Kanton Graubünden · Unternehmenssteuern
Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Graubünden
Wie Unternehmen im Kanton Graubünden auf Gewinn und Eigenkapital besteuert werden: proportionale Gewinnsteuer von 4,5 %, zweistufige Kapitalsteuer, kantonsweit einheitliche Steuerfüsse von Kanton, Gemeinden und Kirche, direkte Bundessteuer, STAF-Instrumente und Deklaration.
Graubünden auf einen Blick
Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich der Gewinn- und der Kapitalsteuer
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Graubünden unterliegen der Bündner Gewinn- und Kapitalsteuer. Auch ausserkantonale oder ausländische Unternehmen können durch eine Betriebsstätte oder ein Grundstück im Kanton beschränkt steuerpflichtig werden.
Die Gewinnsteuer knüpft an den steuerbaren Reingewinn an, die Kapitalsteuer an das steuerbare Eigenkapital. Auf dem Gewinn fällt zusätzlich die direkte Bundessteuer an; eine Kapitalsteuer kennt der Bund nicht.
Proportional auf dem steuerbaren Reingewinn, für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.
2,3 ‰ auf den ersten CHF 6’104’000 Eigenkapital, 2,5 ‰ auf dem Rest; keine Anrechnung der Gewinnsteuer.
Kanton 90 %, Gemeinden 95 % und Kultussteuer 11,3 % der einfachen Steuer – kantonsweit einheitlich.
Auf dem Reingewinn nach Steuern; keine direkte Bundes-Kapitalsteuer.
Steuersystem
Was bei Gewinnsteuer und Kapitalsteuer besteuert wird
Gewinnsteuer
Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresgewinn, der um steuerlich erforderliche Aufrechnungen, Abzüge und Korrekturen ergänzt wird. Graubünden wendet ein dualistisches System an: Gewinne aus Geschäftsliegenschaften fliessen in die ordentliche Gewinnsteuer.
- Geschäftsmässig begründeter Aufwand
- Nicht abziehbare Aufwendungen
- Verlustvorträge
- Beteiligungsabzug
- Abschreibungen und Rückstellungen
- Patentbox und F&E-Zusatzabzug
- Gewinne aus Geschäftsliegenschaften
Kapitalsteuer
Die Kapitalsteuer knüpft an das dem Kanton zurechenbare steuerbare Eigenkapital an. Sie beträgt 2,3 ‰ auf den ersten CHF 6’104’000 und 2,5 ‰ auf dem Rest; eine Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer kennt Graubünden nicht.
- Aktien- oder Stammkapital
- Offene Reserven
- Versteuerte stille Reserven
- Gewinnvorträge
- Verdecktes Eigenkapital
- Ermässigung für Beteiligungen, Patente und Konzerndarlehen
Steuersätze 2026
Der einfache Tarif ist nur der Ausgangspunkt
Die Bündner Gewinn- und Kapitalsteuer wird zuerst als einfache Steuer berechnet und dann mit den Steuerfüssen multipliziert, die der Grosse Rat jährlich festlegt. Für 2026 betragen sie 90 % für den Kanton, 95 % für die Gemeinden und 11,3 % für die Kultussteuer zugunsten der Landeskirchen – zusammen 196,3 % der einfachen Steuer.
Daraus ergibt sich auf dem steuerbaren Gewinn eine Kantons-, Gemeinde- und Kultussteuer von 4,5 % × 196,3 % = 8,83 %; hinzu kommt die direkte Bundessteuer von 8,5 %. Der Kanton beziffert die effektive Gewinnsteuerbelastung ordentlich besteuerter Unternehmen auf 14,77 % des Gewinns vor Steuern.
Sonderthemen
Wann die Bündner Unternehmensbesteuerung komplexer wird
Patentbox und Forschung & Entwicklung
Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten werden auf Antrag mit 90 % Ermässigung besteuert; inländischer F&E-Aufwand ist um 50 % zusätzlich abziehbar. Die Entlastungen sind auf 55 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung begrenzt; bei voller Ausschöpfung nennt der Kanton 11,1 % effektive Belastung.
Beteiligungen und Holdingstrukturen
Qualifizierte Beteiligungserträge werden über den Beteiligungsabzug entlastet. Bei der Kapitalsteuer ermässigt sich das steuerbare Eigenkapital im Verhältnis der Beteiligungen, Patente und Konzerndarlehen zu den gesamten Aktiven.
Internationale Konzerne und Mindeststeuer
Bei internationalen Konzernen wird der Gewinnsteuersatz auf Antrag so weit angehoben, dass zusammen mit der direkten Bundessteuer die vom ausländischen Staat akzeptierte Mindestbelastung erreicht wird. Zudem gilt ab dem fünften Geschäftsjahr eine Mindeststeuer von CHF 200.
Grundstücke und mehrere Kantone
Gewinne aus Geschäftsliegenschaften unterliegen im dualistischen System der Gewinnsteuer, nicht der Grundstückgewinnsteuer. Betriebsstätten oder Liegenschaften in mehreren Kantonen erfordern eine interkantonale Steuerausscheidung von Gewinn und Kapital.
Deklaration in der Praxis
Vom Jahresabschluss zur Bündner Steuerveranlagung
Jahresabschluss
Handelsrechtlicher Abschluss als Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinn- und Kapitalermittlung.
Steuerliche Überleitung
Aufrechnungen, Abzüge, Verlustvorträge, Beteiligungsabzug sowie Patentbox und F&E-Zusatzabzug.
Deklaration mit SofTax GR JP
Einreichung innert neun Monaten nach Geschäftsabschluss; die Frist kann einmalig um höchstens drei Monate verlängert werden.
Veranlagung
Prüfung der Veranlagung, Beantwortung von Rückfragen und bei Bedarf Einsprache oder Ruling.
Kanton Graubünden
Weitere Steuern im Kanton Graubünden
Von der Unternehmensbesteuerung zu den weiteren kantonalen Steuerarten und zum kantonalen Überblick.
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Unternehmenssteuern stehen häufig mit Rechnungswesen, Verrechnungssteuer, Mehrwertsteuer, Beteiligungen oder grenzüberschreitenden Strukturen in Verbindung.
Häufige Fragen
Gewinn- und Kapitalsteuer Graubünden
Welche Unternehmen zahlen im Kanton Graubünden Gewinn- und Kapitalsteuer?
Wie hoch ist die Bündner Gewinnsteuer?
Wie hoch ist die Kapitalsteuer, und wird die Gewinnsteuer angerechnet?
Unterscheidet sich die Belastung zwischen den Bündner Gemeinden?
Gibt es im Kanton Graubünden Entlastungen für Innovation?
Wann muss die Steuererklärung eingereicht werden?
Steuerberatung
Ihre Bündner Unternehmenssteuerfrage geht über den Standardfall hinaus?
Bei Beteiligungen, Umstrukturierungen, Patentbox und F&E-Zusatzabzug, Immobiliengesellschaften, mehreren Kantonen, internationalen Konzernen, Verrechnungspreisen, Rulings oder komplexen Steuerdeklarationen unterstützen wir bei der steuerlichen Einordnung und Umsetzung.
