Vermögenssteuer
Vermögenssteuer für Privatpersonen in der Schweiz
Die Kantone und Gemeinden erheben eine jährliche Steuer auf dem Reinvermögen natürlicher Personen. Entscheidend sind die am Ende der Steuerperiode vorhandenen Vermögenswerte, deren steuerlicher Wert und die abzugsfähigen Schulden.
Kantonale Steuer
Keine Vermögenssteuer des Bundes
Die direkte Bundessteuer erfasst bei Privatpersonen nur das Einkommen. Die Vermögenssteuer wird dagegen von den Kantonen und Gemeinden erhoben. Steuerpflichtig ist grundsätzlich das Reinvermögen, also die Summe der steuerbaren Vermögenswerte abzüglich der nachgewiesenen Schulden.
Tarife, Freibeträge, Bewertungsdetails und kommunale Steuerfüsse unterscheiden sich nach Kanton und Gemeinde. Deshalb kann dieselbe Vermögensstruktur je nach Wohnort unterschiedlich belastet werden.
Bankguthaben, Wertschriften, Immobilien, Beteiligungen, Kryptowährungen und weitere bewertbare Vermögenswerte.
Nachgewiesene Hypotheken, Darlehen und sonstige rechtlich bestehende Verpflichtungen.
Kantonale Sozialabzüge oder steuerfreie Mindestbeträge, deren Höhe vom persönlichen Status abhängen kann.
Steuerobjekt
Welche Vermögenswerte werden erfasst?
Grundsätzlich ist das gesamte bewegliche und unbewegliche Privatvermögen zu deklarieren, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein Vermögenswert laufende Erträge erzielt.
| Vermögensart | Typische Beispiele | Grundsätzliche Behandlung |
|---|---|---|
| Liquidität und Forderungen | Bankkonten, Bargeld, Festgelder, Darlehen, Steuerforderungen | Deklaration zum Nominal- oder Verkehrswert unter Berücksichtigung der Einbringlichkeit |
| Wertschriften | Aktien, Obligationen, Fonds, ETFs, strukturierte Produkte | Regelmässig Steuerwert beziehungsweise Verkehrswert am Stichtag |
| Beteiligungen | Anteile an GmbHs, AGs und nicht kotierten Unternehmen | Bewertung nach anerkannten steuerlichen Bewertungsmethoden |
| Immobilien | Eigenheim, Mietobjekte, Bauland, ausländische Liegenschaften | Kantonaler Steuerwert; ausländische Objekte meist nur satzbestimmend |
| Digitale Vermögenswerte | Bitcoin, andere Token und Kryptowerte | Verkehrswert am Stichtag; ersatzweise nachvollziehbarer Markt- oder Anschaffungswert |
| Übrige Vermögenswerte | Lebensversicherungen, Fahrzeuge, Kunst, Edelmetalle, Sammlungen | Je nach Art Rückkaufs-, Verkehrs- oder besonderer Steuerwert |
Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände
Üblicher Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände sind grundsätzlich nicht Teil des steuerbaren Vermögens. Hochwertige Sammlungen, Kunstgegenstände, Edelmetalle oder Vermögensanlagen können jedoch anders zu beurteilen sein.
Vorsorgevermögen
Ansprüche gegenüber Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und gebundenen Selbstvorsorge werden während der Ansparphase grundsätzlich nicht als steuerbares Vermögen erfasst. Nach Auszahlung wird das vorhandene Kapital Teil des gewöhnlichen steuerbaren Vermögens.
Steuerwert
Wie wird Vermögen bewertet?
Vermögen wird grundsätzlich zum Verkehrswert bewertet. Je nach Vermögensart verwenden die Steuerbehörden veröffentlichte Kurslisten, kantonale Steuerwerte oder besondere Bewertungsverfahren.
Kotierte Wertschriften und Fremdwährungen
Für kotierte Wertschriften und Fremdwährungen werden regelmässig die von der ESTV veröffentlichten Steuerkurse per Jahresende verwendet. Fehlt ein offizieller Kurs, ist ein nachvollziehbarer Marktwert zu bestimmen.
Nicht kotierte Beteiligungen
Nicht kotierte Aktien und andere Unternehmensbeteiligungen werden nicht einfach zum Nominalwert angesetzt. Massgebend ist ein steuerlich ermittelter Verkehrswert, der regelmässig Ertrags- und Substanzwertkomponenten berücksichtigt. Bei Start-ups, Finanzierungsrunden, Mitarbeiterbeteiligungen oder eingeschränkter Übertragbarkeit können besondere Fragen entstehen.
Kryptowährungen
Kryptowerte sind als bewegliches Vermögen zu deklarieren. Für verbreitete Kryptowährungen können veröffentlichte Steuerwerte verwendet werden. Fehlt ein solcher Wert, ist grundsätzlich ein nachvollziehbarer Verkehrswert einer geeigneten Handelsplattform anzusetzen; lässt sich kein aktueller Wert feststellen, kann je nach Sachverhalt der in Schweizer Franken umgerechnete Anschaffungswert herangezogen werden.
Lebensversicherungen
Rückkaufsfähige Lebens- und Rentenversicherungen werden während der Laufzeit grundsätzlich mit ihrem steuerlich massgebenden Rückkaufswert berücksichtigt. Reine Risikoversicherungen besitzen regelmässig keinen steuerbaren Rückkaufswert.
Reinvermögen
Schulden und Abzüge
Vom Bruttovermögen können grundsätzlich die am Stichtag rechtlich bestehenden und nachgewiesenen Schulden abgezogen werden. Dazu zählen insbesondere Hypotheken, Bankdarlehen, private Darlehen und andere tatsächlich geschuldete Beträge.
Nachweis und wirtschaftliche Tragung
Ein Abzug setzt voraus, dass die steuerpflichtige Person die Schuld tatsächlich schuldet und wirtschaftlich trägt. Bei Darlehen unter nahestehenden Personen sind Vertrag, Zahlungsfluss, Verzinsung und Rückzahlungsbedingungen besonders sorgfältig zu dokumentieren.
Schulden bei internationalem Vermögen
Bestehen Vermögenswerte in mehreren Staaten oder Kantonen, werden Schulden und Schuldzinsen häufig nach besonderen Zuteilungsregeln verteilt. Die Hypothek auf einer bestimmten Liegenschaft wird daher steuerlich nicht in jedem Fall ausschliesslich diesem Objekt zugeordnet.
Latente Steuern und zukünftige Verpflichtungen
Noch nicht entstandene oder nur mögliche zukünftige Verpflichtungen sind grundsätzlich keine abzugsfähigen Schulden. Ob Rückstellungen, Kaufpreisverpflichtungen oder bedingte Forderungen berücksichtigt werden können, hängt vom rechtlichen Bestand am Stichtag ab.
Weltvermögen
Ausländische Vermögenswerte
Bei unbeschränkter Steuerpflicht ist grundsätzlich das weltweite Vermögen zu deklarieren. Dazu gehören auch ausländische Bankkonten, Depots, Beteiligungen, Kryptowährungen und Liegenschaften.
Ausländische Immobilien und Betriebsstätten
Ausländische Grundstücke und ausländische Geschäftsbetriebe beziehungsweise Betriebsstätten werden regelmässig nicht in der Schweiz vermögensbesteuert. Ihr Wert kann jedoch bei der Bestimmung des auf das übrige Vermögen anwendbaren Steuersatzes berücksichtigt werden.
Fremdwährungen
Ausländische Vermögenswerte und Schulden sind für die Steuererklärung in Schweizer Franken umzurechnen. Verwendet werden grundsätzlich die für den jeweiligen Stichtag anerkannten Steuerkurse.
Deklaration trotz ausländischer Besteuerung
Dass ein Vermögenswert bereits im Ausland besteuert wird oder dort einer Meldepflicht unterliegt, beseitigt die Schweizer Deklarationspflicht nicht automatisch. Die Vermeidung einer Doppelbesteuerung erfolgt durch die schweizerischen Ausscheidungsregeln oder ein anwendbares Doppelbesteuerungsabkommen.
Unterlagen
Was gehört in die Vermögensdeklaration?
- Bank- und Depotauszüge per Stichtag
- Steuerverzeichnisse der Banken
- Nachweise über ausländische Konten und Depots
- Bewertungen nicht kotierter Beteiligungen
- Krypto-Bestände und verwendete Kurse
- Liegenschafts- und Steuerwertangaben
- Rückkaufswerte von Lebensversicherungen
- Darlehens- und Hypothekenbestätigungen
- Private Darlehensverträge
- Nachweise über Edelmetalle und weitere Anlagen
- Vorjahresveranlagung
- Unterlagen zu Zu- oder Wegzug
Kantonale Vermögenssteuer
Freibeträge, Tarife und Bewertung unterscheiden sich
Die konkrete Vermögenssteuer wird durch den Wohnkanton und die Gemeinde bestimmt. Die kantonalen Hubs enthalten künftig die jeweiligen Freibeträge, Tarife, Steuerfüsse und Besonderheiten der Einkommens- und Vermögenssteuer.
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