Kanton Neuenburg · Vermögenssteuer
Vermögenssteuer im Kanton Neuenburg
Natürliche Personen mit steuerlichem Wohnsitz im Kanton Neuenburg unterliegen mit ihrem steuerbaren Reinvermögen der kantonalen und kommunalen Vermögenssteuer. Neuenburg verwendet einen Stufentarif: Die ersten CHF 50’000 bleiben steuerfrei, ab CHF 500’000 beträgt die einfache Steuer einheitlich 3,6 ‰ des steuerbaren Vermögens.
Überblick
Wie funktioniert die Neuenburger Vermögenssteuer?
Die Vermögenssteuer erfasst grundsätzlich das gesamte Vermögen am Ende der Steuerperiode bzw. der Steuerpflicht: Bankguthaben, Wertschriften, Beteiligungen, Liegenschaften, Lebensversicherungen mit Rückkaufswert und weitere Vermögensrechte. Bewertet wird in der Regel zum Verkehrswert, für Liegenschaften gilt die Katasterschätzung.
Von den Aktiven werden die Schulden abgezogen. Persönliche Sozialabzüge auf dem Vermögen sieht die Neuenburger Steuererklärung nicht vor; stattdessen ist die erste Tarifstufe bis CHF 50’000 mit 0 ‰ belastet. Für Ehepaare in ungetrennter Ehe und Alleinerziehende gilt der Satz, der 52 % ihres Vermögens entspricht.
Auf das steuerbare Vermögen wird der Tarif der einfachen Steuer angewendet. Diese wird mit dem Kantonskoeffizienten von 124 % und dem Koeffizienten der Wohngemeinde multipliziert. Der freiwillige Kirchenbeitrag berechnet sich zusätzlich auf der direkten Kantonssteuer.
Stufentarif mit Obergrenze bei 3,6 ‰.
Die einfache Steuer steigt stufenweise von 3 ‰ über 4 ‰ bis 5 ‰. Bei CHF 500’000 erreicht sie CHF 1’800 oder genau 3,6 ‰; für höhere Vermögen gilt einheitlich ein Satz von 3,6 ‰. Ehepaare erreichen diesen Satz wegen des Splittings erst ab rund CHF 962’000 steuerbarem Vermögen.
Systematik
Vier Schritte zur Neuenburger Vermögenssteuer
1. Vermögenswerte erfassen
Bankguthaben, Wertschriften, Beteiligungen, Liegenschaften, Rückkaufswerte von Versicherungen und weitere Vermögensrechte werden mit dem Stand am Ende der Steuerperiode erfasst.
2. Vermögenswerte bewerten
Grundsätzlich gilt der Verkehrswert. Liegenschaften werden mit der Katasterschätzung erfasst, nicht kotierte Schweizer Beteiligungen mit einem Abzug von 60 % auf dem Steuerwert.
3. Schulden abziehen und Satz bestimmen
Nachgewiesene Schulden reduzieren das Reinvermögen. Für Ehepaare und Alleinerziehende wird der Satz ermittelt, der 52 % des steuerbaren Vermögens entspricht.
4. Tarif und Koeffizienten anwenden
Die einfache Steuer nach dem Stufentarif wird mit 124 % für den Kanton und dem Koeffizienten der Wohngemeinde multipliziert, 2026 zwischen 63 % und 79 %.
Beispiel Stadt Neuenburg 2026: rund 6,8 ‰.
Bei einem steuerbaren Vermögen von CHF 1 Mio. beträgt die einfache Steuer CHF 3’600. Mit 124 % Kantons- und 65 % Gemeindekoeffizient ergeben sich CHF 4’464 und CHF 2’340, zusammen CHF 6’804 oder 6,804 ‰ – ohne freiwilligen Kirchenbeitrag.
Besonderheit Neuenburg
Stufentarif, Splitting und Entlastung für Beteiligungen
Neuenburg kombiniert einen Stufentarif mit einer Obergrenze der einfachen Steuer bei 3,6 ‰. Für die Gesamtbelastung entscheidend sind die Koeffizienten von Kanton und Gemeinde sowie besondere Bewertungsregeln.
Splitting auch beim Vermögen
Für Ehepaare in ungetrennter Ehe und Alleinerziehende gilt der Satz, der 52 % ihres steuerbaren Vermögens entspricht. Das senkt die Belastung bei Vermögen unter rund CHF 962’000; darüber gilt auch für sie der Satz von 3,6 ‰.
Abzug von 60 % auf nicht kotierten Beteiligungen
Aktien, Genossenschaftsanteile und andere nicht kotierte Beteiligungsrechte werden nach Ertrags- und Substanzwert bewertet. Betreffen sie Schweizer Gesellschaften, wird auf dem Steuerwert ein Abzug von 60 % gewährt.
Keine Belastungsobergrenze
Eine Begrenzung der Einkommens- und Vermögenssteuer im Verhältnis zum Einkommen kennt Neuenburg nicht; die ESTV führt eine solche Obergrenze nur für Bern, Luzern, Basel-Stadt, Aargau, Waadt, Wallis und Genf auf.
Liegenschaftssteuer auf Renditeobjekten
Vermietete oder nicht selbst genutzte Liegenschaften unterliegen zusätzlich der jährlichen Liegenschaftssteuer («impôt foncier») von 2,4 ‰ für den Kanton und höchstens 1,6 ‰ für die Gemeinde, berechnet auf der Katasterschätzung ohne Schuldenabzug.
Einfache Vermögenssteuer nach Art. 53 LCdir (Tarif 2026)
| Steuerbares Vermögen | Satz der Stufe | Einfache Steuer am Stufenende |
|---|---|---|
| bis CHF 50’000 | 0 ‰ | CHF 0 |
| CHF 50’001 bis 200’000 | 3 ‰ | CHF 450 |
| CHF 200’001 bis 350’000 | 4 ‰ | CHF 1’050 |
| CHF 350’001 bis 500’000 | 5 ‰ | CHF 1’800 (3,6 ‰) |
| über CHF 500’000 | einheitlich 3,6 ‰ des steuerbaren Vermögens | 3,6 ‰ |
Stufentarif heisst nicht: 3,6 ‰ effektive Belastung.
Die 3,6 ‰ sind die einfache Steuer. Die tatsächliche Belastung ergibt sich erst nach Anwendung der Koeffizienten von Kanton und Gemeinde: in der Stadt Neuenburg 6,804 ‰, je nach Gemeinde 2026 zwischen 6,732 ‰ und 7,308 ‰ – jeweils ohne Kirchenbeitrag.
Wohnort
Der Gemeindekoeffizient beeinflusst die Gesamtbelastung
Die Neuenburger Gemeinden erheben ihre Steuer als Prozentsatz der einfachen Steuer; den Koeffizienten legt der Generalrat («Conseil général») fest. Für 2026 reicht die Spanne von 63 % in Milvignes und La Grande Béroche bis 79 % in Les Verrières.
In der Stadt Neuenburg beträgt der Gemeindekoeffizient 65 %, in La Chaux-de-Fonds 75 %, in Le Locle 69 %, in Val-de-Ruz 66 % und in Val-de-Travers 76 %. Hauterive, Saint-Blaise, La Tène und Enges gehören zu Laténa mit 68 %. Der Kantonskoeffizient von 124 % gilt überall.
Ein Wohnortsvergleich sollte Vermögens- und Einkommenssteuer gemeinsam betrachten, denn der Koeffizient der Gemeinde gilt für beide Steuern.
Bewertung
Bewertung: Verkehrswert, Katasterschätzung und Beteiligungsabzug
Das Vermögen wird grundsätzlich zum Verkehrswert bewertet. Für Liegenschaften ist die Katasterschätzung («estimation cadastrale») massgebend, die die Steuerbehörde nach einem kantonalen Reglement festlegt; sie dient auch für Eigenmietwert, Liegenschaftssteuer sowie Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Nicht kotierte Beteiligungen werden nach Ertrags- und Substanzwert bewertet; für Schweizer Gesellschaften wird ein Abzug von 60 % auf dem Steuerwert gewährt. Lebensversicherungen zählen mit dem Rückkaufswert, bewegliches Geschäftsvermögen und immaterielle Güter mit dem für die Einkommenssteuer massgebenden Wert.
Für Vermögen, das auf Patente und vergleichbare Rechte im Sinne der Patentbox entfällt, sieht das Gesetz eine Ermässigung von 75 % vor.
International
Vermögen in mehreren Kantonen oder Staaten
Bei Wohnsitz in Neuenburg ist grundsätzlich das weltweite Vermögen zu deklarieren. Ausländische Liegenschaften und Betriebsstätten werden nach den interkantonalen bzw. internationalen Regeln ausgeschieden, bleiben aber für den Steuersatz relevant. Ausländische Bankkonten und Depots bleiben dagegen in der Regel in Neuenburg steuerbar.
Steuerberechnung
Vermögenssteuer im Kanton Neuenburg berechnen
Der Service des contributions bietet auf seiner Website eine Online-Hilfe zur Schätzung der direkten Steuern natürlicher Personen; das Ergebnis ist unverbindlich. Die aktuellen Koeffizienten aller Gemeinden und die Tarife veröffentlicht der Kanton auf einer eigenen Seite.
Standardfall oder Beratungsfall?
Wann wird die Neuenburger Vermögenssteuer komplex?
Hohes Vermögen, tiefer Ertrag
Ohne Belastungsobergrenze trifft die Vermögenssteuer ertragsschwache Vermögen voll. Bei grösseren Vermögen lohnt sich ein Blick auf Struktur, Finanzierung und Wohnort.
Unternehmer
Nicht kotierte Beteiligungen werden nach Ertrags- und Substanzwert bewertet; der Abzug von 60 % gilt nur für Schweizer Gesellschaften. Bewertung und Ausschüttungspolitik hängen zusammen.
Immobilien
Katasterschätzung, Hypotheken, Liegenschaftssteuer auf Renditeobjekten und Liegenschaften in mehreren Kantonen oder in Frankreich erfordern eine sorgfältige Ausscheidung.
Zuzug und Wohnortwahl
Die Gemeindekoeffizienten unterscheiden sich um bis zu 16 Prozentpunkte und wirken auf Einkommen und Vermögen. Bei einem Zuzug aus dem Ausland sind zudem Beginn der Steuerpflicht und Auslandsvermögen zu klären.
Elektronische Deklaration
Vermögen in Clic & Tax deklarieren
Die Neuenburger Steuererklärung wird mit der Software Clic & Tax ausgefüllt, die für Windows, macOS und Linux zur Verfügung steht. Die Übermittlung erfolgt elektronisch über den Guichet unique; Belege lassen sich hochladen oder per Post nachreichen. Bei elektronischer Übermittlung ist keine unterschriebene Papierkopie nötig.
Weitere Neuenburger Steuern
Weitere Steuern im Kanton Neuenburg
Ergänzend zu dieser Seite finden Sie Fachseiten zu den weiteren wichtigen Steuern im Kanton Neuenburg sowie den kantonalen Überblick.
Erbschafts- & Schenkungssteuer
Ehegatten und eingetragene Partner sind befreit; Kinder und Eltern zahlen 3 % nach einem Abzug von CHF 50’000 je Erbteil, weitere Nachkommen 3 %, übrige Erwerber 15 % bis 45 %.
Fachseite öffnenEinkommenssteuer
Stufentarif mit Sätzen bis 16,038 %, über CHF 412’000 ein Satz von 13,86 %, Satzsplitting zu 52 % für Ehepaare; 2026 gilt ein Kantonskoeffizient von 124 %, die Gemeinden erheben 63 % bis 79 %.
Fachseite öffnenGewinn- & Kapitalsteuer
Gewinnsteuer von 3,6 % bis 4,5 % nach Stufen, Kapitalsteuer von 2,5 ‰ mit Anrechnung der Gewinnsteuer und einheitlich 125 % Kantons- plus 75 % Gemeindekoeffizient.
Fachseite öffnenImmobilien & Grundstückgewinnsteuer
Kantonale Grundstückgewinnsteuer von 10 % bis 40 % nach Stufen, Handänderungssteuer von 3,3 % (2,2 % für den Hauptwohnsitz) und Liegenschaftssteuer auf Renditeobjekten.
Fachseite öffnenSteuern im Kanton Neuenburg
Kantonaler Überblick mit allen Steuerarten, offiziellen Rechnern und typischen Situationen.
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