Situation
GmbH-Dividende & QuellensteuerDeutsche GmbH-Dividende bei Schweizer Gesellschafter
Schüttet eine deutsche GmbH an einen in der Schweiz ansässigen Gesellschafter aus, treffen deutsche Kapitalertragsteuer, DBA-Entlastung und Schweizer Einkommens- und Vermögensbesteuerung aufeinander. Beteiligungsquote, Gesellschafterstatus und die Frage, ob die Beteiligung privat oder über eine Schweizer Gesellschaft gehalten wird, sind entscheidend.
Überblick
Die deutsche GmbH behält zunächst Kapitalertragsteuer ein
Bei einer Ausschüttung einer deutschen GmbH wird grundsätzlich deutscher Kapitalertragsteuerabzug ausgelöst.
Für einen in der Schweiz ansässigen Gesellschafter ist anschließend zu prüfen, in welchem Umfang Deutschland die Dividende nach dem DBA endgültig besteuern darf und ob ein Teil der einbehaltenen Steuer zurückgefordert werden kann.
In der Schweiz wird die Dividende als Beteiligungsertrag erfasst. Bei einer qualifizierten Beteiligung kann zusätzlich eine besondere Teilbesteuerung relevant sein.
Deutsche GmbH bei Schweizer Wohnsitz
Für Geschäftsführung, Beteiligungswert, Verkauf und weitere Gesellschafterthemen steht die umfassendere GmbH-Seite zur Verfügung.
Deutschland
Vom Kapitalertragsteuerabzug zur endgültigen DBA-Belastung
Ausschüttungsbeschluss
Ausgangspunkt sind Gesellschafterbeschluss, Ausschüttungsbetrag und tatsächlicher Zufluss an den Schweizer Gesellschafter.
Kapitalertragsteuerabzug
Die GmbH behält die deutsche Abzugsteuer zunächst auf Ebene der Ausschüttung ein und führt sie ab.
DBA-Berechtigung prüfen
Schweizer Ansässigkeit, Beteiligungsstruktur und wirtschaftliche Berechtigung sind für die Entlastung maßgeblich.
Erstattung beantragen
Soweit der deutsche Steuerabzug die endgültig zulässige DBA-Belastung übersteigt, kommt ein Erstattungsantrag beim BZSt in Betracht.
Privater Schweizer Gesellschafter und Schweizer Holding sind nicht dasselbe.
Hält eine Schweizer Kapitalgesellschaft die GmbH-Anteile, können andere DBA- und Beteiligungsentlastungsregeln greifen als bei einer natürlichen Person.
Schweiz
Dividende, Beteiligungswert und ausländische Quellensteuer werden gemeinsam deklariert
Einkommenssteuer
Die deutsche GmbH-Dividende gehört grundsätzlich zum steuerbaren Einkommen des in der Schweiz ansässigen Gesellschafters.
Qualifizierte Beteiligung
Bei ausreichend hoher Beteiligung kann eine Teilbesteuerung des Dividendenertrags nach Schweizer Recht relevant sein.
Vermögenssteuer
Die GmbH-Beteiligung selbst wird zusätzlich mit ihrem steuerlich maßgeblichen Wert im Schweizer Vermögen erfasst.
DA-1
Für anrechenbare ausländische Quellensteuer kann bei natürlichen Personen das Schweizer Verfahren über Formular DA-1 relevant sein.
DBA-Rückerstattung
Quellensteuer, die Deutschland nach dem DBA nicht behalten darf, sollte grundsätzlich zunächst im Quellenstaat zurückgefordert werden.
Gesellschafterdarlehen
Darlehenszinsen und Dividenden sollten getrennt behandelt werden, da sie unterschiedlichen Steuerregeln folgen können.
Typische Fragen
Was bei GmbH-Dividenden an Schweizer Gesellschafter häufig geklärt werden muss
Muss die deutsche GmbH Kapitalertragsteuer einbehalten?
Grundsätzlich ja. Anschließend ist zu prüfen, in welchem Umfang eine Entlastung nach dem DBA möglich ist.
Kann ich einen Teil der deutschen Steuer zurückfordern?
Soweit der tatsächliche Steuerabzug über der nach DBA zulässigen Endbelastung liegt, kommt grundsätzlich eine Erstattung in Betracht.
Wo stelle ich den Erstattungsantrag?
Für die deutsche Kapitalertragsteuerentlastung ist grundsätzlich das Bundeszentralamt für Steuern zuständig.
Wie wird die Dividende in der Schweiz besteuert?
Sie wird grundsätzlich als Beteiligungsertrag erfasst. Bei qualifizierten Beteiligungen kann eine Teilbesteuerung relevant sein.
Was gilt bei 100 % Beteiligung an der GmbH?
Dann sollten neben der Dividende auch Beteiligungsbewertung, Geschäftsführungsfunktion und gegebenenfalls Unternehmensnachfolge gemeinsam betrachtet werden.
Was gilt bei Beteiligung über eine Schweizer GmbH oder AG?
Dann liegt ein Gesellschaftsfall vor. Die DBA-Entlastung und Schweizer Beteiligungsbesteuerung sind separat vom Privatfall zu prüfen.
Kann ich die deutsche Steuer einfach vollständig in der Schweiz anrechnen?
Nicht zwingend. Zunächst ist zu bestimmen, welcher Quellensteueranteil Deutschland nach dem DBA endgültig behalten darf.
Was gilt für Gesellschafterdarlehen?
Darlehenszinsen sind keine Dividenden und müssen als eigenständiger Kapitalertrag mit eigener DBA-Systematik behandelt werden.
Checkliste
Unterlagen für die Dividenden- und DBA-Prüfung
Gesellschafterbeschluss
Beschluss über Ausschüttungsbetrag und Zahlungszeitpunkt.
Steuerbescheinigung
Nachweis über einbehaltene deutsche Kapitalertragsteuer.
Ansässigkeitsnachweis
Nachweis des Schweizer steuerlichen Wohnsitzes.
Beteiligungsnachweis
Gesellschafterliste, Beteiligungsquote und Erwerbszeitpunkt.
Schweizer Steuerunterlagen
Wertschriftenverzeichnis, Beteiligungswert und DA-1-Unterlagen.
Gesellschafterkonten
Darlehen, Verrechnungskonten und weitere Zahlungen zwischen GmbH und Gesellschafter.
Vertiefung
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