homeoffice

Homeoffice Schweiz–Deutschland

Steuerberatung bei grenzüberschreitendem Homeoffice

Wir prüfen die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen, wenn Arbeitnehmer oder Geschäftsführer regelmässig zwischen Deutschland und der Schweiz im Betrieb, im Homeoffice oder an weiteren Arbeitsorten tätig sind.

Grenzüberschreitende Tätigkeit

Homeoffice kann mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig berühren

Arbeitet eine Person mit Wohnsitz in Deutschland für einen Schweizer Arbeitgeber teilweise von zu Hause, oder umgekehrt, muss zunächst geklärt werden, wo die einzelnen Arbeitstage steuerlich zuzuordnen sind.

Zusätzlich können Grenzgängerregelung, Quellensteuer, Lohnabrechnung, Sozialversicherung, Arbeitgeberregistrierung und mögliche Betriebsstättenfolgen betroffen sein. Diese Fragen folgen nicht zwingend denselben Schwellenwerten.

Wir prüfen deshalb das tatsächliche Arbeitsmodell und koordinieren die Behandlung in beiden Staaten, anstatt nur eine pauschale Homeoffice-Quote zu betrachten.

Leistungsübersicht

Beratung für Arbeitnehmer, Geschäftsführer und Arbeitgeber

Der Leistungsumfang richtet sich nach Wohnsitz, Arbeitgeberstaat, Funktion, Arbeitstagen und dem bestehenden Lohnabrechnungsmodell.

01

Arbeitsort und Tätigkeitstage

Erfassung und steuerliche Zuordnung der tatsächlich ausgeübten Arbeit.

  • Büro- und Homeoffice-Tage
  • Kunden- und Reisetage
  • Drittstaatentage
  • Untertägige Tätigkeiten
02

Grenzgängerregelung

Prüfung, ob Homeoffice und Rückkehrverhalten mit der besonderen Grenzgängerregelung vereinbar sind.

  • Regelmässige Rückkehr
  • Nichtrückkehrtage
  • Ansässigkeitsbescheinigung
  • Quellensteuerbegrenzung
03

Lohnsteuer und Quellensteuer

Abstimmung der laufenden Lohnabrechnung und der Besteuerung im Wohnstaat.

  • Schweizer Quellensteuer
  • Deutsche Lohnsteuer
  • Vorauszahlungen
  • Steueranrechnung
04

Sozialversicherung

Prüfung der anwendbaren Sozialversicherung bei Tätigkeit in beiden Staaten.

  • Arbeitgeber- und Wohnstaat
  • Telearbeitsvereinbarung
  • A1-Bescheinigung
  • Beitrags- und Versicherungspflichten
05

Arbeitgeberpflichten

Prüfung zusätzlicher Pflichten durch regelmässige Tätigkeit im Wohnstaat.

  • Payroll und Registrierung
  • Lohnsteuerlicher Arbeitgeber
  • Quellensteuerabrechnung
  • Arbeitgeberbescheinigungen
06

Betriebsstättenrisiko

Analyse, ob ein dauerhaft genutztes Homeoffice dem Unternehmen zugerechnet werden kann.

  • Verfügungsmacht über Räume
  • Dauer und Regelmässigkeit
  • Geschäftsabschlussvollmacht
  • Gewinnabgrenzung
07

Geschäftsführer und Organpersonen

Besondere Prüfung bei Leitungs-, Verwaltungs- oder Vertretungsfunktionen.

  • Geschäftsleitungsort
  • Organvergütungen
  • Entscheidungsorte
  • Unternehmensansässigkeit
08

Homeoffice-Richtlinien

Steuerliche Prüfung geplanter oder bestehender grenzüberschreitender Arbeitsmodelle.

  • Zulässige Arbeitstage
  • Genehmigungsprozesse
  • Dokumentationspflichten
  • Änderungsmeldungen
09

Korrekturen und Verfahren

Aufarbeitung bisher unzutreffend behandelter Homeoffice- und Tätigkeitstage.

  • Korrektur von Steuererklärungen
  • Quellensteuerkorrektur
  • Payroll-Berichtigungen
  • Behördenkorrespondenz

Arbeitnehmer

Arbeitslohn nach tatsächlichen Tätigkeitstagen einordnen

Bei grenzüberschreitendem Homeoffice ist nicht nur der arbeitsvertragliche Arbeitsort entscheidend, sondern wo die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird.

Prüfung 1

Ansässigkeit

Wohnsitze, Lebensmittelpunkt und DBA-Ansässigkeit bestimmen.

Prüfung 2

Tagekalender

Homeoffice-, Büro-, Reise- und Drittstaatentage vollständig erfassen.

Prüfung 3

Steuerzuordnung

Arbeitslohn und Quellensteuern den betroffenen Staaten zuordnen.

Prüfung 4

Deklaration

Steuererklärungen, Anrechnung und erforderliche Nachweise abstimmen.

Arbeitgeber

Homeoffice kann Pflichten im Wohnstaat auslösen

Regelmässige Tätigkeit im anderen Staat kann Auswirkungen auf Lohnsteuer, Quellensteuer, Sozialversicherung und gegebenenfalls die Unternehmensbesteuerung haben. Das Risiko hängt von Funktion, Umfang, Dauer und Ausgestaltung des Homeoffice ab.

Schweizer Arbeitgeber

Homeoffice eines Mitarbeiters in Deutschland

Prüfung deutscher Pflichten und Abstimmung mit der Schweizer Lohnabrechnung.

  • Deutsche Lohnsteuer- und Registrierungspflichten
  • Schweizer Quellensteuer
  • Sozialversicherung und A1
  • Homeoffice-Betriebsstätte
  • Interne Arbeits- und Dokumentationsregeln
Deutscher Arbeitgeber

Homeoffice eines Mitarbeiters in der Schweiz

Koordination schweizerischer Arbeitgeber- und Quellensteuerfragen.

  • Schweizer Quellensteuer und Payroll
  • Deutsche Lohnsteuerbehandlung
  • Sozialversicherungszuordnung
  • Schweizer Betriebsstättenprüfung
  • Kantonale Zuständigkeit

Sozialversicherung

Telearbeit unterliegt eigenen Koordinierungsregeln

Bei einer gewöhnlichen Tätigkeit in mehreren Staaten kann der Umfang der Tätigkeit im Wohnstaat die Zuordnung zur Sozialversicherung beeinflussen.

Für grenzüberschreitende Telearbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden, dass die Sozialversicherung trotz eines erheblichen Homeoffice-Anteils im Staat des Arbeitgebersitzes verbleibt. Dafür müssen die Voraussetzungen des anwendbaren Rahmenübereinkommens erfüllt und die erforderlichen Bescheinigungen eingeholt werden.

Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ersetzt nicht die steuerliche Prüfung der Tätigkeitstage und des Arbeitslohns.

Häufige Fragen

Homeoffice zwischen Deutschland und der Schweiz

Wo wird der Arbeitslohn bei Homeoffice besteuert?
Ausgangspunkt ist grundsätzlich der Staat, in dem die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird. Je nach Ansässigkeit, Grenzgängerstatus und anwendbarer DBA-Regelung können jedoch besondere Zuordnungs- und Anrechnungsregeln gelten.
Gilt für Steuer und Sozialversicherung dieselbe Homeoffice-Grenze?
Nein. Die Besteuerung des Arbeitslohns und die sozialversicherungsrechtliche Zuordnung folgen unterschiedlichen Regelwerken. Beide Fragen müssen separat geprüft und anschliessend praktisch aufeinander abgestimmt werden.
Kann Homeoffice den Grenzgängerstatus gefährden?
Homeoffice-Tage beeinflussen die tatsächliche Tätigkeit und müssen dokumentiert werden. Ob sie die besondere Grenzgängerregelung verändern, hängt von der konkreten DBA-Regelung, dem Rückkehrverhalten und weiteren Umständen ab.
Kann durch Homeoffice eine Betriebsstätte entstehen?
Das ist möglich, aber nicht automatisch der Fall. Entscheidend sind unter anderem Dauer, Regelmässigkeit, Verfügungsmacht des Unternehmens über die Räume, die Funktion des Mitarbeiters und mögliche Abschluss- oder Leitungsbefugnisse.
Braucht der Arbeitgeber eine Registrierung im Wohnstaat?
Je nach Umfang und Ausgestaltung können lohnsteuerliche, sozialversicherungsrechtliche oder weitere Registrierungspflichten entstehen. Dies sollte vor Einführung eines dauerhaften grenzüberschreitenden Homeoffice-Modells geprüft werden.
Welche Unterlagen benötigen Sie für die Prüfung?
Typischerweise benötigen wir Arbeitsvertrag, Homeoffice-Vereinbarung, Wohnsitzangaben, Tätigkeits- und Reisetagekalender, Lohnunterlagen, Angaben zur Funktion und Zeichnungsberechtigung sowie bestehende A1- und Steuerbescheinigungen.

Kontakt

Besprechen wir Ihr grenzüberschreitendes Homeoffice.

Im Erstgespräch klären wir Wohnsitz, Arbeitgeber, Funktion, Arbeitstage, Lohnabrechnung, Sozialversicherung und mögliche Arbeitgeber- oder Betriebsstättenfolgen in Deutschland und der Schweiz.