auslandsbezug

Kanton St. Gallen · Internationale Vermögenssteuer

Vermögenssteuer St. Gallen bei Auslandsbezug

Ausländische Bankkonten, Wertschriftendepots, Immobilien und Unternehmensbeteiligungen können für die St. Galler Vermögenssteuer relevant sein. Entscheidend sind steuerlicher Wohnsitz, Art und Belegenheitsort des Vermögens sowie die interkantonalen und internationalen Steuerausscheidungsregeln.

Grundsatz

Auslandsvermögen zuerst erfassen – danach steuerlich zuordnen

Wer seinen steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton St. Gallen hat, unterliegt grundsätzlich aufgrund persönlicher Zugehörigkeit der St. Galler Steuerpflicht.

Bei grenzüberschreitenden Vermögensverhältnissen bedeutet das nicht, dass jeder Vermögenswert letztlich im Kanton St. Gallen besteuert wird. Vielmehr müssen die Vermögenswerte zunächst vollständig erfasst und anschließend nach den anwendbaren Steuerausscheidungsregeln zugeordnet werden.

Besondere Regeln gelten insbesondere für ausländische Grundstücke, Geschäftsbetriebe und Betriebsstätten. Bewegliches Privatvermögen wie Bankguthaben, Wertschriftendepots oder private Beteiligungen ist davon zu unterscheiden.

Deklaration und Besteuerung sind zwei verschiedene Fragen.

Ein Vermögenswert kann für die St. Galler Steuererklärung beziehungsweise Steuerausscheidung relevant sein, obwohl das eigentliche Besteuerungsrecht aufgrund einer internationalen Zuordnungsregel einem anderen Staat zusteht.

Bewegliches Vermögen

Ausländische Konten und Depots bleiben relevant

Der Standort einer Bank oder eines Brokers entscheidet für sich allein nicht darüber, ob ein Vermögenswert der St. Galler Vermögenssteuer unterliegt.

Ausländische Bankkonten

Bankguthaben bei Banken in Deutschland, Österreich, den USA oder anderen Staaten gehören bei einer in St. Gallen steuerlich ansässigen Person grundsätzlich zur zu prüfenden Vermögenssituation.

Ausländische Broker

Aktien, ETFs, Fonds und Anleihen bleiben steuerlich relevante Vermögenswerte, auch wenn sie bei einem ausländischen Broker verwahrt werden.

Ausländische Beteiligungen

Auch Aktien oder Anteile an ausländischen Gesellschaften können zum steuerlich relevanten Vermögen gehören. Bei nicht kotierten Unternehmen muss gegebenenfalls ein nachvollziehbarer Verkehrswert bestimmt werden.

Fremdwährungen

Ausländische Vermögenswerte müssen für die Schweizer Steuerdeklaration in Schweizer Franken umgerechnet werden. Für die Vermögenssteuer ist grundsätzlich der Wert am massgebenden Vermögensstichtag relevant.

Beispiel: US-Depot bei Wohnsitz St. Gallen

Eine in St. Gallen wohnhafte Person hält Aktien und ETFs bei einem US-Broker. Der Depotstandort in den USA führt grundsätzlich nicht dazu, dass diese Wertschriften aus der St. Galler Vermögenssteuerbasis herausfallen.

Auslandsimmobilien

Grundstücke folgen dem Belegenheitsprinzip

Bei Immobilien ist die steuerliche Zuordnung anders als bei gewöhnlichem beweglichem Privatvermögen.

Ferienimmobilie

Eine Ferienimmobilie im Ausland muss grundsätzlich für die korrekte internationale Steuerausscheidung berücksichtigt und mit einem geeigneten steuerlichen Wert erfasst werden.

Vermietete Immobilie

Bei vermieteten Auslandsimmobilien sind sowohl der Immobilienwert als auch die daraus erzielten Erträge für die internationale steuerliche Zuordnung relevant.

Belegenheitsstaat

Doppelbesteuerungsabkommen weisen unbewegliches Vermögen typischerweise dem Staat zu, in dem das Grundstück liegt. Die konkrete Abkommensregel ist jedoch im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.

Schulden

Bei internationalem Vermögen müssen auch Hypotheken und sonstige Schulden im Rahmen der Steuerausscheidung berücksichtigt werden. Die steuerliche Zuordnung folgt dabei nicht zwingend allein der zivilrechtlichen Besicherung.

Auch ausgeschiedenes Auslandsvermögen kann für die Steuerberechnung relevant bleiben.

Je nach anwendbarer Steuerausscheidungs- und Abkommensregel kann ein im Ausland besteuerbarer Vermögenswert für die Bestimmung der schweizerischen Steuerbelastung weiterhin berücksichtigt werden.

Wohnsitz im Ausland

Beschränkte Steuerpflicht im Kanton St. Gallen

Auch eine Person ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton kann aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit in St. Gallen steuerpflichtig werden.

St. Galler Immobilie

Eigentum, dingliche Rechte oder wirtschaftlich gleichkommende Nutzungsrechte an einem Grundstück im Kanton können eine wirtschaftliche Zugehörigkeit und damit eine beschränkte Steuerpflicht begründen.

Geschäftsbetrieb

Ein Geschäftsbetrieb im Kanton St. Gallen kann auch bei Wohnsitz im Ausland eine beschränkte kantonale Steuerpflicht auslösen.

Betriebsstätte

Dasselbe gilt grundsätzlich für eine im Kanton gelegene Betriebsstätte einer im Ausland ansässigen Person.

Ausländisches Privatdepot

Ein bloßes ausländisches oder schweizerisches Bank- beziehungsweise Wertschriftendepot begründet dagegen nicht ohne Weiteres dieselbe grundstücks- oder betriebsstättenbezogene wirtschaftliche Zugehörigkeit zum Kanton.

Beschränkt steuerpflichtig bedeutet nicht „nur Zuger Zahlen sind relevant“.

Bei beschränkter Steuerpflicht kann für Tarif, Schuldenverteilung und Steuerausscheidung auch die übrige Vermögens- und Einkommenssituation benötigt werden. Deshalb sollte das Gesamtvermögen vollständig dokumentiert sein.

Praxisfall

Wohnsitz Deutschland – Immobilie in St. Gallen

Ausgangslage

Eine Person wohnt in Deutschland und besitzt eine vermietete Wohnung im Kanton St. Gallen. Zusätzlich bestehen Bankguthaben und ein Wertschriftendepot in Deutschland.

Wirtschaftliche Zugehörigkeit

Das St. Galler Grundeigentum kann eine beschränkte Steuerpflicht im Kanton begründen, obwohl die Person ihren Wohnsitz im Ausland hat.

Vermögenssteuer

Der im Kanton steuerlich relevante Immobilienwert ist im Rahmen der schweizerischen und internationalen Steuerausscheidung zu bestimmen.

Deutschland

Zusätzlich ist das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Schweiz zu berücksichtigen, da es ausdrücklich auch Steuern vom Vermögen erfasst.

Wohnsitzwechsel

Zuzug nach St. Gallen und Wegzug ins Ausland

Bei einem internationalen Wohnsitzwechsel beginnt oder endet die unbeschränkte St. Galler Steuerpflicht während der Steuerperiode.

Zuzug aus dem Ausland

Mit der Begründung eines steuerrechtlichen Wohnsitzes oder Aufenthalts im Kanton St. Gallen kann während des Jahres eine persönliche Steuerpflicht entstehen.

Vermögensstichtag

Für die Vermögenssteuer ist grundsätzlich der Vermögensstand am Ende des Kalenderjahres oder – wenn die Steuerpflicht vorher endet – am Ende der Steuerpflicht massgebend.

Wegzug ins Ausland

Bei Aufgabe des St. Galler beziehungsweise schweizerischen steuerrechtlichen Wohnsitzes kann die unbeschränkte Steuerpflicht unterjährig enden.

Schweizer Vermögen bleibt zurück

Bleibt nach dem Wegzug beispielsweise eine St. Galler Immobilie oder ein Geschäftsbetrieb bestehen, kann daraus weiterhin eine beschränkte Steuerpflicht entstehen.

Vor dem Wohnsitzwechsel Vermögenswerte dokumentieren.

Bei grösseren internationalen Vermögen sollten Bankkonten, Depots, Immobilien, Beteiligungen, Schulden und ihre steuerlichen Werte möglichst bereits vor dem Zuzug oder Wegzug vollständig dokumentiert werden.

Währungen & Bewertung

Auslandswerte in Schweizer Franken erfassen

Bankkonten

Ein EUR- oder USD-Konto ist mit seinem Bestand am massgebenden Stichtag zu erfassen und in Schweizer Franken umzurechnen.

Wertschriften

Für ausländische börsenkotierte Wertschriften können regelmäßig die schweizerischen Steuerkurse beziehungsweise die entsprechenden Jahresendwerte verwendet werden.

Private Gesellschaften

Bei ausländischen nicht kotierten Gesellschaften muss gegebenenfalls ein mit den schweizerischen Bewertungsgrundsätzen vereinbarer Verkehrswert hergeleitet werden.

Auslandsimmobilien

Ein ausländischer Steuerwert kann nach anderen Regeln ermittelt worden sein als ein schweizerischer Vermögenssteuerwert. Deshalb ist seine Eignung für die Steuerausscheidung gesondert zu prüfen.

Doppelbesteuerungsabkommen

Nicht jedes Schweizer DBA behandelt die Vermögenssteuer gleich

Bei internationalen Vermögensverhältnissen muss geprüft werden, ob das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen überhaupt Steuern vom Vermögen erfasst und welchem Staat es einzelne Vermögensarten zuweist.

01

Deutschland–Schweiz

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz gilt ausdrücklich für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und enthält eigene Regeln für die Zuweisung verschiedener Vermögensarten.

02

Österreich–Schweiz

Auch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und der Schweiz enthält Regelungen zur Vermögensbesteuerung. Besonders zu unterscheiden sind Immobilien, Betriebsstätten und sonstiges Vermögen.

03

USA–Schweiz

Das allgemeine Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz–USA ist dagegen ein Einkommensteuerabkommen. Die schweizerische kantonale Vermögenssteuer wird daher nicht einfach nach derselben DBA-Systematik wie bei Deutschland oder Österreich behandelt.

Das Vorhandensein eines DBA reicht nicht aus.

Entscheidend ist dessen sachlicher Anwendungsbereich. Ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen muss nicht automatisch auch kantonale schweizerische Vermögenssteuern erfassen.

Prüfschema

Internationale Vermögenssteuer in vier Schritten

01

Ansässigkeit

Steuerrechtlichen Wohnsitz und mögliche weitere Steuerdomizile in der Schweiz und im Ausland feststellen.

02

Vermögen erfassen

Bankkonten, Depots, Immobilien, Gesellschaften, Forderungen und Schulden vollständig nach Staaten erfassen.

03

Zuordnung

Bestimmen, welche Vermögenswerte St. Gallen besteuern darf und welche einem anderen Kanton oder Staat zuzuweisen sind.

04

DBA prüfen

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten den sachlichen Anwendungsbereich und die Vermögensartikel des jeweiligen Abkommens prüfen.

Deklaration & Berechnung

Internationale Vermögenswerte richtig erfassen

Der Kanton St. Gallen stellt die Wegleitung zur Einkommens- und Vermögenssteuer sowie E-Tax SG für die elektronische Deklaration zur Verfügung.

Für komplexe internationale Vermögensverhältnisse sollte vor der eigentlichen Berechnung zunächst geklärt werden, welche Vermögenswerte und Schulden dem Kanton St. Gallen zugeordnet werden.

Cross-Border-Vermögen

Vermögen in St. Gallen und im Ausland?

Wir unterstützen bei internationalen Steuerausscheidungen, Auslandsimmobilien, ausländischen Wertschriftendepots und Unternehmensbeteiligungen sowie bei Zuzug und Wegzug.

Internationalen Steuerfall besprechen