasonable-Cause-Analyse
09

Erbschaft und Schenkung

Koordination von Schweizer Erbschafts- und Schenkungssteuern mit US Estate, Gift und Information Reporting.

  • US Estate und Gift Tax
  • Form 3520
  • Bewertung und Situs
  • Nachlass- und Truststrukturen

Fachthemen

Direkt zum passenden Schweiz–USA-Thema

Die grenzüberschreitende Beratung richtet sich primär nach dem konkreten Sachverhalt – nicht nach dem Schweizer Wohnkanton.

Unternehmer und Unternehmen

Geschäftliche Strukturen zwischen der Schweiz und den USA

Bei Gesellschaften reicht es nicht aus, nur die US- oder nur die Schweizer Einordnung zu prüfen. Rechtsform, Geschäftsleitung, Betriebsstätte, Beteiligungsbesteuerung, Lohn, Sozialversicherung und Informationsmeldungen müssen gemeinsam beurteilt werden.

Schweizer Unternehmer

US-Gesellschaften und US-Markteintritt

Beratung für Schweizer Gründer, Gesellschafter und Unternehmen mit US-LLC, Corporation, US-Kunden oder operativer Tätigkeit in den Vereinigten Staaten.

  • LLC- und Corporation-Einordnung
  • Federal und State Tax
  • Betriebsstätten und Nexus
  • Sales Tax, Payroll und Withholding
  • Transfer Pricing
Leistungen für Unternehmen
US-Personen in der Schweiz

Schweizer Gesellschaften und Beteiligungen

Beratung für US-Personen mit Schweizer AG, GmbH, Einzelfirma, Personengesellschaft oder wesentlichen Beteiligungen.

  • Form 5471 und CFC-Prüfung
  • GILTI und Subpart F
  • Form 8858
  • Lohn, Dividenden und Darlehen
  • Schweizer Unternehmens- und Privatsteuer
Schweizer Gesellschaften

Koordinierter Prozess

Von der Sachverhaltsaufnahme bis zu beiden Steuererklärungen

Schritt 1

Erstprüfung

Staatsangehörigkeit, Green Card, Wohnsitz, Kanton, Einkünfte, Vermögen, Beteiligungen und bisherige Erklärungen.

Schritt 2

Leistungsumfang

Klare Zuordnung der Schweizer und US-amerikanischen Leistungen zu den jeweils zuständigen Gesellschaften.

Schritt 3

Sicherer Datenraum

Die Unterlagen werden einmal sicher übermittelt und für beide Länder abgestimmt genutzt.

Schritt 4

Cross-Border-Abgleich

Einkünfte, Vermögen, Quellensteuern, Währungen und DBA-Positionen werden konsistent abgestimmt.

Zuständige Gesellschaften

Ein koordinierter Auftrag mit klarer rechtlicher Trennung

Leistungserbringung nach Rechtsordnung

Die Schweizer und US-amerikanischen Arbeiten werden nicht von einer einzigen Gesellschaft erbracht. Jede Gesellschaft übernimmt die Leistungen, für die sie fachlich, rechtlich und versicherungsseitig zuständig ist.

  • Schweiz: Sesch TaxRep GmbH – Schweizer Steuerberatung, Einkommens- und Vermögenssteuer sowie kantonale Verfahren
  • USA: Sesch USA LLC – US Federal und State Tax, internationale US-Meldeformulare und US-Steuerberatung
  • Koordination: Einheitliche Sachverhaltsaufnahme und abgestimmte Positionen

Häufige Fragen

Steuerberatung Schweiz–USA

Müssen US-Staatsbürger in der Schweiz weiterhin eine US-Steuererklärung einreichen?
US-Staatsbürger unterliegen grundsätzlich auch bei Wohnsitz in der Schweiz weiterhin der US-Bundeseinkommensteuer und müssen ihr weltweites Einkommen erklären. Ob zusätzliche US-Steuer entsteht, hängt unter anderem von Foreign Tax Credits, dem Ausschluss ausländischer Erwerbseinkünfte und der Qualifikation der Einkünfte ab.
Reicht es aus, die Schweizer Steuererklärung zuerst fertigzustellen?
Nicht immer. Die Schweizer Steuerbelastung ist häufig für die US-amerikanische Steueranrechnung erforderlich. Gleichzeitig können US-Qualifikation, Periodenzuordnung oder Informationsmeldungen Rückwirkungen auf die benötigten Schweizer Angaben haben.
Wer erstellt die Schweizer und die US-amerikanische Steuererklärung?
Die Schweizer Steuererklärung wird durch Sesch TaxRep GmbH bearbeitet. Die US-amerikanische Steuererklärung und US-Meldeformulare werden durch Sesch USA LLC bearbeitet. Die Sachverhalte werden koordiniert.
Sind Schweizer Fonds für US-Steuerpflichtige problematisch?
Viele nicht US-amerikanische Fonds und ETFs können aus US-Sicht als Passive Foreign Investment Companies qualifizieren. Daraus können zusätzliche Formulare, besondere Berechnungsmethoden und ungünstige Steuerfolgen entstehen.
Übernehmen Sie auch verspätete US-Erklärungen?
Ja. Zunächst wird geprüft, welche Erklärungen und Meldungen fehlen, ob ein vereinfachtes Nachmeldeverfahren in Betracht kommt und welche Tatsachen für eine mögliche Reasonable-Cause-Position dokumentiert werden müssen.
Ist der Schweizer Wohnkanton für die US-Steuerberatung entscheidend?
Für die US-Steuerpflicht grundsätzlich nicht. Der Wohnkanton ist jedoch für die Schweizer Einkommens- und Vermögenssteuer, Abzüge, Tarife, Software und Verfahren relevant.

Kontakt

Besprechen wir Ihren Schweiz–USA-Steuerfall.

Im Erstgespräch klären wir Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Steuerperioden, Einkünfte, Vermögenswerte, Gesellschaften, bisherige Erklärungen und den erforderlichen Leistungsumfang in beiden Staaten.