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Vermögenssteuer

Vermögenssteuer für Privatpersonen in der Schweiz

Die Kantone und Gemeinden erheben eine jährliche Steuer auf dem Reinvermögen natürlicher Personen. Entscheidend sind die am Ende der Steuerperiode vorhandenen Vermögenswerte, deren steuerlicher Wert und die abzugsfähigen Schulden.

Kantonale Steuer

Keine Vermögenssteuer des Bundes

Die direkte Bundessteuer erfasst bei Privatpersonen nur das Einkommen. Die Vermögenssteuer wird dagegen von den Kantonen und Gemeinden erhoben. Steuerpflichtig ist grundsätzlich das Reinvermögen, also die Summe der steuerbaren Vermögenswerte abzüglich der nachgewiesenen Schulden.

Tarife, Freibeträge, Bewertungsdetails und kommunale Steuerfüsse unterscheiden sich nach Kanton und Gemeinde. Deshalb kann dieselbe Vermögensstruktur je nach Wohnort unterschiedlich belastet werden.

Bruttovermögen

Bankguthaben, Wertschriften, Immobilien, Beteiligungen, Kryptowährungen und weitere bewertbare Vermögenswerte.

Abzüglich Schulden

Nachgewiesene Hypotheken, Darlehen und sonstige rechtlich bestehende Verpflichtungen.

Abzüglich Freibeträge

Kantonale Sozialabzüge oder steuerfreie Mindestbeträge, deren Höhe vom persönlichen Status abhängen kann.

Steuerobjekt

Welche Vermögenswerte werden erfasst?

Grundsätzlich ist das gesamte bewegliche und unbewegliche Privatvermögen zu deklarieren, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein Vermögenswert laufende Erträge erzielt.

VermögensartTypische BeispieleGrundsätzliche Behandlung
Liquidität und ForderungenBankkonten, Bargeld, Festgelder, Darlehen, SteuerforderungenDeklaration zum Nominal- oder Verkehrswert unter Berücksichtigung der Einbringlichkeit
WertschriftenAktien, Obligationen, Fonds, ETFs, strukturierte ProdukteRegelmässig Steuerwert beziehungsweise Verkehrswert am Stichtag
BeteiligungenAnteile an GmbHs, AGs und nicht kotierten UnternehmenBewertung nach anerkannten steuerlichen Bewertungsmethoden
ImmobilienEigenheim, Mietobjekte, Bauland, ausländische LiegenschaftenKantonaler Steuerwert; ausländische Objekte meist nur satzbestimmend
Digitale VermögenswerteBitcoin, andere Token und KryptowerteVerkehrswert am Stichtag; ersatzweise nachvollziehbarer Markt- oder Anschaffungswert
Übrige VermögenswerteLebensversicherungen, Fahrzeuge, Kunst, Edelmetalle, SammlungenJe nach Art Rückkaufs-, Verkehrs- oder besonderer Steuerwert

Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände

Üblicher Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände sind grundsätzlich nicht Teil des steuerbaren Vermögens. Hochwertige Sammlungen, Kunstgegenstände, Edelmetalle oder Vermögensanlagen können jedoch anders zu beurteilen sein.

Vorsorgevermögen

Ansprüche gegenüber Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und gebundenen Selbstvorsorge werden während der Ansparphase grundsätzlich nicht als steuerbares Vermögen erfasst. Nach Auszahlung wird das vorhandene Kapital Teil des gewöhnlichen steuerbaren Vermögens.

Steuerwert

Wie wird Vermögen bewertet?

Vermögen wird grundsätzlich zum Verkehrswert bewertet. Je nach Vermögensart verwenden die Steuerbehörden veröffentlichte Kurslisten, kantonale Steuerwerte oder besondere Bewertungsverfahren.

Kotierte Wertschriften und Fremdwährungen

Für kotierte Wertschriften und Fremdwährungen werden regelmässig die von der ESTV veröffentlichten Steuerkurse per Jahresende verwendet. Fehlt ein offizieller Kurs, ist ein nachvollziehbarer Marktwert zu bestimmen.

Nicht kotierte Beteiligungen

Nicht kotierte Aktien und andere Unternehmensbeteiligungen werden nicht einfach zum Nominalwert angesetzt. Massgebend ist ein steuerlich ermittelter Verkehrswert, der regelmässig Ertrags- und Substanzwertkomponenten berücksichtigt. Bei Start-ups, Finanzierungsrunden, Mitarbeiterbeteiligungen oder eingeschränkter Übertragbarkeit können besondere Fragen entstehen.

Kryptowährungen

Kryptowerte sind als bewegliches Vermögen zu deklarieren. Für verbreitete Kryptowährungen können veröffentlichte Steuerwerte verwendet werden. Fehlt ein solcher Wert, ist grundsätzlich ein nachvollziehbarer Verkehrswert einer geeigneten Handelsplattform anzusetzen; lässt sich kein aktueller Wert feststellen, kann je nach Sachverhalt der in Schweizer Franken umgerechnete Anschaffungswert herangezogen werden.

Lebensversicherungen

Rückkaufsfähige Lebens- und Rentenversicherungen werden während der Laufzeit grundsätzlich mit ihrem steuerlich massgebenden Rückkaufswert berücksichtigt. Reine Risikoversicherungen besitzen regelmässig keinen steuerbaren Rückkaufswert.

Reinvermögen

Schulden und Abzüge

Vom Bruttovermögen können grundsätzlich die am Stichtag rechtlich bestehenden und nachgewiesenen Schulden abgezogen werden. Dazu zählen insbesondere Hypotheken, Bankdarlehen, private Darlehen und andere tatsächlich geschuldete Beträge.

Nachweis und wirtschaftliche Tragung

Ein Abzug setzt voraus, dass die steuerpflichtige Person die Schuld tatsächlich schuldet und wirtschaftlich trägt. Bei Darlehen unter nahestehenden Personen sind Vertrag, Zahlungsfluss, Verzinsung und Rückzahlungsbedingungen besonders sorgfältig zu dokumentieren.

Schulden bei internationalem Vermögen

Bestehen Vermögenswerte in mehreren Staaten oder Kantonen, werden Schulden und Schuldzinsen häufig nach besonderen Zuteilungsregeln verteilt. Die Hypothek auf einer bestimmten Liegenschaft wird daher steuerlich nicht in jedem Fall ausschliesslich diesem Objekt zugeordnet.

Latente Steuern und zukünftige Verpflichtungen

Noch nicht entstandene oder nur mögliche zukünftige Verpflichtungen sind grundsätzlich keine abzugsfähigen Schulden. Ob Rückstellungen, Kaufpreisverpflichtungen oder bedingte Forderungen berücksichtigt werden können, hängt vom rechtlichen Bestand am Stichtag ab.

Weltvermögen

Ausländische Vermögenswerte

Bei unbeschränkter Steuerpflicht ist grundsätzlich das weltweite Vermögen zu deklarieren. Dazu gehören auch ausländische Bankkonten, Depots, Beteiligungen, Kryptowährungen und Liegenschaften.

Ausländische Immobilien und Betriebsstätten

Ausländische Grundstücke und ausländische Geschäftsbetriebe beziehungsweise Betriebsstätten werden regelmässig nicht in der Schweiz vermögensbesteuert. Ihr Wert kann jedoch bei der Bestimmung des auf das übrige Vermögen anwendbaren Steuersatzes berücksichtigt werden.

Fremdwährungen

Ausländische Vermögenswerte und Schulden sind für die Steuererklärung in Schweizer Franken umzurechnen. Verwendet werden grundsätzlich die für den jeweiligen Stichtag anerkannten Steuerkurse.

Deklaration trotz ausländischer Besteuerung

Dass ein Vermögenswert bereits im Ausland besteuert wird oder dort einer Meldepflicht unterliegt, beseitigt die Schweizer Deklarationspflicht nicht automatisch. Die Vermeidung einer Doppelbesteuerung erfolgt durch die schweizerischen Ausscheidungsregeln oder ein anwendbares Doppelbesteuerungsabkommen.

Unterlagen

Was gehört in die Vermögensdeklaration?

  • Bank- und Depotauszüge per Stichtag
  • Steuerverzeichnisse der Banken
  • Nachweise über ausländische Konten und Depots
  • Bewertungen nicht kotierter Beteiligungen
  • Krypto-Bestände und verwendete Kurse
  • Liegenschafts- und Steuerwertangaben
  • Rückkaufswerte von Lebensversicherungen
  • Darlehens- und Hypothekenbestätigungen
  • Private Darlehensverträge
  • Nachweise über Edelmetalle und weitere Anlagen
  • Vorjahresveranlagung
  • Unterlagen zu Zu- oder Wegzug

Kantonale Vermögenssteuer

Freibeträge, Tarife und Bewertung unterscheiden sich

Die konkrete Vermögenssteuer wird durch den Wohnkanton und die Gemeinde bestimmt. Die kantonalen Hubs enthalten künftig die jeweiligen Freibeträge, Tarife, Steuerfüsse und Besonderheiten der Einkommens- und Vermögenssteuer.

Hinweis: Dieser Leitfaden enthält allgemeine Informationen. Steuerwerte, Freibeträge, Tarife und kantonale Praxis können sich ändern. Bei nicht kotierten Beteiligungen, internationalem Vermögen, komplexen Finanzprodukten oder unvollständig deklarierten Vermögenswerten ist eine einzelfallbezogene Prüfung erforderlich.

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Wir unterstützen bei der Erfassung und Bewertung von Wertschriften, Beteiligungen, Immobilien, Kryptowährungen, ausländischem Vermögen und Schulden in der Schweizer Steuererklärung.

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