Homeoffice Schweiz–Deutschland
Steuerberatung bei grenzüberschreitendem Homeoffice
Wir prüfen die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen, wenn Arbeitnehmer oder Geschäftsführer regelmässig zwischen Deutschland und der Schweiz im Betrieb, im Homeoffice oder an weiteren Arbeitsorten tätig sind.
Grenzüberschreitende Tätigkeit
Homeoffice kann mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig berühren
Arbeitet eine Person mit Wohnsitz in Deutschland für einen Schweizer Arbeitgeber teilweise von zu Hause, oder umgekehrt, muss zunächst geklärt werden, wo die einzelnen Arbeitstage steuerlich zuzuordnen sind.
Zusätzlich können Grenzgängerregelung, Quellensteuer, Lohnabrechnung, Sozialversicherung, Arbeitgeberregistrierung und mögliche Betriebsstättenfolgen betroffen sein. Diese Fragen folgen nicht zwingend denselben Schwellenwerten.
Wir prüfen deshalb das tatsächliche Arbeitsmodell und koordinieren die Behandlung in beiden Staaten, anstatt nur eine pauschale Homeoffice-Quote zu betrachten.
Leistungsübersicht
Beratung für Arbeitnehmer, Geschäftsführer und Arbeitgeber
Der Leistungsumfang richtet sich nach Wohnsitz, Arbeitgeberstaat, Funktion, Arbeitstagen und dem bestehenden Lohnabrechnungsmodell.
Arbeitsort und Tätigkeitstage
Erfassung und steuerliche Zuordnung der tatsächlich ausgeübten Arbeit.
- Büro- und Homeoffice-Tage
- Kunden- und Reisetage
- Drittstaatentage
- Untertägige Tätigkeiten
Grenzgängerregelung
Prüfung, ob Homeoffice und Rückkehrverhalten mit der besonderen Grenzgängerregelung vereinbar sind.
- Regelmässige Rückkehr
- Nichtrückkehrtage
- Ansässigkeitsbescheinigung
- Quellensteuerbegrenzung
Lohnsteuer und Quellensteuer
Abstimmung der laufenden Lohnabrechnung und der Besteuerung im Wohnstaat.
- Schweizer Quellensteuer
- Deutsche Lohnsteuer
- Vorauszahlungen
- Steueranrechnung
Sozialversicherung
Prüfung der anwendbaren Sozialversicherung bei Tätigkeit in beiden Staaten.
- Arbeitgeber- und Wohnstaat
- Telearbeitsvereinbarung
- A1-Bescheinigung
- Beitrags- und Versicherungspflichten
Arbeitgeberpflichten
Prüfung zusätzlicher Pflichten durch regelmässige Tätigkeit im Wohnstaat.
- Payroll und Registrierung
- Lohnsteuerlicher Arbeitgeber
- Quellensteuerabrechnung
- Arbeitgeberbescheinigungen
Betriebsstättenrisiko
Analyse, ob ein dauerhaft genutztes Homeoffice dem Unternehmen zugerechnet werden kann.
- Verfügungsmacht über Räume
- Dauer und Regelmässigkeit
- Geschäftsabschlussvollmacht
- Gewinnabgrenzung
Geschäftsführer und Organpersonen
Besondere Prüfung bei Leitungs-, Verwaltungs- oder Vertretungsfunktionen.
- Geschäftsleitungsort
- Organvergütungen
- Entscheidungsorte
- Unternehmensansässigkeit
Homeoffice-Richtlinien
Steuerliche Prüfung geplanter oder bestehender grenzüberschreitender Arbeitsmodelle.
- Zulässige Arbeitstage
- Genehmigungsprozesse
- Dokumentationspflichten
- Änderungsmeldungen
Korrekturen und Verfahren
Aufarbeitung bisher unzutreffend behandelter Homeoffice- und Tätigkeitstage.
- Korrektur von Steuererklärungen
- Quellensteuerkorrektur
- Payroll-Berichtigungen
- Behördenkorrespondenz
Arbeitnehmer
Arbeitslohn nach tatsächlichen Tätigkeitstagen einordnen
Bei grenzüberschreitendem Homeoffice ist nicht nur der arbeitsvertragliche Arbeitsort entscheidend, sondern wo die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird.
Ansässigkeit
Wohnsitze, Lebensmittelpunkt und DBA-Ansässigkeit bestimmen.
Tagekalender
Homeoffice-, Büro-, Reise- und Drittstaatentage vollständig erfassen.
Steuerzuordnung
Arbeitslohn und Quellensteuern den betroffenen Staaten zuordnen.
Deklaration
Steuererklärungen, Anrechnung und erforderliche Nachweise abstimmen.
Arbeitgeber
Homeoffice kann Pflichten im Wohnstaat auslösen
Regelmässige Tätigkeit im anderen Staat kann Auswirkungen auf Lohnsteuer, Quellensteuer, Sozialversicherung und gegebenenfalls die Unternehmensbesteuerung haben. Das Risiko hängt von Funktion, Umfang, Dauer und Ausgestaltung des Homeoffice ab.
Homeoffice eines Mitarbeiters in Deutschland
Prüfung deutscher Pflichten und Abstimmung mit der Schweizer Lohnabrechnung.
- Deutsche Lohnsteuer- und Registrierungspflichten
- Schweizer Quellensteuer
- Sozialversicherung und A1
- Homeoffice-Betriebsstätte
- Interne Arbeits- und Dokumentationsregeln
Homeoffice eines Mitarbeiters in der Schweiz
Koordination schweizerischer Arbeitgeber- und Quellensteuerfragen.
- Schweizer Quellensteuer und Payroll
- Deutsche Lohnsteuerbehandlung
- Sozialversicherungszuordnung
- Schweizer Betriebsstättenprüfung
- Kantonale Zuständigkeit
Sozialversicherung
Telearbeit unterliegt eigenen Koordinierungsregeln
Bei einer gewöhnlichen Tätigkeit in mehreren Staaten kann der Umfang der Tätigkeit im Wohnstaat die Zuordnung zur Sozialversicherung beeinflussen.
Für grenzüberschreitende Telearbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden, dass die Sozialversicherung trotz eines erheblichen Homeoffice-Anteils im Staat des Arbeitgebersitzes verbleibt. Dafür müssen die Voraussetzungen des anwendbaren Rahmenübereinkommens erfüllt und die erforderlichen Bescheinigungen eingeholt werden.
Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ersetzt nicht die steuerliche Prüfung der Tätigkeitstage und des Arbeitslohns.
Verwandte Leistungen
Weitere Schweiz–Deutschland-Themen
Bei Grenzgängern, einem Wohnsitzwechsel oder leitenden Funktionen muss das Homeoffice regelmässig in einen umfassenderen Cross-Border-Sachverhalt eingeordnet werden.
Häufige Fragen
Homeoffice zwischen Deutschland und der Schweiz
Wo wird der Arbeitslohn bei Homeoffice besteuert?
Gilt für Steuer und Sozialversicherung dieselbe Homeoffice-Grenze?
Kann Homeoffice den Grenzgängerstatus gefährden?
Kann durch Homeoffice eine Betriebsstätte entstehen?
Braucht der Arbeitgeber eine Registrierung im Wohnstaat?
Welche Unterlagen benötigen Sie für die Prüfung?
Kontakt
Besprechen wir Ihr grenzüberschreitendes Homeoffice.
Im Erstgespräch klären wir Wohnsitz, Arbeitgeber, Funktion, Arbeitstage, Lohnabrechnung, Sozialversicherung und mögliche Arbeitgeber- oder Betriebsstättenfolgen in Deutschland und der Schweiz.
