Cross-Border Tax Schweiz–USA
Steuerberatung zwischen der Schweiz und den USA
Wir koordinieren Schweizer und US-amerikanische Steuerpflichten für Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen. Im Mittelpunkt stehen konsistente Steuererklärungen, internationale Vermögenswerte, Beteiligungen, Vorsorge, Gesellschaften und die Vermeidung unnötiger Doppelbesteuerung.
Für wen wir tätig werden
Schweizer Sachverhalte mit US-Steuerbezug
Eine parallele Steuerpflicht in der Schweiz und den USA entsteht nicht nur durch einen Wohnsitzwechsel. US-Staatsbürger und Green-Card-Inhaber bleiben grundsätzlich auch während ihres Wohnsitzes in der Schweiz im US-Steuersystem. Daneben können US-Einkünfte, US-Gesellschaften, Beteiligungen, Immobilien, Renten oder Arbeitstage in den USA zusätzliche Erklärungspflichten auslösen.
Auf der Schweizer Seite müssen das weltweite Einkommen und Vermögen vollständig und nach den Regeln des Wohnkantons deklariert werden. Auf der US-Seite sind dieselben Vermögenswerte und Einkünfte häufig nach anderen Qualifikations-, Bewertungs- und Meldevorschriften zu erfassen.
Unser Schwerpunkt liegt deshalb nicht auf zwei isolierten Steuererklärungen, sondern auf einer konsistenten Zuordnung von Einkommen, Vermögen, Quellensteuern, Arbeitstagen, Beteiligungen und Vorsorgepositionen.
Privatpersonen
Schweiz–USA-Steuerberatung für Privatkunden
Wir betreuen insbesondere US-Personen in der Schweiz sowie Schweizer Privatpersonen mit US-Einkünften, Vermögenswerten oder einer früheren US-Steuerpflicht.
US-Steuererklärung
Erstellung und Koordination der US-Bundeseinkommensteuererklärung sowie gegebenenfalls einzelstaatlicher Erklärungen.
- Form 1040 und State Returns
- Worldwide Income
- Foreign Earned Income
- Foreign Tax Credits
Schweizer Steuererklärung
Kantonale Einkommens- und Vermögenssteuererklärung unter Einbezug der US-Positionen.
- Weltweites Einkommen und Vermögen
- US-Konten und Depots
- US-Immobilien und Beteiligungen
- Kantonale Veranlagung
FBAR und FATCA
Prüfung und Erstellung US-amerikanischer Informationsmeldungen für ausländische Konten und Vermögenswerte.
- FinCEN Form 114
- Form 8938
- Konten und Depots
- Zeichnungsberechtigungen
PFIC und Schweizer Anlagen
Analyse Schweizer Fonds, ETFs, Anlageprodukte und Versicherungslösungen aus US-steuerlicher Sicht.
- PFIC-Klassifikation
- Form 8621
- QEF- und Mark-to-Market-Fragen
- Portfolioüberprüfung
Renten und Vorsorge
Koordination der Besteuerung und Meldung schweizerischer und amerikanischer Vorsorgepositionen.
- AHV und Pensionskasse
- Säule 3a und Freizügigkeit
- 401(k), IRA und US-Pensionen
- Renten- und Kapitalbezüge
Zuzug und Wegzug
Planung bei Wohnsitzwechseln zwischen der Schweiz und den USA sowie bei Beginn oder Ende einer Steuerpflicht.
- Ansässigkeit und Treaty Tie-Breaker
- Split-Year-Sachverhalte
- Verkaufs- und Ausübungszeitpunkte
- Exit- und Expatriation-Fragen
Equity Compensation
Abstimmung internationaler Mitarbeitervergütungen und Arbeitstage zwischen beiden Staaten.
- RSUs und Aktienoptionen
- ESPP und Bonusaktien
- Vesting-Zeiträume
- Quellensteuer und Anrechnung
Nachdeklaration
Prüfung verspäteter oder fehlender US-Erklärungen und möglicher Korrektur- oder Offenlegungsverfahren.
- Delinquent Returns
- Streamlined Procedures
- FBAR-Nachmeldungen
- Reasonable-Cause-Analyse
Erbschaft und Schenkung
Koordination von Schweizer Erbschafts- und Schenkungssteuern mit US Estate, Gift und Information Reporting.
- US Estate und Gift Tax
- Form 3520
- Bewertung und Situs
- Nachlass- und Truststrukturen
Fachthemen
Direkt zum passenden Schweiz–USA-Thema
Die grenzüberschreitende Beratung richtet sich primär nach dem konkreten Sachverhalt – nicht nach dem Schweizer Wohnkanton.
Unternehmer und Unternehmen
Geschäftliche Strukturen zwischen der Schweiz und den USA
Bei Gesellschaften reicht es nicht aus, nur die US- oder nur die Schweizer Einordnung zu prüfen. Rechtsform, Geschäftsleitung, Betriebsstätte, Beteiligungsbesteuerung, Lohn, Sozialversicherung und Informationsmeldungen müssen gemeinsam beurteilt werden.
US-Gesellschaften und US-Markteintritt
Beratung für Schweizer Gründer, Gesellschafter und Unternehmen mit US-LLC, Corporation, US-Kunden oder operativer Tätigkeit in den Vereinigten Staaten.
- LLC- und Corporation-Einordnung
- Federal und State Tax
- Betriebsstätten und Nexus
- Sales Tax, Payroll und Withholding
- Transfer Pricing
Schweizer Gesellschaften und Beteiligungen
Beratung für US-Personen mit Schweizer AG, GmbH, Einzelfirma, Personengesellschaft oder wesentlichen Beteiligungen.
- Form 5471 und CFC-Prüfung
- GILTI und Subpart F
- Form 8858
- Lohn, Dividenden und Darlehen
- Schweizer Unternehmens- und Privatsteuer
Koordinierter Prozess
Von der Sachverhaltsaufnahme bis zu beiden Steuererklärungen
Erstprüfung
Staatsangehörigkeit, Green Card, Wohnsitz, Kanton, Einkünfte, Vermögen, Beteiligungen und bisherige Erklärungen.
Leistungsumfang
Klare Zuordnung der Schweizer und US-amerikanischen Leistungen zu den jeweils zuständigen Gesellschaften.
Sicherer Datenraum
Die Unterlagen werden einmal sicher übermittelt und für beide Länder abgestimmt genutzt.
Cross-Border-Abgleich
Einkünfte, Vermögen, Quellensteuern, Währungen und DBA-Positionen werden konsistent abgestimmt.
Zuständige Gesellschaften
Ein koordinierter Auftrag mit klarer rechtlicher Trennung
Leistungserbringung nach Rechtsordnung
Die Schweizer und US-amerikanischen Arbeiten werden nicht von einer einzigen Gesellschaft erbracht. Jede Gesellschaft übernimmt die Leistungen, für die sie fachlich, rechtlich und versicherungsseitig zuständig ist.
- Schweiz: Sesch TaxRep GmbH – Schweizer Steuerberatung, Einkommens- und Vermögenssteuer sowie kantonale Verfahren
- USA: Sesch USA LLC – US Federal und State Tax, internationale US-Meldeformulare und US-Steuerberatung
- Koordination: Einheitliche Sachverhaltsaufnahme und abgestimmte Positionen
Schweizer Wohnkanton
Kantonale Unterschiede im Schweizer Steuerrecht
Die US-Steuerpflicht ist bundesrechtlich geprägt. Die Schweizer Einkommens- und Vermögenssteuer richtet sich dagegen nach dem Wohnkanton. Vertiefende Informationen zu Tarifen, Abzügen, Verfahren und kantonalen Besonderheiten finden Sie in unserem kantonalen Fachwissen.
Häufige Fragen
Steuerberatung Schweiz–USA
Müssen US-Staatsbürger in der Schweiz weiterhin eine US-Steuererklärung einreichen?
Reicht es aus, die Schweizer Steuererklärung zuerst fertigzustellen?
Wer erstellt die Schweizer und die US-amerikanische Steuererklärung?
Sind Schweizer Fonds für US-Steuerpflichtige problematisch?
Übernehmen Sie auch verspätete US-Erklärungen?
Ist der Schweizer Wohnkanton für die US-Steuerberatung entscheidend?
Kontakt
Besprechen wir Ihren Schweiz–USA-Steuerfall.
Im Erstgespräch klären wir Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Steuerperioden, Einkünfte, Vermögenswerte, Gesellschaften, bisherige Erklärungen und den erforderlichen Leistungsumfang in beiden Staaten.
