Kanton Neuenburg · Unternehmenssteuern
Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Neuenburg
Wie Unternehmen im Kanton Neuenburg auf Gewinn und Eigenkapital besteuert werden: Steuerpflicht, Bemessungsgrundlagen, Stufentarif, kantonsweit einheitliche Koeffizienten, direkte Bundessteuer, STAF-Instrumente und praktische Deklaration.
Neuenburg auf einen Blick
Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich der Gewinn- und der Kapitalsteuer
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Neuenburg unterliegen der Neuenburger Gewinn- und Kapitalsteuer. Auch ausserkantonale oder ausländische Unternehmen können aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit – etwa durch eine Betriebsstätte oder Liegenschaft – in Neuenburg steuerpflichtig werden.
Die Gewinnsteuer knüpft an den steuerbaren Reingewinn an, die Kapitalsteuer an das steuerbare Eigenkapital. Seit der Steuerperiode 2023 ist der Gewinnsteuertarif nach Stufen progressiv. Zusätzlich fällt auf dem Gewinn die direkte Bundessteuer an; eine Kapitalsteuer kennt der Bund nicht.
Einfache Steuer nach Stufen: 3,75 % bis CHF 25 Mio., 4,0 % bis CHF 40 Mio. und 4,5 % für Gewinne darüber.
Auf dem steuerbaren Eigenkapital; die Gewinnsteuer wird an die Kapitalsteuer angerechnet.
In allen Gemeinden gleich; zusammen 200 % der einfachen Steuer, auf Gewinnen bis CHF 5 Mio. also 7,2 %.
Auf dem Reingewinn nach Steuern; keine direkte Bundes-Kapitalsteuer.
Steuersystem
Was bei Gewinnsteuer und Kapitalsteuer besteuert wird
Gewinnsteuer
Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresgewinn, der um steuerliche Aufrechnungen, Abzüge und Korrekturen ergänzt wird. Gewinne aus dem Verkauf von Geschäftsliegenschaften gehören zum steuerbaren Gewinn, da Neuenburg das dualistische System anwendet.
- Geschäftsmässig begründeter Aufwand
- Steuerlich nicht abziehbare Aufwendungen
- Verlustvorträge
- Beteiligungsabzug
- Patentbox und F&E-Zusatzabzug
- Spenden bis 10 % des Reingewinns
- Gewinne auf Geschäftsliegenschaften
Kapitalsteuer
Die einfache Kapitalsteuer beträgt 2,5 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals. Für Eigenkapital, das auf qualifizierte Beteiligungen, Patentrechte und Konzerndarlehen entfällt, gilt ein Satz von 0,005 ‰; die Gewinnsteuer wird an die Kapitalsteuer angerechnet.
- Aktien- oder Stammkapital
- Offene Reserven
- Versteuerte stille Reserven
- Gewinnvorträge
- Beteiligungen, Patente, Konzerndarlehen
- Anrechnung der Gewinnsteuer
Steuersätze 2026
Der einfache Satz ist nur der Ausgangspunkt
Die Neuenburger Gewinn- und Kapitalsteuer wird zuerst als einfache Steuer berechnet. Beim Gewinn gilt ein Stufentarif: 3,6 % auf dem Gewinn bis CHF 5 Mio., 3,75 % auf dem Teil von CHF 5 bis 25 Mio., 4,0 % von CHF 25 bis 40 Mio. und 4,5 % für Gewinne über CHF 40 Mio. Bei CHF 25 Mio. Gewinn beträgt die einfache Steuer CHF 930’000 oder 3,72 %.
Darauf werden der Kantonskoeffizient von 125 % und der einheitliche Gemeindekoeffizient von 75 % angewendet. Rechnerisch ergibt das 7,2 % Kantons- und Gemeindesteuer auf Gewinnen bis CHF 5 Mio. und bei der Kapitalsteuer 5 ‰ vor Anrechnung der Gewinnsteuer. Hinzu kommt die direkte Bundessteuer von 8,5 % auf dem Gewinn.
Sonderthemen
Wann die Neuenburger Unternehmensbesteuerung komplexer wird
Patentbox und Forschung & Entwicklung
Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten werden nach dem Nexus-Ansatz mit einer Ermässigung von 20 % besteuert. Für Forschungs- und Entwicklungsaufwand ist auf Antrag ein zusätzlicher Abzug von bis zu 50 % möglich. Die gesamte Entlastung ist auf 40 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung begrenzt, ohne Beteiligungserträge.
Beteiligungen und Holdingstrukturen
Qualifizierte Beteiligungserträge werden über den Beteiligungsabzug entlastet. Bei der Kapitalsteuer gilt für Eigenkapital, das auf Beteiligungen, Patentrechte und Konzerndarlehen entfällt, nur ein Satz von 0,005 ‰.
Liegenschaften im Unternehmen
Gewinne aus dem Verkauf von Geschäftsliegenschaften fallen in die ordentliche Gewinnsteuer. Auf Renditeliegenschaften erheben der Kanton 2,4 ‰ und die meisten Gemeinden bis 1,6 ‰ Liegenschaftssteuer auf der Katasterschätzung, ohne Schuldenabzug; selbst genutzte Betriebsliegenschaften sind ausgenommen.
Neue Unternehmen und internationale Strukturen
Für neu gegründete Unternehmen sind in besonderen Fällen Steuererleichterungen für das Gründungsjahr und die neun folgenden Jahre möglich. Bei ausländischen Mutter- oder Tochtergesellschaften, Verrechnungspreisen oder Betriebsstätten in mehreren Kantonen treffen Neuenburger Unternehmenssteuern auf interkantonale und internationale Regeln.
Deklaration in der Praxis
Vom Jahresabschluss zur Neuenburger Steuerveranlagung
Jahresabschluss
Handelsrechtlicher Abschluss als Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung.
Steuerliche Überleitung
Aufrechnungen, Abzüge, Verlustvorträge, Beteiligungsabzug sowie Patentbox und F&E-Zusatzabzug.
Steuererklärung mit PM Tax
Die Erklärung 2025 ist bis 31. März 2026 einzureichen; Verlängerungen bis 30. April sind kostenlos, über den 31. Oktober hinaus gibt es keine.
Raten und Veranlagung
Vier Raten Ende April, Juni, September und Dezember; danach Prüfung der Veranlagung und bei Bedarf Einsprache.
Kanton Neuenburg
Weitere Steuern im Kanton Neuenburg
Von der Unternehmensbesteuerung zu den weiteren kantonalen Steuerarten und zum kantonalen Überblick.
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Vom Neuenburger Fachwissen zur konkreten Fragestellung
Unternehmenssteuern stehen häufig mit Rechnungswesen, Verrechnungssteuer, Mehrwertsteuer, Beteiligungen oder grenzüberschreitenden Strukturen in Verbindung.
Häufige Fragen
Gewinn- und Kapitalsteuer Neuenburg
Welche Unternehmen zahlen im Kanton Neuenburg Gewinn- und Kapitalsteuer?
Wie hoch ist die Neuenburger Gewinnsteuer?
Wie hoch ist die Kapitalsteuer, und wird die Gewinnsteuer angerechnet?
Unterscheidet sich die Belastung zwischen Neuenburger Gemeinden?
Gibt es in Neuenburg Entlastungen für Innovation?
Bis wann ist die Steuererklärung einzureichen?
Steuerberatung
Ihre Neuenburger Unternehmenssteuerfrage geht über den Standardfall hinaus?
Bei Beteiligungen, Umstrukturierungen, Patentbox und F&E-Abzug, mehreren Kantonen, Liegenschaften im Unternehmen, internationalen Gesellschaften oder Verrechnungspreisen unterstützen wir bei der steuerlichen Einordnung und Umsetzung.
