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Kanton Zug · Unternehmenssteuern

Formulare und Fristen für juristische Personen im Kanton Zug

Die wichtigsten Fristen, Formulare und Einreichungswege für Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Zug: Steuererklärung, Fristerstreckung, eTax.zug, Jahresrechnung, Beilagen und offizielle Formulare.

Einreichungsfrist

Juristische Personen reichen ihre Steuererklärung bis 30. September ein

Im Kanton Zug müssen juristische Personen ihre Steuererklärung grundsätzlich bis zum 30. September des Einreichungsjahres einreichen. Die Steuererklärung bildet die Grundlage für die Veranlagung der Kantons- und Gemeindesteuern sowie der direkten Bundessteuer.

Kann die ordentliche Frist nicht eingehalten werden, kann online eine Fristerstreckung beantragt werden. Die Frist kann bis längstens 30. Juni des Folgejahres verlängert werden. Gesuche über diesen Zeitpunkt hinaus werden grundsätzlich nicht gewährt.

Ordentliche Frist30. September
Fristerstreckungbis längstens 30. Juni
Fristgesuchonline möglich
IdentifikationPers ID erforderlich

eTax.zug

Ab Steuerperiode 2025 vollständig webbasiert

Neue Online-Steuerdeklaration

Seit Februar 2026 steht für die Steuerperiode 2025 die neue vollständig webbasierte Lösung eTax.zug zur Verfügung. Unternehmen können die Steuererklärung direkt im Browser ausfüllen und online einreichen.

Unternehmen seit 2. Februar 2026

Die Steuererklärungen 2025 für juristische Personen wurden ab 2. Februar 2026 bereitgestellt. Gleichzeitig wurde die neue Online-Lösung für Unternehmen freigeschaltet.

Beilagen elektronisch

Mit eTax.zug können auch die erforderlichen Beilagen elektronisch zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden.

Ältere Perioden

Für ältere Steuerperioden gelten weiterhin die dafür bereitgestellten bisherigen Lösungen und Downloadbereiche des Kantons.

Offizielle Formulare

Formulare und Wegleitungen für juristische Personen

Der Kanton Zug stellt die aktuellen Formulare und Wegleitungen für juristische Personen zentral zum Download bereit. Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften besteht eine eigene Steuererklärung mit separater Wegleitung; Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen verwenden eigene Unterlagen.

Für die Steuerperiode 2025 sind die entsprechenden Formulare bereits publiziert.

2025Kapitalgesellschaften & Genossenschaften
2025separate Wegleitung
2025Vereine & Stiftungen
PortaleTax.zug

Beilagen und Vorbereitung

Welche Unterlagen typischerweise benötigt werden

Jahresrechnung

Der Steuererklärung ist grundsätzlich die unterzeichnete Jahresrechnung des im betreffenden Kalenderjahr abgeschlossenen Geschäftsjahres beizulegen.

  • Bilanz
  • Erfolgsrechnung
  • Anhang
  • gegebenenfalls Revisionsbericht

Steuerliche Überleitung

  • steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen
  • Abschreibungen und Rückstellungen
  • Verlustvorträge
  • Beteiligungserträge
  • steuerliche Sonderabzüge

Kapitalsteuer

  • Eigenkapitalentwicklung
  • Kapitalreserven
  • Gesellschafterdarlehen
  • verdecktes Eigenkapital
  • qualifizierende Beteiligungen, IP und Konzerndarlehen

Sonderfälle

  • interkantonale Ausscheidung
  • Patentbox und F&E
  • Beteiligungsabzug
  • Umstrukturierungen
  • internationale Sachverhalte

Praxis

Vom Jahresabschluss zur Veranlagung

Schritt 1

Abschluss

Jahresrechnung fertigstellen und steuerlich relevante Positionen identifizieren.

Schritt 2

Deklaration

Steuererklärung über eTax.zug oder mit den offiziellen Formularen erstellen.

Schritt 3

Beilagen

Jahresrechnung und erforderliche Nachweise vollständig beifügen.

Schritt 4

Veranlagung

Einschätzung prüfen und Rückfragen oder Rechtsmittel fristgerecht bearbeiten.

Häufige Fragen

Formulare und Fristen Zug

Bis wann müssen juristische Personen die Steuererklärung im Kanton Zug einreichen?
Die ordentliche Einreichungsfrist ist der 30. September.
Wie weit kann die Frist verlängert werden?
Eine Fristerstreckung kann bis längstens 30. Juni des Folgejahres beantragt werden. Gesuche über diesen Zeitpunkt hinaus werden grundsätzlich nicht gewährt.
Wie wird die Fristerstreckung beantragt?
Das Gesuch kann online eingereicht werden. Dafür wird die Pers ID benötigt, die auf den Dokumenten der Steuerverwaltung aufgeführt ist.
Kann die Steuererklärung 2025 vollständig online eingereicht werden?
Ja. Seit Februar 2026 steht für die Steuerperiode 2025 die neue vollständig webbasierte Lösung eTax.zug zur Verfügung.
Welche Jahresrechnung muss beigefügt werden?
Der Steuererklärung ist grundsätzlich die unterzeichnete Jahresrechnung mit Erfolgsrechnung, Bilanz und Anhang des im betreffenden Kalenderjahr abgeschlossenen Geschäftsjahres beizulegen.

Steuerberatung

Steuererklärung und Sonderthemen sauber zusammenführen

Bei Beteiligungen, mehreren Kantonen, internationalen Sachverhalten, Umstrukturierungen, Patentbox, F&E oder komplexen Jahresabschlüssen unterstützen wir bei Deklaration und steuerlicher Einordnung.