Kanton St. Gallen · Vermögenssteuer
Vermögenssteuer St. Gallen: Freibeträge & Abzüge
Die St. Galler Vermögenssteuer wird auf dem steuerbaren Nettovermögen erhoben. Von den steuerlich bewerteten Vermögenswerten werden zunächst abzugsfähige Schulden und anschliessend die gesetzlichen Sozialabzüge berücksichtigt.
Sozialabzüge
Persönliche Freibeträge reduzieren das steuerbare Vermögen
Das St. Galler Steuerrecht sieht feste Sozialabzüge vom Reinvermögen vor. Dadurch bleibt ein Teil des Vermögens steuerfrei, bevor die lineare einfache Vermögenssteuer von 1,7 ‰ angewandt wird.
Die Höhe des Freibetrags richtet sich insbesondere nach der persönlichen und familiären Situation.
Für gemeinsam steuerpflichtige Ehegatten gilt ein doppelt so hoher Grundbetrag wie für alleinstehende Steuerpflichtige. Für jedes minderjährige Kind, für das die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kommt ein zusätzlicher Vermögensabzug hinzu.
| Persönliche Situation | Abzug vom Reinvermögen |
|---|---|
| Alleinstehende steuerpflichtige Person | CHF 75'000 |
| Gemeinsam steuerpflichtige Ehegatten | CHF 150'000 |
| Je anspruchsberechtigtes minderjähriges Kind | zusätzlich CHF 20'000 |
Freibetrag und Schuldenabzug sind nicht dasselbe.
Zunächst wird das Reinvermögen nach Berücksichtigung der abzugsfähigen Schulden ermittelt. Erst danach werden die persönlichen Sozialabzüge vom verbleibenden Reinvermögen abgezogen.
Beispiele
Wie wirken sich die Freibeträge aus?
Alleinstehend: CHF 200'000 Reinvermögen
Nach dem Freibetrag von CHF 75'000 verbleiben vereinfacht CHF 125'000 steuerbares Vermögen. Darauf wird die einfache Vermögenssteuer von 1,7 ‰ angewandt.
Ehepaar: CHF 500'000 Reinvermögen
Nach dem Freibetrag von CHF 150'000 verbleiben vereinfacht CHF 350'000 steuerbares Vermögen.
Ehepaar mit zwei Kindern
Bei zwei anspruchsberechtigten minderjährigen Kindern erhöht sich der Freibetrag um insgesamt CHF 40'000. Zusammen mit dem Ehegattenabzug ergibt dies einen Vermögensabzug von CHF 190'000.
Hohe Vermögen
Bei sehr hohen Vermögen bleibt der Freibetrag betragsmässig unverändert. Seine relative Bedeutung wird daher mit wachsendem Vermögen kleiner.
Schuldenabzug
Nachgewiesene Schulden mindern das Reinvermögen
St. Gallen besteuert grundsätzlich das Reinvermögen. Deshalb können tatsächlich bestehende und nachgewiesene Schulden von den Vermögenswerten abgezogen werden.
Hypotheken
Bestehende Hypothekarschulden auf selbst genutzten oder vermieteten Immobilien reduzieren grundsätzlich das steuerbare Reinvermögen.
Bankdarlehen
Rechtlich bestehende Bankkredite und andere Darlehensverbindlichkeiten können grundsätzlich als Schulden berücksichtigt werden.
Private Darlehen
Auch private Darlehensschulden können abzugsfähig sein, sofern die Verpflichtung tatsächlich besteht und nachgewiesen werden kann.
Solidar- und Bürgschaftsschulden
Bei Solidar- und Bürgschaftsverpflichtungen ist nicht automatisch der gesamte nominelle Betrag abzugsfähig. Entscheidend ist, in welchem Umfang die steuerpflichtige Person die Schuld tatsächlich zu tragen hat.
Nachweis ist entscheidend.
Für den Schuldenabzug sollten Darlehensverträge, Hypothekarbescheinigungen oder andere geeignete Unterlagen vorhanden sein. Bei privaten und konzerninternen Darlehen ist eine klare Dokumentation besonders wichtig.
Internationale Schulden
Schulden können bei mehreren Steuerdomizilen verteilt werden
Besitzt eine steuerpflichtige Person Vermögen in mehreren Kantonen oder Staaten, ist nicht nur die Vermögensseite aufzuteilen. Auch Schulden müssen im Rahmen der Steuerausscheidung berücksichtigt werden.
Eine Hypothek kann deshalb steuerlich nicht zwingend vollständig demjenigen Grundstück zugerechnet werden, auf dem sie zivilrechtlich sichergestellt ist.
Bei internationalen Fällen können zusätzlich Doppelbesteuerungsabkommen und die schweizerischen Regeln der internationalen Steuerausscheidung relevant werden.
Steuerfreies Vermögen
Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände sind grundsätzlich steuerfrei
Nicht jeder Gegenstand mit wirtschaftlichem Wert gehört automatisch zur steuerbaren Vermögensbasis.
Hausrat
Zur üblichen Wohnungseinrichtung gehören beispielsweise Möbel, Teppiche, gewöhnliche Bilder, Küchen- und Gartengeräte, Geschirr, Bücher und Unterhaltungselektronik. Solcher gewöhnlicher Hausrat ist grundsätzlich steuerfrei.
Persönliche Gebrauchsgegenstände
Zu den steuerfreien persönlichen Gebrauchsgegenständen gehören grundsätzlich gewöhnliche Gegenstände des täglichen Lebens wie Kleidung, Sportgeräte oder übliche persönliche Gegenstände.
Motorfahrzeuge & Boote
Motorfahrzeuge und Boote gehören nach der St. Galler Steuerverordnung ausdrücklich nicht automatisch zum steuerfreien Hausrat oder zu den steuerfreien persönlichen Gebrauchsgegenständen.
Kunst & wertvolle Sammlungen
Kunstsammlungen sowie Gegenstände und Sammlungen, deren Wert das allgemein Übliche deutlich übersteigt oder die als Anlageobjekte geeignet sind, können steuerpflichtiges Vermögen darstellen.
Nicht jeder Gegenstand im privaten Haushalt ist automatisch steuerfrei.
Bei hochwertiger Kunst, Sammlungen, Oldtimern, Booten oder anderen wertvollen Vermögensgegenständen sollte geprüft werden, ob tatsächlich noch steuerfreier Hausrat beziehungsweise persönlicher Gebrauch vorliegt.
Vorsorge
Gebundene Vorsorge gehört grundsätzlich nicht zum laufend steuerbaren Privatvermögen
Pensionskasse
Ansprüche gegenüber Einrichtungen der beruflichen Vorsorge gehören während der gebundenen Vorsorgephase grundsätzlich nicht zum normalen laufend vermögenssteuerpflichtigen Privatvermögen.
Säule 3a
Auch Guthaben innerhalb der anerkannten gebundenen Selbstvorsorge werden während der gebundenen Phase grundsätzlich nicht mit der laufenden Vermögenssteuer erfasst.
Kapitalbezug
Nach einer Auszahlung wird das Kapital grundsätzlich zu frei verfügbarem Privatvermögen. Ist es am massgebenden Vermögensstichtag noch vorhanden, kann es damit der Vermögenssteuer unterliegen.
Lebensversicherung
Bei rückkaufsfähigen Lebens- und Rentenversicherungen können besondere Bewertungsregeln gelten. Solche Verträge sind deshalb nicht mit der Säule 3a gleichzusetzen.
Vorsorgeauszahlung kann die spätere Vermögenssteuer erhöhen.
Ein Kapitalbezug aus Pensionskasse oder Säule 3a kann nach der einmaligen Besteuerung der Kapitalleistung dazu führen, dass das ausbezahlte Vermögen künftig Teil der laufenden Vermögenssteuerbasis wird.
Abgrenzung
Was reduziert das steuerbare Vermögen nicht automatisch?
Zukünftige Ausgaben
Eine geplante Renovation, ein Autokauf oder eine andere zukünftige Ausgabe ist noch keine am Vermögensstichtag bestehende abzugsfähige Schuld.
Geplante Hypothekentilgung
Eine künftig vorgesehene Schuldentilgung begründet keinen zusätzlichen Abzug. Massgebend ist grundsätzlich der tatsächliche Schuldsaldo am Stichtag.
Latente Steuern
Eine mögliche zukünftige Steuerbelastung auf nicht realisierte Wertsteigerungen stellt nicht allein deshalb eine abzugsfähige Schuld dar.
Lebenshaltungskosten
Private laufende Ausgaben reduzieren zwar wirtschaftlich das Vermögen, sind aber keine eigenständigen Schuldenabzüge für die Vermögenssteuer.
Berechnungsschema
Vom Bruttovermögen zur St. Galler Vermögenssteuer
Vermögen bewerten
Bankguthaben, Wertschriften, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und weitere Vermögenswerte steuerlich bewerten.
Schulden abziehen
Nachgewiesene Hypotheken, Darlehen und weitere abzugsfähige Verbindlichkeiten berücksichtigen.
Sozialabzüge
CHF 75'000 beziehungsweise CHF 150'000 sowie gegebenenfalls CHF 20'000 je anspruchsberechtigtes minderjähriges Kind abziehen.
1,7 ‰ anwenden
Auf das verbleibende steuerbare Vermögen die lineare einfache Vermögenssteuer und anschliessend die Steuerfüsse anwenden.
Vereinfacht:
Steuerpflichtige Vermögenswerte – abzugsfähige Schulden – Sozialabzüge = steuerbares Vermögen.
Konkrete Berechnung
Steuerbares Vermögen und Gemeinde berücksichtigen
Nach Ermittlung des steuerbaren Vermögens kann die konkrete St. Galler Vermögenssteuer mit dem offiziellen Steuerkalkulator berechnet werden.
Bei komplexen Vermögen sollte zuvor geprüft werden, ob Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Auslandsvermögen und Schulden steuerlich richtig bewertet und zugeordnet wurden.
Weitere Fachinformationen
Vermögenssteuer St. Gallen weiter vertiefen
Steuersätze & Gemeinden
Lineare einfache Vermögenssteuer von 1,7 ‰ sowie Kantons- und Gemeindesteuerfüsse.
Steuersätze ansehenBewertung
Wertschriften, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und weitere Vermögenswerte steuerlich richtig bewerten.
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Praxisfälle mit Depots, Immobilien, Familien, Hypotheken und Unternehmensbeteiligungen.
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