Kantonales Fachwissen
Steuern im Kanton Zug
Überblick über die wichtigsten Steuern im Kanton Zug: Einkommens- und Vermögenssteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Gewinn- und Kapitalsteuer sowie die Besteuerung von Immobilien und Grundstücksgewinnen.
Überblick
Das Zuger Steuersystem auf einen Blick
Auch im Kanton Zug wird die konkrete Steuerbelastung durch das Zusammenspiel von Bund, Kanton und Gemeinde bestimmt. Bei natürlichen Personen sind insbesondere Einkommen, Vermögen, persönliche Verhältnisse und Wohnsitzgemeinde relevant.
Unternehmen unterliegen im Kanton Zug insbesondere der Gewinn- und Kapitalsteuer. Bei Erbschaften und Schenkungen bestehen eigene kantonale Regeln. Grundstückgewinne werden demgegenüber von den Einwohnergemeinden besteuert.
Dieser kantonale Hub führt zu unseren Zuger Fachseiten mit Steuersätzen, Berechnungsgrundlagen, Beispielen, offiziellen Rechnern, Formularen und Hinweisen zu internationalen Sachverhalten.
Steuerarten
Die wichtigsten Steuern im Kanton Zug
Wählen Sie die Steuerart, zu der Sie weitere Informationen, Berechnungsbeispiele oder Planungshinweise benötigen.
Erbschafts- & Schenkungssteuer
Steuerpflicht, Befreiungen, Verwandtschaftsverhältnisse, Steuersätze, Schenkungen, Immobilien und internationale Erbfälle.
Fachseite öffnenVermögenssteuer
Steuerbares Reinvermögen, Wertschriften, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Schulden und Bewertung.
Fachseite öffnenEinkommenssteuer
Einkommen, Abzüge, Tarife, Kantons- und Gemeindesteuern, direkte Bundessteuer sowie Zuzug und Wegzug.
Fachseite öffnenGewinn- & Kapitalsteuer
Besteuerung von AG, GmbH und anderen juristischen Personen, steuerbarer Gewinn, Eigenkapital, Beteiligungen und Standortfragen.
Fachseite öffnenImmobilien & Grundstückgewinnsteuer
Kauf, Besitz, Vermietung, Übertragung und Verkauf von Immobilien sowie die kommunale Grundstückgewinnsteuer.
Fachseite öffnenSteuersystem
Kanton, Gemeinden und Bund wirken zusammen
Die zuständige Steuerart bestimmt auch die zuständige Ebene
Einkommens- und Vermögenssteuern natürlicher Personen sowie Gewinn- und Kapitalsteuern juristischer Personen werden auf kantonaler und kommunaler Ebene erhoben; beim Einkommen beziehungsweise Gewinn kommt zusätzlich die direkte Bundessteuer hinzu.
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wird vom Kanton erhoben. Die Grundstückgewinnsteuer ist dagegen im Zuger Steuergesetz den Einwohnergemeinden zugewiesen.
- Einkommenssteuer
- Vermögenssteuer
- Gewinnsteuer
- Kapitalsteuer
- Direkte Bundessteuer
- Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Grundstückgewinnsteuer
- Internationale Steuerpflicht
Ein tiefer Steuersatz beantwortet noch nicht die ganze Steuerfrage.
Bei Zuzug, mehreren Wohnsitzen, Beteiligungen, Immobilien, internationalen Vermögenswerten oder grenzüberschreitenden Unternehmensstrukturen muss zuerst geklärt werden, welche Einkünfte, Vermögenswerte und Rechtsträger im Kanton Zug überhaupt steuerlich relevant sind.
Typische Situationen
Wann die Zuger Steuerfrage komplexer wird
Zuzug nach Zug
Beginn der Steuerpflicht, Vermögen, ausländische Einkünfte und mögliche Doppelbesteuerung bei einem Zuzug aus dem Ausland.
Wegzug aus der Schweiz
Abgrenzung der Steuerperioden sowie Behandlung von Einkommen, Vermögen, Beteiligungen und Immobilien.
Grössere Wertschriftendepots
Bewertung, steuerbare Erträge, ausländische Quellensteuern, Beteiligungen und Vermögenssteuer.
Erbschaft oder Schenkung
Zuger Erbschafts- und Schenkungssteuer, Verwandtschaftsverhältnis, Immobilien, Begünstigte im Ausland und Nachfolgeplanung.
Unternehmen und Beteiligungen
Gewinn- und Kapitalsteuer, Beteiligungen, Finanzierung, internationale Gruppenstrukturen und Betriebsstätten.
Immobilien
Erwerb, Besitz, Vermietung, Übertragung und Verkauf von Immobilien im Kanton Zug oder im Ausland.
Rechner & Tools
Steuern im Kanton Zug berechnen und deklarieren
Die Zuger Steuerverwaltung stellt Online-Dienstleistungen für natürliche und juristische Personen bereit. Dazu gehören eTax.zug, Steuerformulare, Fristerstreckungen und offizielle Steuerrechner.
Selbst lösen oder beraten lassen?
Standardfälle sollen mit unserem Fachwissen einfacher werden
Viele einfache Steuerfragen lassen sich selbst klären
Unser Fachwissen soll Ihnen die Informationen geben, die Sie benötigen, um einfache Zuger Steuerfragen selbst einzuordnen und die offiziellen Rechner, Formulare und elektronischen Deklarationssysteme sinnvoll zu nutzen.
Für einen gewöhnlichen Schweizer Standardfall ohne besondere Fragestellungen ist deshalb häufig keine individuelle Steuerberatung erforderlich.
Beratung wird interessant, wenn der Standardfall endet
- mehrere Staaten betroffen sind
- grössere Vermögen bestehen
- Unternehmensbeteiligungen vorhanden sind
- Immobilien im In- oder Ausland gehalten werden
- Erbschaften oder Schenkungen strukturiert werden
- US-Steuerpflicht besteht
- Deutschland und Schweiz zusammentreffen
- eine Gestaltung oder Planung erforderlich ist
Cross-Border
Zug trifft Deutschland oder die USA
Ein Zuger Steuerfall kann schnell zu einem internationalen Steuerfall werden, sobald Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Vermögen, Unternehmen oder Immobilien mehrere Staaten verbinden.
Schweiz–Deutschland
Wohnsitz, Wegzug, Arbeit, Vermögen, Immobilien, Beteiligungen und Doppelbesteuerung.
Themen ansehenSchweiz–USA
US Citizens, Green Card, US-Depots, Unternehmen, Erbschaften und Schweizer Steuerpflicht.
Themen ansehenWeitere Kantone
Fachwissen zu den steuerlichen Regelungen der weiteren Schweizer Kantone.
Kantone ansehenSteuerberatung
Ihr Steuerfall geht über den Standardfall hinaus?
Wenn sich Ihre Frage mit unserem Fachwissen und den verfügbaren kantonalen Tools nicht eindeutig lösen lässt, prüfen wir komplexe schweizerische und grenzüberschreitende Steuerfragen – insbesondere mit Bezug zur Schweiz, Deutschland und den USA.
Steuerfall besprechen