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Kanton Neuenburg · Unternehmenssteuern

Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Neuenburg

Wie Unternehmen im Kanton Neuenburg auf Gewinn und Eigenkapital besteuert werden: Steuerpflicht, Bemessungsgrundlagen, Stufentarif, kantonsweit einheitliche Koeffizienten, direkte Bundessteuer, STAF-Instrumente und praktische Deklaration.

Neuenburg auf einen Blick

Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich der Gewinn- und der Kapitalsteuer

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Neuenburg unterliegen der Neuenburger Gewinn- und Kapitalsteuer. Auch ausserkantonale oder ausländische Unternehmen können aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit – etwa durch eine Betriebsstätte oder Liegenschaft – in Neuenburg steuerpflichtig werden.

Die Gewinnsteuer knüpft an den steuerbaren Reingewinn an, die Kapitalsteuer an das steuerbare Eigenkapital. Seit der Steuerperiode 2023 ist der Gewinnsteuertarif nach Stufen progressiv. Zusätzlich fällt auf dem Gewinn die direkte Bundessteuer an; eine Kapitalsteuer kennt der Bund nicht.

Gewinnsteuer3,6 % bis CHF 5 Mio. Gewinn

Einfache Steuer nach Stufen: 3,75 % bis CHF 25 Mio., 4,0 % bis CHF 40 Mio. und 4,5 % für Gewinne darüber.

Kapitalsteuer2,5 ‰ mit Anrechnung

Auf dem steuerbaren Eigenkapital; die Gewinnsteuer wird an die Kapitalsteuer angerechnet.

Koeffizienten 2026125 % Kanton + 75 % Gemeinde

In allen Gemeinden gleich; zusammen 200 % der einfachen Steuer, auf Gewinnen bis CHF 5 Mio. also 7,2 %.

Bund8,5 % Gewinnsteuer

Auf dem Reingewinn nach Steuern; keine direkte Bundes-Kapitalsteuer.

Steuersystem

Was bei Gewinnsteuer und Kapitalsteuer besteuert wird

Gewinnsteuer

Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresgewinn, der um steuerliche Aufrechnungen, Abzüge und Korrekturen ergänzt wird. Gewinne aus dem Verkauf von Geschäftsliegenschaften gehören zum steuerbaren Gewinn, da Neuenburg das dualistische System anwendet.

  • Geschäftsmässig begründeter Aufwand
  • Steuerlich nicht abziehbare Aufwendungen
  • Verlustvorträge
  • Beteiligungsabzug
  • Patentbox und F&E-Zusatzabzug
  • Spenden bis 10 % des Reingewinns
  • Gewinne auf Geschäftsliegenschaften

Kapitalsteuer

Die einfache Kapitalsteuer beträgt 2,5 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals. Für Eigenkapital, das auf qualifizierte Beteiligungen, Patentrechte und Konzerndarlehen entfällt, gilt ein Satz von 0,005 ‰; die Gewinnsteuer wird an die Kapitalsteuer angerechnet.

  • Aktien- oder Stammkapital
  • Offene Reserven
  • Versteuerte stille Reserven
  • Gewinnvorträge
  • Beteiligungen, Patente, Konzerndarlehen
  • Anrechnung der Gewinnsteuer

Steuersätze 2026

Der einfache Satz ist nur der Ausgangspunkt

Die Neuenburger Gewinn- und Kapitalsteuer wird zuerst als einfache Steuer berechnet. Beim Gewinn gilt ein Stufentarif: 3,6 % auf dem Gewinn bis CHF 5 Mio., 3,75 % auf dem Teil von CHF 5 bis 25 Mio., 4,0 % von CHF 25 bis 40 Mio. und 4,5 % für Gewinne über CHF 40 Mio. Bei CHF 25 Mio. Gewinn beträgt die einfache Steuer CHF 930’000 oder 3,72 %.

Darauf werden der Kantonskoeffizient von 125 % und der einheitliche Gemeindekoeffizient von 75 % angewendet. Rechnerisch ergibt das 7,2 % Kantons- und Gemeindesteuer auf Gewinnen bis CHF 5 Mio. und bei der Kapitalsteuer 5 ‰ vor Anrechnung der Gewinnsteuer. Hinzu kommt die direkte Bundessteuer von 8,5 % auf dem Gewinn.

Einfache Gewinnsteuer3,6 % bis 4,5 % nach Stufen
Einfache Kapitalsteuer2,5 ‰ (ermässigt 0,005 ‰)
Koeffizienten 2026125 % Kanton, 75 % Gemeinde
Direkte Bundessteuer8,5 % auf Gewinn nach Steuern

Sonderthemen

Wann die Neuenburger Unternehmensbesteuerung komplexer wird

Patentbox und Forschung & Entwicklung

Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten werden nach dem Nexus-Ansatz mit einer Ermässigung von 20 % besteuert. Für Forschungs- und Entwicklungsaufwand ist auf Antrag ein zusätzlicher Abzug von bis zu 50 % möglich. Die gesamte Entlastung ist auf 40 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung begrenzt, ohne Beteiligungserträge.

Beteiligungen und Holdingstrukturen

Qualifizierte Beteiligungserträge werden über den Beteiligungsabzug entlastet. Bei der Kapitalsteuer gilt für Eigenkapital, das auf Beteiligungen, Patentrechte und Konzerndarlehen entfällt, nur ein Satz von 0,005 ‰.

Liegenschaften im Unternehmen

Gewinne aus dem Verkauf von Geschäftsliegenschaften fallen in die ordentliche Gewinnsteuer. Auf Renditeliegenschaften erheben der Kanton 2,4 ‰ und die meisten Gemeinden bis 1,6 ‰ Liegenschaftssteuer auf der Katasterschätzung, ohne Schuldenabzug; selbst genutzte Betriebsliegenschaften sind ausgenommen.

Neue Unternehmen und internationale Strukturen

Für neu gegründete Unternehmen sind in besonderen Fällen Steuererleichterungen für das Gründungsjahr und die neun folgenden Jahre möglich. Bei ausländischen Mutter- oder Tochtergesellschaften, Verrechnungspreisen oder Betriebsstätten in mehreren Kantonen treffen Neuenburger Unternehmenssteuern auf interkantonale und internationale Regeln.

Deklaration in der Praxis

Vom Jahresabschluss zur Neuenburger Steuerveranlagung

Schritt 1

Jahresabschluss

Handelsrechtlicher Abschluss als Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung.

Schritt 2

Steuerliche Überleitung

Aufrechnungen, Abzüge, Verlustvorträge, Beteiligungsabzug sowie Patentbox und F&E-Zusatzabzug.

Schritt 3

Steuererklärung mit PM Tax

Die Erklärung 2025 ist bis 31. März 2026 einzureichen; Verlängerungen bis 30. April sind kostenlos, über den 31. Oktober hinaus gibt es keine.

Schritt 4

Raten und Veranlagung

Vier Raten Ende April, Juni, September und Dezember; danach Prüfung der Veranlagung und bei Bedarf Einsprache.

Kanton Neuenburg

Weitere Steuern im Kanton Neuenburg

Von der Unternehmensbesteuerung zu den weiteren kantonalen Steuerarten und zum kantonalen Überblick.

Häufige Fragen

Gewinn- und Kapitalsteuer Neuenburg

Welche Unternehmen zahlen im Kanton Neuenburg Gewinn- und Kapitalsteuer?
Insbesondere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton. Eine beschränkte Steuerpflicht kann auch durch wirtschaftliche Zugehörigkeit entstehen, etwa durch Betriebsstätten oder Liegenschaften in Neuenburg.
Wie hoch ist die Neuenburger Gewinnsteuer?
Die einfache Gewinnsteuer beträgt 3,6 % auf dem Gewinn bis CHF 5 Mio., 3,75 % auf dem Teil bis CHF 25 Mio., 4,0 % bis CHF 40 Mio. und 4,5 % für Gewinne darüber. Darauf werden 125 % Kantons- und 75 % Gemeindekoeffizient angewendet, für Gewinne bis CHF 5 Mio. also 7,2 % des steuerbaren Gewinns. Hinzu kommt die direkte Bundessteuer von 8,5 %.
Wie hoch ist die Kapitalsteuer, und wird die Gewinnsteuer angerechnet?
Die einfache Kapitalsteuer beträgt 2,5 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals, für Eigenkapital auf Beteiligungen, Patentrechten und Konzerndarlehen 0,005 ‰. Die Gewinnsteuer wird an die Kapitalsteuer angerechnet; ertragsstarke Gesellschaften zahlen deshalb oft wenig oder keine zusätzliche Kapitalsteuer.
Unterscheidet sich die Belastung zwischen Neuenburger Gemeinden?
Bei Gewinn- und Kapitalsteuer nicht: Für juristische Personen gilt 2026 in allen Gemeinden derselbe Gemeindekoeffizient von 75 %, den der Grosse Rat festsetzt. Unterschiede gibt es bei der Liegenschaftssteuer auf Renditeliegenschaften, deren Gemeindesatz bis 1,6 ‰ beträgt.
Gibt es in Neuenburg Entlastungen für Innovation?
Ja. Neuenburg gewährt eine Patentbox mit 20 % Ermässigung und auf Antrag einen zusätzlichen Abzug von bis zu 50 % für Forschung und Entwicklung. Die gesamte Entlastung ist auf 40 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung begrenzt.
Bis wann ist die Steuererklärung einzureichen?
Die Steuererklärung 2025 für juristische Personen ist bis 31. März 2026 einzureichen; massgebend ist das auf dem Formular aufgedruckte Datum. Verlängerungen sind schriftlich und begründet zu beantragen, bis 30. April kostenlos und in keinem Fall über den 31. Oktober hinaus.

Steuerberatung

Ihre Neuenburger Unternehmenssteuerfrage geht über den Standardfall hinaus?

Bei Beteiligungen, Umstrukturierungen, Patentbox und F&E-Abzug, mehreren Kantonen, Liegenschaften im Unternehmen, internationalen Gesellschaften oder Verrechnungspreisen unterstützen wir bei der steuerlichen Einordnung und Umsetzung.