einkommenssteuer

Kanton Graubünden · Einkommenssteuer

Einkommenssteuer im Kanton Graubünden

Natürliche Personen mit steuerlichem Wohnsitz im Kanton Graubünden zahlen Einkommenssteuer an Kanton und Gemeinde; hinzu kommt die direkte Bundessteuer. Die tatsächliche Belastung hängt von Einkommen, Abzügen, Familienstand, Wohngemeinde und Konfession ab – 2026 auch vom gesenkten Kantonssteuerfuss von 92 % und von deutlich höheren Familienabzügen.

Überblick

Wie funktioniert die Bündner Einkommenssteuer?

Das steuerbare Einkommen ergibt sich aus den steuerpflichtigen Einkünften abzüglich Berufskosten, allgemeiner Abzüge und Sozialabzüge. Dazu gehören insbesondere Lohn, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Renten, Wertschriftenerträge sowie Miet- und Eigenmietwerte.

Auf das steuerbare Einkommen wird ein progressiver Tarif angewandt: Die ersten CHF 16’895 sind steuerfrei, danach steigen die Grenzsätze der einfachen Steuer bis 11,6 %. Übersteigt das steuerbare Einkommen CHF 780’440, beträgt die einfache Steuer einheitlich 11 % des gesamten Einkommens.

Für gemeinsam steuerpflichtige Ehegatten wird der Steuersatz auf dem durch 1,9 geteilten Einkommen bestimmt; dieselbe Entlastung gilt für Steuerpflichtige, die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen zusammenleben, deren Unterhalt sie zur Hauptsache bestreiten. Die einfache Steuer wird anschliessend mit den Steuerfüssen von Kanton, Gemeinde und gegebenenfalls Kirchgemeinde multipliziert.

Teuerungsausgleich in Schritten von 3 %.

Tarifstufen und Abzüge werden angepasst, sobald der Landesindex der Konsumentenpreise um 3 % oder ein Vielfaches davon vom Stand Ende 2005 abweicht. Für 2026 gelten deshalb nicht die Gesetzesbeträge – etwa CHF 15’500 steuerfreies Einkommen –, sondern die seit 2025 um 9 % erhöhten Werte.

Schweizer Steuersystem

Bund, Kanton und Gemeinde

Die Einkommenssteuer einer in Graubünden wohnhaften Person setzt sich aus mehreren Ebenen zusammen, die jeweils eigene Regeln und Abzüge kennen.

01 · BUND

Direkte Bundessteuer

Der Bund erhebt eine eigene progressive Einkommenssteuer nach schweizweit einheitlichem Recht. Abzüge wie die Fahrkosten sind dort begrenzt und weichen von den Bündner Regeln ab.

02 · KANTON

Kantonssteuer

Graubünden berechnet die einfache Steuer nach Art. 39 StG und multipliziert sie mit dem Kantonssteuerfuss, den der Grosse Rat jährlich in Prozenten der einfachen Kantonssteuer festlegt.

03 · GEMEINDE

Gemeinde- und Kirchensteuer

Gemeinden, Landeskirchen und Kirchgemeinden erheben ihre Steuer ebenfalls in Prozenten der einfachen Kantonssteuer. Wohnort und Konfession beeinflussen deshalb die Gesamtbelastung.

Kantonssteuerfuss 2026: 92 %

Der Grosse Rat hat den Steuerfuss für natürliche Personen für 2026 von 95 % auf 92 % gesenkt. Hinzu kommt der Steuerfuss der Wohngemeinde, 2026 etwa 88 % in Chur, 95 % in Davos oder 55 % in St. Moritz, sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer.

Steuerpflichtige Einkünfte

Welche Einkommen werden im Kanton Graubünden besteuert?

Das Bündner Steuergesetz erfasst grundsätzlich alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte, soweit keine ausdrückliche Befreiung besteht.

Arbeitslohn

Löhne, Boni, geldwerte Vorteile und andere Vergütungen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit gehören zum steuerbaren Einkommen; für Mitarbeiterbeteiligungen gelten besondere Regeln.

Selbständige Tätigkeit

Gewinne aus selbständiger Erwerbstätigkeit werden nach den Regeln über die Gewinnermittlung bestimmt. Selbständigerwerbende reichen ihre Steuererklärung bis 30. September ein.

Wertschriften & Beteiligungen

Zinsen und Dividenden sind steuerbar. Dividenden aus Beteiligungen von mindestens 10 % am Grund- oder Stammkapital werden zu 50 % besteuert.

Immobilien

Mieterträge vermieteter Liegenschaften gehören zum steuerbaren Einkommen; der Eigenmietwert selbstgenutzter Liegenschaften wird noch bis Ende 2028 besteuert.

Renten & Kapitalleistungen

Renten aus AHV und beruflicher Vorsorge sind steuerbar. Kapitalleistungen aus Vorsorge werden separat besteuert: Die einfache Steuer beträgt mindestens 1,5 % und höchstens 2 % der Leistung und wird mit den Steuerfüssen multipliziert; Beträge unter CHF 6’200 bleiben steuerfrei.

Weitere Einkünfte

Auch Ersatzeinkommen und andere Einkünfte sind steuerbar, sofern das Gesetz keine Ausnahme vorsieht. Private Kapitalgewinne auf beweglichem Vermögen bleiben grundsätzlich steuerfrei.

Abzüge

Vom Bruttoeinkommen zum steuerbaren Einkommen

Berücksichtigt werden insbesondere Berufskosten, Beiträge an AHV, Pensionskasse und Säule 3a, Schuldzinsen, Versicherungsprämien, Kosten der Kinderdrittbetreuung sowie die Sozialabzüge. Anders als der Bund begrenzt Graubünden den Abzug der Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort nicht.

Mit der Teilrevision des Steuergesetzes, die seit 1. Januar 2026 gilt, wurden die Familienabzüge deutlich erhöht. 2026 beträgt der Kinderabzug CHF 9’900 für Kinder im Vorschulalter und CHF 13’700 für ältere minderjährige Kinder und Kinder in Ausbildung, bei Wochenaufenthalt am Ausbildungsort CHF 24’600. Die Drittbetreuung ist bis CHF 27’300 pro Kind unter 14 Jahren abziehbar, der Zweiverdienerabzug beträgt CHF 2’200.

Der Versicherungsabzug beträgt CHF 9’200 für Ehepaare und CHF 4’600 für die übrigen Steuerpflichtigen; er erhöht sich ohne Beiträge an die zweite Säule oder Säule 3a sowie für jedes Kind. Die Pauschale für übrige Berufsauslagen beträgt 10 % der Erwerbseinkünfte, mindestens CHF 1’400 und höchstens CHF 3’300; Krankheitskosten sind abziehbar, soweit sie 5 % des Reineinkommens übersteigen.

Kanton und Bund nicht gleichsetzen.

Viele Abzüge unterscheiden sich zwischen Kantons- und Gemeindesteuer und direkter Bundessteuer – etwa die unbegrenzten Fahrkosten, die Kinderdrittbetreuung oder der Versicherungsabzug. Für eine genaue Berechnung müssen beide Ebenen getrennt betrachtet werden.

Wohnort

Der Gemeindesteuerfuss beeinflusst die Belastung

Die Bündner Gemeinden legen ihren Steuerfuss jeweils bis Dezember für das Folgejahr fest, in Prozenten der einfachen Kantonssteuer. Dieselbe Person kann deshalb bei identischem Einkommen je nach Wohnort sehr unterschiedlich belastet werden.

2026 reicht die Spanne von 30 % in Rongellen bis 120 % in Flerden, Furna, Masein, Rhäzüns und Val Müstair. Chur erhebt 88 %, Davos 95 %, Klosters 78 %, Flims 60 %, St. Moritz 55 % und Laax 40 %.

Bei hohen Einkommen ergibt sich in Chur rechnerisch eine Kantons- und Gemeindesteuer von 11 % × (92 % + 88 %) = 19,8 % des steuerbaren Einkommens, ohne Kirchensteuer und direkte Bundessteuer. Ein Wohnortsvergleich sollte dennoch auch Vermögenssteuer, Liegenschaftssteuer und Wohnkosten einbeziehen.

2026: Gemeindesteuerfüsse von 30 % bis 120 %

Die Steuerverwaltung veröffentlicht jährlich die von Gemeinden und Kirchen gemeldeten Steuerfüsse. Vor einem Umzug innerhalb des Kantons lohnt sich der Blick in diese Liste – zusammen mit Liegenschafts- und Handänderungssteuer der Gemeinde.

Quellensteuer

Quellensteuer und ordentliche Veranlagung unterscheiden

Ausländische Arbeitnehmende mit Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, die keine Niederlassungsbewilligung besitzen, werden auf ihrem Erwerbseinkommen grundsätzlich an der Quelle besteuert; der Arbeitgeber zieht die Steuer vom Lohn ab. Auch Grenzgänger und andere Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz können der Quellensteuer unterliegen.

Wer in der Schweiz wohnt und ein Bruttoerwerbseinkommen von mindestens CHF 120’000 erzielt, wird nachträglich ordentlich veranlagt. Andere Ansässige sowie Quasi-Ansässige – Personen im Ausland, die in der Regel mindestens 90 % ihrer weltweiten Bruttoeinkünfte einschliesslich jener des Ehegatten in der Schweiz versteuern – können die nachträgliche ordentliche Veranlagung bis 31. März des Folgejahres beantragen. Personen im Ausland können sie auch verlangen, wenn ihre Situation mit jener einer ansässigen Person vergleichbar ist oder sie Abzüge aus einem Doppelbesteuerungsabkommen geltend machen wollen.

Für Grenzgänger gelten je nach Wohnsitzstaat besondere Regeln: aus Deutschland bei täglicher Rückkehr höchstens 4,5 % mit Ansässigkeitsbescheinigung, aus Österreich der ordentliche Tarif. Für neue Grenzgänger aus Italien – seit 17. Juli 2023 mit Wohnsitz in der 20-km-Grenzzone – werden 80 % der ordentlichen Quellensteuer erhoben. Grenzgänger aus Liechtenstein mit täglicher Rückkehr und privatrechtlichem Arbeitgeber sind in Graubünden nicht quellensteuerpflichtig.

Bei einem Wegzug aus der Schweiz endet die Frist für den Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung bereits mit der Abmeldung bei der zuständigen Behörde. In diesem Fall darf nicht bis zum 31. März des Folgejahres zugewartet werden.

Quellensteuer bedeutet nicht automatisch endgültige Besteuerung.

Bei höheren Einkommen, weiteren Einkünften, Vermögen oder grenzüberschreitenden Sachverhalten kann eine vollständige Steuererklärung nötig werden. Die nachträgliche ordentliche Veranlagung umfasst dann Einkommen, Vermögen und Abzüge wie eine gewöhnliche Veranlagung.

Kapitalanlagen

Wertschriften, Dividenden und Beteiligungen

Zinsen und Dividenden

Erträge aus Bankguthaben, Obligationen, Aktien und Fonds gehören zum steuerbaren Einkommen. Die Verrechnungssteuer wird über das Wertschriftenverzeichnis zurückgefordert.

Teilbesteuerung ab 10 %

Dividenden und ähnliche Erträge aus Beteiligungen von mindestens 10 % am Grund- oder Stammkapital sind im Privat- und im Geschäftsvermögen zu 50 % steuerbar. Veräusserungsgewinne im Geschäftsvermögen profitieren davon nur nach mindestens einem Jahr Besitzdauer.

Private Kapitalgewinne

Gewinne aus dem Verkauf von beweglichem Privatvermögen sind grundsätzlich steuerfrei. Abzugrenzen sind gewerbsmässiger Wertschriftenhandel und Sonderfälle wie Transponierung oder indirekte Teilliquidation.

Schuldzinsen

Private Schuldzinsen sind höchstens im Umfang des Bruttovermögensertrags zuzüglich CHF 50’000 abziehbar. Bei fremdfinanzierten Depots sollte das Verhältnis von Ertrag und Zinsen deshalb im Blick bleiben.

Beteiligungen beeinflussen auch die Vermögenssteuer.

Nicht kotierte Beteiligungen werden für die Vermögenssteuer mit ihrem Steuerwert erfasst. Ausschüttungsplanung und Bewertung sollten deshalb gemeinsam betrachtet werden.

Immobilien

Eigenmietwert, Mieterträge und Liegenschaftskosten

Selbstgenutztes Eigenheim

Für die am Wohnsitz dauernd selbst bewohnte Liegenschaft werden kantonal 70 % des Mietwerts besteuert; die Mietwertreduktion beträgt beim Bund 20 %. Massgebend ist der Mietwert gemäss letzter Bewertung des Amts für Immobilienbewertung.

Ferien- und Zweitwohnungen

Die Reduktion auf 70 % gilt nur für die dauernd selbst bewohnte Liegenschaft am Wohnsitz. Für eine selbst genutzte Ferienwohnung erfasst der Kanton deshalb den Mietwert ohne diese Reduktion.

Vermietete Liegenschaften

Miet- und Pachterträge sind steuerbar. Statt der effektiven Kosten kann eine Pauschale von 10 % des Bruttomietertrags abgezogen werden, bei Gebäuden über zehn Jahren 20 %; für möblierte Ferienwohnungen gelten besondere Pauschalen bis CHF 30’000 Bruttoeinnahmen.

Unterhalt, Schuldzinsen und Liegenschaftssteuer

Abziehbar sind werterhaltende Unterhaltskosten, Schuldzinsen im gesetzlichen Rahmen und bei effektiver Abrechnung auch die Liegenschaftssteuer der Gemeinde. Rückbaukosten für einen Ersatzneubau gelten seit 2021 als Unterhaltskosten.

Systemwechsel beim Eigenmietwert per 1. Januar 2029.

Nach der Volksabstimmung vom 28. September 2025 gilt das heutige System mit Eigenmietwert und Abzügen noch bis Ende 2028. Unterhaltsarbeiten und Investitionen in selbstgenutztes Wohneigentum sollten mit Blick auf den Systemwechsel zeitlich geplant werden.

International

Auslandseinkommen, Ferienwohnungen und mehrere Steuerdomizile

Bei Wohnsitz in Graubünden bilden auch ausländische Einkünfte einen Teil der steuerlichen Analyse. Doppelbesteuerungsabkommen bestimmen, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht; freigestellte Einkünfte bleiben in der Regel für den Steuersatz massgebend.

Wer ausserhalb des Kantons wohnt und in Graubünden eine Liegenschaft besitzt, ist hier mit dieser Liegenschaft und ihrem Ertrag steuerpflichtig – mindestens zum Satz, der für die Bündner Werte gilt. Die Steuererklärung ist in diesem Fall bis 30. September des Folgejahres einzureichen; ein Steuervertreter kann sie mit separater Vollmacht übernehmen.

Steuerberechnung

Offizieller Steuerrechner des Kantons Graubünden

Die Steuerverwaltung bietet einen Online-Rechner für die Einkommens- und Vermögenssteuer an, der auch für das Steuerjahr 2026 nach Tarif und Konfession rechnet und die direkte Bundessteuer ausweist. Für Kapitalleistungen aus Vorsorge gibt es einen separaten Rechner; Sonderfälle wie Wochenaufenthalt oder mehrere Steuerdomizile bilden die Rechner nicht exakt ab.

Elektronische Steuererklärung

Steuererklärung mit SofTax GR NP erstellen

Die Steuererklärung ist bis 31. März des Folgejahres einzureichen; für Selbständigerwerbende sowie für Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons und Liegenschaft oder Betriebsstätte in Graubünden gilt der 30. September. Eine Fristerstreckung kann online beantragt werden.

Für die Erstellung stellt die Steuerverwaltung SofTax GR NP zum Download bereit; Belege können mit der App GR DocCapture erfasst werden. Auskünfte zur Steuererklärung erteilt das Gemeindesteueramt.

Standardfall oder Beratungsfall?

Wann wird die Bündner Einkommenssteuer komplex?

Arbeitnehmer

Ein klassischer Arbeitnehmerfall mit Schweizer Lohnausweis und üblichen Abzügen lässt sich mit SofTax GR NP und der kantonalen Wegleitung meist gut abbilden.

Unternehmer

Selbständigkeit, Beteiligungen, Gesellschaften und Ausschüttungen machen die Einordnung deutlich komplexer – etwa bei der Teilbesteuerung von Dividenden.

Immobilien

Eigenmietwert, Vermietung von Ferienwohnungen, Unterhaltskosten, Hypotheken sowie Liegenschaften in mehreren Kantonen oder Staaten erfordern zusätzliche Prüfungen.

International

Bei Tätigkeit, Einkommen oder Wohnsitzen in mehreren Staaten müssen Steuerrecht, Steuerausscheidung und Doppelbesteuerungsabkommen zusammengedacht werden.

Einkommenssteuerberatung

Komplexe Einkommens- oder Cross-Border-Situation?

Wir unterstützen bei der Bündner Einkommenssteuer, bei Zuzug und Wegzug, Ferienwohnungen, internationaler Erwerbstätigkeit, Quellensteuer, Selbständigkeit, Kapitalerträgen und der steuerlichen Strukturierung grenzüberschreitender Sachverhalte mit Deutschland und den USA.

Steuerfall besprechen