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Kanton Nidwalden · Unternehmenssteuern

Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Nidwalden

Wie Unternehmen im Kanton Nidwalden auf Gewinn und Eigenkapital besteuert werden: Steuerpflicht, feste Gewinnsteuer für alle Gemeinden, Kapitalsteuer und Mindeststeuer, direkte Bundessteuer, STAF-Instrumente wie die Patentbox sowie die Deklaration.

Nidwalden auf einen Blick

Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich der Gewinn- und der Kapitalsteuer

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Nidwalden unterliegen der Nidwaldner Gewinn- und Kapitalsteuer. Auch ausserkantonale oder ausländische Unternehmen können durch eine Betriebsstätte oder ein Grundstück im Kanton beschränkt steuerpflichtig werden.

Die Gewinnsteuer knüpft an den steuerbaren Reingewinn an, die Kapitalsteuer an das steuerbare Eigenkapital. Auf dem Gewinn fällt zusätzlich die direkte Bundessteuer an; eine Kapitalsteuer kennt der Bund nicht.

Gewinnsteuer5,1 % fester Satz

Auf dem steuerbaren Reingewinn, in allen Gemeinden gleich und inklusive Gemeinde- und Kirchenanteil.

Kapitalsteuer0,1 ‰ fester Satz

Auf dem steuerbaren Eigenkapital; Jahressteuer mindestens CHF 500 unter Einbezug der Gewinnsteuer.

Gesamtbelastungrund 11,97 %

Laut Kantonalem Steueramt netto inklusive direkter Bundessteuer.

Bund8,5 % Gewinnsteuer

Auf dem Reingewinn nach Steuern; keine direkte Bundes-Kapitalsteuer.

Steuersystem

Was bei Gewinnsteuer und Kapitalsteuer besteuert wird

Gewinnsteuer

Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresgewinn, der um steuerlich erforderliche Aufrechnungen, Abzüge und Korrekturen ergänzt wird. Auf kantonaler und kommunaler Ebene unterliegt der Wertzuwachs aus dem Verkauf von Grundstücken der Grundstückgewinnsteuer; wiedereingebrachte Abschreibungen bleiben gewinnsteuerpflichtig. Bei der direkten Bundessteuer gehören Grundstückgewinne ordentlich besteuerter Gesellschaften einschliesslich des Wertzuwachses zum steuerbaren Gewinn.

  • Geschäftsmässig begründeter Aufwand
  • Freiwillige Leistungen bis 20 % des Reingewinns
  • Verlustvorträge aus sieben Jahren
  • Beteiligungsabzug
  • Patentbox mit 90 % Ermässigung
  • Entlastungsbegrenzung 70 %
  • Wiedereingebrachte Abschreibungen auf Grundstücken

Kapitalsteuer

Die Kapitalsteuer beträgt fest 0,1 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres. Eine Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer und eine Ermässigung für Beteiligungen, Patente oder Konzerndarlehen sieht Nidwalden nicht vor.

  • Aktien-, Grund- oder Stammkapital
  • Partizipationskapital
  • Offene Reserven
  • Versteuerte stille Reserven
  • Verdecktes Eigenkapital
  • Keine Anrechnung der Gewinnsteuer

Steuersätze 2026

Feste Sätze statt Steuerfüsse

Die Nidwaldner Gewinn- und Kapitalsteuer wird nicht als einfache Steuer mit Steuerfüssen berechnet, sondern mit festen Sätzen, die Kanton, Gemeinden und Kirchen gemeinsam abdecken. Die Gemeinden erheben keine eigene Gewinnsteuer, sondern sind am Ertrag beteiligt; die Wahl der Sitzgemeinde verändert die Gewinnsteuer deshalb nicht.

Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften beträgt die Gewinnsteuer 5,1 % des Reingewinns und die Kapitalsteuer 0,1 ‰ des Eigenkapitals; hinzu kommt die direkte Bundessteuer von 8,5 %. Das Kantonale Steueramt beziffert die Gesamtbelastung mit 11,97 %. Für Gesellschaften internationaler Konzerne wird der Satz unter Berücksichtigung der direkten Bundessteuer auf den vom ausländischen Staat akzeptierten Mindestsatz erhöht (Art. 85 Abs. 3 StG).

Gewinnsteuer5,1 % des Reingewinns
Kapitalsteuer0,1 ‰ des Eigenkapitals
MindeststeuerCHF 500 pro Jahr
Direkte Bundessteuer8,5 % auf Gewinn nach Steuern

Sonderthemen

Wann die Nidwaldner Unternehmensbesteuerung komplexer wird

Patentbox und Forschung & Entwicklung

Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten werden auf Antrag mit einer Ermässigung von 90 % besteuert, im Verhältnis des qualifizierenden Forschungs- und Entwicklungsaufwands. Einen zusätzlichen F&E-Abzug von bis zu 50 % erlaubt das Gesetz; festgelegt ist derzeit 0 %. Die gesamte Entlastung ist auf 70 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung begrenzt.

Beteiligungen und Holdingstrukturen

Qualifizierte Beteiligungserträge werden über den Beteiligungsabzug entlastet. Die frühere Sonderbesteuerung von Holding- und Verwaltungsgesellschaften ist mit der STAF entfallen; bei der Kapitalsteuer gibt es keine Ermässigung für Beteiligungen.

Grundstücke im Unternehmen

Der Wertzuwachs aus dem Verkauf von Grundstücken unterliegt auch bei Unternehmen kantonal und kommunal der Grundstückgewinnsteuer von 36 % bis 12 % je nach Eigentumsdauer; wiedereingebrachte Abschreibungen fallen in die Gewinnsteuer. Bei der direkten Bundessteuer unterliegen Grundstückgewinne ordentlich besteuerter Gesellschaften einschliesslich des Wertzuwachses der Gewinnsteuer. Für Nidwaldner Grundstücke kann zudem eine Minimalsteuer von 0,1 ‰ des Steuerwerts geschuldet sein, wenn sie höher ist als die ordentlichen Steuern.

Interkantonale und internationale Strukturen

Betriebsstätten oder Liegenschaften in mehreren Kantonen erfordern eine Steuerausscheidung. Bei ausländischen Gesellschaften, Verrechnungspreisen oder grenzüberschreitender Finanzierung treffen Nidwaldner Steuern auf internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen, etwa mit Deutschland oder den USA.

Deklaration in der Praxis

Vom Jahresabschluss zur Nidwaldner Steuerveranlagung

Schritt 1

Jahresabschluss

Handelsrechtlicher Abschluss als Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinn- und Kapitalermittlung.

Schritt 2

Steuerliche Überleitung

Aufrechnungen, Abzüge, Verlustvorträge, Beteiligungsabzug, Patentbox und Abgrenzung von Grundstückgewinnen.

Schritt 3

Deklaration mit eTax

Die Steuererklärung kann mit eTax Nidwalden ausgefüllt und digital übermittelt werden; Fristerstreckungen sind online möglich.

Schritt 4

Veranlagung

Prüfung der Veranlagung, Beantwortung von Rückfragen und bei Bedarf Einsprache oder Ruling.

Kanton Nidwalden

Weitere Steuern im Kanton Nidwalden

Von der Unternehmensbesteuerung zu den weiteren kantonalen Steuerarten und zum kantonalen Überblick.

Häufige Fragen

Gewinn- und Kapitalsteuer Nidwalden

Welche Unternehmen zahlen im Kanton Nidwalden Gewinn- und Kapitalsteuer?
Insbesondere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung in Nidwalden. Eine beschränkte Steuerpflicht kann auch durch Betriebsstätten oder Grundstücke im Kanton entstehen.
Wie hoch ist die Nidwaldner Gewinnsteuer?
Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gilt eine feste Gewinnsteuer von 5,1 % des Reingewinns, in allen Gemeinden gleich und inklusive Gemeinde- und Kirchenanteil. Dazu kommt die direkte Bundessteuer von 8,5 %; das Kantonale Steueramt nennt eine Gesamtbelastung von 11,97 %. Für Gesellschaften internationaler Konzerne wird der Satz unter Berücksichtigung der direkten Bundessteuer auf den vom ausländischen Staat akzeptierten Mindestsatz angehoben.
Wie hoch ist die Kapitalsteuer, und wird die Gewinnsteuer angerechnet?
Die Kapitalsteuer beträgt fest 0,1 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals. Eine Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer gibt es nicht. Gewinn- und Kapitalsteuer zusammen betragen jedoch mindestens CHF 500 pro Jahr.
Gibt es in Nidwalden Entlastungen für Innovation?
Ja. Nidwalden gewährt auf Antrag eine Patentbox mit 90 % Ermässigung auf Gewinnen aus Patenten und vergleichbaren Rechten. Der zusätzliche F&E-Abzug ist derzeit auf 0 % festgelegt; die gesamte Entlastung ist auf 70 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung begrenzt.
Zahlen Unternehmen in Nidwalden Gemeinde- und Kirchensteuer?
Nicht separat. Gemeinden und anerkannte Kirchen erhalten einen Anteil am Ertrag der festen Gewinn- und Kapitalsteuer: 54 % gehen an den Kanton, 39 % an die Gemeinden und 7 % an die Kirchen.
Was gilt für Unternehmen mit Grundstücken in Nidwalden?
Kantonal und kommunal unterliegt der Wertzuwachs auf Grundstücken auch bei Unternehmen der Grundstückgewinnsteuer; wiedereingebrachte Abschreibungen werden mit der Gewinnsteuer erfasst. Bei der direkten Bundessteuer unterliegen Grundstückgewinne ordentlich besteuerter Gesellschaften einschliesslich des Wertzuwachses der Gewinnsteuer. Zusätzlich kann eine Minimalsteuer von 0,1 ‰ des Steuerwerts anfallen, wenn sie höher ist als Gewinn- und Kapitalsteuer.

Steuerberatung

Ihre Nidwaldner Unternehmenssteuerfrage geht über den Standardfall hinaus?

Bei Beteiligungen, Umstrukturierungen, Patentbox, Grundstücken im Unternehmen, mehreren Kantonen, Gesellschaften mit Bezug zu Deutschland oder den USA, Verrechnungspreisen, Rulings oder komplexen Steuerdeklarationen unterstützen wir bei der steuerlichen Einordnung und Umsetzung.