kapitalsteuer

Kanton Zug · Unternehmenssteuern

Kapitalsteuer im Kanton Zug

Wie das steuerbare Eigenkapital im Kanton Zug bestimmt und besteuert wird: Kapitalbasis, verdecktes Eigenkapital, Steuersatz, Sitzgemeinde und die starke Entlastung für qualifizierende Beteiligungen, Patente und Konzerndarlehen.

Steuerbares Eigenkapital

Bemessungsgrundlage ist das steuerbare Eigenkapital am Ende der Steuerperiode

Bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften umfasst das steuerbare Eigenkapital insbesondere das einbezahlte Aktien-, Grund- oder Stammkapital, Partizipationskapital sowie offene und aus versteuertem Gewinn gebildete stille Reserven.

Daneben können steuerliche Korrekturen und verdecktes Eigenkapital relevant sein. Bei interkantonalen Unternehmen ist das Eigenkapital zunächst nach den schweizerischen Ausscheidungsregeln dem Kanton Zug zuzuordnen.

Tarif0,5 ‰ einfache Kapitalsteuer
EntlastungNur 2 % Bemessung

Für bestimmte Beteiligungen, Patente und Konzerndarlehen.

StandortSitzgemeinde relevant

Der geschuldete Betrag hängt vom geltenden Steuerfuss ab.

BundKeine Kapitalsteuer

Bestandteile

Was typischerweise in die Kapitalsteuerbasis einfliesst

Offenes Eigenkapital

  • Aktien-, Grund- oder Stammkapital
  • Partizipationskapital
  • Kapitalreserven und Agio
  • Gewinnreserven
  • Gewinnvorträge

Steuerliche Korrekturen

  • Aus versteuertem Gewinn gebildete stille Reserven
  • Verdecktes Eigenkapital
  • Steuerliche Aufwertungen
  • Interkantonale Ausscheidung
  • Ermässigte Kapitalbestandteile

Kapitalsteuersatz

0,5 ‰ ist die einfache Zuger Kapitalsteuer

Für Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und kommerziell tätige Stiftungen beträgt die einfache Kapitalsteuer 0,5 Promille des steuerbaren Eigenkapitals.

Der tatsächlich geschuldete kantonale und kommunale Steuerbetrag ergibt sich durch Multiplikation der einfachen Kapitalsteuer mit dem für die Sitzgemeinde geltenden Steuerfuss. Der Bund erhebt keine Kapitalsteuer.

Einfache Kapitalsteuer0,5 ‰
GemeindeSteuerfuss der Sitzgemeinde
Bundkeine Kapitalsteuer
Berechnungoffizieller Zuger Steuerrechner

Kapitalsteuerermässigung

Bestimmtes Eigenkapital wird nur zu 2 % einbezogen

Qualifizierende Beteiligungen

Eigenkapital, das auf Beteiligungsrechte entfällt, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, wird nur zu 2 % in die Kapitalsteuer-Bemessungsgrundlage einbezogen.

Patente und vergleichbare Rechte

Auch der auf qualifizierende Patente und vergleichbare Rechte entfallende Eigenkapitalanteil wird nur zu 2 % berücksichtigt.

Darlehen an Konzerngesellschaften

Eigenkapital, das auf Darlehen an Konzerngesellschaften entfällt, wird ebenfalls nur zu 2 % in die Bemessung einbezogen.

Wirtschaftliche Wirkung

Die Einbeziehung von nur 2 % entspricht wirtschaftlich einer 98-%-Entlastung des auf diese Vermögenswerte entfallenden Eigenkapitals. Die korrekte Zuordnung ist deshalb für Holding-, IP- und Finanzierungsgesellschaften besonders wichtig.

Sonderfälle

Wann die Zuger Kapitalsteuer genauer geprüft werden sollte

Holdinggesellschaften

Bei Gesellschaften mit hohen Beteiligungswerten kann die 2-%-Bemessung zu einer sehr deutlichen Reduktion der Kapitalsteuerbasis führen. Beteiligungsabzug und Gewinnsteuer sind daneben separat zu beurteilen.

Finanzierungsgesellschaften

Konzerndarlehen können von der reduzierten Bemessung profitieren. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob Gesellschafter- oder Fremdfinanzierung steuerlich als verdecktes Eigenkapital qualifiziert.

IP-Gesellschaften

Bei qualifizierenden Patenten und vergleichbaren Rechten können sowohl die Patentbox bei der Gewinnsteuer als auch die reduzierte Kapitalsteuerbasis relevant sein.

Interkantonale Unternehmen

Bei Betriebsstätten, Liegenschaften oder mehreren Steuerdomizilen muss das Eigenkapital zuerst interkantonal ausgeschieden werden. Erst auf den Zug zugeordneten Anteil wird die Zuger Kapitalsteuer angewendet.

Deklaration

Kapitalsteuer in vier Schritten

Schritt 1

Eigenkapital erfassen

Kapital, Reserven und Gewinnvorträge zusammenstellen.

Schritt 2

Korrekturen prüfen

Stille Reserven und verdecktes Eigenkapital bestimmen.

Schritt 3

2-%-Bemessung prüfen

Beteiligungen, Patente und Konzerndarlehen identifizieren und korrekt zuordnen.

Schritt 4

Deklarieren

Steuerbares Eigenkapital und allfällige Ausscheidungen vollständig ausweisen.

Häufige Fragen

Kapitalsteuer Zug

Wie hoch ist die Kapitalsteuer im Kanton Zug?
Die einfache Kapitalsteuer beträgt für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften 0,5 Promille des steuerbaren Eigenkapitals. Der tatsächlich geschuldete Betrag hängt zusätzlich vom Steuerfuss der Sitzgemeinde ab.
Welche Kapitalbestandteile werden nur zu 2 % berücksichtigt?
Eigenkapital, das auf qualifizierende Beteiligungsrechte, Patente und vergleichbare Rechte sowie Darlehen an Konzerngesellschaften entfällt, wird nach Zuger Recht nur zu 2 % in die Kapitalsteuerbemessung einbezogen.
Ist das dasselbe wie eine 98-%-Steuerbefreiung?
Wirtschaftlich entspricht die Einbeziehung von nur 2 % einer 98-%-Entlastung dieses Eigenkapitalanteils. Rechtstechnisch wird jedoch die Bemessungsgrundlage reduziert.
Erhebt der Bund eine Kapitalsteuer?
Nein. Die direkte Bundessteuer für juristische Personen umfasst eine Gewinnsteuer, aber keine Kapitalsteuer.
Spielt die Sitzgemeinde eine Rolle?
Ja. Der einfache Kapitalsteuersatz ist kantonal festgelegt, der geschuldete kantonale und kommunale Steuerbetrag hängt jedoch vom anwendbaren Steuerfuss der Sitzgemeinde ab.

Steuerberatung

Kapitalstruktur und Kapitalsteuer gemeinsam betrachten

Bei Holdinggesellschaften, Konzernfinanzierung, IP-Strukturen, verdecktem Eigenkapital, mehreren Kantonen oder Umstrukturierungen lohnt sich eine gemeinsame Analyse von Kapitalsteuer, Gewinnsteuer und Finanzierung.