Steuerverfahren

Steuerverfahren Schweiz

Veranlagung, Einsprache und Vertretung gegenüber Steuerbehörden

Wir prüfen Schweizer Steuerveranlagungen, beantworten Rückfragen der Steuerbehörden und begleiten Einsprachen, Nachdeklarationen, Fristfragen und weitere steuerliche Verfahren für Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen.

Verfahren und Fristen

Wenn aus der Steuererklärung ein Verfahren wird

Mit der Einreichung einer Steuererklärung ist ein Steuerfall häufig noch nicht abgeschlossen. Die Behörde kann zusätzliche Unterlagen verlangen, von der Deklaration abweichen oder eine Veranlagung erlassen, die geprüft und gegebenenfalls fristgerecht angefochten werden muss.

Bei komplexen Sachverhalten ist deshalb nicht nur die materielle Steuerfrage entscheidend. Ebenso wichtig sind Zuständigkeit, Verfahrensstand, Fristen, Beweismittel und eine konsistente Darstellung des Sachverhalts gegenüber der zuständigen Behörde.

Wir unterstützen bei Schweizer Verfahren gegenüber kantonalen Steuerverwaltungen und – soweit einschlägig – gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Leistungsübersicht

Unterstützung in Schweizer Steuerverfahren

Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach Steuerart, Behörde, Verfahrensstand und der Frage, ob eine Erklärung ergänzt, eine Veranlagung korrigiert oder eine steuerliche Position vorab geklärt werden soll.

01

Veranlagungsprüfung

Prüfung von Steuerveranlagungen und Vergleich mit der eingereichten Steuererklärung.

  • Abweichungen zur Deklaration
  • Steuerberechnung
  • Begründung der Behörde
  • Fristen und Handlungsbedarf
02

Behördenanfragen

Bearbeitung von Rückfragen und Aufforderungen der kantonalen Steuerbehörden oder der ESTV.

  • Unterlagenanforderungen
  • Sachverhaltsdarstellung
  • Steuerliche Einordnung
  • Antwortschreiben
03

Einsprachen

Prüfung und Begleitung von Einsprachen gegen Veranlagungen oder andere anfechtbare Steuerentscheide.

  • Fristprüfung
  • Anträge und Begründung
  • Beweismittel
  • Korrespondenz im Einspracheverfahren
04

Nachdeklarationen

Prüfung und Korrektur unvollständiger oder fehlerhafter Steuerangaben.

  • Fehlende Einkünfte
  • Nicht deklarierte Vermögenswerte
  • Mehrere Steuerperioden
  • Dokumentation der Korrektur
05

Fristmanagement

Koordination verfahrensrechtlicher Fristen und notwendiger Eingaben.

  • Einreichefristen
  • Behördliche Antwortfristen
  • Einsprachefristen
  • Fristverlängerungen, soweit möglich
06

Steuerrulings

Vorbereitung und Abstimmung steuerlicher Vorabklärungen bei geeigneten, planbaren Sachverhalten.

  • Sachverhaltsdarstellung
  • Steuerliche Würdigung
  • Anträge an die Behörde
  • Dokumentation der Abstimmung
07

Quellen- und Verrechnungssteuer

Verfahrensbegleitung bei ausgewählten Quellen- und Verrechnungssteuerfragen.

  • Korrekturen
  • Rückerstattung
  • Meldeverfahren
  • Behördenkorrespondenz
08

Unternehmen und MWST

Begleitung steuerlicher Verfahren für Unternehmen, insbesondere bei Gewinnsteuer, Kapitalsteuer und Mehrwertsteuer.

  • Veranlagungsfragen
  • MWST-Korrespondenz
  • Kontrollen und Nachweise
  • Korrekturen und Einsprachen
09

Internationale Sachverhalte

Koordination Schweizer Verfahren, wenn Einkünfte, Vermögen oder Gesellschaften Deutschland- oder USA-Bezug haben.

  • DBA-Positionen
  • Ausländische Steuern
  • Grenzüberschreitende Unterlagen
  • Abgestimmte Sachverhaltsdarstellung

Vorgehen

Vom Entscheid zur nächsten sinnvollen Handlung

Schritt 1Dokument prüfen

Wir bestimmen Behörde, Steuerart, Verfahrensstand und relevante Fristen.

Schritt 2Sachverhalt abgleichen

Steuererklärung, Belege, Korrespondenz und behördliche Abweichungen werden zusammengeführt.

Schritt 3Position festlegen

Wir beurteilen, ob eine Erläuterung, Korrektur, Einsprache oder andere Eingabe sinnvoll ist.

Schritt 4Verfahren begleiten

Die abgestimmte Eingabe wird erstellt und die weitere Korrespondenz mit der Behörde begleitet.

Abgrenzung

Veranlagung, Einsprache und weitere Rechtsmittel

Nicht jede Meinungsverschiedenheit mit einer Steuerbehörde befindet sich im gleichen Verfahrensstadium. Deshalb prüfen wir zuerst, welcher Entscheid vorliegt und welches Rechtsmittel oder welche Korrekturmöglichkeit tatsächlich zur Verfügung steht.

Veranlagung & Einsprache

Direkte steuerliche Vertretung

Typische Mandate betreffen die Prüfung einer Veranlagung, Rückfragen der Behörde und die fristgerechte Einsprache gegen einen Steuerentscheid.

  • Materielle Steuerposition
  • Verfahrensrechtliche Frist
  • Belege und Nachweise
  • Schriftliche Begründung
Weiterführende Verfahren

Rechtsmittel sorgfältig einordnen

Bei Verfahren nach einem Einspracheentscheid oder bei besonderen prozessualen Fragen wird vor Mandatsübernahme geprüft, welche Vertretung zulässig und sinnvoll ist und ob gegebenenfalls weitere rechtliche Unterstützung erforderlich ist.

  • Verfahrensstand klären
  • Zuständigkeit prüfen
  • Fristen sichern
  • Geeignete Vertretung festlegen

Zuständigkeit

Schweizer Verfahren mit klarer Cross-Border-Trennung

Schweizer Steuerverfahren

Schweizer Steuerberatung und Vertretung im vereinbarten Umfang werden durch die Schweizer Gesellschaft erbracht. Bei Deutschland- oder USA-Bezug werden die dortigen Steuerfragen durch die jeweils zuständige Gesellschaft bearbeitet.

  • Schweiz: Sesch TaxRep GmbH
  • Deutschland: Sesch Group GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
  • USA: Sesch USA LLC

Häufige Fragen

Schweizer Steuerverfahren

Können Sie eine bereits erlassene Steuerveranlagung prüfen?
Ja. Wir vergleichen die Veranlagung mit der eingereichten Steuererklärung, prüfen Abweichungen und klären, ob eine Korrektur oder Einsprache in Betracht kommt. Entscheidend ist dabei insbesondere, ob noch eine Frist läuft.
Übernehmen Sie die Kommunikation mit der Steuerbehörde?
Ja, soweit dies zum vereinbarten Mandat gehört. Dazu können Antworten auf Rückfragen, Einreichung ergänzender Unterlagen und die Begleitung eines Einspracheverfahrens gehören.
Können fehlende Einkünfte oder Vermögenswerte nachdeklariert werden?
Das hängt vom Sachverhalt und Verfahrensstand ab. Wir prüfen, welche Steuerperioden betroffen sind, welche Angaben fehlen und welches Korrektur- oder Offenlegungsverfahren in Betracht kommt.
Was ist bei einer Einsprache besonders wichtig?
Zunächst muss die Einsprachefrist geprüft werden. Anschliessend sind die angefochtenen Punkte, die gewünschten Änderungen und die dafür erforderlichen Tatsachen und Nachweise strukturiert darzustellen.
Bearbeiten Sie auch Verfahren mit Deutschland- oder USA-Bezug?
Ja. Die Schweizer Verfahrensseite wird durch Sesch TaxRep GmbH bearbeitet. Deutsche bzw. US-amerikanische Steuerfragen werden durch die jeweils zuständige Gesellschaft koordiniert.

Kontakt

Sie haben eine Veranlagung, Behördenanfrage oder laufende Frist?

Senden Sie uns im Erstgespräch möglichst den betreffenden Entscheid oder die Behördenkorrespondenz mit Datum. So können wir Verfahrensstand, Frist und den sinnvollen nächsten Schritt einordnen.