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Steuerliche Abzüge

Welche Abzüge können Privatpersonen in der Schweiz geltend machen?

Steuerliche Abzüge vermindern das steuerbare Einkommen. Welche Kosten anerkannt werden und in welcher Höhe, hängt von der Art des Abzugs sowie teilweise vom Bund, Kanton und persönlichen Verhältnissen ab.

Vom Bruttoeinkommen zum steuerbaren Einkommen

Nicht jeder private Aufwand ist steuerlich abzugsfähig

Das Schweizer Steuerrecht unterscheidet insbesondere zwischen Gewinnungskosten, allgemeinen Abzügen und Sozialabzügen. Gewinnungskosten stehen unmittelbar mit der Erzielung von Einkommen in Zusammenhang. Allgemeine Abzüge berücksichtigen bestimmte gesetzlich anerkannte Aufwendungen, während Sozialabzüge an persönliche und familiäre Verhältnisse anknüpfen.

Abzüge können bei der direkten Bundessteuer und bei den Kantons- und Gemeindesteuern unterschiedlich ausgestaltet oder betragsmässig begrenzt sein. Massgebend sind daher stets das betreffende Steuerjahr und der zuständige Wohnkanton.

Übersicht

Die wichtigsten Abzugskategorien

01

Employment

Berufskosten

Unselbständigerwerbende können notwendige Kosten abziehen, die mit der Berufsausübung zusammenhängen.

  • Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort
  • Mehrkosten auswärtiger Verpflegung
  • Übrige Berufskosten oder Pauschale
  • Auswärtiger Wochenaufenthalt
  • Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung
  • Homeoffice nur unter bestimmten Voraussetzungen
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Retirement

Vorsorge und Sozialversicherung

Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen und obligatorische Sozialversicherungen können das steuerbare Einkommen vermindern.

  • AHV, IV, EO und ALV
  • Berufliche Vorsorge
  • Einkäufe in die Pensionskasse
  • Gebundene Selbstvorsorge Säule 3a
  • Besondere Regeln bei Zuzug und Wegzug
  • Nachträgliche 3a-Einkäufe ab 2026
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Financing

Schuldzinsen

Private Schuldzinsen sind nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen abzugsfähig.

  • Hypothekarzinsen
  • Konsum- und Bankkredite
  • Kreditkartenschulden
  • Begrenzung nach Vermögenserträgen
  • Keine Tilgungszahlungen
  • Baukreditzinsen regelmässig Anlagekosten
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Health & Insurance

Versicherungen und Gesundheitskosten

Versicherungsprämien und selbst getragene Gesundheitskosten können im gesetzlich vorgesehenen Umfang berücksichtigt werden.

  • Kranken- und Unfallversicherungsprämien
  • Lebensversicherungsprämien
  • Zinsen von Sparkapitalien
  • Krankheits- und Unfallkosten
  • Behinderungsbedingte Kosten
  • Nachweis der selbst getragenen Kosten
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Property

Immobilienbezogene Abzüge

Bei privaten Liegenschaften sind insbesondere Unterhalt und Finanzierung von wertvermehrenden Aufwendungen abzugrenzen.

  • Werterhaltender Unterhalt
  • Versicherungsprämien
  • Liegenschaftsverwaltung durch Dritte
  • Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
  • Abgrenzung zu Anlagekosten
  • Pauschal- oder Effektivabzug
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Family & Social

Persönliche und familiäre Abzüge

Sozialabzüge berücksichtigen Zivilstand, Kinder, Betreuung und unterstützte Personen.

  • Kinderabzug
  • Drittbetreuungskosten
  • Unterstützungsabzug
  • Zweitverdienerabzug
  • Unterhaltsbeiträge
  • Kantonale Sozialabzüge

Erwerbstätigkeit

Berufskosten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

Abziehbar sind Kosten, die für die Erzielung des Erwerbseinkommens erforderlich sind und nicht vom Arbeitgeber ersetzt wurden. Je nach Kostenart kann ein Pauschalabzug oder der Nachweis der tatsächlichen Aufwendungen vorgesehen sein.

Fahrkosten

Berücksichtigt werden grundsätzlich die notwendigen Kosten für den Arbeitsweg. Bei der direkten Bundessteuer besteht eine betragsmässige Begrenzung; die kantonalen Regelungen können davon abweichen. Die Nutzung eines privaten Fahrzeugs wird regelmässig nur anerkannt, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht zumutbar sind oder erhebliche Zeitersparnisse beziehungsweise berufliche Gründe vorliegen.

Verpflegung und Wochenaufenthalt

Mehrkosten für auswärtige Verpflegung und einen beruflich notwendigen Wochenaufenthalt können innerhalb der vorgesehenen Pauschalen oder Nachweisregeln abzugsfähig sein. Arbeitgeberleistungen und verbilligte Verpflegung sind zu berücksichtigen.

Aus- und Weiterbildung

Kosten einer berufsorientierten Aus- und Weiterbildung einschliesslich einer Umschulung können bis zum gesetzlichen Höchstbetrag abgezogen werden. Nicht jede Erstausbildung und nicht jede private Weiterbildung erfüllt die Voraussetzungen.

Altersvorsorge

Säule 3a und Einkauf in die Pensionskasse

Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge können bis zum jährlich festgelegten Höchstbetrag abgezogen werden. Die Höhe hängt insbesondere davon ab, ob eine Person einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge angeschlossen ist.

Seit dem 1. Januar 2026 können unter den gesetzlichen Voraussetzungen fehlende Säule-3a-Beiträge für Beitragslücken ab dem Jahr 2025 nachträglich eingekauft werden. Die steuerliche Anerkennung setzt voraus, dass die gesetzlichen Bedingungen und Verfahrensregeln erfüllt sind.

Einkäufe in die berufliche Vorsorge

Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse können grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Einschränkungen können insbesondere bei früheren Vorbezügen, Zuzug aus dem Ausland und zeitnahen Kapitalbezügen bestehen.

Planungshinweis: Bei grösseren Pensionskasseneinkäufen oder mehreren 3a-Konten sollte nicht nur der sofortige Abzug, sondern auch die spätere Besteuerung von Kapitalleistungen und die kantonale Progression betrachtet werden.

Allgemeine Abzüge

Schuldzinsen, Versicherungen und Gesundheitskosten

Private Schuldzinsen

Private Schuldzinsen können grundsätzlich bis zur Höhe der steuerbaren Erträge aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen zuzüglich des gesetzlich vorgesehenen Zusatzbetrags abgezogen werden. Tilgungen sind keine Schuldzinsen. Baukreditzinsen gelten regelmässig als Anlagekosten und nicht als laufender Einkommensabzug.

Versicherungsprämien

Für Prämien der Kranken-, Unfall- und Lebensversicherung sowie Zinsen von Sparkapitalien bestehen kombinierte Höchstabzüge. Die Beträge unterscheiden sich zwischen direkter Bundessteuer und Kantonen und hängen teilweise von Familienverhältnissen und Vorsorgesituation ab.

Krankheits-, Unfall- und behinderungsbedingte Kosten

Selbst getragene Krankheits- und Unfallkosten können abgezogen werden, soweit sie die gesetzliche Selbstbehaltsgrenze übersteigen und medizinisch begründet sind. Behinderungsbedingte Kosten unterliegen eigenen Regeln und können ohne den für Krankheitskosten geltenden Selbstbehalt abzugsfähig sein. Erstattungen von Versicherungen oder Dritten sind abzuziehen.

Gemeinnützige Zuwendungen

Spenden an steuerbefreite gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der Schweiz können innerhalb der gesetzlichen Grenzen abzugsfähig sein. Mitgliedsbeiträge, politische Zuwendungen und Zahlungen an ausländische Organisationen sind gesondert zu prüfen.

Persönliche Verhältnisse

Familien-, Betreuungs- und Sozialabzüge

Persönliche und familiäre Abzüge hängen häufig von den Verhältnissen am Ende der Steuerperiode ab. Massgebend können insbesondere Zivilstand, elterliche Sorge, tatsächlicher Unterhalt, gemeinsamer Haushalt und Erwerbstätigkeit sein.

Kinder und Drittbetreuung

Neben dem Kinderabzug können nachgewiesene Drittbetreuungskosten abzugsfähig sein, wenn die Betreuung wegen Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit erforderlich ist. Die Höchstbeträge und Detailvoraussetzungen unterscheiden sich zwischen Bund und Kantonen.

Unterhaltsbeiträge

Periodische Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartner sowie für minderjährige Kinder können beim Zahlenden grundsätzlich abzugsfähig und beim Empfänger steuerbar sein. Kapitalabfindungen und Zahlungen für volljährige Kinder werden anders behandelt.

Unterstützte Personen

Wer eine erwerbsunfähige oder beschränkt erwerbsfähige Person wesentlich unterstützt, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Unterstützungsabzug beanspruchen. Die tatsächlichen Zahlungen und die Bedürftigkeit sollten dokumentiert werden.

Dokumentation

Welche Unterlagen sollten aufbewahrt werden?

Beruf und Weiterbildung

  • Arbeitsvertrag und Lohnausweis
  • Fahrkarten und Arbeitswegaufstellung
  • Weiterbildungsrechnungen
  • Arbeitgeberbestätigungen

Vorsorge und Finanzierung

  • 3a-Bescheinigungen
  • Pensionskassenbescheinigungen
  • Schuld- und Zinsnachweise
  • Hypothekarabrechnungen

Gesundheit und Betreuung

  • Arztrechnungen und Zahlungsnachweise
  • Versicherungsabrechnungen
  • Betreuungsrechnungen
  • Nachweise medizinischer Notwendigkeit

Familie und Unterstützung

  • Unterhaltsvereinbarungen
  • Zahlungsnachweise
  • Ausbildungsbestätigungen
  • Nachweise unterstützter Personen

Kantonale Abzüge

Höchstbeträge und Detailregeln hängen vom Wohnkanton ab

Die allgemeinen Abzugskategorien sind schweizweit ähnlich. Beträge, Pauschalen, Sozialabzüge und einzelne Voraussetzungen können sich jedoch zwischen direkter Bundessteuer und kantonalem Recht unterscheiden.

Hinweis: Dieser Leitfaden enthält allgemeine Informationen. Abzugsfähigkeit, Höchstbeträge und Nachweisanforderungen richten sich nach Steuerjahr, Kanton und persönlichem Sachverhalt. Private Lebenshaltungskosten sind grundsätzlich nicht abzugsfähig.

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