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Kanton St. Gallen · Vermögenssteuer

Vermögenssteuer im Kanton St. Gallen

Natürliche Personen mit steuerlichem Wohnsitz im Kanton St. Gallen unterliegen grundsätzlich mit ihrem steuerbaren Nettovermögen der kantonalen und kommunalen Vermögenssteuer. St. Gallen verwendet dabei einen linearen Vermögenssteuertarif: Die einfache Steuer beträgt 1,7 ‰ des steuerbaren Vermögens.

Überblick

Wie funktioniert die St. Galler Vermögenssteuer?

Ausgangspunkt ist das steuerlich relevante Vermögen am Ende der Steuerperiode beziehungsweise am Ende der Steuerpflicht.

Zum steuerlich relevanten Vermögen können insbesondere Bankguthaben, Wertschriften, Beteiligungen, Immobilien, Forderungen, Lebensversicherungen mit steuerlich relevantem Wert, Kryptowährungen und weitere Vermögenswerte gehören.

Von den steuerlich massgebenden Vermögenswerten werden insbesondere abzugsfähige Schulden und die vorgesehenen Sozialabzüge berücksichtigt. Auf das verbleibende steuerbare Vermögen wird anschließend die einfache Vermögenssteuer berechnet.

Die einfache Vermögenssteuer wird sodann mit den Steuerfüssen von Kanton und Wohngemeinde multipliziert. Je nach persönlicher Situation kann zusätzlich Kirchensteuer anfallen.

St. Gallen hat einen linearen Vermögenssteuertarif.

Anders als in Kantonen mit progressiven Vermögenssteuertarifen steigt der Satz der einfachen St. Galler Vermögenssteuer nicht mit zunehmendem Vermögen. Die einfache Steuer beträgt grundsätzlich 1,7 ‰ des steuerbaren Vermögens.

Systematik

Vier Schritte zur St. Galler Vermögenssteuer

1. Vermögenswerte erfassen

Bankkonten, Wertschriften, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und andere steuerlich relevante Vermögenswerte werden vollständig erfasst.

2. Steuerliche Werte bestimmen

Je nach Vermögensart gelten unterschiedliche Bewertungsregeln. Marktwert, Buchwert und steuerlicher Vermögenswert müssen deshalb nicht übereinstimmen.

3. Schulden und Abzüge

Abzugsfähige Hypotheken, Darlehen und sonstige Verbindlichkeiten sowie die gesetzlichen Sozialabzüge reduzieren das steuerbare Vermögen.

4. Steuer berechnen

Auf das steuerbare Vermögen wird die einfache Steuer von 1,7 ‰ angewandt. Danach werden Kantons-, Gemeinde- und gegebenenfalls Kirchensteuerfuss berücksichtigt.

Besonderheit St. Gallen

1,7 ‰ einfache Steuer – unabhängig von der Vermögenshöhe

Der St. Galler Tarif ist linear. Dadurch ist die Grundsystematik insbesondere bei größeren Vermögen vergleichsweise transparent.

CHF 500'000 steuerbares Vermögen

Die einfache Vermögenssteuer wird mit 1,7 ‰ auf das steuerbare Vermögen berechnet. Die endgültige Belastung hängt danach von den anwendbaren Steuerfüssen ab.

CHF 5 Mio. steuerbares Vermögen

Auch bei einem wesentlich höheren steuerbaren Vermögen bleibt der Satz der einfachen Vermögenssteuer bei 1,7 ‰. Es entsteht keine zusätzliche Progressionsstufe.

Gemeindesteuerfuss

Die Gemeinde bleibt dennoch wichtig. Ihre Steuerfüsse unterscheiden sich, sodass identisches steuerbares Vermögen je nach Wohnort zu unterschiedlichen Gesamtbelastungen führen kann.

Sozialabzüge

Vor Anwendung des linearen Tarifs werden die gesetzlichen Abzüge berücksichtigt. Bruttovermögen und steuerbares Vermögen sind daher nicht identisch.

Linear bedeutet nicht: effektive Steuer immer genau 0,17 %.

Die 1,7 ‰ sind die einfache Vermögenssteuer. Die tatsächlich zu zahlende Steuer ergibt sich erst nach Anwendung der kantonalen und kommunalen Steuerfüsse sowie gegebenenfalls der Kirchensteuer.

Wohnort

Der Gemeindesteuerfuss beeinflusst die tatsächliche Belastung

Die St. Galler Gemeinden erheben ihre Steuer als Prozentsatz der einfachen Steuer. Deshalb kann dieselbe Vermögensstruktur innerhalb des Kantons unterschiedlich belastet werden.

Für 2026 veröffentlicht der Kanton eine vollständige Übersicht der Steuerfüsse sämtlicher St. Galler Gemeinden. Neben dem Gemeindeanteil werden dort auch die kombinierten Steuerfüsse von Kanton und Gemeinde sowie die jeweiligen Kirchensteuerfüsse ausgewiesen.

Bei größeren Vermögen kann ein Wohnortsvergleich deshalb sinnvoll sein. Die Vermögenssteuer sollte jedoch nicht isoliert betrachtet werden, da die Gemeindesteuerfüsse ebenso für die Einkommensteuer relevant sind.

Bewertung

Bei komplexem Vermögen ist häufig die Bewertung entscheidend

Bei Bankkonten und börsenkotierten Wertschriften lässt sich der Steuerwert meist relativ eindeutig bestimmen. Komplexer sind private Unternehmensbeteiligungen, Immobilien, Lebensversicherungen und besondere Vermögenswerte.

Nicht kotierte Beteiligungen können insbesondere bei Unternehmern einen erheblichen Teil des steuerbaren Vermögens ausmachen. Der steuerliche Wert muss daher nach den hierfür geltenden Bewertungsgrundsätzen ermittelt werden.

Auch bei Immobilien entspricht der steuerlich relevante Vermögenswert nicht zwingend dem aktuellen Verkaufspreis.

International

Auslandsvermögen und Vermögenssteuer

Bei Personen mit steuerlichem Wohnsitz in St. Gallen ist grundsätzlich auch Auslandsvermögen in die steuerliche Analyse einzubeziehen.

Ausländische Bankkonten und Wertschriftendepots werden nicht allein deshalb von der St. Galler Vermögenssteuer ausgenommen, weil die Bank im Ausland liegt.

Anders können ausländische Immobilien und Betriebsstätten behandelt werden. Für diese Vermögenswerte sind die interkantonalen beziehungsweise internationalen Steuerausscheidungsregeln sowie gegebenenfalls Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen.

Ausländische Vermögenswerte nicht vorschnell aus der Deklaration herauslassen.

Bei grenzüberschreitenden Fällen muss zunächst die gesamte relevante Vermögenssituation erfasst werden. Erst danach kann geprüft werden, welche Vermögenswerte St. Gallen tatsächlich besteuert und welche lediglich für eine Steuerausscheidung oder Satzbestimmung relevant sind.

Steuerberechnung

Offizieller Steuerkalkulator des Kantons St. Gallen

Der Kanton stellt einen Steuerkalkulator zur Verfügung, mit dem die Einkommens- und Vermögenssteuer für eine beliebige St. Galler Gemeinde berechnet werden kann.

Der Rechner berücksichtigt Gemeinde, Zivilstand und Konfession und ermöglicht zusätzlich Vergleichsrechnungen mit veränderten Angaben.

Standardfall oder Beratungsfall?

Wann wird die St. Galler Vermögenssteuer komplex?

Einfaches Wertschriftendepot

Bankkonten und kotierte Wertschriften lassen sich in vielen Fällen anhand von Steuerverzeichnissen und amtlichen Steuerkursen relativ einfach erfassen.

Unternehmensbeteiligung

Private Aktien oder GmbH-Anteile können dagegen erhebliche Bewertungsfragen auslösen und einen großen Teil des persönlichen steuerbaren Vermögens ausmachen.

Immobilien

Bei Immobilien sind der steuerliche Grundstückswert, vorhandene Hypotheken und gegebenenfalls interkantonale Steuerausscheidungen zu berücksichtigen.

Internationale Vermögen

Bei Depots, Gesellschaften oder Immobilien in mehreren Staaten müssen Bewertung, Währungsumrechnung und internationale Zuordnung miteinander abgestimmt werden.

Elektronische Deklaration

E-Tax SG für natürliche Personen

Ab der Steuerperiode 2025 steht natürlichen Personen im Kanton St. Gallen mit E-Tax SG eine webbasierte Anwendung zur Verfügung.

Damit können ganzjährige und unterjährige Steuererklärungen online ausgefüllt und vollständig digital eingereicht werden.

Für die Vermögenssteuer werden Einkommen und Vermögen gemeinsam innerhalb der ordentlichen Steuererklärung deklariert.

Vermögenssteuerberatung

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Wir unterstützen bei der steuerlichen Einordnung und Bewertung von Vermögen, Unternehmensbeteiligungen, Immobilien und grenzüberschreitenden Vermögensstrukturen sowie bei Zuzug und Wohnortsplanung.

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