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Kanton Zug · Unternehmenssteuern

Steuersätze für Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Zug

Die wichtigsten Unternehmenssteuersätze im Kanton Zug für 2026: einfache Gewinn- und Kapitalsteuer, kantonaler Steuerfuss, Gemeindesteuerfuss, direkte Bundessteuer und die richtige Einordnung der tatsächlichen Steuerbelastung.

Zug 2026 auf einen Blick

Der einfache Tarif wird mit den anwendbaren Steuerfüssen multipliziert

Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften beträgt die einfache Gewinnsteuer im Kanton Zug 3,5 % des steuerbaren Reingewinns. Die einfache Kapitalsteuer beträgt 0,5 Promille des steuerbaren Eigenkapitals.

Diese einfachen Steuern bilden die Ausgangsbasis. Der tatsächlich geschuldete kantonale und kommunale Steuerbetrag hängt vom kantonalen Steuerfuss und vom Steuerfuss der Sitzgemeinde sowie den für juristische Personen relevanten weiteren Zuschlägen ab.

Gewinnsteuer3,5 % einfache Steuer
Kapitalsteuer0,5 ‰ einfache Steuer
Kanton 2026–202978 % Steuerfuss
Bund8,5 % Gewinnsteuer

Steuerfüsse

Die Sitzgemeinde beeinflusst die tatsächliche Belastung

Kantonaler Steuerfuss

Für die Steuerjahre 2026 bis 2029 beträgt der Steuerfuss des Kantons Zug 78 % der einfachen Steuer. Dieser kantonale Faktor gilt für Gewinn- und Kapitalsteuer.

Gemeindesteuerfuss

Die Einwohnergemeinden setzen eigene Steuerfüsse fest. Dadurch unterscheidet sich die effektive kantonale und kommunale Unternehmenssteuer innerhalb des Kantons Zug nach Sitzgemeinde.

Weitere Zuschläge

Die offizielle Zuger Belastungstabelle für juristische Personen berücksichtigt neben Kanton und Einwohnergemeinde auch die für juristische Personen relevanten Kirchensteueranteile. Für konkrete Vergleiche sollte deshalb die offizielle Gesamtbelastung verwendet werden.

Steuerjahr beachten

Massgeblich sind bei juristischen Personen grundsätzlich die am Ende des Geschäftsjahres geltenden Steuerfüsse. Bei Änderungen zwischen Jahren sollte daher stets die passende Periode verwendet werden.

Berechnungssystem

Vom einfachen Tarif zum Steuerbetrag

Die einfache Gewinn- bzw. Kapitalsteuer wird mit dem für den Unternehmenssitz geltenden Gesamtsteuerfuss multipliziert. Für eine belastbare Berechnung sollte nicht mit einem pauschalen Zuger Durchschnittssatz gearbeitet werden.

Der Kanton Zug stellt dafür einen offiziellen Rechner für juristische Personen bereit, der sowohl Berechnungen vor als auch nach Steuern ermöglicht.

Einfache Gewinnsteuer3,5 %
Einfache Kapitalsteuer0,5 ‰
Kanton78 %
Gemeindeje nach Sitz

Gewinnsteuer

Steuerbarer Reingewinn × 3,5 % × anwendbarer Gesamtsteuerfuss

Kapitalsteuer

Steuerbares Eigenkapital × 0,5 ‰ × anwendbarer Gesamtsteuerfuss

Offizielles Beispiel 2026

Stadt Zug

Gesamtsteuerfuss 2026

Für die Stadt Zug weist die offizielle kantonale Belastungstabelle 2026 einen Gesamtsteuerfuss für juristische Personen von 135,962 % der einfachen Steuer aus.

Gewinnsteuer

Bei 3,5 % einfacher Gewinnsteuer entspricht dies laut offizieller Tabelle einer kantonalen und kommunalen Gewinnsteuerbelastung von 4,759 % des steuerbaren Reingewinns.

Kapitalsteuer

Bei 0,5 Promille einfacher Kapitalsteuer ergibt sich für die Stadt Zug 2026 laut offizieller Tabelle eine Belastung von rund 0,680 Promille des steuerbaren Eigenkapitals.

Andere Gemeinden

Andere Zuger Gemeinden haben andere Gesamtsteuerfüsse. Baar weist 2026 beispielsweise einen niedrigeren Gesamtsteuerfuss aus. Standortvergleiche sollten daher mit den aktuellen offiziellen Gemeindedaten erfolgen.

Direkte Bundessteuer

Zusätzlich fällt die Gewinnsteuer des Bundes an

8,5 % gesetzlicher Satz

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften unterliegen zusätzlich der direkten Bundessteuer. Der gesetzliche Satz beträgt 8,5 % des Reingewinns nach Steuern. Weil Steueraufwand abzugsfähig ist, darf dieser Satz nicht einfach zur kantonalen Belastung addiert werden, wenn die effektive Gesamtbelastung vor Steuern ermittelt werden soll.

Keine Kapitalsteuer des Bundes

Der Bund erhebt keine Kapitalsteuer. Die Kapitalbesteuerung erfolgt ausschliesslich auf kantonaler und kommunaler Ebene.

Steuerplanung

Tarife sind nur ein Teil der tatsächlichen Belastung

Bemessungsgrundlage

Verlustvorträge, Beteiligungsabzug, Patentbox und F&E-Abzug können die Gewinnsteuerbasis verändern.

Kapitalstruktur

Bei der Kapitalsteuer werden bestimmte Beteiligungen, Patentbox-Rechte und Konzerndarlehen nur zu 2 % in die Bemessungsgrundlage einbezogen.

Gemeinde

Die Sitzgemeinde beeinflusst die tatsächliche kantonale und kommunale Belastung. Ein Standortvergleich sollte deshalb mit aktuellen Gemeindesteuerfüssen erfolgen.

Offiziellen Rechner nutzen

Für konkrete Berechnungen verweisen wir auf der Planungsseite auf den offiziellen Steuerrechner des Kantons Zug anstatt einen eigenen Rechner parallel zu entwickeln.

Häufige Fragen

Steuersätze Zug

Wie hoch ist die Zuger Gewinnsteuer?
Die einfache Gewinnsteuer beträgt 3,5 % des steuerbaren Reingewinns. Der tatsächliche kantonale und kommunale Steuerbetrag ergibt sich nach Anwendung des für den Unternehmenssitz geltenden Gesamtsteuerfusses.
Wie hoch ist die Kapitalsteuer?
Die einfache Kapitalsteuer beträgt 0,5 Promille des steuerbaren Eigenkapitals. Für bestimmte Beteiligungen, Patente und Konzerndarlehen wird der darauf entfallende Eigenkapitalanteil nur zu 2 % berücksichtigt.
Wie hoch ist der kantonale Steuerfuss 2026?
Für die Steuerjahre 2026 bis 2029 beträgt der Steuerfuss des Kantons Zug 78 % der einfachen Steuer.
Ist die Unternehmenssteuer in allen Zuger Gemeinden gleich?
Nein. Die einfachen Tarife sind kantonal gleich, aber der Gemeindesteuerfuss und damit die Gesamtbelastung unterscheiden sich nach Sitzgemeinde.
Wie hoch ist die Belastung in der Stadt Zug 2026?
Die offizielle kantonale Tabelle weist für die Stadt Zug 2026 einen Gesamtsteuerfuss von 135,962 % aus. Daraus ergeben sich 4,759 % kantonale und kommunale Gewinnsteuer sowie rund 0,680 Promille Kapitalsteuer.
Kann ich die 8,5 % Bundessteuer einfach zur Zuger Gewinnsteuer addieren?
Nicht für eine präzise effektive Belastung vor Steuern. Die direkte Bundessteuer beträgt gesetzlich 8,5 % des Reingewinns nach Steuern und Steueraufwand ist abzugsfähig. Für konkrete Gesamtbelastungen sollte daher der offizielle Steuerrechner verwendet werden.

Steuerberatung

Steuerbelastung vor Entscheidungen modellieren

Bei Standortfragen, Beteiligungen, Finanzierung, Umstrukturierungen, interkantonalen Sachverhalten oder internationalen Strukturen unterstützen wir bei der steuerlichen Einordnung und Planung.