gewinnsteuer

Kanton Zug · Unternehmenssteuern

Gewinnsteuer im Kanton Zug

Wie der steuerbare Unternehmensgewinn im Kanton Zug ermittelt und besteuert wird: vom handelsrechtlichen Ergebnis über steuerliche Korrekturen und Verlustvorträge bis zu Beteiligungsabzug, Patentbox, F&E-Abzug und Zuger Steuerbelastung.

Steuerbarer Reingewinn

Der Jahresabschluss ist Ausgangspunkt der steuerlichen Gewinnermittlung

Bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften bildet der handelsrechtliche Jahresabschluss grundsätzlich die Basis der Zuger Gewinnsteuer. Der ausgewiesene Jahresgewinn wird für Steuerzwecke angepasst, soweit Aufwendungen steuerlich nicht abzugsfähig sind oder besondere steuerliche Abzüge zu berücksichtigen sind.

Das Ergebnis dieser Überleitung ist der steuerbare Reingewinn. Bei Unternehmen mit Betriebsstätten, Liegenschaften oder Tätigkeiten ausserhalb des Kantons Zug kann zusätzlich eine interkantonale oder internationale Steuerausscheidung erforderlich sein.

Tarif3,5 % einfache Gewinnsteuer
SteuerfussSitzgemeinde relevant
Bund8,5 % Gewinnsteuer
VerlusteGrundsätzlich 7 Jahre

Steuerliche Überleitung

Typische Korrekturen vom Buchgewinn zum steuerbaren Gewinn

Aufrechnungen

  • Nicht geschäftsmässig begründete Aufwendungen
  • Überhöhte Leistungen an Beteiligte oder Nahestehende
  • Nicht anerkannte Rückstellungen
  • Steuerlich nicht zulässige Abschreibungen
  • Verdeckte Gewinnausschüttungen

Steuerliche Abzüge

  • Verlustvorträge
  • Beteiligungsabzug
  • Zusätzlicher F&E-Abzug
  • Patentbox
  • Steuerausscheidungen

Steuerbelastung

3,5 % ist der einfache Zuger Gewinnsteuersatz

Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften beträgt die einfache Gewinnsteuer im Kanton Zug 3,5 % des steuerbaren Reingewinns. Der geschuldete kantonale und kommunale Steuerbetrag ergibt sich durch Multiplikation mit dem für die Sitzgemeinde geltenden Steuerfuss.

Zusätzlich fällt die direkte Bundessteuer an. Für konkrete Berechnungen sollte mit dem offiziellen Zuger Steuerrechner und dem aktuellen Steuerfuss der Sitzgemeinde gearbeitet werden.

Einfache Gewinnsteuer3,5 %
GemeindeSteuerfuss der Sitzgemeinde
Direkte Bundessteuer8,5 %
Berechnungoffizieller Zuger Steuerrechner

Beteiligungen und Verluste

Gewinnsteuer hängt nicht nur vom laufenden Jahresgewinn ab

Verlustvorträge

Noch nicht verrechnete Verluste können grundsätzlich während sieben Jahren mit späteren steuerbaren Gewinnen verrechnet werden.

Beteiligungsabzug

Qualifizierte Beteiligungserträge und bestimmte Kapitalgewinne können über den Beteiligungsabzug zu einer proportionalen Reduktion der Gewinnsteuer führen.

Interkantonale Fälle

Bei Betriebsstätten oder weiteren Steuerdomizilen muss der Gesamtgewinn zunächst steuerlich ausgeschieden werden.

Internationale Sachverhalte

Ausländische Betriebsstätten, Tochtergesellschaften, Quellensteuern und grenzüberschreitende Finanzierung können zusätzliche Fragen auslösen.

Innovation

Zug kennt Patentbox und zusätzlichen F&E-Abzug

Patentbox

Qualifizierende Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten können auf Antrag mit einer Ermässigung von 90 % in die kantonale und kommunale Gewinnsteuer-Bemessungsbasis einbezogen werden.

Zusätzlicher F&E-Abzug

Für qualifizierende Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sieht das Zuger Steuerrecht einen zusätzlichen Abzug vor.

Gesamtentlastungsbegrenzung

Die gesamte steuerliche Ermässigung aus den einschlägigen STAF-Massnahmen ist grundsätzlich auf 70 % des massgeblichen steuerbaren Gewinns begrenzt. Aus den Entlastungen dürfen keine neuen Verlustvorträge entstehen.

Nur Kanton und Gemeinde

Patentbox und F&E-Zusatzabzug wirken auf Ebene der Kantons- und Gemeindesteuern, nicht bei der direkten Bundessteuer.

Deklaration

Vom Abschluss zur Zuger Gewinnsteuer

Schritt 1

Abschluss prüfen

Jahresrechnung und steuerlich relevante Positionen analysieren.

Schritt 2

Überleiten

Aufrechnungen, Abzüge und Verlustvorträge bestimmen.

Schritt 3

Sonderregeln

Beteiligungsabzug, Patentbox, F&E und Ausscheidungen prüfen.

Schritt 4

Deklarieren

Steuererklärung einreichen und Veranlagung prüfen.

Häufige Fragen

Gewinnsteuer Zug

Wie hoch ist die Gewinnsteuer im Kanton Zug?
Die einfache Gewinnsteuer beträgt 3,5 % des steuerbaren Reingewinns. Der tatsächliche kantonale und kommunale Steuerbetrag hängt zusätzlich vom Steuerfuss der Sitzgemeinde ab. Zusätzlich fällt die direkte Bundessteuer an.
Wie lange können Verluste vorgetragen werden?
Steuerlich noch nicht verrechnete Verluste können grundsätzlich während sieben Jahren berücksichtigt werden.
Wie funktioniert die Patentbox in Zug?
Qualifizierende Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten können auf Antrag zu 90 % ermässigt in die kantonale und kommunale Gewinnsteuer-Bemessungsbasis einbezogen werden.
Wie hoch ist die maximale STAF-Entlastung?
Die gesamte steuerliche Ermässigung aus den einschlägigen Zuger STAF-Massnahmen ist grundsätzlich auf 70 % des massgeblichen steuerbaren Gewinns begrenzt.

Steuerberatung

Gewinnsteuerliche Fragen frühzeitig einordnen

Bei Beteiligungsstrukturen, Umstrukturierungen, Verlustvorträgen, mehreren Kantonen, internationalen Gesellschaften, Patentbox oder F&E unterstützen wir bei Analyse und Planung.