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Schweiz–USA-Steuerberatung

US Citizens Living in Switzerland

Steuerberatung für US-Staatsbürger in der Schweiz

US-Staatsbürger bleiben grundsätzlich auch mit Wohnsitz in der Schweiz im US-Steuersystem. Wir koordinieren die Schweizer Einkommens- und Vermögenssteuererklärung mit der US-Bundeseinkommensteuererklärung, FBAR, FATCA und weiteren internationalen Meldepflichten.

Citizenship-Based Taxation

Warum die US-Steuerpflicht in der Schweiz fortbesteht

Die Vereinigten Staaten besteuern US-Staatsbürger grundsätzlich auf Grundlage ihrer Staatsangehörigkeit. Ein dauerhafter Wohnsitz in der Schweiz beendet die US-Steuerpflicht daher nicht.

Wer die allgemeinen US-Einreichungsgrenzen erreicht, muss das weltweite Einkommen in einer US-Steuererklärung angeben. Dazu gehören Schweizer Löhne, selbstständige Einkünfte, Zinsen, Dividenden, Kapitalerträge, Mieteinnahmen, Renten und weitere Einkünfte.

Gleichzeitig unterliegen Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz grundsätzlich der Schweizer Einkommenssteuer und der kantonalen Vermögenssteuer. Konten, Depots, Beteiligungen, Vorsorgepositionen und Immobilien müssen deshalb für zwei unterschiedliche Steuersysteme eingeordnet werden.

Leistungsumfang

Unsere Leistungen für US-Staatsbürger in der Schweiz

Der Umfang richtet sich nach Wohnkanton, Familienstand, Einkunftsarten, Vermögen, Vorsorge, Beteiligungen und dem bisherigen US-Compliance-Status.

01

US-Bundeseinkommensteuer

Erstellung der jährlichen US-Steuererklärung unter Einbezug des weltweiten Einkommens.

  • Form 1040
  • Schweizer Erwerbs- und Kapitaleinkünfte
  • Währungsumrechnung in US-Dollar
  • Estimated Tax und Verlängerungen
US-Steuererklärung
02

Schweizer Steuererklärung

Erstellung der kantonalen Einkommens- und Vermögenssteuererklärung für den Schweizer Wohnsitzkanton.

  • Weltweites Einkommen und Vermögen
  • US-Konten, Depots und Immobilien
  • Vorsorge und Beteiligungen
  • Veranlagungsprüfung
Alle Kantone
03

Foreign Tax Credit

Abstimmung der Schweizer Steuer mit der US-Steuer nach Einkunftsarten und Anrechnungskategorien.

  • Form 1116
  • Passive und General Category
  • Carrybacks und Carryforwards
  • Quellen- und Ansässigkeitsfragen
Foreign Tax Credit
04

Foreign Earned Income Exclusion

Prüfung, ob Form 2555 oder die Steueranrechnung im konkreten Fall günstiger ist.

  • Bona Fide Residence Test
  • Physical Presence Test
  • Foreign Housing Exclusion
  • Auswirkungen auf weitere Credits
Form 2555 prüfen
05

FBAR und FATCA

Erfassung Schweizer und weiterer ausländischer Finanzkonten und Vermögenswerte.

  • FinCEN Form 114
  • Form 8938
  • Bank- und Brokerkonten
  • Zeichnungsberechtigungen
FBAR und FATCA
06

PFIC und Schweizer Fonds

Prüfung Schweizer Fonds, ETFs und anderer kollektiver Anlagen nach den US-PFIC-Regeln.

  • Form 8621
  • QEF- und Mark-to-Market-Wahlen
  • Default-Methode
  • Portfolioanalyse
PFIC-Beratung
07

Schweizer Vorsorge

US- und Schweizer Einordnung von Pensionskasse, Säule 3a, Freizügigkeit und Kapitalleistungen.

  • Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge
  • Renten und Kapitalbezüge
  • Vermögens- und Informationsmeldungen
  • DBA-Analyse
Vorsorge und Renten
08

Gesellschaften und Beteiligungen

US-Meldepflichten für Schweizer AG, GmbH, Einzelfirma, Personengesellschaften und Truststrukturen.

  • Form 5471
  • Form 8858 und Form 8865
  • GILTI und Subpart F
  • Form 3520 und 3520-A
Schweizer Gesellschaften
09

Versäumte Erklärungen

Prüfung und Nachholung fehlender US-Steuererklärungen und internationaler Meldungen.

  • Streamlined Procedures
  • Delinquent FBAR
  • Amended Returns
  • Reasonable-Cause-Dokumentation
Compliance bereinigen

Typische Risikobereiche

Schweizer Standardprodukte können US-Sonderfolgen auslösen

Nicht jede Schweizer Position wird in den USA gleich behandelt

Ein Schweizer Lohnausweis, Wertschriftenverzeichnis oder Vorsorgeausweis kann nicht unverändert in die US-Steuererklärung übernommen werden. Die US-Regeln verwenden eigene Einkunftsqualifikationen, Perioden, Währungsumrechnungen und Informationsformulare.

  • Schweizer Fonds und ETFs können PFICs sein
  • AG- und GmbH-Beteiligungen können Form 5471 auslösen
  • Einzelfirmen können Form 8858 und US Self-Employment Tax betreffen
  • Pensionskassen und Säule 3a benötigen eine gesonderte US-Analyse
  • Schweizer Konten können gleichzeitig FBAR und Form 8938 auslösen
  • US-Investments können in der Schweiz abweichend qualifiziert werden

Steueranrechnung und DBA

Wie die Doppelbesteuerung koordiniert wird

Dasselbe Einkommen kann in beiden Staaten erklärt werden müssen. Entscheidend ist, welcher Staat vorrangig besteuert und in welchem Staat eine Anrechnung oder Freistellung möglich ist.

Schweizer Primärbesteuerung

Foreign Tax Credits in den USA

Bei Schweizer Lohn-, Zins-, Dividenden- oder anderen Einkünften werden Schweizer Steuern häufig über Form 1116 auf die US-Steuer angerechnet.

  • Richtige FTC-Kategorien
  • Abstimmung von Entstehung und Zahlung
  • Quellensteuer und kantonale Steuer
  • Carryback und Carryforward
US-Primärbesteuerung

Anrechnung in der Schweiz

Bei bestimmten US-Einkünften kann die US-Quellensteuer nach dem DBA begrenzt und in der Schweiz über die pauschale Steueranrechnung berücksichtigt werden.

  • US-Dividenden und Zinsen
  • US-Immobilieneinkünfte
  • US-Renten und Sozialversicherungsleistungen
  • Formulare und Rückerstattungsverfahren

Zusammenarbeit

So läuft ein koordiniertes CH–US-Mandat ab

Schritt 1

Compliance-Check

Wir prüfen Wohnsitz, US-Status, Familienstand, bisherige Erklärungen und internationale Meldepflichten.

Schritt 2

Auftragsabgrenzung

Die Schweizer und US-amerikanischen Leistungen werden den jeweils zuständigen Gesellschaften zugeordnet.

Schritt 3

Sicherer Upload

Lohnausweise, Konten, Depots, Vorsorge, Beteiligungen und Vorjahreserklärungen werden einmal gesammelt.

Schritt 4

Abgestimmte Erklärungen

Einkünfte, Steuern, Währungen und Meldeformulare werden über beide Erklärungen abgeglichen.

Zuständige Gesellschaften

Schweizer und US-Leistungen aus einer koordinierten Struktur

Klare rechtliche und fachliche Zuordnung

Die Schweizer Steuererklärung wird durch Sesch TaxRep GmbH bearbeitet. Die US-Steuererklärung und US-Informationsmeldungen werden durch Sesch USA LLC bearbeitet. Die Erklärungen werden sachverhaltsbezogen koordiniert.

  • Sesch TaxRep GmbH: Schweizer Einkommens- und Vermögenssteuer sowie kantonale Verfahren
  • Sesch USA LLC: Form 1040, State Returns und US-Informationsmeldungen
  • Koordination: Einheitliche Datenerhebung und abgestimmte grenzüberschreitende Positionen

Häufige Fragen

US-Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz

Muss ich trotz Schweizer Wohnsitz eine US-Steuererklärung einreichen?
US-Staatsbürger müssen grundsätzlich weiterhin ihr weltweites Einkommen in den USA erklären, wenn sie die allgemeinen Einreichungsgrenzen erreichen. Der Schweizer Wohnsitz beendet die US-Steuerpflicht nicht.
Muss ich tatsächlich in beiden Staaten Steuer zahlen?
Dasselbe Einkommen kann in beiden Erklärungen erscheinen, ohne dass die volle Steuer doppelt anfällt. Foreign Tax Credits, DBA-Regelungen und gegebenenfalls der Foreign Earned Income Exclusion können die Belastung koordinieren.
Ist der Foreign Earned Income Exclusion immer besser als der Foreign Tax Credit?
Nein. In der Schweiz ist der Foreign Tax Credit wegen des häufig höheren Schweizer Steuerniveaus oft vorteilhaft, aber nicht in jedem Fall. Familienleistungen, Vorsorge, selbstständige Tätigkeit und spätere Credit Carryforwards können die Wahl beeinflussen.
Müssen Schweizer Bankkonten in den USA gemeldet werden?
Je nach Gesamtwert und Art der Konten können FBAR, Form 8938 oder beide Meldungen erforderlich sein. Das kann auch gelten, wenn die Konten keine steuerpflichtigen Erträge erwirtschaften.
Sind Schweizer Fonds und ETFs problematisch?
Viele Schweizer und andere nicht US-amerikanische Fonds können aus US-Sicht als PFIC qualifizieren. Dies kann Form 8621 und besondere, teilweise ungünstige Berechnungsmethoden auslösen.
Was passiert, wenn ich mehrere Jahre keine US-Erklärung abgegeben habe?
Zunächst sollte geprüft werden, welche Steuererklärungen und Informationsmeldungen fehlen. Je nach Sachverhalt kann ein Streamlined-Verfahren, eine verspätete Einzelmeldung oder eine andere Korrekturstrategie in Betracht kommen.

Kontakt

Besprechen wir Ihre Steuerpflicht in der Schweiz und den USA.

Im Erstgespräch klären wir Wohnkanton, US-Status, Steuerperioden, Einkünfte, Konten, Depots, Vorsorge, Gesellschaften und den bisherigen US-Compliance-Stand.