Kapitalanlagen Schweiz–Deutschland
Deutsche Kapitalanlagen bei Wohnsitz in der Schweiz
Steuerliche Beratung für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und deutschen Konten, Depots, Wertschriften, Fonds oder Beteiligungen. Wir koordinieren deutsche Quellensteuern, Schweizer Einkommens- und Vermögenssteuer sowie erforderliche Erstattungs- und Deklarationsverfahren.
Schweizer Anleger mit Deutschlandbezug
Eine deutsche Anlage kann in beiden Staaten steuerlich relevant sein
Personen mit Wohnsitz in der Schweiz müssen ausländische Konten, Wertschriften, Beteiligungen und die daraus erzielten Erträge grundsätzlich in der Schweizer Steuererklärung erfassen. Zugleich kann Deutschland bei bestimmten Erträgen eine Kapitalertrag- oder Quellensteuer erheben.
Das Doppelbesteuerungsabkommen begrenzt oder verteilt die Besteuerungsrechte. Die praktische Entlastung erfolgt jedoch nicht immer automatisch. Je nach Anlage und Zahlstelle können Erstattungsanträge, Steuerbescheinigungen oder eine Anrechnung in der Schweiz erforderlich sein.
Wir prüfen die Anlage aus deutscher und Schweizer Sicht und stimmen Deklaration, Quellensteuerentlastung und Nachweise miteinander ab.
Leistungsübersicht
Steuerliche Leistungen rund um deutsche Kapitalanlagen
Bestandsaufnahme
Erfassung der deutschen Anlagen, Erträge, Steuerabzüge und bisherigen Deklaration.
- Bankkonten und Depots
- Aktien, Anleihen und Fonds
- Beteiligungen und Darlehen
- Steuerbescheinigungen
Schweizer Steuererklärung
Deklaration der deutschen Vermögenswerte und Erträge im zuständigen Wohnkanton.
- Wertschriftenverzeichnis
- Steuerbarer Ertrag
- Vermögenssteuerwert
- Fremdwährungsumrechnung
Deutsche Steuerabzüge
Prüfung deutscher Kapitalertrag- und Quellensteuern auf laufende Erträge.
- Dividenden
- Zinsen
- Fonds- und sonstige Erträge
- Steuerbescheinigungen
DBA-Entlastung
Prüfung, ob deutsche Steuer begrenzt, angerechnet oder zurückgefordert werden kann.
- DBA-Höchstsätze
- Erstattungsanträge
- Ansässigkeitsnachweise
- Fristen und Belege
Fonds und ETFs
Steuerliche Einordnung deutscher und ausländischer Fonds in deutschen Depots.
- Ausschüttende Fonds
- Thesaurierende Fonds
- Schweizer Steuerwerte
- Ertragsnachweise
Aktien und Dividenden
Koordination deutscher Dividendenbesteuerung mit der Schweizer Deklaration.
- Deutsche Aktiengesellschaften
- Quellensteuerentlastung
- Teilbesteuerung bei Beteiligungen
- Privatvermögen und Geschäftsvermögen
Private Beteiligungen
Prüfung von Beteiligungen an deutschen GmbHs, AGs und nicht kotierten Unternehmen.
- Dividenden und Ausschüttungen
- Gesellschafterdarlehen
- Veräusserungen
- Bewertung für die Vermögenssteuer
Veräusserungen
Prüfung der Steuerfolgen beim Verkauf von Wertschriften oder Beteiligungen.
- Private Kapitalgewinne
- Wesentliche Beteiligungen
- Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel
- Dokumentation der Anschaffungskosten
Korrekturen und Nachdeklaration
Aufarbeitung bislang nicht oder unvollständig deklarierter deutscher Anlagen.
- Fehlende Konten und Depots
- Nicht erklärte Erträge
- Mehrere Steuerperioden
- Behördenkorrespondenz
Anlageformen
Unterschiedliche Anlagen erfordern unterschiedliche Prüfungen
Konten und Festgelder
Zinserträge, Steuerabzug, Währungsumrechnung und Vermögenssteuerwert.
Aktien und Anleihen
Dividenden, Zinsen, Kursgewinne und Quellensteuerentlastung.
Fonds und ETFs
Steuerbarer Ertrag, Thesaurierung, Steuerwert und Produktunterlagen.
Private Beteiligungen
Ausschüttungen, Bewertung, Veräusserung und Gesellschafterfinanzierung.
Quellensteuer und DBA
Deutsche Steuerabzüge richtig entlasten
Ein deutscher Steuerabzug ist nicht automatisch die endgültige Steuerbelastung. Das DBA Schweiz–Deutschland kann die deutsche Quellensteuer begrenzen oder der Schweiz das Besteuerungsrecht zuweisen. Die praktische Entlastung hängt von Ertragsart, Beteiligung, Zahlstelle und Verfahren ab.
Erstattung oder Entlastung
Prüfung des deutschen Steuerabzugs und Vorbereitung der benötigten Unterlagen.
- Art und Höhe des Steuerabzugs
- DBA-Berechtigung
- Ansässigkeitsbescheinigung
- Erstattungs- oder Freistellungsverfahren
- Antrags- und Nachweisfristen
Anrechnung und Deklaration
Abstimmung der ausländischen Quellensteuer mit der Schweizer Steuererklärung.
- Bruttoertrag und ausländische Steuer
- Pauschale Steueranrechnung
- Nicht anrechenbare Steuerteile
- Kantonale Formulare
- Belege und Steuerbescheinigungen
GmbH, AG und private Unternehmen
Beteiligungen sind mehr als gewöhnliche Depotwerte
Bei einer Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft können neben Dividenden und Veräusserungen auch Gesellschafterdarlehen, Geschäftsführervergütungen, verdeckte Gewinnausschüttungen und Unternehmensnachfolge relevant sein.
Aus Schweizer Sicht sind Erträge und der Vermögenssteuerwert zu bestimmen. Bei qualifizierten Beteiligungen können besondere Regeln für die Einkommenssteuer gelten. Aus deutscher Sicht sind Quellensteuer, beschränkte Steuerpflicht und gegebenenfalls weitere Erklärungspflichten zu prüfen.
Unternehmerische oder operativ genutzte Beteiligungen werden bei Bedarf mit unserer Schweiz–Deutschland-Unternehmensberatung koordiniert.
Abgrenzung und verwandte Leistungen
Immobilien und operative Unternehmen separat betrachten
Deutsche Immobilien und operativ geführte Gesellschaften haben zusätzliche steuerliche Anknüpfungspunkte. Dafür stehen eigene Schweiz–Deutschland-Leistungsbereiche zur Verfügung.
Häufige Fragen
Deutsche Kapitalanlagen bei Schweizer Wohnsitz
Müssen deutsche Konten und Depots in der Schweiz deklariert werden?
Ist die deutsche Kapitalertragsteuer endgültig?
Wie werden deutsche Dividenden in der Schweiz behandelt?
Sind private Kursgewinne in der Schweiz steuerfrei?
Wie wird eine deutsche GmbH-Beteiligung in der Schweiz deklariert?
Übernehmen Sie auch die Rückforderung deutscher Quellensteuer?
Kontakt
Besprechen wir Ihre deutschen Kapitalanlagen.
Im Erstgespräch klären wir Wohnsitzkanton, Anlageformen, Depots, Erträge, Steuerabzüge, Beteiligungen, bisherige Deklarationen und den erforderlichen Leistungsumfang in Deutschland und der Schweiz.
