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Kanton Schaffhausen · Vermögenssteuer

Vermögenssteuer im Kanton Schaffhausen

Natürliche Personen mit steuerlichem Wohnsitz im Kanton Schaffhausen unterliegen mit ihrem steuerbaren Reinvermögen der kantonalen und kommunalen Vermögenssteuer. Schaffhausen kombiniert Sozialabzüge von CHF 50’000 bis 100’000 mit einem progressiven Promilletarif, der ab einem steuerbaren Vermögen von CHF 1,75 Mio. in einen einheitlichen Satz von 2,3 ‰ übergeht.

Überblick

Wie funktioniert die Schaffhauser Vermögenssteuer?

Die Vermögenssteuer wird jährlich auf dem steuerbaren Reinvermögen erhoben. Bei Wohnsitz im Kanton Schaffhausen bildet grundsätzlich das weltweite Vermögen den Ausgangspunkt; Werte, die einem anderen Kanton oder Staat zugewiesen werden, bleiben für den Steuersatz massgebend.

Von den Vermögenswerten werden die Schulden abgezogen; zusätzlich gewährt Schaffhausen Sozialabzüge von CHF 100’000 für Verheiratete, CHF 50’000 für die übrigen Steuerpflichtigen und CHF 30’000 pro Kind. Das steuerbare Vermögen wird auf volle CHF 1’000 abgerundet.

Auf das steuerbare Vermögen wird der Tarif der einfachen Steuer angewandt. Diese wird anschliessend mit dem Kantonssteuerfuss (2026: 76 %), dem Steuerfuss der Wohngemeinde und gegebenenfalls dem Kirchensteuerfuss multipliziert.

Ab CHF 1,75 Mio. gilt ein einheitlicher Satz.

Die einfache Steuer steigt stufenweise von 0,9 ‰ über 1,9 ‰ auf 2,95 ‰. Übersteigt das steuerbare Vermögen CHF 1,75 Mio., beträgt sie einheitlich 2,3 ‰ des gesamten Vermögens – der Satz auf zusätzlichem Vermögen sinkt also wieder unter den Satz der obersten Stufe.

Systematik

Vier Schritte zur Schaffhauser Vermögenssteuer

1. Vermögenswerte erfassen

Bankguthaben, Wertschriften, Beteiligungen, Liegenschaften, Forderungen und weitere Vermögenswerte werden mit ihrem Stand am Ende der Steuerperiode erfasst.

2. Vermögenswerte bewerten

Grundsätzlich gilt der Verkehrswert. Grundstücke werden zum Steuerwert erfasst, der Verkehrs- und Ertragswert angemessen berücksichtigt; Kapital- und Rentenversicherungen zum Rückkaufswert.

3. Schulden und Sozialabzüge berücksichtigen

Nachgewiesene Schulden reduzieren das Reinvermögen. Danach werden CHF 100’000 für Verheiratete beziehungsweise CHF 50’000 für die übrigen Steuerpflichtigen sowie CHF 30’000 pro Kind abgezogen.

4. Tarif und Steuerfüsse anwenden

Auf das steuerbare Vermögen wird der Promilletarif der einfachen Steuer angewandt. Diese wird mit den Steuerfüssen von Kanton, Gemeinde und gegebenenfalls Kirchgemeinde multipliziert.

Massgebend ist das Nettovermögen – für den Satz das Gesamtvermögen.

Ein Vermögen von CHF 2 Mio. führt nicht automatisch zur Besteuerung von CHF 2 Mio., denn Schulden und Sozialabzüge sind zuerst zu berücksichtigen. Für den Steuersatz zählt dagegen das gesamte Vermögen, auch wenn nur ein Teil davon in Schaffhausen steuerbar ist.

Besonderheit Schaffhausen

Promilletarif mit Einheitssatz ab CHF 1,75 Mio.

Schaffhausen verbindet Sozialabzüge mit einem dreistufigen Promilletarif. Ab einem steuerbaren Vermögen von CHF 1,75 Mio. gilt ein einheitlicher Satz von 2,3 ‰ auf dem ganzen Vermögen.

Sozialabzüge

Verheiratete in ungetrennter Ehe können CHF 100’000 abziehen, die übrigen Steuerpflichtigen CHF 50’000. Für jedes nicht selbständig besteuerte Kind, für das ein Kinderabzug gewährt wird, kommen CHF 30’000 hinzu.

Drei Tarifstufen

Die einfache Steuer beträgt 0,9 ‰ auf den ersten CHF 350’000, 1,9 ‰ auf den weiteren CHF 400’000 und 2,95 ‰ auf den weiteren CHF 1’000’000 steuerbaren Vermögens.

Einheitssatz ab CHF 1,75 Mio.

Für Vermögen über CHF 1’750’000 beträgt die einfache Steuer einheitlich 2,3 ‰. Der Übergang ist nahtlos: Bei genau CHF 1,75 Mio. ergibt auch der Stufentarif 2,3 ‰ des Vermögens.

Patente zu 10 %

Vermögen, das bei Selbständigerwerbenden auf Patente und vergleichbare Rechte im Sinne der Patentbox entfällt, ist nur zu 10 % steuerbar.

Tarif der einfachen Vermögenssteuer (Art. 49 StG)

TarifstufeVermögen kumuliertEinfache Steuer
erste CHF 350’000bis CHF 350’0000,9 ‰
weitere CHF 400’000bis CHF 750’0001,9 ‰
weitere CHF 1’000’000bis CHF 1’750’0002,95 ‰
gesamtes Vermögenüber CHF 1’750’000einheitlich 2,3 ‰

Einheitssatz bedeutet nicht: effektive Steuer genau 0,23 %.

Die 2,3 ‰ sind die einfache Steuer. Die tatsächlich geschuldete Steuer ergibt sich erst nach Anwendung der Steuerfüsse – 2026 etwa 76 % für den Kanton und 83 % in der Stadt Schaffhausen – sowie gegebenenfalls der Kirchensteuer.

Wohnort

Gemeinde und Kirchgemeinde bestimmen die Gesamtbelastung mit

Die Gemeinden legen ihren Steuerfuss in Prozent der einfachen Steuer mit ihrem Budget fest; er gilt für die Einkommens- und die Vermögenssteuer gleichermassen. In der Stadt Schaffhausen beträgt er 2026 83 %, zusammen mit dem Kantonssteuerfuss also 159 % der einfachen Steuer.

Für Mitglieder der evangelisch-reformierten, der römisch-katholischen oder der christkatholischen Kirche kommt die Kirchensteuer hinzu, ebenfalls in Prozent der einfachen Steuer – in der Stadt Schaffhausen 2026 13 % für Reformierte und Römisch-Katholische. Bei einem Wohnortsvergleich sollten Vermögens- und Einkommenssteuer gemeinsam betrachtet werden, weil derselbe Steuerfuss auf beide Steuern wirkt.

Bewertung

Bewertung: Verkehrswert, Steuerwert und Rückkaufswert

Das Vermögen wird grundsätzlich zum Verkehrswert bewertet. Für Versicherungen, Wertpapiere und Grundstücke sieht das Gesetz besondere Regeln vor; Kapital- und Rentenversicherungen werden zum Beispiel mit dem Rückkaufswert erfasst.

Der Steuerwert von Grundstücken wird unter angemessener Berücksichtigung von Verkehrs- und Ertragswert festgelegt; land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke werden zum Ertragswert bewertet. Die amtlichen Grundstückwerte ermittelt das kantonale Amt für Grundstückschätzungen.

Bei Unternehmern ist die Bewertung nicht kotierter Beteiligungen oft der wichtigste Faktor: Ein hoher Steuerwert einer privaten AG oder GmbH kann zu erheblichem steuerbarem Vermögen führen, ohne dass entsprechende Liquidität vorhanden ist.

International

Vermögen in mehreren Kantonen oder Staaten

Bei Wohnsitz in Schaffhausen ist grundsätzlich das weltweite Vermögen zu deklarieren. Grundstücke und Betriebsstätten in anderen Kantonen oder im Ausland, etwa in Deutschland, werden im Rahmen der Steuerausscheidung dem Belegenheitsort zugewiesen, bleiben aber für den Schaffhauser Steuersatz relevant. Umgekehrt begründet eine Schaffhauser Liegenschaft auch für Personen mit Wohnsitz in Deutschland oder den USA eine beschränkte Steuerpflicht im Kanton.

Steuerberechnung

Vermögenssteuer im Kanton Schaffhausen berechnen

Für eine Berechnung braucht es das steuerbare Vermögen nach Schulden und Sozialabzügen, den Tarif nach Art. 49 StG und die Steuerfüsse von Kanton, Wohngemeinde und Kirchgemeinde. Tarif und Abzüge gibt das Kantonsblatt der ESTV wieder, die Steuerfüsse 2026 des Kantonshauptorts die ESTV-Übersicht zu Steuersatz und Steuerfuss.

Standardfall oder Beratungsfall?

Wann wird die Schaffhauser Vermögenssteuer komplex?

Einfaches Wertschriftendepot

Bankkonten und kotierte Wertschriften lassen sich anhand von Steuerverzeichnissen und Kurswerten per Jahresende meist einfach erfassen.

Unternehmer

Nicht kotierte Beteiligungen können einen hohen Steuerwert haben, ohne Ausschüttungen zu erzeugen. Bewertung und Liquidität bestimmen dann die Belastung.

Immobilien

Steuerwerte, Hypotheken und Liegenschaften in mehreren Kantonen oder Staaten erfordern eine Steuerausscheidung und eine saubere Zuordnung der Schulden.

Zuzug und Wohnortwahl

Gemeindesteuerfuss, Kirchensteuer und Vermögensstruktur wirken zusammen. Ein Vergleich sollte Einkommens- und Vermögenssteuer gemeinsam betrachten.

Vermögenssteuerberatung

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