Kanton Graubünden · Vermögenssteuer
Vermögenssteuer im Kanton Graubünden
Natürliche Personen mit steuerlichem Wohnsitz im Kanton Graubünden unterliegen mit ihrem steuerbaren Reinvermögen der Vermögenssteuer von Kanton und Gemeinde. Graubünden kombiniert steuerfreie Beträge von CHF 69’000 pro Person bzw. CHF 138’000 für Ehepaare mit einem progressiven Promilletarif, der ab einem steuerbaren Vermögen von CHF 677’980 in einen Einheitssatz von 1,7 ‰ übergeht.
Überblick
Wie funktioniert die Bündner Vermögenssteuer?
Die Vermögenssteuer wird jährlich auf dem Reinvermögen erhoben, also auf den Vermögenswerten abzüglich der nachgewiesenen Schulden. Bei Wohnsitz in Graubünden bildet grundsätzlich das weltweite Vermögen den Ausgangspunkt; Grundstücke und Betriebsstätten in anderen Kantonen oder Staaten werden ausgeschieden.
Vom Reinvermögen werden die steuerfreien Beträge abgezogen: CHF 138’000 für Ehepaare in ungetrennter Ehe, CHF 69’000 für die übrigen Steuerpflichtigen und CHF 28’000 für jedes Kind, für das ein Kinderabzug beansprucht wird. Es handelt sich um an die Teuerung angepasste Beträge, die seit der Steuerperiode 2025 gelten.
Auf das steuerbare Vermögen wird der Tarif der einfachen Kantonssteuer angewandt. Diese wird mit dem Kantonssteuerfuss (2026: 92 %), dem Steuerfuss der Wohngemeinde und gegebenenfalls der Kirchgemeinde multipliziert.
Graubünden wechselt bei hohen Vermögen auf einen Einheitssatz.
Bis zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 677’980 steigen die Grenzsätze der einfachen Steuer von 0,9 ‰ auf 2,15 ‰. Übersteigt das Vermögen diesen Betrag, gilt für das gesamte Vermögen einheitlich 1,7 ‰ – die Progression endet dort.
Systematik
Vier Schritte zur Bündner Vermögenssteuer
1. Vermögenswerte erfassen
Bankguthaben, Wertschriften, Beteiligungen, Liegenschaften, rückkaufsfähige Versicherungen und weitere Werte werden mit ihrem Stand am Ende der Steuerperiode erfasst.
2. Vermögenswerte bewerten
Grundsätzlich gilt der Verkehrswert. Wohnhäuser und Stockwerkeigentum werden zum Mittel aus Verkehrswert und zweifachem Ertragswert bewertet, land- und forstwirtschaftliche Grundstücke zum Ertragswert.
3. Schulden und steuerfreie Beträge abziehen
Nachgewiesene Schulden reduzieren das Reinvermögen. Danach werden die steuerfreien Beträge von CHF 69’000, für Ehepaare CHF 138’000, und CHF 28’000 pro Kind abgezogen.
4. Tarif und Steuerfüsse anwenden
Auf das steuerbare Vermögen wird der Promilletarif der einfachen Steuer angewandt. Das Ergebnis wird mit den Steuerfüssen von Kanton, Gemeinde und gegebenenfalls Kirchgemeinde multipliziert.
Massgebend ist das Nettovermögen, für den Satz aber das Gesamtvermögen.
Ein Vermögen von CHF 1 Mio. führt nicht automatisch zur Besteuerung von CHF 1 Mio., denn Schulden und steuerfreie Beträge werden zuerst berücksichtigt. Bestehen Steuerdomizile in mehreren Kantonen oder Staaten, richtet sich der Bündner Satz dagegen nach dem gesamten Vermögen.
Besonderheit Graubünden
Progressiver Promilletarif mit Einheitssatz ab CHF 677’980
Graubünden kombiniert steuerfreie Beträge mit einem Tarif, dessen Progression bei rund CHF 0,68 Mio. endet. Die Frankenbeträge werden an die Teuerung angepasst; seit der Steuerperiode 2025 gelten um 9 % erhöhte Beträge.
Steuerfreie Beträge
Ehepaare in ungetrennter Ehe ziehen gesamthaft CHF 138’000 ab, alle übrigen Steuerpflichtigen CHF 69’000. Für jedes Kind mit Kinderabzug kommen CHF 28’000 hinzu.
Progression bis 2,15 ‰
Die einfache Steuer beginnt mit 0,9 ‰ auf den ersten CHF 76’300 und steigt in sieben Stufen bis zu einem Grenzsatz von 2,15 ‰.
Einheitssatz von 1,7 ‰
Übersteigt das steuerbare Vermögen CHF 677’980, beträgt die einfache Steuer 1,7 ‰ des gesamten Vermögens. Darüber wirkt der Tarif proportional.
Teuerungsausgleich
Weicht der Landesindex der Konsumentenpreise um 3 % oder ein Vielfaches davon vom Stand Ende 2005 ab, werden Tarif und Abzüge angepasst. Die geltenden Beträge liegen seit 2025 um 9 % über den Gesetzesbeträgen.
Tarif der einfachen Vermögenssteuer 2026 (Art. 64 StG, indexierte Beträge)
| Tarifstufe | Vermögen kumuliert | Einfache Steuer |
|---|---|---|
| erste CHF 76’300 | bis CHF 76’300 | 0,9 ‰ |
| weitere CHF 45’780 | bis CHF 122’080 | 1,1 ‰ |
| weitere CHF 45’780 | bis CHF 167’860 | 1,4 ‰ |
| weitere CHF 61’040 | bis CHF 228’900 | 1,5 ‰ |
| weitere CHF 76’300 | bis CHF 305’200 | 1,6 ‰ |
| weitere CHF 152’600 | bis CHF 457’800 | 1,85 ‰ |
| weitere CHF 220’180 | bis CHF 677’980 | 2,15 ‰ |
| gesamtes Vermögen | über CHF 677’980 | 1,7 ‰ auf dem ganzen Vermögen |
1,7 ‰ ist die einfache Steuer, nicht die Gesamtbelastung.
Erst die Steuerfüsse bestimmen die tatsächliche Belastung. In Chur ergeben sich 2026 bei hohen Vermögen rechnerisch 1,7 ‰ × (92 % + 88 %) = 3,06 ‰ ohne Kirchensteuer; in Gemeinden mit tieferem Steuerfuss entsprechend weniger.
Wohnort
Gemeinde und Kirchgemeinde bestimmen die Gesamtbelastung mit
Die Gemeinden erheben ihre Vermögenssteuer in Prozenten der einfachen Kantonssteuer und legen den Steuerfuss jeweils bis Dezember für das Folgejahr fest. 2026 reicht die Spanne von 30 % in Rongellen bis 120 % in Flerden, Furna, Masein, Rhäzüns und Val Müstair; Chur liegt bei 88 %, St. Moritz bei 55 % und Laax bei 40 %.
Mitglieder einer Landeskirche zahlen zusätzlich die Kirchensteuer der Kirchgemeinde, ebenfalls in Prozenten der einfachen Kantonssteuer. Auf Grundstücken kann die Gemeinde zudem eine separate Liegenschaftssteuer von höchstens 2 ‰ des Vermögenssteuerwerts erheben.
Bewertung
Bewertung: Verkehrswert, Ertragswert und amtliche Schätzung
Das Vermögen wird grundsätzlich zum Verkehrswert bewertet. Für kotierte Wertschriften sind die Kurswerte am Jahresende massgebend; die Steuerverwaltung stellt dafür Kurslisten bereit.
Liegenschaften bewertet das Amt für Immobilienbewertung Graubünden, Revisionsschätzungen finden rund alle zehn Jahre statt. Die Verfügung weist Verkehrs-, Ertrags- und Mietwert aus; für Wohnhäuser und Stockwerkeigentum gilt als Steuerwert das Mittel aus Verkehrswert und zweifachem Ertragswert.
Bei Unternehmern ist häufig die Bewertung nicht kotierter Beteiligungen entscheidend: Ein hoher Steuerwert einer privaten AG oder GmbH kann erhebliches steuerbares Vermögen auslösen, ohne dass entsprechende Liquidität vorhanden ist. Patente und vergleichbare Rechte im Geschäftsvermögen ermässigen das Nettogeschäftsvermögen anteilig.
International
Ferienwohnung, Zweitwohnsitz und Auslandsvermögen
Bei Wohnsitz in Graubünden ist grundsätzlich das weltweite Vermögen zu deklarieren. Grundstücke und Betriebsstätten in anderen Kantonen oder im Ausland werden im Rahmen der Steuerausscheidung dem Belegenheitsort zugewiesen, bleiben aber für den Bündner Steuersatz relevant.
Umgekehrt begründet eine Bündner Ferienwohnung auch bei Wohnsitz in einem anderen Kanton oder im Ausland eine Steuerpflicht in Graubünden. Besteuert wird das Bündner Vermögen mindestens zum Satz, der für die im Kanton steuerbaren Werte gilt; die Steuererklärung ist bis 30. September des Folgejahres einzureichen.
Ausländische Werte nicht vorschnell weglassen.
Auch wenn Graubünden ausländische Liegenschaften nicht selbst besteuert, sind sie für die Satzbestimmung und die Steuerausscheidung zu deklarieren. Umgekehrt muss eine Person mit Wohnsitz im Ausland ihre weltweiten Werte angeben, damit der Bündner Satz bestimmt werden kann.
Steuerberechnung
Vermögenssteuer im Kanton Graubünden berechnen
Mit dem Online-Rechner der Steuerverwaltung lässt sich die Einkommens- und Vermögenssteuer auch für das Steuerjahr 2026 provisorisch berechnen, nach Tarif und Konfession; die Gemeindesteuern beruhen auf den gemeldeten Steuerfüssen. Liegenschaftssteuern und Fraktionssteuern rechnet er nicht mit, und Wochenaufenthalt oder mehrere Steuerdomizile können zu Abweichungen führen.
Standardfall oder Beratungsfall?
Wann wird die Bündner Vermögenssteuer komplex?
Unternehmer
Nicht kotierte Beteiligungen können einen hohen Steuerwert haben, ohne Ausschüttungen zu erzeugen. Bewertung und Ertragslage bestimmen dann die Belastung.
Immobilien in mehreren Gemeinden
Liegenschaften in mehreren Gemeinden oder Kantonen erfordern eine Steuerausscheidung und lösen je nach Gemeinde eine eigene Liegenschaftssteuer aus.
Ferienwohnung bei Wohnsitz ausserhalb
Wer anderswo wohnt, wird für die Bündner Liegenschaft beschränkt steuerpflichtig. Satzbestimmung, Schuldenverteilung und die Frist bis 30. September sind zu beachten.
Zuzug und Wohnortwahl
Gemeindesteuerfuss, Kirchensteuer und Vermögensstruktur wirken zusammen. Ein Vergleich sollte Einkommens- und Vermögenssteuer gemeinsam betrachten.
Elektronische Deklaration
Vermögen mit SofTax GR NP deklarieren
Für die Steuererklärung stellt die Steuerverwaltung die Deklarationssoftware SofTax GR NP für Windows und macOS zum Download bereit. Belege lassen sich mit der App GR DocCapture als elektronische Beilagen erfassen; Einkommen und Vermögen werden in derselben Steuererklärung deklariert.
Weitere Bündner Steuern
Weitere Steuern im Kanton Graubünden
Ergänzend zu dieser Seite finden Sie Fachseiten zu den weiteren wichtigen Steuern im Kanton Graubünden sowie den kantonalen Überblick.
Erbschafts- & Schenkungssteuer
Ehegatten, Konkubinatspartner, Nachkommen und Eltern sind befreit; übrige Empfänger zahlen dem Kanton 5 % oder 15 %, je nach Gemeinde kommt eine kommunale Steuer hinzu.
Fachseite öffnenEinkommenssteuer
Progressiver Tarif, der ab CHF 780’440 einheitlich 11 % beträgt, Divisor 1,9 für Ehepaare; 2026 gilt ein Kantonssteuerfuss von 92 % plus Gemeindesteuerfuss.
Fachseite öffnenGewinn- & Kapitalsteuer
Proportionale Gewinnsteuer von 4,5 % der einfachen Steuer mit kantonsweit einheitlichen Steuerfüssen; der Kanton beziffert die effektive Belastung auf 14,77 %.
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Dualistisches System: Grundstückgewinnsteuer von Kanton und Gemeinde in gleicher Höhe, dazu Handänderungssteuer bis 2 % und Liegenschaftssteuer bis 2 ‰ der Gemeinden.
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