Kantonales Fachwissen
Steuern im Kanton Zürich
Überblick über die wichtigsten Steuern im Kanton Zürich: Einkommens- und Vermögenssteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Gewinn- und Kapitalsteuer sowie die Besteuerung von Immobilien und Grundstücksgewinnen.
Überblick
Das Zürcher Steuersystem auf einen Blick
Die Steuerbelastung im Kanton Zürich hängt nicht nur von der jeweiligen Steuerart ab. Bei natürlichen Personen spielen insbesondere Einkommen, Vermögen, persönliche Verhältnisse und die Wohnsitzgemeinde eine Rolle.
Neben der kantonalen Staatssteuer erheben die Zürcher Gemeinden eine Gemeindesteuer als Prozentsatz der einfachen Staatssteuer. Der konkrete Steuerfuss unterscheidet sich deshalb von Gemeinde zu Gemeinde.
Unternehmen unterliegen insbesondere der Gewinn- und Kapitalsteuer. Bei Erbschaften und Schenkungen sind unter anderem Verwandtschaftsverhältnis, Wohnsitz und Art des übertragenen Vermögens entscheidend. Für Grundstückgewinne gilt im Kanton Zürich eine besondere Grundstückgewinnsteuer.
Dieser kantonale Hub führt zu unseren ausführlichen Zürcher Fachseiten mit Steuersätzen, Berechnungsgrundlagen, Beispielen, offiziellen Rechnern, Formularen und Hinweisen zu internationalen Sachverhalten.
Steuerarten
Die wichtigsten Steuern im Kanton Zürich
Wählen Sie die Steuerart, zu der Sie weitere Informationen, Berechnungsbeispiele oder Planungshinweise benötigen.
Erbschafts- & Schenkungssteuer
Steuerpflicht, Befreiungen, Verwandtschaftsverhältnisse, Steuersätze, Freibeträge, Immobilien und internationale Erbfälle.
Fachseite öffnenVermögenssteuer
Steuerbares Reinvermögen, Wertschriften, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Schulden und Bewertung.
Fachseite öffnenEinkommenssteuer
Einkommen, Abzüge, Tarife, Staats- und Gemeindesteuern, direkte Bundessteuer sowie Zuzug und Wegzug.
Fachseite öffnenGewinn- & Kapitalsteuer
Besteuerung von AG, GmbH und anderen juristischen Personen, steuerbarer Gewinn, Eigenkapital und Standortfragen.
Fachseite öffnenImmobilien & Grundstückgewinnsteuer
Kauf, Besitz, Vermietung, Übertragung und Verkauf von Immobilien. Grundstückgewinne werden im Kanton Zürich von der zuständigen Gemeinde besteuert.
Fachseite öffnenSteuersystem
Staatssteuer, Gemeindesteuer und Bund wirken zusammen
Die Wohnsitzgemeinde beeinflusst die konkrete Steuerbelastung
Bei der Einkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen treffen kantonale Staatssteuer, kommunale Gemeindesteuer und – beim Einkommen – die direkte Bundessteuer aufeinander.
Die Zürcher Gemeinden setzen ihren Gemeindesteuerfuss selbst fest. Deshalb kann sich die Gesamtbelastung bei gleichem Einkommen und Vermögen innerhalb des Kantons unterscheiden.
- Einfache Staatssteuer
- Staatssteuerfuss
- Gemeindesteuerfuss
- Direkte Bundessteuer
- Persönliche Abzüge
- Familienstand
- Wohnsitzgemeinde
- Internationale Steuerpflicht
Der Steuerfuss ist nicht dasselbe wie der eigentliche Steuertarif.
Zunächst wird nach dem kantonalen Tarif die einfache Staatssteuer ermittelt. Darauf werden Staats- und Gemeindesteuerfuss angewendet. Für die Jahre 2026 und 2027 beträgt der Zürcher Staatssteuerfuss 95 Prozent der einfachen Staatssteuer.
Typische Situationen
Wann die Zürcher Steuerfrage komplexer wird
Zuzug nach Zürich
Steuerpflicht, Vermögenswerte, ausländische Einkünfte und mögliche Doppelbesteuerung bei einem Zuzug aus dem Ausland.
Wegzug aus der Schweiz
Abgrenzung der Steuerperioden sowie Behandlung von Einkommen, Vermögen, Beteiligungen und Immobilien.
Grössere Wertschriftendepots
Bewertung, steuerbare Erträge, ausländische Quellensteuern, Beteiligungen und Vermögenssteuer.
Erbschaft oder Schenkung
Zürcher Erbschafts- und Schenkungssteuer, Grundstücke, Begünstigte im Ausland und mögliche Doppelbesteuerung.
Unternehmensbeteiligungen
Bewertung von Beteiligungen, Dividenden, Vermögenssteuer, Holdingstrukturen und internationale Gesellschaften.
Immobilien
Erwerb, Besitz, Vermietung, Übertragung und Verkauf von Immobilien im Kanton Zürich oder im Ausland.
Rechner & Tools
Steuern im Kanton Zürich berechnen
Der Kanton Zürich stellt einen offiziellen Steuerrechner für Privatpersonen und Unternehmen zur Verfügung. Bei Privatpersonen können unter anderem Bundes-, Staats- und Gemeindesteuern sowie Erbschafts- und Schenkungssteuern berechnet werden.
Selbst lösen oder beraten lassen?
Standardfälle sollen mit unserem Fachwissen einfacher werden
Viele einfache Steuerfragen lassen sich selbst klären
Unser Fachwissen soll Ihnen die Informationen geben, die Sie benötigen, um einfache kantonale Steuerfragen selbst einzuordnen und die offiziellen Zürcher Steuerrechner und Deklarationssysteme sinnvoll zu nutzen.
Für eine gewöhnliche Schweizer Privatsteuererklärung ohne besondere Fragestellungen ist deshalb häufig keine individuelle Steuerberatung erforderlich.
Beratung wird interessant, wenn der Standardfall endet
- mehrere Staaten betroffen sind
- grössere Vermögen bestehen
- Unternehmensbeteiligungen vorhanden sind
- Immobilien im In- oder Ausland gehalten werden
- Erbschaften oder Schenkungen strukturiert werden
- US-Steuerpflicht besteht
- Deutschland und Schweiz zusammentreffen
- eine Gestaltung oder Planung erforderlich ist
Cross-Border
Zürich trifft Deutschland oder die USA
Ein kantonaler Steuerfall kann schnell zu einem internationalen Steuerfall werden, sobald Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Vermögen, Unternehmen oder Immobilien mehrere Staaten verbinden.
Schweiz–Deutschland
Wohnsitz, Wegzug, Arbeit, Vermögen, Immobilien, Beteiligungen und Doppelbesteuerung.
Themen ansehenSchweiz–USA
US Citizens, Green Card, US-Depots, Unternehmen, Erbschaften und Schweizer Steuerpflicht.
Themen ansehenWeitere Kantone
Fachwissen zu den steuerlichen Regelungen der weiteren Schweizer Kantone.
Kantone ansehenSteuerberatung
Ihr Steuerfall geht über den Standardfall hinaus?
Wenn sich Ihre Frage mit unserem Fachwissen und den verfügbaren kantonalen Tools nicht eindeutig lösen lässt, prüfen wir komplexe schweizerische und grenzüberschreitende Steuerfragen – insbesondere mit Bezug zur Schweiz, Deutschland und den USA.
Steuerfall besprechen