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Kanton St. Gallen · Praxisfälle

Vermögenssteuer St. Gallen: Fälle & Beispiele

Wie wirken sich Wertschriftendepots, Immobilien, Hypotheken, persönliche Abzüge, Unternehmensbeteiligungen und Auslandsvermögen auf die St. Galler Vermögenssteuer aus? Die folgenden Fälle zeigen die wichtigsten Berechnungsschritte.

Finanzvermögen

Fall 1: Bankguthaben und Wertschriftendepot

Fall 1 · Depot

CHF 1 Mio. Finanzvermögen

Situation: Eine alleinstehende Person mit Wohnsitz im Kanton St. Gallen verfügt am Jahresende über CHF 150'000 Bankguthaben und ein Wertschriftendepot mit einem steuerlichen Wert von CHF 850'000.

Bewertung: Bankguthaben werden grundsätzlich mit dem vorhandenen Jahresendbestand erfasst. Börsenkotierte Wertschriften werden mit dem steuerlich massgebenden Jahresendwert berücksichtigt.

Abzüge: Bestehende abzugsfähige Schulden und die gesetzlichen Sozialabzüge reduzieren die Bemessungsgrundlage.

Besteuerung: Auf das verbleibende steuerbare Vermögen wird die lineare einfache Vermögenssteuer von 1,7 ‰ angewandt. Erst danach werden Kantons- und Gemeindesteuerfuss berücksichtigt.

Fall 2 · Kursgewinn

Depot steigt ohne Verkauf im Wert

Situation: Ein Wertschriftendepot war zu Jahresbeginn CHF 700'000 wert und beträgt am Ende der Steuerperiode CHF 1,1 Mio.

Folge: Für die Vermögenssteuer ist grundsätzlich der steuerlich massgebende Wert am Stichtag entscheidend. Der höhere Depotwert kann deshalb die Vermögenssteuerbasis erhöhen.

Wichtig: Dafür ist kein Verkauf erforderlich. Vermögenssteuer und die einkommensteuerliche Behandlung privater Kapitalgewinne sind unterschiedliche Steuerfragen.

Der Anschaffungspreis bestimmt nicht die Vermögenssteuer.

Ob eine Aktie ursprünglich für CHF 50 oder CHF 150 erworben wurde, ist für ihren laufenden Vermögenssteuerwert grundsätzlich nicht entscheidend. Relevant ist der steuerliche Wert am Vermögensstichtag.

Familie & Sozialabzüge

Fall 3: Ehepaar mit Kindern

Fall 3 · Familie

Reinvermögen CHF 800'000

Situation: Ein gemeinsam besteuertes Ehepaar verfügt nach Abzug seiner Schulden über ein Reinvermögen von CHF 800'000 und hat minderjährige Kinder.

Prüfung: Vor Anwendung der Vermögenssteuer werden die gesetzlichen Sozialabzüge berücksichtigt.

Folge: Das steuerbare Vermögen liegt deshalb unter dem wirtschaftlichen Reinvermögen der Familie.

Besteuerung: Erst auf diesen verbleibenden Betrag wird die einfache Steuer von 1,7 ‰ berechnet.

Vergleich

Gleiches Vermögen – unterschiedliche Familie

Situation: Eine alleinstehende Person und eine Familie verfügen jeweils über dasselbe Nettovermögen.

Unterschied: Die gesetzlich vorgesehenen Sozialabzüge können unterschiedlich hoch sein. Damit unterscheidet sich bereits das steuerbare Vermögen.

Praxis: Für Kantonsvergleiche reicht es deshalb nicht, lediglich den nominellen Vermögenssteuersatz gegenüberzustellen.

Immobilien & Fremdfinanzierung

Fall 4 und 5: Eigenheim und Hypothek

Fall 4 · Eigenheim

Haus mit CHF 900'000 Hypothek

Situation: Ein Ehepaar besitzt ein selbst genutztes Haus im Kanton St. Gallen. Der für die Vermögenssteuer massgebende Grundstückswert beträgt beispielsweise CHF 1,4 Mio. Die Hypothek beläuft sich auf CHF 900'000.

Vermögensseite: Für die Vermögenssteuer wird der steuerlich massgebende Grundstückswert berücksichtigt.

Schuldenseite: Die bestehende Hypothek reduziert grundsätzlich das Reinvermögen.

Vereinfacht: Bezogen allein auf diese beiden Positionen verbleiben CHF 500'000 Nettovermögen, bevor weitere Vermögenswerte und Sozialabzüge berücksichtigt werden.

Fall 5 · Haus + Depot

Immobilie und Wertschriften

Situation: Eine Person besitzt eine Immobilie mit einem steuerlichen Wert von CHF 1,5 Mio., ein Wertschriftendepot von CHF 1,8 Mio. und CHF 200'000 Bankguthaben. Die Hypothek beträgt CHF 1 Mio.

Bruttovermögen: Vereinfacht ergeben sich CHF 3,5 Mio. Vermögenswerte.

Nach Schulden: Nach Abzug der Hypothek verbleiben CHF 2,5 Mio. Reinvermögen.

Nächster Schritt: Anschliessend werden die persönlichen Sozialabzüge berücksichtigt und daraus das steuerbare Vermögen bestimmt.

Eine höhere Hypothek spart Steuer – verursacht aber Zinsen.

Der Schuldenabzug allein ist kein Grund, eine Finanzierung zu erhöhen. Die mögliche Vermögenssteuerersparnis sollte immer gegen Zinskosten, Anlagerendite, Liquidität und Risiko gerechnet werden.

Unternehmer

Fall 6: Nicht kotierte AG oder GmbH

Fall 6 · Beteiligung

Privates Unternehmen mit hohem Steuerwert

Situation: Eine im Kanton St. Gallen wohnhafte Person hält 100 % der Aktien einer nicht kotierten Schweizer Gesellschaft.

Bilanz: Das Unternehmen weist beispielsweise CHF 1 Mio. bilanzielles Eigenkapital aus.

Bewertung: Für die private Vermögenssteuer ist jedoch nicht automatisch dieser Buchwert massgebend. Nicht kotierte Wertpapiere werden nach den hierfür vorgesehenen steuerlichen Bewertungsgrundsätzen bewertet.

Folge: Bei einer ertragsstarken Gesellschaft kann der steuerliche Beteiligungswert deutlich über dem bilanziellen Eigenkapital liegen.

Liquidität

Unternehmenswert steigt – private Liquidität nicht

Situation: Der steuerliche Wert einer privaten Gesellschaft steigt deutlich, die Gesellschaft schüttet jedoch nur geringe Dividenden aus.

Problem: Der Gesellschafter kann dadurch ein hohes steuerbares Vermögen haben, ohne über entsprechend hohe liquide Privatmittel zu verfügen.

Praxis: Unternehmensbewertung, Ausschüttungen und private Steuerliquidität sollten deshalb zusammen beobachtet werden.

St. Gallens linearer Tarif verhindert Progressionssprünge – nicht aber steigende Steuerbeträge.

Steigt der Steuerwert einer Beteiligung um CHF 1 Mio., erhöht sich bei unveränderten übrigen Verhältnissen auch die einfache Vermögenssteuer proportional. Die konkrete Mehrbelastung hängt anschliessend vom Kantons- und Gemeindesteuerfuss ab.

Vorsorge

Fall 7: Vorsorgekapital vor und nach dem Bezug

Vor Bezug

Kapital in Pensionskasse oder Säule 3a

Situation: Eine Person verfügt über erhebliches Kapital innerhalb der beruflichen Vorsorge und der gebundenen Selbstvorsorge.

Vermögenssteuer: Solange das Kapital steuerlich gebunden ist, gehört es grundsätzlich nicht zum normalen frei verfügbaren vermögenssteuerpflichtigen Privatvermögen.

Praxis: Das wirtschaftliche Gesamtvermögen kann damit wesentlich höher sein als das laufend steuerbare Privatvermögen.

Nach Bezug

CHF 500'000 werden ausbezahlt

Situation: CHF 500'000 Vorsorgekapital werden ausbezahlt und anschliessend auf einem privaten Bankkonto gehalten.

Folge: Das ausbezahlte Kapital ist nun frei verfügbares Vermögen. Ist es am relevanten Stichtag noch vorhanden, kann es Bestandteil der Vermögenssteuerbasis sein.

Praxis: Bei grösseren Kapitalbezügen sollten Kapitalleistungssteuer, spätere Anlage und laufende Vermögenssteuer zusammen geplant werden.

Internationale Fälle

Fall 8 und 9: Auslandsimmobilie und Zuzug

Fall 8 · Ausland

Wohnsitz St. Gallen, Immobilie in Deutschland

Situation: Eine in St. Gallen wohnhafte Person besitzt ein deutsches Wertschriftendepot und zusätzlich eine vermietete Immobilie in Deutschland.

Depot: Der ausländische Verwahrort des Depots führt grundsätzlich nicht dazu, dass die Wertschriften aus der St. Galler Vermögensbetrachtung herausfallen.

Immobilie: Grundstücke werden dagegen im Rahmen der internationalen Steuerausscheidung besonders nach ihrem Belegenheitsort behandelt.

Praxis: Depot, Immobilienwert, Eigentumsquote, Hypotheken und weitere Schulden sollten vollständig erfasst werden, bevor die internationale Zuordnung erfolgt.

Fall 9 · Zuzug

Zuzug aus Deutschland oder Österreich

Situation: Eine Person zieht während des Jahres in den Kanton St. Gallen und hält ein internationales Wertschriftendepot, ausländische Gesellschaftsbeteiligungen und Immobilien.

Prüfung: Mit dem Zuzug kann eine persönliche Steuerpflicht im Kanton entstehen. Für die Vermögenssteuer ist grundsätzlich der Vermögensstand am massgebenden Stichtag zu bestimmen.

Praxis: Gerade bei Beteiligungen und Auslandsimmobilien empfiehlt sich eine Dokumentation der Vermögenswerte bereits vor dem Wohnsitzwechsel.

Auslandsvermögen zunächst vollständig erfassen.

Erst nach der vollständigen Vermögensaufnahme kann sauber beurteilt werden, welche Vermögenswerte St. Gallen besteuert und welche aufgrund interkantonaler oder internationaler Regeln einem anderen Steuerdomizil zugeordnet werden.

Zusatzfall

Fall 10: Kryptowährungen

Fall 10 · Krypto

Bitcoin und andere Kryptowährungen

Situation: Eine im Kanton St. Gallen wohnhafte Person hält Kryptowährungen auf einer eigenen Wallet und bei mehreren Kryptobörsen.

Deklaration: Die Vermögenswerte sind unabhängig davon relevant, ob sie bei einer Schweizer Bank verwahrt werden. Kryptowährungen sind in der Steuererklärung als Vermögenswerte zu deklarieren.

Bewertung: Entscheidend ist der steuerlich massgebende Wert am Jahresende.

Dokumentation

Self-Custody-Wallet

Problem: Bei eigener Verwahrung existiert kein klassischer Bank-Steuerauszug.

Praxis: Bestand, Wallet-Adressen und verwendete Jahresendwerte sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.

Wichtig: Die Art der technischen Verwahrung ändert grundsätzlich nichts daran, dass Kryptowährungen Vermögenswerte darstellen können.

Was die Beispiele zeigen

Vier Schritte entscheiden über die Vermögenssteuer

01

Vermögen

Konten, Depots, Immobilien, Beteiligungen, Krypto und sonstige Vermögenswerte vollständig erfassen.

02

Bewertung

Für jede Vermögensart den steuerlich massgebenden Wert bestimmen.

03

Schulden & Abzüge

Abzugsfähige Schulden sowie persönliche und familienbezogene Sozialabzüge berücksichtigen.

04

1,7 ‰ & Steuerfüsse

Die einfache lineare Vermögenssteuer berechnen und danach Kantons-, Gemeinde- und gegebenenfalls Kirchensteuerfuss anwenden.

St. Gallen hat keine Vermögenssteuerprogression.

Der Satz der einfachen Vermögenssteuer bleibt mit 1,7 ‰ gleich. Bei steigendem steuerbarem Vermögen wächst die einfache Steuer daher grundsätzlich proportional.

Konkrete Berechnung

Die tatsächliche St. Galler Vermögenssteuer berechnen

Die Beispiele erläutern die Systematik. Die tatsächlich geschuldete Steuer hängt zusätzlich von der jeweiligen St. Galler Gemeinde, dem Zivilstand und gegebenenfalls der Konfession ab.

Der offizielle Steuerkalkulator des Kantons ermöglicht entsprechende Vergleichsrechnungen.

Vermögenssteuerberatung

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