Kanton St. Gallen · Steuerdeklaration
Vermögenssteuer St. Gallen: Formulare & Fristen
Die St. Galler Vermögenssteuer wird zusammen mit der Einkommenssteuer in der jährlichen Steuererklärung für natürliche Personen deklariert. Bankkonten, Wertschriften, Immobilien, Beteiligungen, Kryptowährungen, Forderungen und Schulden sind mit den steuerlich massgebenden Werten zu erfassen.
Einreichungsfrist
Steuererklärung grundsätzlich bis 31. März
Für Privatpersonen im Kanton St. Gallen ist die ordentliche Steuererklärung grundsätzlich bis zum 31. März des Folgejahres einzureichen.
Für die Steuerperiode 2025 war die ordentliche Frist damit grundsätzlich der 31. März 2026.
Für Selbständigerwerbende gelten besondere beziehungsweise regelmässig längere Einreichungsfristen. Massgebend ist die auf der zugestellten Steuererklärung angegebene Frist.
Die Vermögenssteuer hat keine separate Steuererklärung. Einkommen und Vermögen werden gemeinsam innerhalb der ordentlichen Steuerdeklaration erfasst.
Steuerperiode und Einreichungsjahr unterscheiden.
Die Steuererklärung für das Kalenderjahr 2025 wird im Jahr 2026 eingereicht. Vermögenswerte werden grundsätzlich mit dem für die Steuerperiode massgebenden Stichtagswert deklariert.
Fristverlängerung
Mehr Zeit kann elektronisch beantragt werden
Wer seine Steuererklärung nicht innerhalb der ordentlichen Frist fertigstellen kann, kann im Kanton St. Gallen eine Fristverlängerung beantragen.
Frist prüfen
Zunächst die auf der Steuererklärung beziehungsweise im elektronischen Steuerkonto angegebene Einreichungsfrist kontrollieren.
Online verlängern
Privatpersonen und Einzelunternehmen können die Fristverlängerung über den elektronischen Dienst des Kantons beantragen.
Rechtzeitig handeln
Das Verlängerungsgesuch sollte vor Ablauf der bestehenden Einreichungsfrist gestellt werden.
Neue Frist beachten
Nach gewährter Verlängerung gilt die neue Einreichungsfrist. Wird auch diese nicht eingehalten, können Mahn- und Veranlagungsfolgen entstehen.
Fristverlängerung ändert nicht den Vermögensstichtag.
Eine spätere Einreichung der Steuererklärung führt nicht dazu, dass das Vermögen zu einem späteren Zeitpunkt bewertet wird. Massgebend bleibt grundsätzlich der steuerlich relevante Stichtag der jeweiligen Steuerperiode.
Online-Steuererklärung
E-Tax SG ist seit der Steuerperiode 2025 webbasiert
Seit der Steuerperiode 2025 steht natürlichen Personen mit E-Tax SG eine vollständig webbasierte Steuerdeklaration zur Verfügung.
Die bisherige lokale Downloadlösung wurde durch eine Browser-Anwendung ersetzt. Für den Zugang verwendet der Kanton das Behördenlogin AGOV.
E-Tax SG kann auf Computern sowie auf mobilen Geräten genutzt werden. Ganzjährige und unterjährige Steuererklärungen lassen sich online erfassen und vollständig digital einreichen.
Belege können im Rahmen der elektronischen Deklaration digital übermittelt werden.
Steuerperiode 2025 = erstmals neue E-Tax SG-Webanwendung.
Die Steuererklärung 2025, die im Jahr 2026 eingereicht wird, ist die erste reguläre Steuerperiode der neuen webbasierten Anwendung für natürliche Personen.
Vermögensnachweise
Welche Unterlagen werden typischerweise benötigt?
Für die Vermögenssteuer muss der Vermögensstand zum massgebenden Stichtag nachvollziehbar dokumentiert werden. Welche Unterlagen erforderlich sind, richtet sich nach der konkreten Vermögensstruktur.
Bankkonten
Jahresendauszüge oder Steuerbescheinigungen mit Saldo, Zinsen und gegebenenfalls Verrechnungssteuer.
Wertschriftendepots
Steuerauszüge oder Depotaufstellungen mit Bestand, Steuerwert und Erträgen von Aktien, ETFs, Fonds, Anleihen und anderen Wertschriften.
St. Galler Immobilien
Angaben zur amtlichen Grundstückschätzung, Eigentumsquote, Eigenmietwert beziehungsweise Mieterträgen und bestehenden Hypotheken.
Nicht kotierte Beteiligungen
Steuerwertmitteilungen beziehungsweise geeignete Bewertungsunterlagen für nicht kotierte Aktien oder GmbH-Anteile.
Private Darlehen
Darlehensverträge und Saldonachweise für Forderungen und Verbindlichkeiten zum Ende der Steuerperiode.
Hypotheken & Schulden
Hypothekar- und Darlehensbescheinigungen mit dem ausstehenden Schuldbetrag sowie den während der Steuerperiode angefallenen Schuldzinsen.
Kryptowährungen
Wallet- und Exchange-Nachweise mit den Beständen am Jahresende sowie nachvollziehbare Angaben zu den verwendeten Steuerwerten.
Auslandsvermögen
Ausländische Bank-, Depot-, Immobilien- und Beteiligungsunterlagen mit Werten, Eigentumsquoten, Währungen und zugehörigen Schulden.
Ein schweizerischer Steuerwert ist besser als ein reiner Marktwert.
Bei nicht kotierten Unternehmen und Immobilien sollten nach Möglichkeit die für die St. Galler Steuerdeklaration vorgesehenen Steuerwerte beziehungsweise amtlichen Bewertungen verwendet werden. Markt-, Buch- und Steuerwert können deutlich voneinander abweichen.
Wertschriftenverzeichnis
Banken, Depots und Krypto vollständig erfassen
Schweizer Bank
Bei Schweizer Banken können standardisierte Steuerauszüge die Deklaration erheblich vereinfachen. Die enthaltenen Steuerwerte können regelmäßig direkt übernommen werden.
Ausländischer Broker
Bei ausländischen Brokern fehlt häufig ein Schweizer Steuerauszug. Die einzelnen Positionen und ihre steuerlich massgebenden Werte müssen dann entsprechend aufbereitet werden.
Kryptowährungen
Kryptowährungen sind ebenfalls als Vermögenswerte zu deklarieren. Bei eigener Wallet-Verwahrung sollte eine nachvollziehbare Bestandsdokumentation vorhanden sein.
Private Beteiligungen
Nicht kotierte Beteiligungen gehören ebenfalls in die Vermögensdeklaration. Maßgebend ist nicht automatisch das nominelle Aktienkapital oder das bilanzielle Eigenkapital.
Sonderfälle
Zuzug, Wegzug, Tod und mehrere Steuerdomizile
Nicht jede St. Galler Steuererklärung umfasst eine vollständige Steuerperiode vom 1. Januar bis 31. Dezember.
Zuzug aus dem Ausland
Bei einem Zuzug nach St. Gallen während des Jahres entsteht eine unterjährige Steuerpflicht. Einkommen, Vermögen und persönliche Verhältnisse sind entsprechend der besonderen Steuerperiode zu deklarieren.
Wegzug ins Ausland
Bei einem Wegzug ins Ausland kann die unbeschränkte Schweizer Steuerpflicht während des Jahres enden. E-Tax SG unterstützt auch entsprechende unterjährige Steuererklärungen.
Todesfall
Auch der Tod einer steuerpflichtigen Person führt zu einer unterjährigen Steuerperiode. Die Vermögenssituation am Ende dieser Steuerpflicht ist entsprechend zu erfassen.
Immobilien ausserhalb St. Gallens
Bei Grundeigentum oder Betriebsstätten in anderen Kantonen oder im Ausland ist eine interkantonale beziehungsweise internationale Steuerausscheidung erforderlich.
Unterjährige Steuererklärung ist keine normale Jahreserklärung.
Bei Zuzug, Wegzug oder Tod sollten insbesondere der genaue Beginn beziehungsweise das Ende der Steuerpflicht und der für die Vermögenssteuer massgebende Bewertungsstichtag geprüft werden.
International
Auslandsvermögen nicht aus der Deklaration herauslassen
Eine in St. Gallen steuerlich ansässige Person kann Bankkonten, Wertschriftendepots, Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien in anderen Staaten besitzen.
Diese Vermögenswerte müssen zunächst für die Steuererklärung beziehungsweise die internationale Steuerausscheidung erfasst werden.
Ob St. Gallen den jeweiligen Vermögenswert letztlich besteuern darf, hängt von der Vermögensart sowie den nationalen und gegebenenfalls abkommensrechtlichen Zuordnungsregeln ab.
Online erledigen
Steuererklärung und Fristverlängerung digital
Mit E-Tax SG können natürliche Personen ihre Steuererklärung vollständig online ausfüllen und elektronisch einreichen.
Fristverlängerungen können ebenfalls elektronisch beantragt werden. Die aktuellen Wegleitungen und Formulare stellt der Kanton separat bereit.
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