Kanton Appenzell Ausserrhoden · Unternehmenssteuern
Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Appenzell Ausserrhoden
Wie Unternehmen in Appenzell Ausserrhoden auf Gewinn und Eigenkapital besteuert werden: Steuerpflicht, Gesamtsatz der Gewinnsteuer für Kanton und Gemeinde, Kapitalsteuer mit Einheiten, direkte Bundessteuer, STAF-Instrumente, Sonderregel für internationale Konzerne und Deklaration.
Appenzell Ausserrhoden auf einen Blick
Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich der Gewinn- und der Kapitalsteuer
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung in Appenzell Ausserrhoden unterliegen der Ausserrhoder Gewinn- und Kapitalsteuer. Auch ausserkantonale oder ausländische Unternehmen können durch eine Betriebsstätte oder ein Grundstück im Kanton beschränkt steuerpflichtig werden.
Die Gewinnsteuer knüpft an den steuerbaren Reingewinn an, die Kapitalsteuer an das steuerbare Eigenkapital. Auf dem Gewinn fällt zusätzlich die direkte Bundessteuer an; eine Kapitalsteuer kennt der Bund nicht.
Für Kanton und Gemeinde zusammen, ohne Steuerfuss; die Gemeinde erhält 50 % des Ertrags.
Mit kantonalem Steuerfuss und festem Zuschlag 2026 zusammen 7,3 Einheiten in allen Gemeinden; keine Anrechnung der Gewinnsteuer.
Laut Kanton für Bund, Kanton und Gemeinde zusammen, bezogen auf den Gewinn vor Steuern (Stand 2024).
Auf dem Reingewinn nach Steuern; keine direkte Bundes-Kapitalsteuer.
Steuersystem
Was bei Gewinnsteuer und Kapitalsteuer besteuert wird
Gewinnsteuer
Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresgewinn, der um steuerlich erforderliche Aufrechnungen, Abzüge und Korrekturen ergänzt wird. Weil Ausserrhoden das dualistische System anwendet, gehören auch Gewinne aus dem Verkauf von Geschäftsliegenschaften zum steuerbaren Reingewinn.
- Geschäftsmässig begründeter Aufwand
- Verluste aus sieben Vorjahren
- Beteiligungsabzug
- Abschreibungen und Rückstellungen
- Patentbox und F&E-Zusatzabzug
- Gewinne auf Geschäftsliegenschaften
Kapitalsteuer
Die einfache Kapitalsteuer beträgt 0,065 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals. Erhoben werden der kantonale Steuerfuss und ein fester gesetzlicher Zuschlag von 4 Einheiten, 2026 zusammen 7,3 Einheiten in allen Gemeinden. Die einfache Steuer beträgt mindestens CHF 120, für nur wirtschaftlich zugehörige Unternehmen CHF 70; eine Anrechnung der Gewinnsteuer kennt Ausserrhoden laut ESTV nicht.
- Aktien- oder Stammkapital
- Offene Reserven
- Versteuerte stille Reserven
- Gewinnvorträge
- Ermässigung für Beteiligungen
- Patente und Konzerndarlehen
Steuersätze 2026
Gesamtsatz beim Gewinn, Einheiten beim Kapital
Anders als die Kapitalsteuer wird die Ausserrhoder Gewinnsteuer nicht mit einem Steuerfuss multipliziert: Der Satz von 6,5 % gilt gesamthaft für Kanton und Gemeinde. Der Kanton beziffert die Gesamtbelastung von Bund, Kanton und Gemeinde auf 13,04 % des Gewinns vor Steuern (Stand 2024).
Die Kapitalsteuer wird als einfache Steuer von 0,065 ‰ berechnet und 2026 mit 7,3 Einheiten erhoben: 3,3 Einheiten kantonaler Steuerfuss plus ein fester gesetzlicher Zuschlag von 4 Einheiten. Das gilt in allen Gemeinden und ergibt rund 0,47 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals.
Sonderthemen
Wann die Ausserrhoder Unternehmensbesteuerung komplexer wird
Internationale Konzerne
Bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die in ein internationales Konzernverhältnis eingebunden sind, wird der Steuersatz unter Berücksichtigung der direkten Bundessteuer auf die vom ausländischen Staat akzeptierte minimale Steuerbelastung angehoben (Art. 77 Abs. 2 StG). Ob und wie stark das greift, ist im Einzelfall zu prüfen.
Patentbox und Forschung & Entwicklung
Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten werden auf Antrag mit einer Ermässigung von 50 % besteuert; Forschungs- und Entwicklungsaufwand kann auf Antrag zusätzlich um 50 % abgezogen werden. Die Entlastungen zusammen dürfen 50 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung nicht übersteigen.
Beteiligungen und Kapitalsteuer
Qualifizierte Beteiligungserträge werden über den Beteiligungsabzug entlastet. Das steuerbare Eigenkapital ermässigt sich im Verhältnis der Beteiligungen, der Patente und vergleichbaren Rechte sowie der Darlehen an Konzerngesellschaften zu den gesamten Aktiven.
Grundstücke und mehrere Kantone
Auf Ausserrhoder Grundstücken kann eine Minimalsteuer von 2 ‰ des amtlichen Verkehrswerts anfallen, wenn sie die Gewinn- und Kapitalsteuer übersteigt; Grundstücke, auf denen zur Hauptsache der eigene Betrieb geführt wird, sind ausgenommen. Bei Betriebsstätten oder Liegenschaften in mehreren Kantonen ist zudem eine interkantonale Steuerausscheidung nötig.
Deklaration in der Praxis
Vom Jahresabschluss zur Ausserrhoder Steuerveranlagung
Jahresabschluss
Handelsrechtlicher Abschluss als Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinn- und Kapitalermittlung.
Steuerliche Überleitung
Aufrechnungen, Abzüge, Verlustvorträge aus sieben Jahren, Beteiligungsabzug sowie Patentbox und F&E-Zusatzabzug.
Gewinn & Kapital
Deklaration von steuerbarem Reingewinn und Eigenkapital sowie gegebenenfalls Steuerausscheidung mit anderen Kantonen.
Veranlagung
Prüfung der Veranlagung, Beantwortung von Rückfragen und bei Bedarf Einsprache oder Ruling.
Kanton Appenzell Ausserrhoden
Weitere Steuern im Kanton Appenzell Ausserrhoden
Von der Unternehmensbesteuerung zu den weiteren kantonalen Steuerarten und zum kantonalen Überblick.
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Häufige Fragen
Gewinn- und Kapitalsteuer Appenzell Ausserrhoden
Welche Unternehmen zahlen in Appenzell Ausserrhoden Gewinn- und Kapitalsteuer?
Wie hoch ist die Ausserrhoder Gewinnsteuer?
Wie hoch ist die Kapitalsteuer, und wird die Gewinnsteuer angerechnet?
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