Kanton Zug · Unternehmenssteuern
Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Zug
Wie Unternehmen im Kanton Zug auf Gewinn und Eigenkapital besteuert werden: Steuerpflicht, Bemessungsgrundlagen, kantonale und kommunale Steuerbelastung, direkte Bundessteuer, Beteiligungsabzug, STAF-Instrumente und praktische Deklaration.
Zug auf einen Blick
Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich sowohl der Gewinnsteuer als auch der Kapitalsteuer
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Zug unterliegen grundsätzlich der Zuger Gewinn- und Kapitalsteuer. Auch ausserkantonale oder ausländische Unternehmen können aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit – etwa durch eine Betriebsstätte oder Geschäftsliegenschaft – in Zug steuerpflichtig werden.
Die Gewinnsteuer knüpft an den steuerbaren Reingewinn an. Die Kapitalsteuer wird dagegen auf dem steuerbaren Eigenkapital erhoben. Zusätzlich fällt auf dem Gewinn die direkte Bundessteuer an; eine Kapitalsteuer kennt der Bund nicht.
Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften auf dem steuerbaren Reingewinn.
Auf dem steuerbaren Eigenkapital; besondere Ermässigungen können greifen.
Zusätzlich kommt der jeweilige Gemeindesteuerfuss hinzu.
Auf dem Reingewinn nach Steuern; keine direkte Bundes-Kapitalsteuer.
Steuersystem
Was bei Gewinnsteuer und Kapitalsteuer besteuert wird
Gewinnsteuer
Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresgewinn. Für die Steuererklärung wird dieser um steuerlich erforderliche Aufrechnungen, Abzüge und Korrekturen ergänzt.
- Geschäftsmässig begründeter Aufwand
- Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen
- Verlustvorträge
- Beteiligungserträge und Beteiligungsabzug
- Abschreibungen und Rückstellungen
- Patentbox und F&E-Abzug, soweit anwendbar
Kapitalsteuer
Die Kapitalsteuer knüpft an das dem Kanton Zug zurechenbare steuerbare Eigenkapital an. Dabei können neben dem offen ausgewiesenen Eigenkapital auch steuerliche Korrekturen relevant sein.
- Aktien- oder Stammkapital
- Offene Reserven
- Gewinnvorträge
- Stille Reserven
- Verdecktes Eigenkapital
- Nur 2 % Einbezug des darauf entfallenden Eigenkapitals bei qualifizierten Beteiligungen, Patentbox-Rechten und Konzerndarlehen
Steuersätze 2026
Der einfache Tarif ist nur der Ausgangspunkt
Die Zuger Gewinn- und Kapitalsteuer wird zunächst als einfache Steuer berechnet. Darauf werden der kantonale Steuerfuss und der jeweilige Gemeindesteuerfuss angewendet. Deshalb hängt die effektive Belastung eines Unternehmens auch von seiner Standortgemeinde ab.
Für die Steuerjahre 2026 bis 2029 beträgt der Zuger Kantonssteuerfuss 78 % der einfachen Steuer. Für eine belastbare Standort- oder Steuerplanung muss zusätzlich der aktuelle Gemeindesteuerfuss berücksichtigt werden.
Sonderthemen
Wann die Zuger Unternehmensbesteuerung komplexer wird
Beteiligungen und Holdingstrukturen
Qualifizierte Beteiligungserträge können über den Beteiligungsabzug zu einer erheblichen Reduktion der Gewinnsteuer führen. Bei Holding- und Finanzierungsgesellschaften kann daneben die Kapitalsteuer besondere Bedeutung haben.
Patentbox und Forschung & Entwicklung
Auch Zug kennt STAF-Instrumente wie die Patentbox sowie zusätzliche Abzüge für qualifizierte Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen. Die Voraussetzungen und Begrenzungen müssen im Einzelfall geprüft werden.
Interkantonale Unternehmen
Betriebsstätten, Geschäftsliegenschaften oder Tätigkeiten in mehreren Kantonen können eine interkantonale Steuerausscheidung erforderlich machen. Gewinn und Kapital werden dann nach den schweizerischen Ausscheidungsregeln den beteiligten Kantonen zugeordnet.
Internationale Strukturen
Bei ausländischen Mutter- oder Tochtergesellschaften, grenzüberschreitender Finanzierung, Verrechnungspreisen oder einer möglichen ausländischen Geschäftsleitung treffen Zuger Unternehmenssteuern auf internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen.
Deklaration in der Praxis
Vom Jahresabschluss zur Zuger Steuerveranlagung
Jahresabschluss
Handelsrechtlicher Abschluss als Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung.
Steuerliche Überleitung
Aufrechnungen, Abzüge, Verlustvorträge, Beteiligungen und weitere Steuerkorrekturen.
Gewinn & Kapital
Deklaration von steuerbarem Reingewinn und steuerbarem Eigenkapital sowie gegebenenfalls Steuerausscheidung.
Veranlagung
Prüfung der Einschätzung, Beantwortung von Rückfragen und bei Bedarf Einsprache oder Ruling.
Zuger Unternehmenssteuer-Guide
Detailseiten zu Gewinn- und Kapitalsteuer
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Vom Zuger Fachwissen zur konkreten Fragestellung
Unternehmenssteuern stehen häufig mit Rechnungswesen, Verrechnungssteuer, Mehrwertsteuer, Beteiligungen oder grenzüberschreitenden Strukturen in Verbindung.
Häufige Fragen
Gewinn- und Kapitalsteuer Zug
Welche Unternehmen zahlen im Kanton Zug Gewinn- und Kapitalsteuer?
Wie hoch ist die Zuger Gewinnsteuer?
Wie hoch ist die Kapitalsteuer?
Warum unterscheidet sich die Belastung zwischen Zuger Gemeinden?
Gibt es in Zug steuerliche Entlastungen für Beteiligungen oder Innovation?
Was passiert bei Tätigkeiten in mehreren Kantonen?
Steuerberatung
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Bei Beteiligungen, Umstrukturierungen, mehreren Kantonen, internationalen Gesellschaften, Verrechnungspreisen, Rulings oder komplexen Steuerdeklarationen unterstützen wir bei der steuerlichen Einordnung und Umsetzung.
