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Steuerfreie Einkünfte

Welche Einkünfte sind in der Schweiz steuerfrei?

Nicht jeder Vermögenszufluss ist steuerbares Einkommen. Dieser Leitfaden zeigt, welche Einkünfte und Vermögensanfälle bei der direkten Bundessteuer und den kantonalen Einkommenssteuern grundsätzlich steuerfrei bleiben und wo wichtige Abgrenzungsfragen bestehen.

Grundregel

Steuerfreiheit braucht eine gesetzliche Grundlage

Nach dem Grundsatz der Gesamtreineinkommensbesteuerung sind wiederkehrende und einmalige Einkünfte grundsätzlich steuerbar. Steuerfrei bleiben nur Zuflüsse, die das Gesetz ausdrücklich ausnimmt oder die bereits begrifflich keinen steuerbaren Einkommenszugang darstellen.

Steuerfreiheit bei der Einkommenssteuer bedeutet nicht automatisch, dass keinerlei Steuerfolgen entstehen. Ein Vermögenszufluss kann beispielsweise der kantonalen Erbschafts- oder Schenkungssteuer unterliegen, das Vermögen erhöhen oder für spätere Erträge und Kapitalgewinne relevant werden.

Übersicht

Typische steuerfreie Einkünfte und Vermögensanfälle

01

Capital Gains

Private Kapitalgewinne

Gewinne aus der Veräusserung von beweglichem Privatvermögen sind grundsätzlich einkommenssteuerfrei.

  • Aktien und Fonds
  • Kryptowerte
  • Sammlungen
  • Fremdwährungen
  • Privatvermögen
  • Abgrenzung zum Handel
Private Kapitalgewinne
02

Estate & Gifts

Erbschaften und Schenkungen

Vermögensanfälle aus Erbschaft, Vermächtnis oder Schenkung sind bei der Einkommenssteuer grundsätzlich steuerfrei.

  • Erbschaft
  • Vermächtnis
  • Schenkung
  • Erbvorbezug
  • Kantonale Steuern
  • Deklaration
Erbschaft und Schenkung
03

Insurance

Bestimmte Versicherungsleistungen

Einzelne Kapitalleistungen aus privaten Versicherungen oder Schadenersatz können steuerfrei sein; Renten und Ertragsanteile sind gesondert zu prüfen.

  • Kapitalversicherungen
  • Unfallleistungen
  • Schadenersatz
  • Genugtuung
  • Rentenleistungen
  • Ertragsanteile
Versicherungen und Entschädigungen
04

Public Benefits

Unterstützungs- und Sozialleistungen

Unterstützungen aus öffentlichen oder privaten Mitteln können steuerfrei sein, wenn sie unter die gesetzlichen Befreiungstatbestände fallen.

  • Sozialhilfe
  • Unterstützungsleistungen
  • Stipendien
  • Hilflosenentschädigung
  • Überbrückungsleistungen
  • Einzelfallprüfung
Unterstützungsleistungen
05

Gaming

Bestimmte Geldspielgewinne

Gewinne aus zugelassenen Geldspielen können innerhalb der gesetzlichen Grenzen steuerfrei sein.

  • Spielbankenspiele
  • Lotterien
  • Online-Geldspiele
  • Verkaufsförderung
  • Freibeträge
  • Verrechnungssteuer
Geldspielgewinne
06

No Income

Reine Vermögensumschichtungen

Rückzahlung von Kapital, Darlehensrückzahlungen oder blosse Vermögensumschichtungen sind grundsätzlich kein Einkommen.

  • Darlehensrückzahlung
  • Kapitalrückzahlung
  • Depotübertrag
  • Eigenmittel
  • Treuhandvermögen
  • Nachweis der Herkunft
Kein steuerbares Einkommen

Bewegliches Privatvermögen

Private Kapitalgewinne

Kapitalgewinne aus der Veräusserung von beweglichem Privatvermögen sind grundsätzlich steuerfrei. Das betrifft insbesondere privat gehaltene Aktien, Fondsanteile, Obligationen, Kryptowährungen, Edelmetalle und andere bewegliche Vermögenswerte.

Entscheidend ist die Zuordnung zum Privatvermögen

Die Steuerfreiheit entfällt, wenn die Tätigkeit als selbständige Erwerbstätigkeit oder gewerbsmässiger Handel qualifiziert wird. Dann gehören Gewinne und Verluste zum steuerbaren Erwerbseinkommen und können zusätzlich sozialversicherungsrechtliche Folgen haben.

Kapitalgewinn oder laufender Ertrag?

Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen und vergleichbare Vermögenserträge sind steuerbar. Steuerfrei ist nur der eigentliche Wertzuwachs des privaten Vermögenswerts. Bei strukturierten Produkten, thesaurierenden Fonds, Mitarbeiterbeteiligungen und Rückzahlungen kann die Abgrenzung komplex sein.

Grundstücke sind ausgenommen

Gewinne aus Schweizer Grundstücken werden nicht nach der Regel für bewegliches Privatvermögen behandelt. Sie unterliegen grundsätzlich der kantonalen Grundstückgewinnsteuer oder – bei Geschäftsvermögen – der Einkommenssteuer.

Vermögensanfälle

Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen

Vermögensanfälle infolge Erbschaft, Vermächtnis oder Schenkung sind bei der direkten Bundessteuer und grundsätzlich auch bei den kantonalen Einkommenssteuern kein steuerbares Einkommen.

Die Kantone können jedoch Erbschafts- und Schenkungssteuern erheben. Ob eine Steuer anfällt, richtet sich insbesondere nach dem zuständigen Kanton, dem Verwandtschaftsverhältnis, dem Wohnsitz des Erblassers oder Schenkers und bei Grundstücken nach deren Belegenheitsort.

Spätere Erträge bleiben steuerbar

Der erhaltene Vermögenswert erhöht grundsätzlich das steuerbare Vermögen. Zinsen, Dividenden, Mieterträge und andere spätere Erträge daraus sind regulär als Einkommen zu versteuern.

Abgrenzung zur Gegenleistung

Eine Zahlung ist nur dann eine Schenkung, wenn sie unentgeltlich erfolgt. Besteht eine Gegenleistung, ein Arbeitsverhältnis, eine gesellschaftsrechtliche Beziehung oder ein Leistungsaustausch, kann steuerbares Einkommen vorliegen.

Versicherungen und Unterstützungen

Weitere gesetzlich steuerfreie Leistungen

Kapitalleistungen aus Versicherungen

Bestimmte Kapitalleistungen aus privaten Kapitalversicherungen können steuerfrei sein. Die Voraussetzungen hängen von Versicherungsart, Finanzierung, Laufzeit, Alter bei Vertragsabschluss und weiteren Umständen ab. Rentenleistungen oder Ertragsanteile können dagegen ganz oder teilweise steuerbar sein.

Schadenersatz und Genugtuung

Zahlungen als Genugtuung für körperliche oder seelische Beeinträchtigungen sind grundsätzlich steuerfrei. Schadenersatz, der steuerbares Erwerbseinkommen ersetzt, kann dagegen steuerbar sein. Entscheidend ist, welcher konkrete Schaden ersetzt wird.

Unterstützungen aus öffentlichen oder privaten Mitteln

Sozialhilfe und vergleichbare Unterstützungsleistungen können steuerfrei sein. Bei Stipendien, Förderbeiträgen und anderen Zahlungen ist zu unterscheiden, ob eine echte Unterstützung oder eine Gegenleistung für Arbeit, Forschung oder andere Leistungen vorliegt.

Lotterien und Geldspiele

Steuerfreiheit innerhalb gesetzlicher Grenzen

Gewinne aus bestimmten in der Schweiz zugelassenen Geldspielen sind ganz oder innerhalb gesetzlicher Freibeträge steuerfrei. Bei anderen Lotterien, Geschicklichkeitsspielen oder Verkaufsförderungsaktionen können besondere Steuerfreigrenzen oder Freibeträge gelten.

Ob ein Gewinn steuerfrei ist, hängt von der Art des Spiels, der Zulassung des Veranstalters und der Höhe des Gewinns ab. Zudem kann die schweizerische Verrechnungssteuer eine Rolle spielen.

Dokumentation

Wann ist ein Zufluss wirklich steuerfrei?

Die Bezeichnung einer Zahlung ist nicht entscheidend. Massgebend sind ihr wirtschaftlicher Grund, die Beziehung zwischen den Beteiligten und die Frage, ob eine Gegenleistung oder ein steuerbarer Ertrag vorliegt.

  • Vertrag oder Rechtsgrund des Zuflusses
  • Nachweis einer Erbschaft oder Schenkung
  • Kauf- und Verkaufsbelege bei Kapitalgewinnen
  • Abgrenzung Privat- und Geschäftsvermögen
  • Versicherungspolice und Leistungsabrechnung
  • Nachweis einer Kapital- oder Darlehensrückzahlung
  • Bewertung des erhaltenen Vermögenswerts
  • Kantonale Deklarations- und Meldepflichten
Hinweis: Dieser Leitfaden enthält allgemeine Informationen. Ob ein Zufluss steuerfrei ist, hängt von seiner rechtlichen und wirtschaftlichen Einordnung sowie teilweise vom kantonalen Recht ab. Die Steuerfreiheit bei der Einkommenssteuer schliesst andere Steuer- oder Deklarationsfolgen nicht aus.

Beratung

Ist ein Vermögenszufluss steuerfrei oder steuerbar?

Wir prüfen Kapitalgewinne, Schenkungen, Versicherungsleistungen und andere Zuflüsse und ordnen die Folgen für Einkommens- und Vermögenssteuer ein.

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