Steuerfreie Einkünfte
Welche Einkünfte sind in der Schweiz steuerfrei?
Nicht jeder Vermögenszufluss ist steuerbares Einkommen. Dieser Leitfaden zeigt, welche Einkünfte und Vermögensanfälle bei der direkten Bundessteuer und den kantonalen Einkommenssteuern grundsätzlich steuerfrei bleiben und wo wichtige Abgrenzungsfragen bestehen.
Grundregel
Steuerfreiheit braucht eine gesetzliche Grundlage
Nach dem Grundsatz der Gesamtreineinkommensbesteuerung sind wiederkehrende und einmalige Einkünfte grundsätzlich steuerbar. Steuerfrei bleiben nur Zuflüsse, die das Gesetz ausdrücklich ausnimmt oder die bereits begrifflich keinen steuerbaren Einkommenszugang darstellen.
Steuerfreiheit bei der Einkommenssteuer bedeutet nicht automatisch, dass keinerlei Steuerfolgen entstehen. Ein Vermögenszufluss kann beispielsweise der kantonalen Erbschafts- oder Schenkungssteuer unterliegen, das Vermögen erhöhen oder für spätere Erträge und Kapitalgewinne relevant werden.
Übersicht
Typische steuerfreie Einkünfte und Vermögensanfälle
Capital Gains
Private Kapitalgewinne
Gewinne aus der Veräusserung von beweglichem Privatvermögen sind grundsätzlich einkommenssteuerfrei.
- Aktien und Fonds
- Kryptowerte
- Sammlungen
- Fremdwährungen
- Privatvermögen
- Abgrenzung zum Handel
Estate & Gifts
Erbschaften und Schenkungen
Vermögensanfälle aus Erbschaft, Vermächtnis oder Schenkung sind bei der Einkommenssteuer grundsätzlich steuerfrei.
- Erbschaft
- Vermächtnis
- Schenkung
- Erbvorbezug
- Kantonale Steuern
- Deklaration
Insurance
Bestimmte Versicherungsleistungen
Einzelne Kapitalleistungen aus privaten Versicherungen oder Schadenersatz können steuerfrei sein; Renten und Ertragsanteile sind gesondert zu prüfen.
- Kapitalversicherungen
- Unfallleistungen
- Schadenersatz
- Genugtuung
- Rentenleistungen
- Ertragsanteile
Public Benefits
Unterstützungs- und Sozialleistungen
Unterstützungen aus öffentlichen oder privaten Mitteln können steuerfrei sein, wenn sie unter die gesetzlichen Befreiungstatbestände fallen.
- Sozialhilfe
- Unterstützungsleistungen
- Stipendien
- Hilflosenentschädigung
- Überbrückungsleistungen
- Einzelfallprüfung
Gaming
Bestimmte Geldspielgewinne
Gewinne aus zugelassenen Geldspielen können innerhalb der gesetzlichen Grenzen steuerfrei sein.
- Spielbankenspiele
- Lotterien
- Online-Geldspiele
- Verkaufsförderung
- Freibeträge
- Verrechnungssteuer
No Income
Reine Vermögensumschichtungen
Rückzahlung von Kapital, Darlehensrückzahlungen oder blosse Vermögensumschichtungen sind grundsätzlich kein Einkommen.
- Darlehensrückzahlung
- Kapitalrückzahlung
- Depotübertrag
- Eigenmittel
- Treuhandvermögen
- Nachweis der Herkunft
Bewegliches Privatvermögen
Private Kapitalgewinne
Kapitalgewinne aus der Veräusserung von beweglichem Privatvermögen sind grundsätzlich steuerfrei. Das betrifft insbesondere privat gehaltene Aktien, Fondsanteile, Obligationen, Kryptowährungen, Edelmetalle und andere bewegliche Vermögenswerte.
Entscheidend ist die Zuordnung zum Privatvermögen
Die Steuerfreiheit entfällt, wenn die Tätigkeit als selbständige Erwerbstätigkeit oder gewerbsmässiger Handel qualifiziert wird. Dann gehören Gewinne und Verluste zum steuerbaren Erwerbseinkommen und können zusätzlich sozialversicherungsrechtliche Folgen haben.
Kapitalgewinn oder laufender Ertrag?
Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen und vergleichbare Vermögenserträge sind steuerbar. Steuerfrei ist nur der eigentliche Wertzuwachs des privaten Vermögenswerts. Bei strukturierten Produkten, thesaurierenden Fonds, Mitarbeiterbeteiligungen und Rückzahlungen kann die Abgrenzung komplex sein.
Grundstücke sind ausgenommen
Gewinne aus Schweizer Grundstücken werden nicht nach der Regel für bewegliches Privatvermögen behandelt. Sie unterliegen grundsätzlich der kantonalen Grundstückgewinnsteuer oder – bei Geschäftsvermögen – der Einkommenssteuer.
Vermögensanfälle
Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen
Vermögensanfälle infolge Erbschaft, Vermächtnis oder Schenkung sind bei der direkten Bundessteuer und grundsätzlich auch bei den kantonalen Einkommenssteuern kein steuerbares Einkommen.
Die Kantone können jedoch Erbschafts- und Schenkungssteuern erheben. Ob eine Steuer anfällt, richtet sich insbesondere nach dem zuständigen Kanton, dem Verwandtschaftsverhältnis, dem Wohnsitz des Erblassers oder Schenkers und bei Grundstücken nach deren Belegenheitsort.
Spätere Erträge bleiben steuerbar
Der erhaltene Vermögenswert erhöht grundsätzlich das steuerbare Vermögen. Zinsen, Dividenden, Mieterträge und andere spätere Erträge daraus sind regulär als Einkommen zu versteuern.
Abgrenzung zur Gegenleistung
Eine Zahlung ist nur dann eine Schenkung, wenn sie unentgeltlich erfolgt. Besteht eine Gegenleistung, ein Arbeitsverhältnis, eine gesellschaftsrechtliche Beziehung oder ein Leistungsaustausch, kann steuerbares Einkommen vorliegen.
Versicherungen und Unterstützungen
Weitere gesetzlich steuerfreie Leistungen
Kapitalleistungen aus Versicherungen
Bestimmte Kapitalleistungen aus privaten Kapitalversicherungen können steuerfrei sein. Die Voraussetzungen hängen von Versicherungsart, Finanzierung, Laufzeit, Alter bei Vertragsabschluss und weiteren Umständen ab. Rentenleistungen oder Ertragsanteile können dagegen ganz oder teilweise steuerbar sein.
Schadenersatz und Genugtuung
Zahlungen als Genugtuung für körperliche oder seelische Beeinträchtigungen sind grundsätzlich steuerfrei. Schadenersatz, der steuerbares Erwerbseinkommen ersetzt, kann dagegen steuerbar sein. Entscheidend ist, welcher konkrete Schaden ersetzt wird.
Unterstützungen aus öffentlichen oder privaten Mitteln
Sozialhilfe und vergleichbare Unterstützungsleistungen können steuerfrei sein. Bei Stipendien, Förderbeiträgen und anderen Zahlungen ist zu unterscheiden, ob eine echte Unterstützung oder eine Gegenleistung für Arbeit, Forschung oder andere Leistungen vorliegt.
Lotterien und Geldspiele
Steuerfreiheit innerhalb gesetzlicher Grenzen
Gewinne aus bestimmten in der Schweiz zugelassenen Geldspielen sind ganz oder innerhalb gesetzlicher Freibeträge steuerfrei. Bei anderen Lotterien, Geschicklichkeitsspielen oder Verkaufsförderungsaktionen können besondere Steuerfreigrenzen oder Freibeträge gelten.
Ob ein Gewinn steuerfrei ist, hängt von der Art des Spiels, der Zulassung des Veranstalters und der Höhe des Gewinns ab. Zudem kann die schweizerische Verrechnungssteuer eine Rolle spielen.
Dokumentation
Wann ist ein Zufluss wirklich steuerfrei?
Die Bezeichnung einer Zahlung ist nicht entscheidend. Massgebend sind ihr wirtschaftlicher Grund, die Beziehung zwischen den Beteiligten und die Frage, ob eine Gegenleistung oder ein steuerbarer Ertrag vorliegt.
- Vertrag oder Rechtsgrund des Zuflusses
- Nachweis einer Erbschaft oder Schenkung
- Kauf- und Verkaufsbelege bei Kapitalgewinnen
- Abgrenzung Privat- und Geschäftsvermögen
- Versicherungspolice und Leistungsabrechnung
- Nachweis einer Kapital- oder Darlehensrückzahlung
- Bewertung des erhaltenen Vermögenswerts
- Kantonale Deklarations- und Meldepflichten
Andere Themenbereiche
Steuerfreiheit richtig einordnen
Steuerfreie Einkünfte bilden nur einen Teil der persönlichen Besteuerung. Erbschaften und Schenkungen werden im Nachfolge-Guide vertieft; internationale Zuflüsse und ausländische Steuerfolgen gehören in den internationalen Guide.
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Wir prüfen Kapitalgewinne, Schenkungen, Versicherungsleistungen und andere Zuflüsse und ordnen die Folgen für Einkommens- und Vermögenssteuer ein.
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