Kanton Nidwalden · Unternehmenssteuern
Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Nidwalden
Wie Unternehmen im Kanton Nidwalden auf Gewinn und Eigenkapital besteuert werden: Steuerpflicht, feste Gewinnsteuer für alle Gemeinden, Kapitalsteuer und Mindeststeuer, direkte Bundessteuer, STAF-Instrumente wie die Patentbox sowie die Deklaration.
Nidwalden auf einen Blick
Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich der Gewinn- und der Kapitalsteuer
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Nidwalden unterliegen der Nidwaldner Gewinn- und Kapitalsteuer. Auch ausserkantonale oder ausländische Unternehmen können durch eine Betriebsstätte oder ein Grundstück im Kanton beschränkt steuerpflichtig werden.
Die Gewinnsteuer knüpft an den steuerbaren Reingewinn an, die Kapitalsteuer an das steuerbare Eigenkapital. Auf dem Gewinn fällt zusätzlich die direkte Bundessteuer an; eine Kapitalsteuer kennt der Bund nicht.
Auf dem steuerbaren Reingewinn, in allen Gemeinden gleich und inklusive Gemeinde- und Kirchenanteil.
Auf dem steuerbaren Eigenkapital; Jahressteuer mindestens CHF 500 unter Einbezug der Gewinnsteuer.
Laut Kantonalem Steueramt netto inklusive direkter Bundessteuer.
Auf dem Reingewinn nach Steuern; keine direkte Bundes-Kapitalsteuer.
Steuersystem
Was bei Gewinnsteuer und Kapitalsteuer besteuert wird
Gewinnsteuer
Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresgewinn, der um steuerlich erforderliche Aufrechnungen, Abzüge und Korrekturen ergänzt wird. Auf kantonaler und kommunaler Ebene unterliegt der Wertzuwachs aus dem Verkauf von Grundstücken der Grundstückgewinnsteuer; wiedereingebrachte Abschreibungen bleiben gewinnsteuerpflichtig. Bei der direkten Bundessteuer gehören Grundstückgewinne ordentlich besteuerter Gesellschaften einschliesslich des Wertzuwachses zum steuerbaren Gewinn.
- Geschäftsmässig begründeter Aufwand
- Freiwillige Leistungen bis 20 % des Reingewinns
- Verlustvorträge aus sieben Jahren
- Beteiligungsabzug
- Patentbox mit 90 % Ermässigung
- Entlastungsbegrenzung 70 %
- Wiedereingebrachte Abschreibungen auf Grundstücken
Kapitalsteuer
Die Kapitalsteuer beträgt fest 0,1 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres. Eine Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer und eine Ermässigung für Beteiligungen, Patente oder Konzerndarlehen sieht Nidwalden nicht vor.
- Aktien-, Grund- oder Stammkapital
- Partizipationskapital
- Offene Reserven
- Versteuerte stille Reserven
- Verdecktes Eigenkapital
- Keine Anrechnung der Gewinnsteuer
Steuersätze 2026
Feste Sätze statt Steuerfüsse
Die Nidwaldner Gewinn- und Kapitalsteuer wird nicht als einfache Steuer mit Steuerfüssen berechnet, sondern mit festen Sätzen, die Kanton, Gemeinden und Kirchen gemeinsam abdecken. Die Gemeinden erheben keine eigene Gewinnsteuer, sondern sind am Ertrag beteiligt; die Wahl der Sitzgemeinde verändert die Gewinnsteuer deshalb nicht.
Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften beträgt die Gewinnsteuer 5,1 % des Reingewinns und die Kapitalsteuer 0,1 ‰ des Eigenkapitals; hinzu kommt die direkte Bundessteuer von 8,5 %. Das Kantonale Steueramt beziffert die Gesamtbelastung mit 11,97 %. Für Gesellschaften internationaler Konzerne wird der Satz unter Berücksichtigung der direkten Bundessteuer auf den vom ausländischen Staat akzeptierten Mindestsatz erhöht (Art. 85 Abs. 3 StG).
Sonderthemen
Wann die Nidwaldner Unternehmensbesteuerung komplexer wird
Patentbox und Forschung & Entwicklung
Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten werden auf Antrag mit einer Ermässigung von 90 % besteuert, im Verhältnis des qualifizierenden Forschungs- und Entwicklungsaufwands. Einen zusätzlichen F&E-Abzug von bis zu 50 % erlaubt das Gesetz; festgelegt ist derzeit 0 %. Die gesamte Entlastung ist auf 70 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung begrenzt.
Beteiligungen und Holdingstrukturen
Qualifizierte Beteiligungserträge werden über den Beteiligungsabzug entlastet. Die frühere Sonderbesteuerung von Holding- und Verwaltungsgesellschaften ist mit der STAF entfallen; bei der Kapitalsteuer gibt es keine Ermässigung für Beteiligungen.
Grundstücke im Unternehmen
Der Wertzuwachs aus dem Verkauf von Grundstücken unterliegt auch bei Unternehmen kantonal und kommunal der Grundstückgewinnsteuer von 36 % bis 12 % je nach Eigentumsdauer; wiedereingebrachte Abschreibungen fallen in die Gewinnsteuer. Bei der direkten Bundessteuer unterliegen Grundstückgewinne ordentlich besteuerter Gesellschaften einschliesslich des Wertzuwachses der Gewinnsteuer. Für Nidwaldner Grundstücke kann zudem eine Minimalsteuer von 0,1 ‰ des Steuerwerts geschuldet sein, wenn sie höher ist als die ordentlichen Steuern.
Interkantonale und internationale Strukturen
Betriebsstätten oder Liegenschaften in mehreren Kantonen erfordern eine Steuerausscheidung. Bei ausländischen Gesellschaften, Verrechnungspreisen oder grenzüberschreitender Finanzierung treffen Nidwaldner Steuern auf internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen, etwa mit Deutschland oder den USA.
Deklaration in der Praxis
Vom Jahresabschluss zur Nidwaldner Steuerveranlagung
Jahresabschluss
Handelsrechtlicher Abschluss als Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinn- und Kapitalermittlung.
Steuerliche Überleitung
Aufrechnungen, Abzüge, Verlustvorträge, Beteiligungsabzug, Patentbox und Abgrenzung von Grundstückgewinnen.
Deklaration mit eTax
Die Steuererklärung kann mit eTax Nidwalden ausgefüllt und digital übermittelt werden; Fristerstreckungen sind online möglich.
Veranlagung
Prüfung der Veranlagung, Beantwortung von Rückfragen und bei Bedarf Einsprache oder Ruling.
Kanton Nidwalden
Weitere Steuern im Kanton Nidwalden
Von der Unternehmensbesteuerung zu den weiteren kantonalen Steuerarten und zum kantonalen Überblick.
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Unternehmenssteuern stehen häufig mit Rechnungswesen, Verrechnungssteuer, Mehrwertsteuer, Beteiligungen oder grenzüberschreitenden Strukturen in Verbindung.
Häufige Fragen
Gewinn- und Kapitalsteuer Nidwalden
Welche Unternehmen zahlen im Kanton Nidwalden Gewinn- und Kapitalsteuer?
Wie hoch ist die Nidwaldner Gewinnsteuer?
Wie hoch ist die Kapitalsteuer, und wird die Gewinnsteuer angerechnet?
Gibt es in Nidwalden Entlastungen für Innovation?
Zahlen Unternehmen in Nidwalden Gemeinde- und Kirchensteuer?
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Steuerberatung
Ihre Nidwaldner Unternehmenssteuerfrage geht über den Standardfall hinaus?
Bei Beteiligungen, Umstrukturierungen, Patentbox, Grundstücken im Unternehmen, mehreren Kantonen, Gesellschaften mit Bezug zu Deutschland oder den USA, Verrechnungspreisen, Rulings oder komplexen Steuerdeklarationen unterstützen wir bei der steuerlichen Einordnung und Umsetzung.
