kapitalanlagen

Kapitalanlagen Schweiz–Deutschland

Deutsche Kapitalanlagen bei Wohnsitz in der Schweiz

Steuerliche Beratung für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und deutschen Konten, Depots, Wertschriften, Fonds oder Beteiligungen. Wir koordinieren deutsche Quellensteuern, Schweizer Einkommens- und Vermögenssteuer sowie erforderliche Erstattungs- und Deklarationsverfahren.

Schweizer Anleger mit Deutschlandbezug

Eine deutsche Anlage kann in beiden Staaten steuerlich relevant sein

Personen mit Wohnsitz in der Schweiz müssen ausländische Konten, Wertschriften, Beteiligungen und die daraus erzielten Erträge grundsätzlich in der Schweizer Steuererklärung erfassen. Zugleich kann Deutschland bei bestimmten Erträgen eine Kapitalertrag- oder Quellensteuer erheben.

Das Doppelbesteuerungsabkommen begrenzt oder verteilt die Besteuerungsrechte. Die praktische Entlastung erfolgt jedoch nicht immer automatisch. Je nach Anlage und Zahlstelle können Erstattungsanträge, Steuerbescheinigungen oder eine Anrechnung in der Schweiz erforderlich sein.

Wir prüfen die Anlage aus deutscher und Schweizer Sicht und stimmen Deklaration, Quellensteuerentlastung und Nachweise miteinander ab.

Leistungsübersicht

Steuerliche Leistungen rund um deutsche Kapitalanlagen

01

Bestandsaufnahme

Erfassung der deutschen Anlagen, Erträge, Steuerabzüge und bisherigen Deklaration.

  • Bankkonten und Depots
  • Aktien, Anleihen und Fonds
  • Beteiligungen und Darlehen
  • Steuerbescheinigungen
02

Schweizer Steuererklärung

Deklaration der deutschen Vermögenswerte und Erträge im zuständigen Wohnkanton.

  • Wertschriftenverzeichnis
  • Steuerbarer Ertrag
  • Vermögenssteuerwert
  • Fremdwährungsumrechnung
03

Deutsche Steuerabzüge

Prüfung deutscher Kapitalertrag- und Quellensteuern auf laufende Erträge.

  • Dividenden
  • Zinsen
  • Fonds- und sonstige Erträge
  • Steuerbescheinigungen
04

DBA-Entlastung

Prüfung, ob deutsche Steuer begrenzt, angerechnet oder zurückgefordert werden kann.

  • DBA-Höchstsätze
  • Erstattungsanträge
  • Ansässigkeitsnachweise
  • Fristen und Belege
05

Fonds und ETFs

Steuerliche Einordnung deutscher und ausländischer Fonds in deutschen Depots.

  • Ausschüttende Fonds
  • Thesaurierende Fonds
  • Schweizer Steuerwerte
  • Ertragsnachweise
06

Aktien und Dividenden

Koordination deutscher Dividendenbesteuerung mit der Schweizer Deklaration.

  • Deutsche Aktiengesellschaften
  • Quellensteuerentlastung
  • Teilbesteuerung bei Beteiligungen
  • Privatvermögen und Geschäftsvermögen
07

Private Beteiligungen

Prüfung von Beteiligungen an deutschen GmbHs, AGs und nicht kotierten Unternehmen.

  • Dividenden und Ausschüttungen
  • Gesellschafterdarlehen
  • Veräusserungen
  • Bewertung für die Vermögenssteuer
08

Veräusserungen

Prüfung der Steuerfolgen beim Verkauf von Wertschriften oder Beteiligungen.

  • Private Kapitalgewinne
  • Wesentliche Beteiligungen
  • Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel
  • Dokumentation der Anschaffungskosten
09

Korrekturen und Nachdeklaration

Aufarbeitung bislang nicht oder unvollständig deklarierter deutscher Anlagen.

  • Fehlende Konten und Depots
  • Nicht erklärte Erträge
  • Mehrere Steuerperioden
  • Behördenkorrespondenz

Anlageformen

Unterschiedliche Anlagen erfordern unterschiedliche Prüfungen

Anlage 1

Konten und Festgelder

Zinserträge, Steuerabzug, Währungsumrechnung und Vermögenssteuerwert.

Anlage 2

Aktien und Anleihen

Dividenden, Zinsen, Kursgewinne und Quellensteuerentlastung.

Anlage 3

Fonds und ETFs

Steuerbarer Ertrag, Thesaurierung, Steuerwert und Produktunterlagen.

Anlage 4

Private Beteiligungen

Ausschüttungen, Bewertung, Veräusserung und Gesellschafterfinanzierung.

Quellensteuer und DBA

Deutsche Steuerabzüge richtig entlasten

Ein deutscher Steuerabzug ist nicht automatisch die endgültige Steuerbelastung. Das DBA Schweiz–Deutschland kann die deutsche Quellensteuer begrenzen oder der Schweiz das Besteuerungsrecht zuweisen. Die praktische Entlastung hängt von Ertragsart, Beteiligung, Zahlstelle und Verfahren ab.

Deutschland

Erstattung oder Entlastung

Prüfung des deutschen Steuerabzugs und Vorbereitung der benötigten Unterlagen.

  • Art und Höhe des Steuerabzugs
  • DBA-Berechtigung
  • Ansässigkeitsbescheinigung
  • Erstattungs- oder Freistellungsverfahren
  • Antrags- und Nachweisfristen
Schweiz

Anrechnung und Deklaration

Abstimmung der ausländischen Quellensteuer mit der Schweizer Steuererklärung.

  • Bruttoertrag und ausländische Steuer
  • Pauschale Steueranrechnung
  • Nicht anrechenbare Steuerteile
  • Kantonale Formulare
  • Belege und Steuerbescheinigungen

GmbH, AG und private Unternehmen

Beteiligungen sind mehr als gewöhnliche Depotwerte

Bei einer Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft können neben Dividenden und Veräusserungen auch Gesellschafterdarlehen, Geschäftsführervergütungen, verdeckte Gewinnausschüttungen und Unternehmensnachfolge relevant sein.

Aus Schweizer Sicht sind Erträge und der Vermögenssteuerwert zu bestimmen. Bei qualifizierten Beteiligungen können besondere Regeln für die Einkommenssteuer gelten. Aus deutscher Sicht sind Quellensteuer, beschränkte Steuerpflicht und gegebenenfalls weitere Erklärungspflichten zu prüfen.

Unternehmerische oder operativ genutzte Beteiligungen werden bei Bedarf mit unserer Schweiz–Deutschland-Unternehmensberatung koordiniert.

Häufige Fragen

Deutsche Kapitalanlagen bei Schweizer Wohnsitz

Müssen deutsche Konten und Depots in der Schweiz deklariert werden?
Ja. Bei unbeschränkter Steuerpflicht in der Schweiz sind ausländische Konten, Wertschriften und die daraus erzielten Erträge grundsätzlich in der Schweizer Steuererklärung beziehungsweise im Wertschriftenverzeichnis zu erfassen.
Ist die deutsche Kapitalertragsteuer endgültig?
Nicht zwingend. Das DBA Schweiz–Deutschland kann den deutschen Steuerabzug begrenzen. Je nach Ertragsart und Verfahren kann ein Teil der Steuer zurückgefordert oder in der Schweiz angerechnet werden.
Wie werden deutsche Dividenden in der Schweiz behandelt?
Die Bruttodividende ist grundsätzlich als Einkommen zu deklarieren. Zugleich ist zu prüfen, welcher Teil der deutschen Quellensteuer nach dem DBA verbleibt, zurückgefordert oder im Schweizer Verfahren angerechnet werden kann.
Sind private Kursgewinne in der Schweiz steuerfrei?
Private Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen sind in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei. Bei gewerbsmässigem Wertschriftenhandel, Geschäftsvermögen oder besonderen Beteiligungssachverhalten kann eine andere Behandlung gelten.
Wie wird eine deutsche GmbH-Beteiligung in der Schweiz deklariert?
Zu deklarieren sind insbesondere der Vermögenssteuerwert und Ausschüttungen. Die Bewertung nicht kotierter Beteiligungen sowie mögliche Teilbesteuerungsregeln hängen vom konkreten Beteiligungsumfang und den kantonalen Vorgaben ab.
Übernehmen Sie auch die Rückforderung deutscher Quellensteuer?
Zum möglichen Leistungsumfang gehören die Prüfung des Erstattungsanspruchs, die Zusammenstellung der Nachweise und die Koordination des deutschen Erstattungsverfahrens mit der Schweizer Steuerdeklaration.

Kontakt

Besprechen wir Ihre deutschen Kapitalanlagen.

Im Erstgespräch klären wir Wohnsitzkanton, Anlageformen, Depots, Erträge, Steuerabzüge, Beteiligungen, bisherige Deklarationen und den erforderlichen Leistungsumfang in Deutschland und der Schweiz.