Kanton St. Gallen · Vermögenssteuer 2026
Vermögenssteuer St. Gallen: Steuersätze & Gemeinden
Die St. Galler Vermögenssteuer ist vergleichsweise einfach aufgebaut. Die einfache Steuer beträgt linear 1,7 ‰ des steuerbaren Vermögens. Die tatsächliche Belastung ergibt sich erst durch die Steuerfüsse des Kantons und der Wohngemeinde sowie gegebenenfalls der Kirchgemeinde.
Einfacher Vermögenssteuertarif
1,7 ‰ auf das steuerbare Vermögen
St. Gallen verwendet bei der Vermögenssteuer einen linearen Tarif. Die einfache Steuer beträgt unabhängig von der Höhe des steuerbaren Vermögens grundsätzlich 1,7 ‰.
Anders als bei einem progressiven Tarif steigt der Steuersatz also nicht, wenn das Vermögen eine bestimmte Grenze überschreitet.
Vor Anwendung des Tarifs werden jedoch abzugsfähige Schulden und die gesetzlichen Sozialabzüge berücksichtigt. Die 1,7 ‰ werden deshalb nicht automatisch auf das gesamte wirtschaftliche Bruttovermögen angewandt.
1,7 ‰ = 0,17 % einfache Steuer
Das bedeutet noch nicht, dass die tatsächlich geschuldete Vermögenssteuer lediglich 0,17 % beträgt. Auf die einfache Steuer werden zusätzlich die Steuerfüsse von Kanton und Gemeinde angewandt.
Berechnung
Vom Vermögen zur tatsächlichen Steuer
Vermögen erfassen
Bankguthaben, Wertschriften, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und sonstige steuerlich relevante Vermögenswerte erfassen.
Schulden abziehen
Abzugsfähige Hypotheken, Bankdarlehen und andere rechtlich bestehende Schulden berücksichtigen.
Sozialabzüge
Die persönlichen beziehungsweise familienbezogenen Vermögensabzüge vom Reinvermögen abziehen.
1,7 ‰ & Steuerfüsse
Einfache Steuer berechnen und anschliessend Kantons-, Gemeinde- und gegebenenfalls Kirchensteuerfuss anwenden.
Vereinfacht:
Steuerbares Vermögen × 1,7 ‰ = einfache Vermögenssteuer. Diese einfache Steuer bildet anschließend die Grundlage für Kantons- und Gemeindesteuer.
Steuerfüsse 2026
Kanton: 105 % der einfachen Steuer
Der kantonale Steuerfuss beträgt 2026 105 % der einfachen Steuer. Hinzu kommt der Steuerfuss der jeweiligen politischen Gemeinde.
Die politischen Gemeinden bestimmen ihre Steuerfüsse selbst. Deshalb kann dieselbe Person mit identischem steuerbarem Vermögen innerhalb des Kantons je nach Wohnort unterschiedlich viel Vermögenssteuer zahlen.
Bei Angehörigen einer steuerberechtigten Kirche kommt zusätzlich der entsprechende Kirchensteuerfuss hinzu.
Vereinfacht ohne Kirchensteuer:
Einfache Vermögenssteuer × (105 % Kantonssteuerfuss + Gemeindesteuerfuss) = kantonale und kommunale Vermögenssteuer.
Gemeinden
Der Wohnort verändert die effektive Belastung
Der Satz von 1,7 ‰ ist im gesamten Kanton gleich. Die effektive Belastung unterscheidet sich dennoch aufgrund der unterschiedlichen kommunalen Steuerfüsse.
Stadt St. Gallen
Die Stadt St. Gallen weist für 2026 einen Gemeindesteuerfuss von 138 % aus. Zusammen mit dem kantonalen Steuerfuss von 105 % ergibt dies vor Kirchensteuer einen Gesamtsteuerfuss von 243 % der einfachen Steuer.
Amden
Amden weist 2026 einen Gemeindesteuerfuss von 99 % aus. Zusammen mit dem Kanton ergibt sich damit vor Kirchensteuer ein Gesamtsteuerfuss von 204 %.
Weitere Gemeinden
Auch die übrigen St. Galler Gemeinden legen eigene Steuerfüsse fest. Der Kanton veröffentlicht jährlich eine vollständige Übersicht mit Gemeinde- und Kirchensteuerfüssen.
Hohe Vermögen
Weil der Grundtarif linear ist, wirkt sich ein Unterschied beim Gemeindesteuerfuss proportional auf jedes zusätzliche steuerbare Vermögen aus.
Der Gemeindeunterschied wird bei hohen Vermögen absolut grösser.
Da der Vermögenssteuersatz selbst nicht progressiv ist, kann ein Wohnortsvergleich relativ einfach modelliert werden: Je höher das steuerbare Vermögen, desto höher ist auch der absolute Frankenbetrag eines bestimmten Unterschieds beim Gemeindesteuerfuss.
Beispielrechnungen
Wie funktioniert der lineare Tarif?
Die folgenden vereinfachten Beispiele zeigen nur die Vermögenssteuer und unterstellen, dass das angegebene Vermögen bereits das steuerbare Vermögen nach Schulden und Sozialabzügen darstellt.
| Steuerbares Vermögen | Einfache Steuer 1,7 ‰ | Bei Gesamtsteuerfuss 204 % | Bei Gesamtsteuerfuss 243 % |
|---|---|---|---|
| CHF 500'000 | CHF 850 | ca. CHF 1'734 | ca. CHF 2'066 |
| CHF 1 Mio. | CHF 1'700 | ca. CHF 3'468 | ca. CHF 4'131 |
| CHF 5 Mio. | CHF 8'500 | ca. CHF 17'340 | ca. CHF 20'655 |
| CHF 10 Mio. | CHF 17'000 | ca. CHF 34'680 | ca. CHF 41'310 |
Die Beispiele sind bewusst vereinfacht.
Der Gesamtsteuerfuss von 204 % entspricht beispielsweise der Kombination von 105 % Kanton und 99 % Gemeinde; 243 % entspricht 105 % Kanton plus 138 % Gemeinde. Kirchensteuer und besondere Steuerausscheidungen sind nicht berücksichtigt.
Effektiver Satz
Aus 1,7 ‰ werden je nach Gemeinde mehrere Promille
Gesamtsteuerfuss 204 %
1,7 ‰ × 204 % ergeben effektiv rund 3,468 ‰ beziehungsweise rund 0,347 % des steuerbaren Vermögens vor Kirchensteuer.
Gesamtsteuerfuss 243 %
1,7 ‰ × 243 % ergeben effektiv rund 4,131 ‰ beziehungsweise rund 0,413 % des steuerbaren Vermögens vor Kirchensteuer.
Der effektive Grenz- und Durchschnittssatz sind beim linearen Tarif grundsätzlich gleich.
Nach Berücksichtigung der Sozialabzüge wird jeder zusätzliche steuerbare Franken mit demselben linearen Vermögenssteuersatz belastet. Anders als bei einem progressiven Tarif steigt der Grenzsteuersatz bei höherem Vermögen nicht weiter an.
Wohnortsvergleich
St. Galler Gemeinden lassen sich relativ einfach vergleichen
Da der einfache Vermögenssteuersatz kantonsweit 1,7 ‰ beträgt, wird ein Vergleich der Gemeinden im Wesentlichen durch deren Steuerfüsse bestimmt.
Bei kleineren Vermögen können Sozialabzüge einen größeren Einfluss auf die Belastung haben als der Unterschied zwischen zwei Gemeinden.
Bei Vermögen von mehreren Millionen Franken nimmt dagegen die absolute Bedeutung des Gemeindesteuerfusses zu.
Für einen umfassenden Wohnortsvergleich sollte zusätzlich die Einkommensteuer einbezogen werden, da der jeweilige Steuerfuss nicht nur auf die Vermögenssteuer wirkt.
Offizielle Berechnung
Vermögenssteuer für eine St. Galler Gemeinde berechnen
Der offizielle Steuerkalkulator des Kantons St. Gallen berechnet die Einkommens- und Vermögenssteuer für die gewählte Gemeinde.
Der Kanton veröffentlicht zusätzlich eine vollständige Übersicht der aktuellen Gemeinde- und Kirchensteuerfüsse.
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