Kanton Zug · Unternehmenssteuern
Formulare und Fristen für juristische Personen im Kanton Zug
Die wichtigsten Fristen, Formulare und Einreichungswege für Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Zug: Steuererklärung, Fristerstreckung, eTax.zug, Jahresrechnung, Beilagen und offizielle Formulare.
Einreichungsfrist
Juristische Personen reichen ihre Steuererklärung bis 30. September ein
Im Kanton Zug müssen juristische Personen ihre Steuererklärung grundsätzlich bis zum 30. September des Einreichungsjahres einreichen. Die Steuererklärung bildet die Grundlage für die Veranlagung der Kantons- und Gemeindesteuern sowie der direkten Bundessteuer.
Kann die ordentliche Frist nicht eingehalten werden, kann online eine Fristerstreckung beantragt werden. Die Frist kann bis längstens 30. Juni des Folgejahres verlängert werden. Gesuche über diesen Zeitpunkt hinaus werden grundsätzlich nicht gewährt.
eTax.zug
Ab Steuerperiode 2025 vollständig webbasiert
Neue Online-Steuerdeklaration
Seit Februar 2026 steht für die Steuerperiode 2025 die neue vollständig webbasierte Lösung eTax.zug zur Verfügung. Unternehmen können die Steuererklärung direkt im Browser ausfüllen und online einreichen.
Unternehmen seit 2. Februar 2026
Die Steuererklärungen 2025 für juristische Personen wurden ab 2. Februar 2026 bereitgestellt. Gleichzeitig wurde die neue Online-Lösung für Unternehmen freigeschaltet.
Beilagen elektronisch
Mit eTax.zug können auch die erforderlichen Beilagen elektronisch zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden.
Ältere Perioden
Für ältere Steuerperioden gelten weiterhin die dafür bereitgestellten bisherigen Lösungen und Downloadbereiche des Kantons.
Offizielle Formulare
Formulare und Wegleitungen für juristische Personen
Der Kanton Zug stellt die aktuellen Formulare und Wegleitungen für juristische Personen zentral zum Download bereit. Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften besteht eine eigene Steuererklärung mit separater Wegleitung; Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen verwenden eigene Unterlagen.
Für die Steuerperiode 2025 sind die entsprechenden Formulare bereits publiziert.
Beilagen und Vorbereitung
Welche Unterlagen typischerweise benötigt werden
Jahresrechnung
Der Steuererklärung ist grundsätzlich die unterzeichnete Jahresrechnung des im betreffenden Kalenderjahr abgeschlossenen Geschäftsjahres beizulegen.
- Bilanz
- Erfolgsrechnung
- Anhang
- gegebenenfalls Revisionsbericht
Steuerliche Überleitung
- steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen
- Abschreibungen und Rückstellungen
- Verlustvorträge
- Beteiligungserträge
- steuerliche Sonderabzüge
Kapitalsteuer
- Eigenkapitalentwicklung
- Kapitalreserven
- Gesellschafterdarlehen
- verdecktes Eigenkapital
- qualifizierende Beteiligungen, IP und Konzerndarlehen
Sonderfälle
- interkantonale Ausscheidung
- Patentbox und F&E
- Beteiligungsabzug
- Umstrukturierungen
- internationale Sachverhalte
Praxis
Vom Jahresabschluss zur Veranlagung
Abschluss
Jahresrechnung fertigstellen und steuerlich relevante Positionen identifizieren.
Deklaration
Steuererklärung über eTax.zug oder mit den offiziellen Formularen erstellen.
Beilagen
Jahresrechnung und erforderliche Nachweise vollständig beifügen.
Veranlagung
Einschätzung prüfen und Rückfragen oder Rechtsmittel fristgerecht bearbeiten.
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Eine vollständige Steuererklärung setzt voraus, dass Jahresabschluss, steuerliche Überleitung und Sonderthemen rechtzeitig vorbereitet werden.
Häufige Fragen
Formulare und Fristen Zug
Bis wann müssen juristische Personen die Steuererklärung im Kanton Zug einreichen?
Wie weit kann die Frist verlängert werden?
Wie wird die Fristerstreckung beantragt?
Kann die Steuererklärung 2025 vollständig online eingereicht werden?
Welche Jahresrechnung muss beigefügt werden?
Steuerberatung
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Bei Beteiligungen, mehreren Kantonen, internationalen Sachverhalten, Umstrukturierungen, Patentbox, F&E oder komplexen Jahresabschlüssen unterstützen wir bei Deklaration und steuerlicher Einordnung.
