Kanton Basel-Landschaft · Unternehmenssteuern
Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Basel-Landschaft
Wie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im Kanton Basel-Landschaft auf Gewinn und Eigenkapital besteuert werden: Steuerpflicht, Bemessungsgrundlagen, Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuer, direkte Bundessteuer sowie die mit der Steuervorlage 17 eingeführten Instrumente.
Basel-Landschaft auf einen Blick
Kapitalgesellschaften zahlen Ertragssteuer und Kapitalsteuer
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Basel-Landschaft unterliegen der Baselbieter Ertrags- und Kapitalsteuer. Auch ausserkantonale oder ausländische Unternehmen können durch eine Betriebsstätte oder eine Liegenschaft im Kanton steuerpflichtig werden.
Die Gewinnsteuer heisst im Baselbieter Steuergesetz Ertragssteuer und knüpft am steuerbaren Reinertrag an, die Kapitalsteuer am steuerbaren Eigenkapital. Zusätzlich fällt auf dem Gewinn die direkte Bundessteuer an; eine Kapitalsteuer kennt der Bund nicht.
Seit 1. Januar 2025 einheitlicher Satz auf dem Reinertrag von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.
Auf dem steuerbaren Eigenkapital, mindestens CHF 300; keine Anrechnung der Gewinnsteuer.
Gemeindesteuerfuss für Ertrag und Kapital höchstens 55 %; Kirchensteuer juristischer Personen 5 %.
Auf dem Reingewinn nach Steuern; keine direkte Bundes-Kapitalsteuer.
Steuersystem
Was bei Gewinnsteuer und Kapitalsteuer besteuert wird
Gewinnsteuer
Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresgewinn. Für die Steuererklärung wird er um steuerlich notwendige Aufrechnungen, Abzüge und Korrekturen ergänzt. Gewinne aus dem Verkauf Baselbieter Grundstücke unterliegen wegen des monistischen Systems der Grundstückgewinnsteuer.
- Geschäftsmässig begründeter Aufwand
- Steuerlich nicht abziehbare Aufwendungen
- Verlustvorträge
- Beteiligungsabzug
- Abschreibungen und Rückstellungen
- Patentbox und F&E-Zusatzabzug
Kapitalsteuer
Die Kapitalsteuer knüpft am steuerbaren Eigenkapital an, das Basel-Landschaft zuzurechnen ist. Eigenkapital, das auf Beteiligungen, Patente und Konzerndarlehen entfällt, wird um 80 % ermässigt.
- Aktien- oder Stammkapital
- Offene Reserven
- Gewinnvorträge
- Versteuerte stille Reserven
- Verdecktes Eigenkapital
- 80 % Ermässigung auf Beteiligungen, Patente, Konzerndarlehen
Steuersätze 2026
Die Staatssteuer ist nur der Ausgangspunkt
Die Baselbieter Ertragssteuer wurde mit der Steuervorlage 17 schrittweise gesenkt; seit 2025 gilt auf dem Reinertrag ein einheitlicher Satz von 4,4 %. Auf diese Staatssteuer erheben Gemeinde und Kirche ihre Zuschläge. Die kantonale Standortförderung bezifferte die Gewinnsteuerbelastung nach der letzten Etappe 2025 auf 13,45 % einschliesslich direkter Bundessteuer – berechnet mit dem höchsten Gemeindezuschlag von 55 % und der Kirchensteuer.
Die Kapitalsteuer beträgt 1,0 ‰ des steuerbaren Kapitals, mindestens CHF 300. Eine Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer kennt Basel-Landschaft nicht. Die genaue Belastung hängt vom Steuerfuss der Sitzgemeinde ab.
Sonderthemen
Wann die Baselbieter Unternehmensbesteuerung komplexer wird
Patentbox
Reinerträge aus Patenten und vergleichbaren Rechten werden auf Antrag mit einer Ermässigung von 90 % besteuert. Beim Eintritt in die Patentbox sind früher abgezogene F&E-Aufwendungen hinzuzurechnen; in begründeten Fällen kann die Hinzurechnung auf fünf Jahre verteilt werden.
Forschung und Entwicklung
Für qualifizierten Forschungs- und Entwicklungsaufwand gewährt Basel-Landschaft auf Antrag einen zusätzlichen Abzug von 20 %. Patentbox und F&E-Abzug dürfen zusammen höchstens 50 % des steuerbaren Ertrags vor Verlustverrechnung entlasten.
Beteiligungen und Holdingstrukturen
Qualifizierte Beteiligungserträge werden über den Beteiligungsabzug entlastet. Bei der Kapitalsteuer wird das auf Beteiligungen und Konzerndarlehen entfallende Eigenkapital um 80 % ermässigt, was für Holding- und Finanzierungsgesellschaften wichtig ist.
Interkantonale und internationale Strukturen
Betriebsstätten, Liegenschaften oder Tätigkeiten in mehreren Kantonen machen eine Steuerausscheidung nötig. Bei ausländischen Konzerngesellschaften, Verrechnungspreisen oder einer möglichen Geschäftsleitung im Ausland treffen Baselbieter Steuern auf internationales Steuerrecht.
Deklaration in der Praxis
Vom Jahresabschluss zur Baselbieter Steuerveranlagung
Jahresabschluss
Handelsrechtlicher Abschluss als Ausgangspunkt für die steuerliche Ermittlung von Reinertrag und Eigenkapital.
Steuerliche Überleitung
Aufrechnungen, Abzüge, Verlustvorträge, Beteiligungsabzug, Patentbox, F&E-Zusatzabzug und Entlastungsbegrenzung.
Deklaration mit JP-Tax
Einreichung der Steuererklärung für juristische Personen, grundsätzlich bis 30. Juni, einschliesslich allfälliger Steuerausscheidung.
Veranlagung
Prüfung der Veranlagung, Beantwortung von Rückfragen und bei Bedarf Einsprache oder Ruling.
Kanton Basel-Landschaft
Weitere Steuern im Kanton Basel-Landschaft
Von der Unternehmensbesteuerung zu den weiteren kantonalen Steuerarten und zum kantonalen Überblick.
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Vom Baselbieter Fachwissen zur konkreten Fragestellung
Unternehmenssteuern stehen häufig mit Rechnungswesen, Verrechnungssteuer, Mehrwertsteuer, Beteiligungen oder grenzüberschreitenden Strukturen in Verbindung.
Häufige Fragen
Gewinn- und Kapitalsteuer Basel-Landschaft
Welche Unternehmen zahlen im Kanton Basel-Landschaft Gewinn- und Kapitalsteuer?
Wie hoch ist die Baselbieter Gewinnsteuer?
Wie hoch ist die Kapitalsteuer?
Wird die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer angerechnet?
Welche STAF-Instrumente bietet Basel-Landschaft?
Warum unterscheidet sich die Belastung zwischen den Gemeinden?
Steuerberatung
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Bei Beteiligungen, Patentbox und F&E-Abzug, Umstrukturierungen, Liegenschaften im Unternehmen, mehreren Kantonen, internationalen Gesellschaften oder Rulings unterstützen wir bei der steuerlichen Einordnung und Umsetzung.
