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Kanton Graubünden · Unternehmenssteuern

Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Graubünden

Wie Unternehmen im Kanton Graubünden auf Gewinn und Eigenkapital besteuert werden: proportionale Gewinnsteuer von 4,5 %, zweistufige Kapitalsteuer, kantonsweit einheitliche Steuerfüsse von Kanton, Gemeinden und Kirche, direkte Bundessteuer, STAF-Instrumente und Deklaration.

Graubünden auf einen Blick

Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich der Gewinn- und der Kapitalsteuer

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Graubünden unterliegen der Bündner Gewinn- und Kapitalsteuer. Auch ausserkantonale oder ausländische Unternehmen können durch eine Betriebsstätte oder ein Grundstück im Kanton beschränkt steuerpflichtig werden.

Die Gewinnsteuer knüpft an den steuerbaren Reingewinn an, die Kapitalsteuer an das steuerbare Eigenkapital. Auf dem Gewinn fällt zusätzlich die direkte Bundessteuer an; eine Kapitalsteuer kennt der Bund nicht.

Gewinnsteuer4,5 % einfache Steuer

Proportional auf dem steuerbaren Reingewinn, für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.

Kapitalsteuer2,3 ‰ / 2,5 ‰ einfache Steuer

2,3 ‰ auf den ersten CHF 6’104’000 Eigenkapital, 2,5 ‰ auf dem Rest; keine Anrechnung der Gewinnsteuer.

Steuerfüsse 2026196,3 %

Kanton 90 %, Gemeinden 95 % und Kultussteuer 11,3 % der einfachen Steuer – kantonsweit einheitlich.

Bund8,5 % Gewinnsteuer

Auf dem Reingewinn nach Steuern; keine direkte Bundes-Kapitalsteuer.

Steuersystem

Was bei Gewinnsteuer und Kapitalsteuer besteuert wird

Gewinnsteuer

Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresgewinn, der um steuerlich erforderliche Aufrechnungen, Abzüge und Korrekturen ergänzt wird. Graubünden wendet ein dualistisches System an: Gewinne aus Geschäftsliegenschaften fliessen in die ordentliche Gewinnsteuer.

  • Geschäftsmässig begründeter Aufwand
  • Nicht abziehbare Aufwendungen
  • Verlustvorträge
  • Beteiligungsabzug
  • Abschreibungen und Rückstellungen
  • Patentbox und F&E-Zusatzabzug
  • Gewinne aus Geschäftsliegenschaften

Kapitalsteuer

Die Kapitalsteuer knüpft an das dem Kanton zurechenbare steuerbare Eigenkapital an. Sie beträgt 2,3 ‰ auf den ersten CHF 6’104’000 und 2,5 ‰ auf dem Rest; eine Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer kennt Graubünden nicht.

  • Aktien- oder Stammkapital
  • Offene Reserven
  • Versteuerte stille Reserven
  • Gewinnvorträge
  • Verdecktes Eigenkapital
  • Ermässigung für Beteiligungen, Patente und Konzerndarlehen

Steuersätze 2026

Der einfache Tarif ist nur der Ausgangspunkt

Die Bündner Gewinn- und Kapitalsteuer wird zuerst als einfache Steuer berechnet und dann mit den Steuerfüssen multipliziert, die der Grosse Rat jährlich festlegt. Für 2026 betragen sie 90 % für den Kanton, 95 % für die Gemeinden und 11,3 % für die Kultussteuer zugunsten der Landeskirchen – zusammen 196,3 % der einfachen Steuer.

Daraus ergibt sich auf dem steuerbaren Gewinn eine Kantons-, Gemeinde- und Kultussteuer von 4,5 % × 196,3 % = 8,83 %; hinzu kommt die direkte Bundessteuer von 8,5 %. Der Kanton beziffert die effektive Gewinnsteuerbelastung ordentlich besteuerter Unternehmen auf 14,77 % des Gewinns vor Steuern.

Einfache Gewinnsteuer4,5 %
Einfache Kapitalsteuer2,3 ‰ bzw. 2,5 ‰
Steuerfüsse 2026 Kanton/Gemeinde/Kirche90 % / 95 % / 11,3 %
Effektive Belastung inkl. Bund14,77 % des Gewinns vor Steuern

Sonderthemen

Wann die Bündner Unternehmensbesteuerung komplexer wird

Patentbox und Forschung & Entwicklung

Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten werden auf Antrag mit 90 % Ermässigung besteuert; inländischer F&E-Aufwand ist um 50 % zusätzlich abziehbar. Die Entlastungen sind auf 55 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung begrenzt; bei voller Ausschöpfung nennt der Kanton 11,1 % effektive Belastung.

Beteiligungen und Holdingstrukturen

Qualifizierte Beteiligungserträge werden über den Beteiligungsabzug entlastet. Bei der Kapitalsteuer ermässigt sich das steuerbare Eigenkapital im Verhältnis der Beteiligungen, Patente und Konzerndarlehen zu den gesamten Aktiven.

Internationale Konzerne und Mindeststeuer

Bei internationalen Konzernen wird der Gewinnsteuersatz auf Antrag so weit angehoben, dass zusammen mit der direkten Bundessteuer die vom ausländischen Staat akzeptierte Mindestbelastung erreicht wird. Zudem gilt ab dem fünften Geschäftsjahr eine Mindeststeuer von CHF 200.

Grundstücke und mehrere Kantone

Gewinne aus Geschäftsliegenschaften unterliegen im dualistischen System der Gewinnsteuer, nicht der Grundstückgewinnsteuer. Betriebsstätten oder Liegenschaften in mehreren Kantonen erfordern eine interkantonale Steuerausscheidung von Gewinn und Kapital.

Deklaration in der Praxis

Vom Jahresabschluss zur Bündner Steuerveranlagung

Schritt 1

Jahresabschluss

Handelsrechtlicher Abschluss als Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinn- und Kapitalermittlung.

Schritt 2

Steuerliche Überleitung

Aufrechnungen, Abzüge, Verlustvorträge, Beteiligungsabzug sowie Patentbox und F&E-Zusatzabzug.

Schritt 3

Deklaration mit SofTax GR JP

Einreichung innert neun Monaten nach Geschäftsabschluss; die Frist kann einmalig um höchstens drei Monate verlängert werden.

Schritt 4

Veranlagung

Prüfung der Veranlagung, Beantwortung von Rückfragen und bei Bedarf Einsprache oder Ruling.

Kanton Graubünden

Weitere Steuern im Kanton Graubünden

Von der Unternehmensbesteuerung zu den weiteren kantonalen Steuerarten und zum kantonalen Überblick.

Häufige Fragen

Gewinn- und Kapitalsteuer Graubünden

Welche Unternehmen zahlen im Kanton Graubünden Gewinn- und Kapitalsteuer?
Insbesondere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Graubünden. Eine beschränkte Steuerpflicht kann auch durch Betriebsstätten oder Grundstücke im Kanton entstehen.
Wie hoch ist die Bündner Gewinnsteuer?
Die einfache Gewinnsteuer beträgt proportional 4,5 % des steuerbaren Reingewinns. Sie wird 2026 mit den Steuerfüssen von Kanton (90 %), Gemeinden (95 %) und Kultussteuer (11,3 %) multipliziert; dazu kommt die direkte Bundessteuer von 8,5 %. Der Kanton nennt eine effektive Belastung von 14,77 % des Gewinns vor Steuern.
Wie hoch ist die Kapitalsteuer, und wird die Gewinnsteuer angerechnet?
Die einfache Kapitalsteuer beträgt 2,3 ‰ auf den ersten CHF 6’104’000 steuerbaren Eigenkapitals und 2,5 ‰ auf dem Rest. Mit den Steuerfüssen 2026 entspricht das rechnerisch 4,51 ‰ bzw. 4,91 ‰. Eine Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer sieht Graubünden nicht vor.
Unterscheidet sich die Belastung zwischen den Bündner Gemeinden?
Nein. Der Kanton erhebt die Gewinn- und Kapitalsteuer auch für die Gemeinden, und der Grosse Rat legt deren Steuerfuss einheitlich fest – 2026 auf 95 %. Die kommunalen Steuerfüsse für natürliche Personen spielen für juristische Personen keine Rolle.
Gibt es im Kanton Graubünden Entlastungen für Innovation?
Ja. Graubünden gewährt auf Antrag eine Patentbox mit 90 % Ermässigung und einen zusätzlichen Abzug von 50 % für inländischen Forschungs- und Entwicklungsaufwand. Die gesamte Entlastung ist auf 55 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung begrenzt.
Wann muss die Steuererklärung eingereicht werden?
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften reichen die Steuererklärung innert neun Monaten nach Geschäftsabschluss ein, Vereine und Stiftungen innert sechs Monaten. Eine Fristverlängerung wird nur einmalig und um höchstens drei Monate gewährt.

Steuerberatung

Ihre Bündner Unternehmenssteuerfrage geht über den Standardfall hinaus?

Bei Beteiligungen, Umstrukturierungen, Patentbox und F&E-Zusatzabzug, Immobiliengesellschaften, mehreren Kantonen, internationalen Konzernen, Verrechnungspreisen, Rulings oder komplexen Steuerdeklarationen unterstützen wir bei der steuerlichen Einordnung und Umsetzung.