Kantone

Schweizer Steuerrecht nach Kanton

Steuern in den Schweizer Kantonen

Die Schweiz hat kein einheitliches kantonales Steuersystem. Einkommen, Vermögen, Erbschaften, Schenkungen, Unternehmen und Immobilien werden je nach Kanton unterschiedlich besteuert. Hier finden Sie unser Fachwissen zu den steuerlichen Regelungen der 26 Kantone.

Föderales Steuersystem

Der Kanton ist für viele Steuerfragen entscheidend

Bundesrecht bildet nur einen Teil des Schweizer Steuersystems. Kantone und Gemeinden bestimmen bei vielen Steuerarten eigene Tarife, Abzüge, Steuerfüsse, Freibeträge und Verfahrensregeln.

Deshalb kann derselbe wirtschaftliche Sachverhalt je nach Wohnsitz, Unternehmenssitz oder Lage einer Immobilie zu unterschiedlichen Steuerfolgen führen.

Steuerarten

Welche Themen unterscheiden sich nach Kanton?

Einkommenssteuer

Tarife, Abzüge, Steuerfüsse, Familienbesteuerung und kantonale Veranlagung.

Vermögenssteuer

Freibeträge, Tarife, Bewertung von Wertschriften, Beteiligungen und übrigen Vermögenswerten.

Erbschaften & Schenkungen

Steuerbefreiungen, Steuersätze nach Verwandtschaft, Freibeträge, Immobilien und Verfahren.

Unternehmen

Gewinnsteuer, Kapitalsteuer, Beteiligungsabzug und kantonale Standortunterschiede.

Immobilien

Eigenmietwert, Liegenschaftssteuer, Handänderung und kantonale Besonderheiten.

Grundstückgewinnsteuer

Bemessung, Besitzdauer, Anlagekosten, Ersatzbeschaffung und kantonale Verfahren.

Steuerverfahren

Formulare, Fristen, elektronische Einreichung, Veranlagung und Rechtsmittel.

Interkantonale Fälle

Wohnsitz, Betriebsstätten, Immobilien und die Aufteilung von Einkommen und Vermögen.

So ist das Fachwissen aufgebaut

Vom Kanton zur konkreten Steuerfrage

Jeder Kantons-Hub führt zu den jeweiligen Steuerarten. Dort finden Sie die konkreten kantonalen Regeln, Beispiele, offizielle Rechner, Formulare und weiterführende Fachseiten.

  • Kanton auswählen
  • Steuerart auswählen
  • Grundlagen und Steuersätze prüfen
  • Formulare und offizielle Rechner nutzen
  • bei komplexen Fällen Beratung hinzuziehen

Steuerberatung

Wenn der kantonale Standardfall nicht ausreicht

Bei mehreren Kantonen, grenzüberschreitenden Sachverhalten, grösseren Vermögen, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder komplexen Nachfolgefragen unterstützen wir bei der individuellen steuerlichen Einordnung.

Steuerfall besprechen