Schweiz–Deutschland
Thema 03Kapitalanlagen & Quellensteuern zwischen der Schweiz und Deutschland
Deutsche Aktien, Fonds, Depots und andere Kapitalanlagen können bei Schweizer Wohnsitz gleichzeitig deutsche Quellensteuern und schweizerische Einkommens- und Vermögenssteuerfolgen auslösen. Entscheidend ist, welche Erträge vorliegen, welche Steuer Deutschland einbehält und wie eine Entlastung nach dem DBA erfolgt.
Überblick
Wie werden deutsche Kapitalanlagen bei Schweizer Wohnsitz besteuert?
Wer in der Schweiz steuerlich ansässig ist, muss ausländische Kapitalanlagen grundsätzlich auch in der Schweizer Steuerdeklaration berücksichtigen. Gleichzeitig kann Deutschland auf bestimmte Erträge Quellensteuern erheben.
Aus Schweizer Sicht ist deshalb zunächst zu unterscheiden zwischen Dividenden, Zinsen, Fonds- und anderen Kapitalerträgen. Danach ist zu prüfen, welche deutsche Steuer tatsächlich einbehalten wurde und welcher Teil nach dem Doppelbesteuerungsabkommen im Quellenstaat verbleiben darf.
Soweit Deutschland mehr Steuer einbehält als nach dem DBA zulässig, kann regelmäßig eine Rückerstattung im Quellenstaat erforderlich sein. Der verbleibende anrechenbare Teil wird anschließend in der Schweiz nach den dortigen Regeln zur Entlastung ausländischer Quellensteuern berücksichtigt.
Dieser Themenbereich aus deutscher Sicht
TaxRep Deutschland behandelt Schweizer Kapitalanlagen, Verrechnungssteuer und ausländische Kapitalerträge mit Schwerpunkt auf der deutschen Einkommensteuer.
Systematik
Vier Ebenen der Prüfung
Bei Kapitalanlagen zwischen Deutschland und der Schweiz sollten Quellensteuer, DBA-Entlastung und Schweizer Besteuerung in einer festen Reihenfolge geprüft werden.
Ertragsart bestimmen
Handelt es sich um Dividenden, Zinsen, Fonds-Ausschüttungen, Veräußerungsgewinne oder andere Kapitalerträge?
Deutsche Steuer prüfen
Welche deutsche Steuer wurde einbehalten und entspricht der Abzug dem nach DBA zulässigen Quellensteueranteil?
DBA-Entlastung
Muss ein Teil der deutschen Quellensteuer in Deutschland zurückgefordert werden und welcher Betrag verbleibt?
Schweizer Deklaration
Ertrag und Vermögenswert werden in der Schweiz deklariert; eine verbleibende ausländische Quellensteuer wird nach den anwendbaren Entlastungsregeln berücksichtigt.
Ein deutscher Steuerabzug ist nicht automatisch die endgültige Steuerbelastung.
Bei Schweizer Ansässigkeit ist zu prüfen, welcher Teil nach dem DBA in Deutschland verbleiben darf und ob darüber hinaus ein Rückerstattungsanspruch besteht.
Schwerpunkt
Deutsche Quellensteuer und DBA-Entlastung
Besonders häufig ist die Quellensteuerfrage bei deutschen Dividenden. Dabei muss zwischen dem tatsächlich vorgenommenen Steuerabzug und dem nach dem DBA endgültig zulässigen Quellensteueranteil unterschieden werden.
Was passiert bei deutschen Dividenden?
Deutschland kann als Quellenstaat eine Steuer auf Dividenden einbehalten. Das DBA begrenzt den im Quellenstaat verbleibenden Steueranspruch regelmäßig.
Muss deutsche Steuer zurückgefordert werden?
Wird mehr einbehalten als nach dem DBA endgültig zulässig, ist eine Rückerstattung des übersteigenden Betrags in Deutschland zu prüfen.
Wie erfolgt die Entlastung in der Schweiz?
Eine nach dem DBA im Quellenstaat verbleibende Steuer kann grundsätzlich nach den schweizerischen Regeln zur Entlastung ausländischer Quellensteuern berücksichtigt werden.
Was gilt bei Zinsen?
Zinsen können abkommensrechtlich anders behandelt werden als Dividenden. Deshalb sollte die Ertragsart stets separat geprüft werden.
Was gilt bei Fonds und ETFs?
Maßgeblich sind Ausschüttungen, thesaurierte Erträge, steuerliche Qualifikation und die Schweizer Deklaration der Wertschrift.
Was gilt bei wesentlichen Beteiligungen?
Bei Beteiligungen an deutschen Kapitalgesellschaften können neben laufenden Dividenden auch Veräußerung, Unternehmensstruktur und besondere DBA-Regeln relevant werden.
Typische Fragen
Kapitalanlagen in der Schweizer Steuerdeklaration
Müssen deutsche Depots in der Schweiz angegeben werden?
Bei Schweizer Steueransässigkeit sind ausländische Wertschriften und Konten grundsätzlich Teil der Schweizer Steuerdeklaration.
Wie werden deutsche Aktien bewertet?
Für die Vermögenssteuer ist der steuerlich maßgebliche Wert zum relevanten Stichtag in der Schweizer Deklaration anzusetzen.
Sind private Kursgewinne in der Schweiz steuerfrei?
Private Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen sind grundsätzlich anders zu behandeln als laufende Kapitalerträge; bei gewerbsmäßigem Wertschriftenhandel kann die Einordnung abweichen.
Wie werden deutsche Fonds behandelt?
Ausschüttungen, steuerbare Erträge und Vermögenswert müssen nach Schweizer Steuerregeln eingeordnet und deklariert werden.
Was gilt bei Gemeinschaftsdepots?
Eigentums- und Ertragszuordnung müssen für die Schweizer Deklaration nachvollziehbar bestimmt werden.
Welche Unterlagen sind wichtig?
Jahressteuerbescheinigungen, Depotauszüge, Erträgnisaufstellungen, Kauf- und Verkaufsdaten sowie Nachweise über einbehaltene deutsche Quellensteuern.
Was gilt bei einem Depot nach dem Zuzug in die Schweiz?
Ab dem Schweizer Zuzug müssen die Kapitalanlagen in die schweizerische Steuerdeklaration einbezogen und korrekt bewertet werden.
Was gilt bei einem Verkauf nach dem Umzug?
Bei grenzüberschreitenden Wohnsitzwechseln sollte geprüft werden, welchem Staat ein Veräußerungsgewinn zugeordnet wird und ob Sonderregeln für Beteiligungen greifen.
Situationen
Typische Fälle zu Kapitalanlagen & Quellensteuern
Deutsche Aktien bei Schweizer Wohnsitz
Dividenden, deutsche Quellensteuer, Schweizer Deklaration und Vermögenssteuer.
Deutsches Depot nach Umzug in die Schweiz
Fortführung des Depots, Erträge, Quellensteuer, Schweizer Vermögenssteuer und Steuerdeklaration.
Deutsche Zinsen bei Schweizer Wohnsitz
Zinserträge aus Deutschland, mögliche deutsche Steuerabzüge, DBA-Zuordnung und Schweizer Besteuerung.
Deutsche Fonds und ETFs bei Schweizer Wohnsitz
Fondsbesteuerung, Ausschüttungen, steuerbare Erträge, Wertschriftenbewertung und Schweizer Deklaration.
Deutsche GmbH-Beteiligung bei Schweizer Wohnsitz
Dividenden, Quellensteuer, Beteiligungswert und mögliche Sonderfragen bei Veräußerung oder Unternehmensstruktur.
Kapitalanlagen nach Zuzug aus Deutschland
Übernahme bestehender Depots in die Schweizer Steuerwelt, Bewertung, Ertragsdeklaration und künftige Quellensteuerentlastung.
Artikel
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