Kanton Appenzell Ausserrhoden · Vermögenssteuer
Vermögenssteuer im Kanton Appenzell Ausserrhoden
Natürliche Personen mit steuerlichem Wohnsitz in Appenzell Ausserrhoden unterliegen mit ihrem steuerbaren Reinvermögen der kantonalen und kommunalen Vermögenssteuer. Der Tarif hat zwei Stufen: Die einfache Steuer beträgt 0,50 ‰ für Vermögen bis CHF 250’000 und 0,55 ‰ für Vermögen darüber; sie wird mit den Einheiten von Kanton, Gemeinde und gegebenenfalls Kirchgemeinde multipliziert.
Überblick
Wie funktioniert die Ausserrhoder Vermögenssteuer?
Ausgangspunkt ist das Vermögen am Ende der Steuerperiode beziehungsweise der Steuerpflicht. Dazu gehören insbesondere Bankguthaben, Wertschriften, Beteiligungen, Grundstücke, rückkaufsfähige Lebensversicherungen und weitere Vermögenswerte; Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände sind steuerfrei.
Vom Bruttovermögen werden die Schulden abgezogen; das Ergebnis ist das Reinvermögen. Davon werden steuerfreie Beträge abgezogen: CHF 150’000 für Ehegatten in ungetrennter Ehe, CHF 75’000 für alle übrigen Steuerpflichtigen und zusätzlich CHF 25’000 für jedes minderjährige Kind, für das ein Kinderabzug gewährt wird.
Auf das verbleibende steuerbare Vermögen wird die einfache Steuer berechnet und mit den Einheiten von Kanton, Gemeinde und gegebenenfalls Kirchgemeinde multipliziert. Der kantonale Steuerfuss beträgt 2026 3,3 Einheiten. Eine Belastungsobergrenze für Einkommens- und Vermögenssteuer kennt Ausserrhoden laut ESTV nicht.
Ausserrhoden hat einen zweistufigen Vermögenssteuertarif.
Für Vermögen bis CHF 250’000 beträgt die einfache Steuer 0,50 ‰, für Vermögen über CHF 250’000 0,55 ‰. Restbeträge von weniger als CHF 1’000 fallen für die Steuerberechnung ausser Betracht.
Systematik
Vier Schritte zur Ausserrhoder Vermögenssteuer
1. Vermögenswerte erfassen
Bankkonten, Wertschriften, Grundstücke, Beteiligungen und weitere steuerlich relevante Vermögenswerte werden vollständig erfasst – auch solche im Ausland.
2. Steuerliche Werte bestimmen
Grundsätzlich gilt der Verkehrswert. Für Versicherungen, Wertpapiere und Grundstücke können besondere Bewertungsregeln gelten; Grundstücke, die unter das bäuerliche Bodenrecht fallen und überwiegend land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden, werden zum Ertragswert bewertet.
3. Schulden und steuerfreie Beträge
Hypotheken und andere Schulden reduzieren das Reinvermögen. Danach werden die steuerfreien Beträge von CHF 75’000, CHF 150’000 für Ehepaare und CHF 25’000 je minderjähriges Kind abgezogen.
4. Steuer berechnen
Auf das steuerbare Vermögen wird die einfache Steuer von 0,50 ‰ auf den ersten CHF 250’000 und 0,55 ‰ auf dem Rest angewandt. Danach werden die Einheiten von Kanton, Gemeinde und gegebenenfalls Kirchgemeinde berücksichtigt.
Besonderheit Ausserrhoden
0,50 ‰ oder 0,55 ‰ – multipliziert mit den Einheiten
Die Ausserrhoder Vermögenssteuer kennt nur zwei Sätze. Die tatsächliche Belastung ergibt sich erst, wenn die einfache Steuer mit den Einheiten von Kanton, Gemeinde und Kirchgemeinde multipliziert wird.
Vermögen bis CHF 250’000
Für steuerbares Vermögen bis CHF 250’000 beträgt die einfache Steuer 0,50 ‰. In Herisau entspricht das 2026 mit 8,00 Einheiten inklusive evangelisch-reformierter Kirchensteuer rechnerisch 4 ‰.
Vermögen über CHF 250’000
Für den Teil des steuerbaren Vermögens über CHF 250’000 beträgt die einfache Steuer 0,55 ‰; die ersten CHF 250’000 bleiben mit 0,50 ‰ belastet. Mit 8,00 Einheiten ergibt das in Herisau 4,4 ‰ auf dem übersteigenden Teil; bei CHF 1 Mio. steuerbarem Vermögen beträgt die Durchschnittsbelastung rund 4,30 ‰.
Gemeindesteuerfuss
Die Einheiten der Gemeinden reichen 2026 von 2,60 in Teufen bis 4,50 in Trogen. Identisches Vermögen kann deshalb je nach Wohnort unterschiedlich belastet werden.
Steuerfreie Beträge
Vor Anwendung des Tarifs werden die steuerfreien Beträge abgezogen. Ein Ehepaar mit zwei minderjährigen Kindern versteuert die ersten CHF 200’000 seines Reinvermögens nicht.
Grenzbelastung 2026 auf dem Vermögensteil über CHF 250’000 (0,55 ‰ × Einheiten, gerundet)
| Gemeinde | Einheiten ohne Kirche | Grenzbelastung ohne Kirche | Grenzbelastung mit ev.-ref. Kirche |
|---|---|---|---|
| Teufen (tiefster Gemeindesteuerfuss) | 5,90 | 3,25 ‰ | 3,49 ‰ |
| Herisau | 7,40 | 4,07 ‰ | 4,40 ‰ |
| Trogen (höchster Gemeindesteuerfuss) | 7,80 | 4,29 ‰ | 4,70 ‰ |
Zwei Stufen bedeuten nicht: effektive Steuer genau 0,55 ‰.
Die 0,55 ‰ sind die einfache Steuer. Die tatsächlich zu zahlende Steuer ergibt sich erst nach Anwendung der Einheiten von Kanton, Gemeinde und gegebenenfalls Kirchgemeinde.
Wohnort
Die Gemeindeeinheiten beeinflussen die tatsächliche Belastung
Die Ausserrhoder Gemeinden erheben ihre Steuer in Einheiten der einfachen Staatssteuer und legen ihren Steuerfuss jährlich fest. Für 2026 reichen die Gemeindesteuerfüsse von 2,60 Einheiten in Teufen bis 4,50 Einheiten in Trogen; zusammen mit dem Kanton ergeben sich ohne Kirchensteuer zwischen 5,90 und 7,80 Einheiten.
Die Kantonale Steuerverwaltung veröffentlicht für 2026 eine Übersicht mit den Steuerfüssen aller Gemeinden und Kirchgemeinden sowie den Gesamtsteuerfüssen. Allfällige Separaterhebungen der Gemeinden und Kirchgemeinden für besondere Zwecke sind darin enthalten.
Bei grösseren Vermögen kann ein Wohnortsvergleich sinnvoll sein. Die Vermögenssteuer sollte jedoch nicht isoliert betrachtet werden, da dieselben Einheiten auch für die Einkommenssteuer gelten.
Bewertung
Bei komplexem Vermögen ist häufig die Bewertung entscheidend
Die Aktiven werden grundsätzlich zum Verkehrswert bewertet; für Versicherungen, Wertpapiere und Grundstücke können andere Bewertungen zur Anwendung kommen. Geschäftsvermögen wird zu dem für die Einkommenssteuer massgeblichen Wert erfasst.
Grundstücke, die unter das bäuerliche Bodenrecht fallen und überwiegend land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden, werden zum Ertragswert bewertet. Nicht kotierte Beteiligungen werden nach dem Kreisschreiben Nr. 28 der Schweizerischen Steuerkonferenz bewertet und können bei Unternehmern einen grossen Teil des steuerbaren Vermögens ausmachen.
International
Auslandsvermögen und Vermögenssteuer
Bei Wohnsitz in Ausserrhoden ist grundsätzlich auch Auslandsvermögen in die steuerliche Analyse einzubeziehen. Ausländische Bankkonten und Wertschriftendepots werden nicht allein deshalb ausgenommen, weil die Bank im Ausland liegt.
Anders können ausländische Grundstücke und Betriebsstätten behandelt werden: Für sie sind die internationalen Ausscheidungsregeln und gegebenenfalls Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen. Umgekehrt bleiben Eigentümer von Ausserrhoder Grundstücken mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons für diese Grundstücke im Kanton steuerpflichtig.
Ausländische Vermögenswerte nicht vorschnell weglassen.
Zuerst muss die gesamte Vermögenssituation erfasst werden. Erst danach lässt sich prüfen, welche Werte Ausserrhoden tatsächlich besteuert und welche nur für die Steuerausscheidung oder den Steuersatz relevant sind.
Steuerberechnung
Vermögenssteuer in Appenzell Ausserrhoden berechnen
Mit dem Steuerrechner der ESTV lässt sich die Vermögenssteuer zusammen mit der Einkommenssteuer für eine Ausserrhoder Gemeinde abschätzen. Tarif und Steuerfüsse veröffentlicht die Kantonale Steuerverwaltung in eigenen Übersichten.
Standardfall oder Beratungsfall?
Wann wird die Ausserrhoder Vermögenssteuer komplex?
Einfaches Wertschriftendepot
Bankkonten und kotierte Wertschriften lassen sich in vielen Fällen anhand von Steuerverzeichnissen und amtlichen Kursen relativ einfach erfassen.
Unternehmensbeteiligung
Private Aktien oder GmbH-Anteile können erhebliche Bewertungsfragen auslösen und einen grossen Teil des steuerbaren Vermögens ausmachen.
Immobilien
Bei Grundstücken sind der steuerliche Wert, die Hypotheken und gegebenenfalls interkantonale oder internationale Steuerausscheidungen zu berücksichtigen.
Internationale Vermögen
Bei Depots, Gesellschaften oder Immobilien in mehreren Staaten müssen Bewertung, Währungsumrechnung und internationale Zuordnung aufeinander abgestimmt werden.
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