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Kantonales Fachwissen

Steuern im Kanton Zug

Überblick über die wichtigsten Steuern im Kanton Zug: Einkommens- und Vermögenssteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Gewinn- und Kapitalsteuer sowie die Besteuerung von Immobilien und Grundstücksgewinnen.

Überblick

Das Zuger Steuersystem auf einen Blick

Auch im Kanton Zug wird die konkrete Steuerbelastung durch das Zusammenspiel von Bund, Kanton und Gemeinde bestimmt. Bei natürlichen Personen sind insbesondere Einkommen, Vermögen, persönliche Verhältnisse und Wohnsitzgemeinde relevant.

Unternehmen unterliegen im Kanton Zug insbesondere der Gewinn- und Kapitalsteuer. Bei Erbschaften und Schenkungen bestehen eigene kantonale Regeln. Grundstückgewinne werden demgegenüber von den Einwohnergemeinden besteuert.

Dieser kantonale Hub führt zu unseren Zuger Fachseiten mit Steuersätzen, Berechnungsgrundlagen, Beispielen, offiziellen Rechnern, Formularen und Hinweisen zu internationalen Sachverhalten.

Steuersystem

Kanton, Gemeinden und Bund wirken zusammen

Die zuständige Steuerart bestimmt auch die zuständige Ebene

Einkommens- und Vermögenssteuern natürlicher Personen sowie Gewinn- und Kapitalsteuern juristischer Personen werden auf kantonaler und kommunaler Ebene erhoben; beim Einkommen beziehungsweise Gewinn kommt zusätzlich die direkte Bundessteuer hinzu.

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wird vom Kanton erhoben. Die Grundstückgewinnsteuer ist dagegen im Zuger Steuergesetz den Einwohnergemeinden zugewiesen.

  • Einkommenssteuer
  • Vermögenssteuer
  • Gewinnsteuer
  • Kapitalsteuer
  • Direkte Bundessteuer
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Grundstückgewinnsteuer
  • Internationale Steuerpflicht

Ein tiefer Steuersatz beantwortet noch nicht die ganze Steuerfrage.

Bei Zuzug, mehreren Wohnsitzen, Beteiligungen, Immobilien, internationalen Vermögenswerten oder grenzüberschreitenden Unternehmensstrukturen muss zuerst geklärt werden, welche Einkünfte, Vermögenswerte und Rechtsträger im Kanton Zug überhaupt steuerlich relevant sind.

Typische Situationen

Wann die Zuger Steuerfrage komplexer wird

Zuzug nach Zug

Beginn der Steuerpflicht, Vermögen, ausländische Einkünfte und mögliche Doppelbesteuerung bei einem Zuzug aus dem Ausland.

Zuzug Cross-Border

Wegzug aus der Schweiz

Abgrenzung der Steuerperioden sowie Behandlung von Einkommen, Vermögen, Beteiligungen und Immobilien.

Wegzug International

Grössere Wertschriftendepots

Bewertung, steuerbare Erträge, ausländische Quellensteuern, Beteiligungen und Vermögenssteuer.

Depot Vermögen

Erbschaft oder Schenkung

Zuger Erbschafts- und Schenkungssteuer, Verwandtschaftsverhältnis, Immobilien, Begünstigte im Ausland und Nachfolgeplanung.

Erbschaft Schenkung

Unternehmen und Beteiligungen

Gewinn- und Kapitalsteuer, Beteiligungen, Finanzierung, internationale Gruppenstrukturen und Betriebsstätten.

Unternehmen Beteiligung

Immobilien

Erwerb, Besitz, Vermietung, Übertragung und Verkauf von Immobilien im Kanton Zug oder im Ausland.

Immobilien Grundstückgewinn

Rechner & Tools

Steuern im Kanton Zug berechnen und deklarieren

Die Zuger Steuerverwaltung stellt Online-Dienstleistungen für natürliche und juristische Personen bereit. Dazu gehören eTax.zug, Steuerformulare, Fristerstreckungen und offizielle Steuerrechner.

Selbst lösen oder beraten lassen?

Standardfälle sollen mit unserem Fachwissen einfacher werden

Viele einfache Steuerfragen lassen sich selbst klären

Unser Fachwissen soll Ihnen die Informationen geben, die Sie benötigen, um einfache Zuger Steuerfragen selbst einzuordnen und die offiziellen Rechner, Formulare und elektronischen Deklarationssysteme sinnvoll zu nutzen.

Für einen gewöhnlichen Schweizer Standardfall ohne besondere Fragestellungen ist deshalb häufig keine individuelle Steuerberatung erforderlich.

Beratung wird interessant, wenn der Standardfall endet

  • mehrere Staaten betroffen sind
  • grössere Vermögen bestehen
  • Unternehmensbeteiligungen vorhanden sind
  • Immobilien im In- oder Ausland gehalten werden
  • Erbschaften oder Schenkungen strukturiert werden
  • US-Steuerpflicht besteht
  • Deutschland und Schweiz zusammentreffen
  • eine Gestaltung oder Planung erforderlich ist

Steuerberatung

Ihr Steuerfall geht über den Standardfall hinaus?

Wenn sich Ihre Frage mit unserem Fachwissen und den verfügbaren kantonalen Tools nicht eindeutig lösen lässt, prüfen wir komplexe schweizerische und grenzüberschreitende Steuerfragen – insbesondere mit Bezug zur Schweiz, Deutschland und den USA.

Steuerfall besprechen