auslaendische-quellensteuer-schweiz-anrechnung

Startseite Fachwissen Schweiz–Deutschland Kapitalanlagen & Quellensteuern Ausländische Quellensteuer: Anrechnung in der Schweiz

Situation

Quellensteuer & Schweizer Anrechnung

Ausländische Quellensteuer: Anrechnung in der Schweiz

Wird auf ausländischen Dividenden oder Zinsen Quellensteuer einbehalten, muss zunächst geprüft werden, welcher Teil im Quellenstaat zurückgefordert werden kann und welcher Teil nach dem Doppelbesteuerungsabkommen endgültig dort verbleiben darf. Erst danach stellt sich die Frage der Schweizer Steueranrechnung – bei natürlichen Personen typischerweise über DA-1.

Überblick

Rückerstattung im Quellenstaat kommt vor der Schweizer Anrechnung

Nicht jede einbehaltene ausländische Quellensteuer ist in der Schweiz anrechenbar.

Soweit ein Doppelbesteuerungsabkommen dem Quellenstaat nur eine begrenzte Besteuerung erlaubt, ist ein darüber hinausgehender Steuerabzug grundsätzlich im Quellenstaat zurückzufordern.

Nur die nach dem DBA verbleibende ausländische Quellensteuer kommt anschließend für die Schweizer Anrechnung in Betracht – jeweils innerhalb der schweizerischen gesetzlichen Grenzen.

Deutsche Kapitalertragsteuer zurückfordern

Bei deutschen Dividenden ist häufig zunächst ein Erstattungsantrag in Deutschland erforderlich, bevor die Schweizer Anrechnung bestimmt wird.

Deutsche Rückerstattung ansehen

Systematik

Vier Schritte zur richtigen Behandlung ausländischer Quellensteuer

01

Bruttoertrag bestimmen

Dividende oder Zins wird grundsätzlich vor ausländischem Steuerabzug erfasst.

02

DBA-Höchstsatz prüfen

Das jeweilige DBA bestimmt, welchen Quellensteueranteil der ausländische Staat grundsätzlich behalten darf.

03

Übersteigenden Anteil zurückfordern

Quellensteuer oberhalb des DBA-Höchstsatzes ist grundsätzlich im ausländischen Quellenstaat zurückzufordern.

04

Schweizer Anrechnung beantragen

Die verbleibende anrechenbare Quellensteuer wird in der Schweiz nach den geltenden Anrechnungsvorschriften geltend gemacht.

Die Schweiz ersetzt keine ausländische Steuer, die im Quellenstaat zurückforderbar ist.

Die ESTV weist ausdrücklich darauf hin, dass der Teil der ausländischen Quellensteuer, der über den im DBA vereinbarten Höchstsatz hinausgeht, im Quellenstaat zurückzufordern ist.

DA-1 und weitere Formulare

Für natürliche Personen ist DA-1 das zentrale Schweizer Anrechnungsformular

DA-1

DA-1 ist der Antrag auf Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf ausländischen Dividenden und Zinsen für natürliche Personen.

DA-2

Für juristische Personen und bestimmte weitere Rechtsträger existiert mit DA-2 ein separates Formular.

DA-3

Für ausländische Lizenzgebühren wird ein gesondertes Anrechnungsverfahren über DA-3 verwendet.

Bruttoertrag

Für die Schweizer Einkommensbesteuerung wird grundsätzlich der ausländische Bruttoertrag deklariert.

DBA-Limit

Die anrechenbare Steuer richtet sich nicht automatisch nach dem tatsächlich einbehaltenen Betrag, sondern nach dem anwendbaren DBA.

Steuerbelastungsgrenze

Auch die Schweizer Anrechnung ist begrenzt; die konkrete Höhe hängt von der Schweizer Besteuerung des betreffenden Ertrags ab.

Typische Fragen

Was bei ausländischer Quellensteuer häufig falsch gemacht wird

Kann ich die gesamte ausländische Quellensteuer über DA-1 anrechnen?

Nein. Zunächst ist zu bestimmen, welcher Anteil nach DBA überhaupt endgültig im Quellenstaat verbleiben darf.

Was passiert mit dem überhöhten Quellensteuerabzug?

Dieser ist grundsätzlich im Quellenstaat zurückzufordern und nicht über die Schweizer Anrechnung zu kompensieren.

Gilt DA-1 auch für deutsche Dividenden?

Ja, soweit bei einer natürlichen Person nach deutscher DBA-Rückerstattung noch anrechenbare deutsche Quellensteuer verbleibt.

Gilt DA-1 auch für Zinsen?

DA-1 erfasst ausländische Dividenden und Zinsen. Ob beim konkreten Zinsertrag überhaupt Quellensteuer anfällt, ist jedoch separat zu prüfen.

Was gilt bei Fonds und ETFs?

Bei Fonds muss zwischen Quellensteuer auf Fondsebene und einem Steuerabzug auf Ebene des Anlegers unterschieden werden.

Was gilt für eine Schweizer GmbH oder AG?

Für juristische Personen gilt nicht DA-1, sondern grundsätzlich das dafür vorgesehene Anrechnungsverfahren, insbesondere DA-2.

Kann die Schweiz auch eine nicht rückforderbare Steuer vollständig anrechnen?

Nicht automatisch. Die Schweizer Anrechnung ist nach den nationalen Anrechnungsvorschriften begrenzt.

Was passiert bei späterer Rückerstattung aus dem Ausland?

Ausländische Erstattungen und die Schweizer Anrechnung müssen zeitlich und betragsmäßig konsistent aufeinander abgestimmt werden.

Checkliste

Unterlagen für die Schweizer Quellensteueranrechnung

Ertragsabrechnung

Bruttodividende oder Bruttozins und Zahlungsdatum.

BruttoertragZahlung

Quellensteuerbeleg

Nachweis des tatsächlich im Ausland einbehaltenen Steuerbetrags.

QuellensteuerNachweis

DBA-Prüfung

Bestimmung des im Quellenstaat zulässigen Höchstsatzes.

DBAHöchstsatz

Rückerstattungsnachweis

Ausländischer Erstattungsantrag und bereits erhaltene Rückzahlungen.

ErstattungAusland

DA-1-Unterlagen

Aufstellung der anrechenbaren ausländischen Dividenden und Zinsen.

DA-1Schweiz

Depot- und Steuerunterlagen

Jahressteuerreport, Depotauszug und Schweizer Wertschriftenverzeichnis.

DepotAbstimmung

Vertiefung

Passende Fachartikel zur Anrechnung ausländischer Quellensteuer

DA-1 für ausländische Dividenden und Zinsen

Wann natürliche Personen ausländische Quellensteuer anrechnen können.

Artikel lesen

Rückforderbare und anrechenbare Quellensteuer unterscheiden

DBA-Höchstsatz vor Schweizer Anrechnung bestimmen.

Artikel lesen

Deutsche Kapitalertragsteuer zurückfordern

Überhöhten deutschen Quellensteuerabzug im Quellenstaat korrigieren.

Artikel lesen

Deutsche Dividenden bei Schweizer Wohnsitz

DBA-Rückerstattung und Schweizer Anrechnung koordinieren.

Artikel lesen

Ausländische Quellensteuer auf Zinsen

Prüfen, ob überhaupt ein anrechenbarer ausländischer Steuerabzug vorliegt.

Artikel lesen

Quellensteuer bei Fonds und ETFs

Fondsebene und Anlegerabzug sauber voneinander trennen.

Artikel lesen

DA-2 für Schweizer Gesellschaften

Anrechnung ausländischer Quellensteuern bei juristischen Personen.

Artikel lesen

Typische Fehler bei DA-1

Rückforderbare Steuer, Bruttoerträge und Belege korrekt abstimmen.

Artikel lesen

Steuerberatung Schweiz–Deutschland

Auf Ihren ausländischen Kapitalerträgen wurde Quellensteuer einbehalten?

Wir prüfen DBA-Höchstsatz, Rückerstattung im Quellenstaat, verbleibende anrechenbare Quellensteuer und die korrekte Schweizer Deklaration einschließlich DA-1.

Quellensteueranrechnung prüfen lassen