Privatpersonen

Schweizer Steuern für Privatpersonen

Steuererklärungen und Steuerberatung für Privatpersonen in der Schweiz

Wir erstellen Schweizer Steuererklärungen für Privatpersonen und unterstützen bei Einkommen, Vermögen, Immobilien, Wertschriften, Vorsorge, Quellensteuer und grenzüberschreitenden Sachverhalten.

Einkommen und Vermögen

Private Steuerpflicht in der Schweiz

Privatpersonen mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz unterliegen grundsätzlich der Schweizer Einkommenssteuer. Die Kantone und Gemeinden erheben zusätzlich eine Vermögenssteuer.

In der Steuererklärung werden das weltweite Einkommen und Vermögen offengelegt. Ausländische Immobilien und Betriebsstätten werden häufig nicht direkt in der Schweiz besteuert, können aber für die Bestimmung des anwendbaren Steuersatzes relevant sein.

Die konkrete Steuerbelastung hängt vom Wohnkanton, der Gemeinde, dem Einkommen, dem Vermögen, dem Zivilstand, der familiären Situation und den zulässigen Abzügen ab.

Leistungsumfang

Unsere Leistungen für Privatpersonen

Der Leistungsumfang wird an Wohnkanton, Einkommensarten, Vermögen, Immobilien, Vorsorge und internationale Verbindungen angepasst.

01

Schweizer Steuererklärung

Erstellung der Einkommens- und Vermögenssteuererklärung für Bund, Kanton und Gemeinde.

  • Erwerbs- und Ersatzeinkommen
  • Abzüge und Berufskosten
  • Vermögensdeklaration
  • Elektronische Einreichung
02

Quellensteuer und NOV

Prüfung von Quellensteuerabzügen sowie Begleitung der nachträglichen ordentlichen Veranlagung.

  • Tarifprüfung und Korrekturen
  • Antrag auf NOV
  • Zusätzliche Einkünfte und Vermögen
  • Fristkontrolle bis 31. März
03

Wertschriften und Vermögen

Deklaration von Bankkonten, Wertschriften, Kryptowerten, Beteiligungen und weiteren Vermögenswerten.

  • Wertschriftenverzeichnis
  • Jahresendkurse
  • Dividenden und Zinsen
  • Verrechnungssteuer
04

Immobilien

Steuerliche Erfassung von selbst genutzten, vermieteten und ausländischen Liegenschaften.

  • Eigenmietwert und Mieterträge
  • Hypothekarzinsen
  • Unterhaltskosten
  • Interkantonale Ausscheidung
05

Vorsorge und Pensionierung

Beratung zur steuerlichen Behandlung von AHV, Pensionskasse, Säule 3a und ausländischen Vorsorgeplänen.

  • Einkäufe in die Pensionskasse
  • Säule 3a
  • Renten und Kapitalleistungen
  • Gestaffelte Bezüge
06

Selbstständige Erwerbstätigkeit

Steuerdeklaration für Einzelunternehmen, Freiberufler und nebenberuflich Selbstständige.

  • Geschäftsergebnis
  • Geschäftsvermögen
  • Privatanteile
  • AHV-Abstimmung
07

Beteiligungen und Kapitalgewinne

Analyse privater Beteiligungen, Mitarbeiteraktien und besonderer Transaktionen.

  • Private Kapitalgewinne
  • Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel
  • Mitarbeiterbeteiligungen
  • Indirekte Teilliquidation
08

Zuzug und Wegzug

Steuerliche Planung bei Wohnsitzwechseln innerhalb der Schweiz oder über die Landesgrenze.

  • Beginn und Ende der Steuerpflicht
  • Unterjährige Veranlagung
  • Quellensteuerwechsel
  • Internationale Koordination
09

Steuerverfahren

Vertretung bei Rückfragen, Veranlagungen, Einsprachen und Nachdeklarationen.

  • Fristverlängerungen
  • Behördenkorrespondenz
  • Veranlagungsprüfung
  • Einsprachen

Deklaration und Fristen

So funktioniert die Schweizer Steuererklärung

Kantonale Veranlagung

Die Steuererklärung für die direkte Bundessteuer sowie die Kantons- und Gemeindesteuern wird bei der zuständigen kantonalen Steuerbehörde eingereicht. Formulare, elektronische Portale, Einreichefristen und Fristverlängerungen unterscheiden sich je nach Kanton.

  • Wohnsitzkanton und Steuerperiode bestimmen
  • Vollständige Einkommens- und Vermögensunterlagen erfassen
  • Kantonale Formulare und Beilagen erstellen
  • Veranlagung und Steuerrechnung kontrollieren

Zielgruppen

Für wen die Leistung geeignet ist

Privatpersonen und Familien

Angestellte, Familien und Pensionierte mit ordentlichen Schweizer Steuerpflichten.

Expats und Grenzgänger

Personen mit Arbeitstagen, Wohnsitz, Arbeitgeber oder Einkommen in mehreren Staaten.

Investoren und Immobilieneigentümer

Personen mit Depots, Beteiligungen, Kryptowerten oder Immobilien im In- und Ausland.

Unternehmer und Führungskräfte

Selbstständige, Gesellschafter, Führungskräfte und Personen mit komplexen Vergütungsmodellen.

Zusammenarbeit

Von den Unterlagen bis zur Veranlagung

Schritt 1

Auftragsklärung

Wir erfassen Wohnsitz, Familienstand, Einkünfte, Vermögen, Immobilien und internationale Verbindungen.

Schritt 2

Sicherer Upload

Sie übermitteln Lohnausweise, Bank- und Depotauszüge, Vorsorgebelege und weitere Unterlagen über Tresorit.

Schritt 3

Entwurf und Prüfung

Wir erstellen den Steuererklärungsentwurf, prüfen Abzüge und klären offene Punkte mit Ihnen.

Schritt 4

Einreichung und Nachbearbeitung

Wir unterstützen bei Einreichung, Behördenfragen und der Prüfung der späteren Veranlagung.

Cross-Border Tax

Privatpersonen mit internationalen Verbindungen

Bei Wohnsitzwechseln, ausländischem Einkommen, internationalen Depots, Immobilien, Renten oder Beteiligungen koordinieren wir die Schweizer Steuererklärung mit den Pflichten im anderen Staat.

CH ↔ DE

Schweiz–Deutschland

Koordination für Personen mit Wohnsitz, Arbeit, Immobilien, Renten oder Beteiligungen in der Schweiz und Deutschland.

  • Ansässigkeit und Doppelbesteuerungsabkommen
  • Grenzgänger und Arbeitstage
  • Immobilien und Vermietung
  • Renten und Vorsorge
Leistungen Schweiz–Deutschland
CH ↔ US

Schweiz–USA

Koordination der Schweizer Steuererklärung mit US-Steuerpflichten und Informationsmeldungen.

  • US-Staatsbürger und Green-Card-Inhaber
  • Foreign Tax Credits
  • FBAR und Form 8938
  • US-Depots, Renten und Gesellschaften
Leistungen Schweiz–USA

Häufige Fragen

Schweizer Steuererklärung für Privatpersonen

Wer muss in der Schweiz eine Steuererklärung einreichen?
Grundsätzlich reichen Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz eine kantonale Steuererklärung ein. Bei quellenbesteuerten Personen hängt die Pflicht zur ordentlichen Veranlagung von Einkommen, Vermögen und weiteren Voraussetzungen ab.
Was muss in der Steuererklärung angegeben werden?
Zu deklarieren sind grundsätzlich sämtliche Einkünfte und Vermögenswerte im In- und Ausland, darunter Löhne, Renten, Konten, Wertschriften, Beteiligungen, Kryptowährungen und Immobilien.
Kann die Schweizer Verrechnungssteuer zurückgefordert werden?
Bei in der Schweiz ansässigen Privatpersonen setzt die Rückerstattung grundsätzlich voraus, dass die betreffenden Vermögenswerte und Erträge ordnungsgemäss in der kantonalen Steuererklärung deklariert werden.
Bis wann muss eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragt werden?
Der Antrag muss grundsätzlich bis zum 31. März des auf das Steuerjahr folgenden Jahres beim Wohnsitzkanton eingehen. Dabei handelt es sich grundsätzlich um eine nicht verlängerbare Verwirkungsfrist.
Was gilt für ausländische Immobilien?
Ausländische Immobilien müssen in der Schweizer Steuererklärung angegeben werden. Sie werden häufig im Belegenheitsstaat besteuert, beeinflussen aber regelmässig den Steuersatz auf das in der Schweiz steuerbare Einkommen und Vermögen.
Übernehmen Sie auch komplexe grenzüberschreitende Fälle?
Ja. Ein Schwerpunkt liegt auf Fällen zwischen der Schweiz, Deutschland und den USA sowie auf ausländischen Einkünften, Depots, Renten, Immobilien und Beteiligungen.

Kontakt

Besprechen wir Ihre Schweizer Steuererklärung.

Im Erstgespräch klären wir Wohnsitz, Steuerperiode, Einkommens- und Vermögensarten, vorhandene Unterlagen und den voraussichtlichen Leistungsumfang.