Kanton Nidwalden · Vermögenssteuer
Vermögenssteuer im Kanton Nidwalden
Natürliche Personen mit steuerlichem Wohnsitz im Kanton Nidwalden unterliegen mit ihrem steuerbaren Reinvermögen der Vermögenssteuer von Kanton und Gemeinde. Nidwalden kombiniert eine proportionale einfache Steuer von 0,25 ‰ des steuerbaren Vermögens – 0,2 ‰ für Beteiligungen ab 10 % – mit Sozialabzügen von CHF 35’000 für Alleinstehende, CHF 70’000 für Ehepaare und CHF 15’000 je Kind.
Überblick
Wie funktioniert die Nidwaldner Vermögenssteuer?
Die Vermögenssteuer wird jährlich auf dem Reinvermögen am Ende der Steuerperiode erhoben. Bei Wohnsitz in Nidwalden bildet grundsätzlich das weltweite Vermögen den Ausgangspunkt; Grundstücke und Betriebsstätten in anderen Kantonen oder im Ausland werden im Rahmen der Steuerausscheidung dem Ort zugewiesen, an dem sie liegen.
Von den Vermögenswerten werden die Schulden abgezogen. Vom Reinvermögen gehen anschliessend die Sozialabzüge ab: CHF 70’000 für Ehepaare in ungetrennter Ehe, CHF 35’000 für alle übrigen Steuerpflichtigen und CHF 15’000 für jedes nicht selbständig besteuerte Kind unter elterlicher Sorge oder Obhut; massgebend sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode.
Auf das steuerbare Vermögen wird die einfache Steuer von 0,25 ‰ angewandt und mit den Steuerfüssen von Kanton, politischer Gemeinde und gegebenenfalls Kirchgemeinde multipliziert – denselben Einheiten wie bei der Einkommenssteuer. Anders als bei der Einkommenssteuer ist der Satz nicht progressiv.
Proportional statt progressiv.
Die einfache Vermögenssteuer beträgt in Nidwalden für jedes steuerbare Vermögen 0,25 ‰, für Beteiligungen ab 10 % des Kapitals 0,2 ‰. Unterschiede in der Belastung entstehen deshalb vor allem über die Sozialabzüge, die Bewertung und die Steuerfüsse der Wohngemeinde.
Systematik
Vier Schritte zur Nidwaldner Vermögenssteuer
1. Vermögenswerte erfassen
Bankguthaben, Wertschriften, Beteiligungen, Liegenschaften, Rückkaufswerte von Lebens- und Rentenversicherungen und weitere Vermögenswerte werden mit ihrem Stand am Ende der Steuerperiode erfasst.
2. Vermögenswerte bewerten
Grundsätzlich gilt der Verkehrswert. Liegenschaften werden mit dem vom Kantonalen Steueramt festgelegten Grundstückswert erfasst, kotierte Wertschriften mit dem Kurswert und nicht kotierte nach der Wegleitung der ESTV.
3. Schulden und Sozialabzüge abziehen
Nachgewiesene Schulden reduzieren das Reinvermögen. Danach werden CHF 35’000 für Alleinstehende bzw. CHF 70’000 für Ehepaare sowie CHF 15’000 je Kind abgezogen.
4. Satz und Steuerfüsse anwenden
Das steuerbare Vermögen wird mit 0,25 ‰ bzw. für qualifizierte Beteiligungen mit 0,2 ‰ belastet. Diese einfache Steuer wird mit den Einheiten von Kanton, Gemeinde und Kirchgemeinde multipliziert.
Beispiel Stans 2026: rund 1,24 ‰.
Mit 2,61 Einheiten für den Kanton (nach Rabatt) und 2,35 Einheiten für die Gemeinde beträgt die Vermögenssteuer in Stans 2026 rechnerisch 1,24 ‰ des steuerbaren Vermögens, mit römisch-katholischer Kirchensteuer 1,34 ‰. Ein Ehepaar ohne Kinder mit einem Reinvermögen von CHF 1 Mio. versteuert nach Abzug von CHF 70’000 noch CHF 930’000; das ergibt ohne Kirchensteuer rund CHF 1’150.
Besonderheit Nidwalden
Ein tiefer Einheitssatz und ein reduzierter Satz für Beteiligungen
Nidwalden verzichtet bei der Vermögenssteuer auf einen progressiven Tarif. Der einfache Satz ist für alle Vermögen gleich; für wesentliche Beteiligungen gilt ein noch tieferer Satz, und für Grundstücke kennt der Kanton eine Minimalsteuer.
Einheitlicher Satz von 0,25 ‰
Die einfache Vermögenssteuer beträgt 0,25 ‰ des steuerbaren Vermögens, unabhängig von dessen Höhe. Die Gesamtbelastung ergibt sich erst durch die Multiplikation mit den Steuerfüssen.
0,2 ‰ für Beteiligungen ab 10 %
Für Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die mindestens 10 % des Aktien-, Grund- oder Stammkapitals darstellen, ermässigt sich die einfache Steuer auf 0,2 ‰ des steuerbaren Vermögens.
Sozialabzüge
Vom Reinvermögen werden CHF 35’000 für Alleinstehende und CHF 70’000 für Ehepaare in ungetrennter Ehe abgezogen. Für jedes nicht selbständig besteuerte Kind kommen CHF 15’000 hinzu.
Minimalsteuer auf Grundstücken
Für Nidwaldner Grundstücke schulden natürliche Personen eine einfache Minimalsteuer von 0,3 ‰ des Steuerwerts, wenn diese höher ausfällt als ihre Einkommens- und Vermögenssteuer. Sie tritt dann an deren Stelle und kann vor allem bei geringem im Kanton steuerbarem Einkommen zum Tragen kommen.
Vermögenssteuer 2026 in ausgewählten Gemeinden (ohne Kirchensteuer, gerundet)
| Gemeinde | Einheiten Kanton und Gemeinde | Vermögen allgemein (0,25 ‰) | Beteiligungen ab 10 % (0,2 ‰) |
|---|---|---|---|
| Hergiswil | 3,81 | 0,95 ‰ | 0,76 ‰ |
| Stans | 4,96 | 1,24 ‰ | 0,99 ‰ |
| Wolfenschiessen | 5,11 | 1,28 ‰ | 1,02 ‰ |
Sozialabzüge sind Abzüge, keine Freigrenzen.
Die Beträge von CHF 35’000 bzw. CHF 70’000 und CHF 15’000 je Kind werden vom Reinvermögen abgezogen; nur der übersteigende Teil wird besteuert. Für ein Ehepaar mit zwei Kindern bleiben damit CHF 100’000 steuerfrei.
Wohnort
Gemeinde und Kirchgemeinde bestimmen die Gesamtbelastung mit
Die politischen Gemeinden und die Kirchgemeinden legen ihre Steuerfüsse in Einheiten der einfachen Steuer fest; einzelne Gemeinden gewähren zusätzlich einen Rabatt. Dieselben Einheiten wirken auf die Einkommens- und die Vermögenssteuer; ein Wohnortsvergleich sollte deshalb beide Steuern gemeinsam betrachten.
2026 liegt die Summe aus Kantons- und Gemeindesteuerfuss nach Rabatten zwischen 3,81 Einheiten in Hergiswil und 5,11 Einheiten in Wolfenschiessen. Die Kirchensteuer beträgt für Mitglieder der römisch-katholischen Kirche je nach Kirchgemeinde 0,21 bis 0,55 Einheiten, für Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirche 0,26 Einheiten.
Bewertung
Bewertung: Grundstückswert, Kurswert und Wegleitung der ESTV
Die Vermögenswerte werden grundsätzlich zum Verkehrswert bewertet. Liegenschaften schätzt das Kantonale Steueramt; seit dem 1. Januar 2025 gilt ein vereinfachtes Verfahren auf Basis von Sachversicherungswerten, Altersentwertung und Landwerten. Ein- bis Dreifamilienhäuser und Stockwerkeigentum werden zum Realwert erfasst, Mehrfamilienhäuser ab vier Wohnungen und reine Geschäftshäuser zum Ertragswert, landwirtschaftliche Grundstücke weiterhin nach Bundesrecht zum Ertragswert.
Kotierte Wertschriften werden zum Kurswert gemäss Kursliste erfasst, nicht kotierte nach der Wegleitung der ESTV für Wertpapiere ohne Kurswert unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse. Lebens- und Rentenversicherungen unterliegen mit dem Rückkaufswert der Vermögenssteuer.
Bei Unternehmern ist die Bewertung nicht kotierter Beteiligungen oft der wichtigste Faktor: Ein hoher Steuerwert kann zu erheblichem steuerbarem Vermögen führen, ohne dass entsprechende Liquidität vorhanden ist. Der reduzierte Satz von 0,2 ‰ mildert dies bei Beteiligungen ab 10 %.
International
Vermögen in mehreren Kantonen oder Staaten
Bei Wohnsitz in Nidwalden ist grundsätzlich das weltweite Vermögen zu deklarieren; Grundstücke in anderen Kantonen oder im Ausland werden dem Ort zugewiesen, an dem sie liegen. Umgekehrt begründet Grundeigentum in Nidwalden auch für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, den USA oder einem anderen Kanton eine Steuerpflicht im Kanton – einschliesslich der möglichen Minimalsteuer auf Grundstücken.
Steuerberechnung
Vermögenssteuer im Kanton Nidwalden berechnen
Für eine Schätzung von Einkommens- und Vermögenssteuer stellt das Kantonale Steueramt einen Steuerrechner zur Verfügung. Dank des proportionalen Satzes lässt sich die Vermögenssteuer zudem einfach nachrechnen: steuerbares Vermögen × 0,25 ‰ × Einheiten von Kanton, Gemeinde und Kirchgemeinde.
Standardfall oder Beratungsfall?
Wann wird die Nidwaldner Vermögenssteuer komplex?
Unternehmer
Nicht kotierte Beteiligungen können einen hohen Steuerwert haben, ohne Ausschüttungen zu erzeugen. Bewertung, Beteiligungsquote für den Satz von 0,2 ‰ und Dividendenpolitik bestimmen die Belastung.
Immobilien
Grundstückswerte, Hypotheken und Liegenschaften in mehreren Kantonen oder im Ausland erfordern eine Steuerausscheidung; bei Nidwaldner Grundstücken ist zudem die Minimalsteuer zu prüfen.
Zuzug und Wohnortwahl
Die Steuerfüsse von Gemeinde und Kirchgemeinde wirken auf Einkommen und Vermögen zugleich. Ein Vergleich etwa zwischen Hergiswil, Stans und Wolfenschiessen sollte beide Steuern und die persönliche Situation einbeziehen.
Internationale Vermögen
Auslandsdepots, Immobilien in Deutschland oder den USA und Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften verlangen eine saubere Ausscheidung und Bewertung.
Elektronische Deklaration
Vermögen in eTax Nidwalden deklarieren
Die Steuererklärung kann im Steuerportal mit eTax Nidwalden online ausgefüllt und ohne Unterschrift, Ausdruck und Postversand eingereicht werden. Ein elektronischer Steuerauszug der Bank lässt sich importieren; massgebend ist der Vermögensstand am 31. Dezember, die Frist läuft bis 31. März des Folgejahres.
Weitere Nidwaldner Steuern
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Erbschafts- & Schenkungssteuer
Ehegatten, Nachkommen, Eltern und Lebenspartner nach fünf Jahren Wohngemeinschaft sind befreit; übrige Erwerber zahlen 5 %, 10 % oder 15 % nach Abzug von CHF 20’000.
Fachseite öffnenEinkommenssteuer
Stufentarif bis 3,3 %, ab CHF 166’000 einheitlich 2,75 %, Divisor 1,85 für Ehepaare; 2026 gilt ein Kantonssteuerfuss von 2,66 Einheiten abzüglich 0,05 Rabatt.
Fachseite öffnenGewinn- & Kapitalsteuer
Feste Gewinnsteuer von 5,1 % inklusive Gemeinde- und Kirchenanteil, Kapitalsteuer von 0,1 ‰ und Patentbox mit 90 % Ermässigung; mit Bund rund 11,97 % Gesamtbelastung.
Fachseite öffnenImmobilien & Grundstückgewinnsteuer
Monistisches System mit Grundstückgewinnsteuer von 36 % bis 12 % je nach Eigentumsdauer, auch für Unternehmen; Handänderungssteuer von 1 %, keine Liegenschaftssteuer.
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