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Schweiz–USA-Steuerberatung

US Citizens Living in Switzerland

Steuerberatung für US-Staatsbürger in der Schweiz

US-Staatsbürger bleiben grundsätzlich auch mit Wohnsitz in der Schweiz im US-Steuersystem. Wir erstellen die Schweizer und die US-Steuererklärung sowie die erforderlichen Informationsmeldungen im vereinbarten Auftragsumfang. Eine für die Schweiz und die USA beruflich qualifizierte Person bearbeitet den gesamten grenzüberschreitenden Steuerfall und trägt die fachliche Gesamtverantwortung.

Citizenship-Based Taxation

Warum die US-Steuerpflicht in der Schweiz fortbesteht

Die Vereinigten Staaten besteuern US-Staatsbürger grundsätzlich auf Grundlage ihrer Staatsangehörigkeit. Ein dauerhafter Wohnsitz in der Schweiz beendet die US-Steuerpflicht daher nicht.

Wer die allgemeinen US-Einreichungsgrenzen erreicht, muss das weltweite Einkommen in einer US-Steuererklärung angeben. Dazu gehören Schweizer Löhne, selbstständige Einkünfte, Zinsen, Dividenden, Kapitalerträge, Mieteinnahmen, Renten und weitere Einkünfte.

Gleichzeitig unterliegen Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz grundsätzlich der Schweizer Einkommenssteuer und der kantonalen Vermögenssteuer. Konten, Depots, Beteiligungen, Vorsorgepositionen und Immobilien müssen deshalb für zwei unterschiedliche Steuersysteme eingeordnet werden.

Leistungsumfang

Unsere Leistungen für US-Staatsbürger in der Schweiz

Der Umfang richtet sich nach Wohnkanton, Familienstand, Einkunftsarten, Vermögen, Vorsorge, Beteiligungen und dem bisherigen US-Compliance-Status. Schweizer und US-Leistungen beruhen auf einer gemeinsamen steuerlichen Analyse unter der Verantwortung derselben für beide Länder qualifizierten Person.

01

US-Bundeseinkommensteuer

Erstellung der jährlichen US-Steuererklärung unter Einbezug des weltweiten Einkommens.

  • Form 1040
  • Schweizer Erwerbs- und Kapitaleinkünfte
  • Währungsumrechnung in US-Dollar
  • Estimated Tax und Verlängerungen
US-Steuererklärung
02

Schweizer Steuererklärung

Erstellung der kantonalen Einkommens- und Vermögenssteuererklärung für den Schweizer Wohnsitzkanton.

  • Weltweites Einkommen und Vermögen
  • US-Konten, Depots und Immobilien
  • Vorsorge und Beteiligungen
  • Veranlagungsprüfung
Alle Kantone
03

Foreign Tax Credit

Abstimmung der Schweizer Steuer mit der US-Steuer nach Einkunftsarten und Anrechnungskategorien.

  • Form 1116
  • Passive und General Category
  • Carrybacks und Carryforwards
  • Quellen- und Ansässigkeitsfragen
Foreign Tax Credit
04

Foreign Earned Income Exclusion

Prüfung, ob Form 2555 oder die Steueranrechnung im konkreten Fall günstiger ist.

  • Bona Fide Residence Test
  • Physical Presence Test
  • Foreign Housing Exclusion
  • Auswirkungen auf weitere Credits
Form 2555 prüfen
05

FBAR und FATCA

Erfassung Schweizer und weiterer ausländischer Finanzkonten und Vermögenswerte.

  • FinCEN Form 114
  • Form 8938
  • Bank- und Brokerkonten
  • Zeichnungsberechtigungen
FBAR und FATCA
06

PFIC und Schweizer Fonds

Prüfung Schweizer Fonds, ETFs und anderer kollektiver Anlagen nach den US-PFIC-Regeln.

  • Form 8621
  • QEF- und Mark-to-Market-Wahlen
  • Default-Methode
  • Portfolioanalyse
PFIC-Beratung
07

Schweizer Vorsorge

US- und Schweizer Einordnung von Pensionskasse, Säule 3a, Freizügigkeit und Kapitalleistungen.

  • Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge
  • Renten und Kapitalbezüge
  • Vermögens- und Informationsmeldungen
  • DBA-Analyse
Vorsorge und Renten
08

Gesellschaften und Beteiligungen

US-Meldepflichten für Schweizer AG, GmbH, Einzelfirma, Personengesellschaften und Truststrukturen.

  • Form 5471
  • Form 8858 und Form 8865
  • GILTI und Subpart F
  • Form 3520 und 3520-A
Schweizer Gesellschaften
09

Versäumte Erklärungen

Prüfung und Nachholung fehlender US-Steuererklärungen und internationaler Meldungen.

  • Streamlined Procedures
  • Delinquent FBAR
  • Amended Returns
  • Reasonable-Cause-Dokumentation
Compliance bereinigen

Typische Risikobereiche

Schweizer Standardprodukte können US-Sonderfolgen auslösen

Nicht jede Schweizer Position wird in den USA gleich behandelt

Ein Schweizer Lohnausweis, Wertschriftenverzeichnis oder Vorsorgeausweis kann nicht unverändert in die US-Steuererklärung übernommen werden. Die US-Regeln verwenden eigene Einkunftsqualifikationen, Perioden, Währungsumrechnungen und Informationsformulare.

  • Schweizer Fonds und ETFs können PFICs sein
  • AG- und GmbH-Beteiligungen können Form 5471 auslösen
  • Einzelfirmen können Form 8858 und US Self-Employment Tax betreffen
  • Pensionskassen und Säule 3a benötigen eine gesonderte US-Analyse
  • Schweizer Konten können gleichzeitig FBAR und Form 8938 auslösen
  • US-Investments können in der Schweiz abweichend qualifiziert werden

Steueranrechnung und DBA

Steueranrechnung und DBA im Zusammenhang beurteilen

Dasselbe Einkommen kann in beiden Staaten erklärt werden müssen. Die verantwortliche Fachperson beurteilt für jede Einkunftsart die Besteuerungsrechte, die Entlastungsmethode und die Reihenfolge der Anrechnung. Bei US-Staatsbürgern sind dabei die Saving Clause und die besonderen Entlastungsregeln des DBA zu berücksichtigen.

US-Steuererklärung

Foreign Tax Credits in den USA

Wir prüfen, welche Schweizer Einkommensteuern in den USA anrechenbar sind und wie sie den Einkünften und Anrechnungskategorien zuzuordnen sind. Dabei werden zeitliche Unterschiede und Anrechnungsgrenzen berücksichtigt.

  • Richtige FTC-Kategorien
  • Abstimmung von Entstehung und Zahlung
  • Quellensteuer und kantonale Steuer
  • Carryback und Carryforward
Schweizer Steuererklärung

Anrechnung und weitere Entlastungen

Bei US-Einkünften hängt die Schweizer Entlastung von der Einkunftsart und dem DBA ab. Anrechnung, Freistellung und besondere Regeln für einzelne Leistungen sind getrennt zu prüfen. Die US-Staatsangehörigkeit allein begründet keine vollständige Anrechnung der US-Steuer in der Schweiz.

  • US-Dividenden und Zinsen gesondert einordnen
  • US-Immobilieneinkünfte und Freistellung prüfen
  • Renten und Sozialversicherungsleistungen unterscheiden
  • Entlastungs- und Rückerstattungsanträge abstimmen

Zusammenarbeit

So bearbeiten wir Ihren CH–US-Steuerfall

Schritt 1

Ausgangslage klären

Wir prüfen Wohnsitz, US-Status, Familienstand, bisherige Erklärungen und Meldepflichten. Dabei bestimmen wir die betroffenen Länder, Steuerperioden und den Auftragsumfang.

Schritt 2

Unterlagen zusammenführen

Lohnausweise, Konten, Depots, Vorsorge, Beteiligungen und Vorjahreserklärungen werden in einem sicheren Datenraum zu einer gemeinsamen Sachverhaltsgrundlage zusammengeführt.

Schritt 3

Beide Länder beurteilen

Die für beide Länder qualifizierte verantwortliche Person beurteilt die Schweizer und US-Steuerregeln, das DBA und ihre Wechselwirkungen selbst und legt die aufeinander abgestimmten Steuerpositionen fest.

Schritt 4

Erklärungen erstellen

Wir erstellen die beauftragten Steuererklärungen und Informationsmeldungen. Veranlagungsprüfungen, Behördenrückfragen und Korrekturen bleiben im vereinbarten Umfang unter derselben fachlichen Gesamtverantwortung.

Verantwortung und Leistungserbringung

Schweizer und US-Steuern unter einer fachlichen Gesamtverantwortung

Eine fachlich verantwortliche Person bearbeitet Ihren gesamten grenzüberschreitenden Steuerfall. Sie ist sowohl für die Schweiz als auch für die USA beruflich qualifiziert und beurteilt beide Steuerordnungen sowie das Doppelbesteuerungsabkommen selbst.

Wir erstellen die beauftragte Schweizer Einkommens- und Vermögenssteuererklärung, die US-Bundeseinkommensteuererklärung, gegebenenfalls erforderliche State Returns sowie die vereinbarten Informationsmeldungen und Korrekturen. Alle Positionen beruhen auf einer gemeinsamen Sachverhaltsgrundlage; Unterschiede bei Bewertung, Qualifikation, Währung und Besteuerungszeitpunkt werden für jedes Land berücksichtigt.

Die Bearbeitung kann durch ein Team unterstützt werden. Die fachliche Gesamtverantwortung und die Beurteilung der grenzüberschreitenden Wechselwirkungen bleiben bei derselben für beide Länder qualifizierten Person.

Kommt beispielsweise Deutschland als drittes Land hinzu, gilt dasselbe Prinzip: Der gesamte Fall wird von einer verantwortlichen Person bearbeitet, die für alle drei betroffenen Länder beruflich qualifiziert ist.

Rechtliche Leistungserbringung

Die Schweizer und US-amerikanischen Leistungen werden über die jeweils zuständige Gesellschaft beauftragt, erbracht und abgerechnet. Vertragspartner, rechtliche Verantwortlichkeit und Leistungsumfang werden im jeweiligen Auftrag transparent festgehalten.

  • Sesch TaxRep GmbH: Schweizer Einkommens- und Vermögenssteuer sowie kantonale Verfahren
  • Sesch USA LLC: Form 1040, State Returns und US-Informationsmeldungen

Die Zuordnung zu den Gesellschaften betrifft die rechtliche Leistungserbringung. Die fachliche Bearbeitung des gesamten Falls bleibt unter der Gesamtverantwortung derselben für alle betroffenen Länder qualifizierten Person.

Häufige Fragen

US-Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz

Muss ich trotz Schweizer Wohnsitz eine US-Steuererklärung einreichen?
US-Staatsbürger müssen grundsätzlich weiterhin ihr weltweites Einkommen in den USA erklären, wenn sie die allgemeinen Einreichungsgrenzen erreichen. Der Schweizer Wohnsitz beendet die US-Steuerpflicht nicht.
Muss ich tatsächlich in beiden Staaten Steuer zahlen?
Dasselbe Einkommen kann in beiden Erklärungen erscheinen, ohne dass die volle Steuer doppelt anfällt. Wir prüfen die anwendbaren Foreign Tax Credits, DBA-Entlastungen und gegebenenfalls die Foreign Earned Income Exclusion im Zusammenhang. Ob eine zusätzliche Steuer verbleibt, hängt von den Einkünften und den Entlastungsregeln ab.
Ist die Foreign Earned Income Exclusion immer besser als der Foreign Tax Credit?
Nein. Wir vergleichen beide Möglichkeiten anhand Ihrer Einkünfte, Schweizer Steuerbelastung und persönlichen Verhältnisse. Dabei berücksichtigen wir auch die Auswirkungen auf weitere Credits und Folgejahre.
Müssen Schweizer Bankkonten in den USA gemeldet werden?
Je nach Gesamtwert und Art der Konten können FBAR, Form 8938 oder beide Meldungen erforderlich sein. Das kann auch gelten, wenn die Konten keine steuerpflichtigen Erträge erwirtschaften.
Sind Schweizer Fonds und ETFs problematisch?
Viele Schweizer und andere nicht US-amerikanische Fonds können aus US-Sicht als PFIC qualifizieren. Dies kann Form 8621 und besondere, teilweise ungünstige Berechnungsmethoden auslösen.
Was passiert, wenn ich mehrere Jahre keine US-Erklärung abgegeben habe?
Zunächst sollte geprüft werden, welche Steuererklärungen und Informationsmeldungen fehlen. Je nach Sachverhalt kann ein Streamlined-Verfahren, eine verspätete Einzelmeldung oder eine andere Korrekturstrategie in Betracht kommen.
Wer trägt die Verantwortung für meinen Schweizer und US-Steuerfall?
Eine verantwortliche Person, die für die Schweiz und die USA beruflich qualifiziert ist, bearbeitet den gesamten grenzüberschreitenden Fall. Sie beurteilt beide Steuerordnungen, das DBA und die Wechselwirkungen selbst. Ein Team kann bei der Bearbeitung unterstützen; die fachliche Gesamtverantwortung bleibt bei dieser Person.
Erstellen Sie beide Steuererklärungen selbst?
Ja. Wir erstellen die beauftragten Schweizer und US-Steuererklärungen sowie die vereinbarten Informationsmeldungen und Korrekturen auf Grundlage einer gemeinsamen Analyse. Die Schweizer Leistungen werden über Sesch TaxRep GmbH und die US-Leistungen über Sesch USA LLC beauftragt, erbracht und abgerechnet. Die fachliche Gesamtverantwortung für beide Länder bleibt bei derselben entsprechend qualifizierten Person.
Was gilt, wenn zusätzlich Deutschland betroffen ist?
Dann bearbeitet eine für die Schweiz, die USA und Deutschland beruflich qualifizierte Person den gesamten Fall. Sie beurteilt alle drei Steuerordnungen, die anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen und ihre Wechselwirkungen. Auch die beauftragten Erklärungen, Informationsmeldungen und Folgeprozesse stehen unter ihrer fachlichen Gesamtverantwortung.

Kontakt

Besprechen wir Ihre Steuerpflicht in der Schweiz und den USA.

Im Erstgespräch klären wir Wohnkanton, US-Status, Steuerperioden, Einkünfte, Vermögen, Vorsorge, Beteiligungen und den bisherigen Compliance-Stand. Daraus bestimmen wir den Umfang der gemeinsamen Analyse und der beauftragten Erklärungen und Folgeprozesse in allen betroffenen Ländern.