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Kanton Basel-Landschaft · Unternehmenssteuern

Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Basel-Landschaft

Wie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im Kanton Basel-Landschaft auf Gewinn und Eigenkapital besteuert werden: Steuerpflicht, Bemessungsgrundlagen, Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuer, direkte Bundessteuer sowie die mit der Steuervorlage 17 eingeführten Instrumente.

Basel-Landschaft auf einen Blick

Kapitalgesellschaften zahlen Ertragssteuer und Kapitalsteuer

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Basel-Landschaft unterliegen der Baselbieter Ertrags- und Kapitalsteuer. Auch ausserkantonale oder ausländische Unternehmen können durch eine Betriebsstätte oder eine Liegenschaft im Kanton steuerpflichtig werden.

Die Gewinnsteuer heisst im Baselbieter Steuergesetz Ertragssteuer und knüpft am steuerbaren Reinertrag an, die Kapitalsteuer am steuerbaren Eigenkapital. Zusätzlich fällt auf dem Gewinn die direkte Bundessteuer an; eine Kapitalsteuer kennt der Bund nicht.

Gewinnsteuer4,4 % Staatssteuer

Seit 1. Januar 2025 einheitlicher Satz auf dem Reinertrag von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.

Kapitalsteuer1,0 ‰ Staatssteuer

Auf dem steuerbaren Eigenkapital, mindestens CHF 300; keine Anrechnung der Gewinnsteuer.

Gemeinde & Kirchebis 55 % + 5 % der Staatssteuer

Gemeindesteuerfuss für Ertrag und Kapital höchstens 55 %; Kirchensteuer juristischer Personen 5 %.

Bund8,5 % Gewinnsteuer

Auf dem Reingewinn nach Steuern; keine direkte Bundes-Kapitalsteuer.

Steuersystem

Was bei Gewinnsteuer und Kapitalsteuer besteuert wird

Gewinnsteuer

Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresgewinn. Für die Steuererklärung wird er um steuerlich notwendige Aufrechnungen, Abzüge und Korrekturen ergänzt. Gewinne aus dem Verkauf Baselbieter Grundstücke unterliegen wegen des monistischen Systems der Grundstückgewinnsteuer.

  • Geschäftsmässig begründeter Aufwand
  • Steuerlich nicht abziehbare Aufwendungen
  • Verlustvorträge
  • Beteiligungsabzug
  • Abschreibungen und Rückstellungen
  • Patentbox und F&E-Zusatzabzug

Kapitalsteuer

Die Kapitalsteuer knüpft am steuerbaren Eigenkapital an, das Basel-Landschaft zuzurechnen ist. Eigenkapital, das auf Beteiligungen, Patente und Konzerndarlehen entfällt, wird um 80 % ermässigt.

  • Aktien- oder Stammkapital
  • Offene Reserven
  • Gewinnvorträge
  • Versteuerte stille Reserven
  • Verdecktes Eigenkapital
  • 80 % Ermässigung auf Beteiligungen, Patente, Konzerndarlehen

Steuersätze 2026

Die Staatssteuer ist nur der Ausgangspunkt

Die Baselbieter Ertragssteuer wurde mit der Steuervorlage 17 schrittweise gesenkt; seit 2025 gilt auf dem Reinertrag ein einheitlicher Satz von 4,4 %. Auf diese Staatssteuer erheben Gemeinde und Kirche ihre Zuschläge. Die kantonale Standortförderung bezifferte die Gewinnsteuerbelastung nach der letzten Etappe 2025 auf 13,45 % einschliesslich direkter Bundessteuer – berechnet mit dem höchsten Gemeindezuschlag von 55 % und der Kirchensteuer.

Die Kapitalsteuer beträgt 1,0 ‰ des steuerbaren Kapitals, mindestens CHF 300. Eine Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer kennt Basel-Landschaft nicht. Die genaue Belastung hängt vom Steuerfuss der Sitzgemeinde ab.

Ertragssteuer Staat seit 20254,4 % des Reinertrags
Kapitalsteuer Staat1,0 ‰, mindestens CHF 300
Gemeindesteuerfuss 2026höchstens 55 % der Staatssteuer
Direkte Bundessteuer8,5 % auf Gewinn nach Steuern

Sonderthemen

Wann die Baselbieter Unternehmensbesteuerung komplexer wird

Patentbox

Reinerträge aus Patenten und vergleichbaren Rechten werden auf Antrag mit einer Ermässigung von 90 % besteuert. Beim Eintritt in die Patentbox sind früher abgezogene F&E-Aufwendungen hinzuzurechnen; in begründeten Fällen kann die Hinzurechnung auf fünf Jahre verteilt werden.

Forschung und Entwicklung

Für qualifizierten Forschungs- und Entwicklungsaufwand gewährt Basel-Landschaft auf Antrag einen zusätzlichen Abzug von 20 %. Patentbox und F&E-Abzug dürfen zusammen höchstens 50 % des steuerbaren Ertrags vor Verlustverrechnung entlasten.

Beteiligungen und Holdingstrukturen

Qualifizierte Beteiligungserträge werden über den Beteiligungsabzug entlastet. Bei der Kapitalsteuer wird das auf Beteiligungen und Konzerndarlehen entfallende Eigenkapital um 80 % ermässigt, was für Holding- und Finanzierungsgesellschaften wichtig ist.

Interkantonale und internationale Strukturen

Betriebsstätten, Liegenschaften oder Tätigkeiten in mehreren Kantonen machen eine Steuerausscheidung nötig. Bei ausländischen Konzerngesellschaften, Verrechnungspreisen oder einer möglichen Geschäftsleitung im Ausland treffen Baselbieter Steuern auf internationales Steuerrecht.

Deklaration in der Praxis

Vom Jahresabschluss zur Baselbieter Steuerveranlagung

Schritt 1

Jahresabschluss

Handelsrechtlicher Abschluss als Ausgangspunkt für die steuerliche Ermittlung von Reinertrag und Eigenkapital.

Schritt 2

Steuerliche Überleitung

Aufrechnungen, Abzüge, Verlustvorträge, Beteiligungsabzug, Patentbox, F&E-Zusatzabzug und Entlastungsbegrenzung.

Schritt 3

Deklaration mit JP-Tax

Einreichung der Steuererklärung für juristische Personen, grundsätzlich bis 30. Juni, einschliesslich allfälliger Steuerausscheidung.

Schritt 4

Veranlagung

Prüfung der Veranlagung, Beantwortung von Rückfragen und bei Bedarf Einsprache oder Ruling.

Kanton Basel-Landschaft

Weitere Steuern im Kanton Basel-Landschaft

Von der Unternehmensbesteuerung zu den weiteren kantonalen Steuerarten und zum kantonalen Überblick.

Häufige Fragen

Gewinn- und Kapitalsteuer Basel-Landschaft

Welche Unternehmen zahlen im Kanton Basel-Landschaft Gewinn- und Kapitalsteuer?
Insbesondere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton. Eine beschränkte Steuerpflicht kann auch durch wirtschaftliche Zugehörigkeit entstehen, etwa durch eine Betriebsstätte oder eine Geschäftsliegenschaft.
Wie hoch ist die Baselbieter Gewinnsteuer?
Die Staatssteuer auf dem Reinertrag beträgt seit 2025 einheitlich 4,4 %. Die Gemeinde erhebt höchstens 55 % dieser Staatssteuer, die Kirchensteuer beträgt 5 % der Staatssteuer. Hinzu kommt die direkte Bundessteuer von 8,5 % auf dem Gewinn nach Steuern.
Wie hoch ist die Kapitalsteuer?
Die Staatssteuer beträgt 1,0 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals, mindestens CHF 300. Die Gemeinde erhebt zusätzlich höchstens 55 % der Staatssteuer. Eigenkapital, das auf Beteiligungen, Patente und Konzerndarlehen entfällt, wird um 80 % ermässigt.
Wird die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer angerechnet?
Nein. Gemäss der Übersicht der Eidgenössischen Steuerverwaltung kennt Basel-Landschaft keine Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer. Beide Steuern sind deshalb getrennt zu berechnen.
Welche STAF-Instrumente bietet Basel-Landschaft?
Basel-Landschaft gewährt eine Patentbox mit 90 % Ermässigung, einen zusätzlichen Abzug von 20 % für Forschung und Entwicklung sowie eine Kapitalsteuerermässigung von 80 % auf Beteiligungen, Patente und Konzerndarlehen. Die Entlastung aus Patentbox und F&E-Abzug ist auf 50 % des steuerbaren Ertrags vor Verlustverrechnung begrenzt.
Warum unterscheidet sich die Belastung zwischen den Gemeinden?
Die Gemeinden legen ihren Steuerfuss für Ertrags- und Kapitalsteuer selbst fest, höchstens 55 % der Staatssteuer. 2026 haben 63 Gemeinden bei beiden Steuern das Maximum festgelegt; die übrigen Gemeinden liegen bei mindestens einer der beiden Steuern darunter.

Steuerberatung

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