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Schweizer Steuern

Steuerberatung zu Vermögen und Immobilien

Beratung und Steuerdeklaration für Privatpersonen, Unternehmer und Familien mit Wertschriften, Beteiligungen sowie in- oder ausländischen Immobilien. Dabei berücksichtigen wir die Regelungen des zuständigen Wohnsitz- und Liegenschaftskantons.

Vermögen ganzheitlich betrachten

Steuerliche Beratung statt blosser Einzelbetrachtung

Vermögen, Wertschriften, Beteiligungen und Immobilien wirken sich nicht nur auf die Vermögenssteuer aus. Je nach Sachverhalt können auch Einkommenssteuer, Grundstückgewinnsteuer, Verrechnungssteuer, interkantonale Steuerausscheidungen oder ausländische Steuerpflichten betroffen sein.

Wir unterstützen bei der korrekten Deklaration, prüfen die steuerliche Einordnung und koordinieren zusammenhängende Fragen innerhalb eines Mandats.

Leistungsumfang

Unsere Leistungen zu Vermögen und Immobilien

Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach der Zusammensetzung des Vermögens, den betroffenen Kantonen und möglichen internationalen Bezügen.

Vermögensdeklaration

Erfassung und steuerliche Einordnung von Bankguthaben, Wertschriften, Beteiligungen, Forderungen, Versicherungswerten und sonstigen Vermögenspositionen.

  • Wertschriftenverzeichnis
  • Steuerwerte und Kurswerte
  • Ausländische Depots
  • Privatdarlehen und Forderungen

Beteiligungen und Unternehmensvermögen

Beratung zur Deklaration und Bewertung von Beteiligungen an Schweizer und ausländischen Gesellschaften sowie zur Abgrenzung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen.

  • Nicht kotierte Beteiligungen
  • Ausländische Gesellschaften
  • Qualifizierte Beteiligungen
  • Privat- oder Geschäftsvermögen

Immobilieneinkünfte und Eigenmietwert

Steuerliche Behandlung selbst genutzter und vermieteter Immobilien unter Berücksichtigung des Wohnsitz- und Liegenschaftskantons.

  • Eigenmietwert
  • Mieterträge
  • Unterhaltskosten
  • Schuldzinsen und Finanzierung

Verkauf und Übertragung von Immobilien

Beratung bei Verkauf, Schenkung, Eigentumswechsel oder Überführung von Immobilien sowie bei der Ermittlung der relevanten Steuerfolgen.

  • Grundstückgewinnsteuer
  • Anlagekosten und wertvermehrende Aufwendungen
  • Handänderungsabgaben
  • Eigentumsübertragungen

Interkantonale Sachverhalte

Koordination der Steuerdeklaration, wenn Wohnsitz, Immobilien, Geschäftstätigkeit oder Vermögen mehreren Kantonen zugeordnet werden.

  • Steuerausscheidungen
  • Nebensteuerdomizile
  • Liegenschaften in mehreren Kantonen
  • Kantonale Veranlagungen

Ausländisches Vermögen und Immobilien

Einordnung ausländischer Vermögenswerte und Immobilien für die Schweizer Steuerdeklaration sowie Koordination mit ausländischen Steuerpflichten.

  • Ausländische Bank- und Depotkonten
  • Immobilien im Ausland
  • DBA-Fragen
  • Internationale Steuerausscheidung

Typische Mandate

Wann eine Beratung sinnvoll ist

Komplexes Wertschriftenvermögen

Mehrere Depots, ausländische Anlagen, Beteiligungen oder unklare Steuerwerte.

Immobilie in einem anderen Kanton

Wohnsitz und Liegenschaft befinden sich in unterschiedlichen Kantonen.

Immobilie im Ausland

Die ausländische Immobilie muss in der Schweizer Deklaration und bei der Steuerausscheidung berücksichtigt werden.

Verkauf einer Liegenschaft

Prüfung von Grundstückgewinnsteuer, Anlagekosten und abzugsfähigen Aufwendungen.

Nicht kotierte Beteiligung

Bewertung und Deklaration von Anteilen an einer privaten Gesellschaft.

Mehrere Steuerdomizile

Vermögen, Immobilien oder Geschäftstätigkeit führen zu Steuerpflichten in mehreren Kantonen oder Staaten.

Häufige Fragen

Vermögen und Immobilien

Beraten Sie zur Vermögenssteuer in allen Kantonen?
Ja. Bei der Beratung und Steuerdeklaration berücksichtigen wir die Regelungen des zuständigen Kantons und der jeweiligen Gemeinde. Die fachlichen Kantonsübersichten enthalten ergänzende Informationen zu Tarifen, Abzügen und Besonderheiten.
Wie werden ausländische Immobilien in der Schweiz behandelt?
Ausländische Immobilien müssen regelmässig in der Schweizer Steuerdeklaration angegeben werden. Ihre konkrete Behandlung hängt vom Belegenheitsstaat, dem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen und den Regeln des Wohnsitzkantons ab.
Unterstützen Sie auch beim Verkauf einer Immobilie?
Ja. Der mögliche Leistungsumfang umfasst insbesondere die Prüfung der Grundstückgewinnsteuer, der Anlagekosten, wertvermehrender Aufwendungen und weiterer kantonaler Abgaben.
Bearbeiten Sie interkantonale Steuerausscheidungen?
Ja. Dies betrifft beispielsweise Personen mit Wohnsitz in einem Kanton und Immobilien oder Geschäftstätigkeit in einem anderen Kanton.
Gehören Erbschaften und Schenkungen zu diesem Bereich?
Erbschaft- und Schenkungsteuer sind ein eigenständiger Leistungsbereich. Vermögens- oder Immobilienfragen, die mit einer Erbschaft oder Schenkung zusammenhängen, werden bei Bedarf mit diesem Bereich koordiniert.

Kontakt

Besprechen wir Ihre Vermögens- oder Immobilienfragen.

Im Erstgespräch klären wir die betroffenen Vermögenswerte, Immobilien, Kantone, Fristen und internationalen Bezüge sowie den voraussichtlichen Leistungsumfang.