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Kanton Tessin · Vermögenssteuer

Vermögenssteuer im Kanton Tessin

Natürliche Personen mit steuerlichem Wohnsitz im Kanton Tessin unterliegen mit ihrem steuerbaren Reinvermögen der kantonalen und kommunalen Vermögenssteuer. Das Tessin verwendet einen Stufentarif: Vermögen unter CHF 200’000 bleibt steuerfrei, ab CHF 1,381 Mio. beträgt die einfache Steuer einheitlich 2,5 ‰ des steuerbaren Vermögens.

Überblick

Wie funktioniert die Tessiner Vermögenssteuer?

Die Vermögenssteuer erfasst grundsätzlich das gesamte Reinvermögen am Ende der Steuerperiode: Bankguthaben, Wertschriften, Beteiligungen, Liegenschaften, Lebensversicherungen und weitere Vermögensrechte. Bewertet wird zum Verkehrswert; Liegenschaften werden zum amtlichen Schätzwert («valore di stima ufficiale») erfasst.

Von den Aktiven werden die nachgewiesenen Schulden abgezogen. Danach gelten Sozialabzüge von CHF 60’000 für Ehepaare in ungetrennter Ehe und von CHF 30’000 für jedes minderjährige Kind, für dessen Unterhalt die steuerpflichtige Person aufkommt.

Auf das steuerbare Vermögen wird der Tarif der Kantonssteuer angewendet. 2026 erhebt der Kanton 100 % dieser Steuer, die Wohngemeinde ihren eigenen Steuerfuss, in Bellinzona 93 %. Auf Antrag werden die Einkommens- und Vermögenssteuern von Kanton und Gemeinde auf 60 % des steuerbaren Einkommens begrenzt.

Stufentarif mit einheitlichem Satz ab CHF 1,381 Mio.

Die einfache Steuer steigt stufenweise von 1 ‰ über 2 ‰ und 2,5 ‰ bis 3 ‰. Bei CHF 1’380’000 erreicht sie CHF 3’450 oder genau 2,5 ‰; für höhere Vermögen gilt einheitlich ein Satz von 2,5 ‰ des steuerbaren Vermögens. Vermögen unter CHF 200’000 bleibt steuerfrei.

Systematik

Vier Schritte zur Tessiner Vermögenssteuer

1. Vermögenswerte erfassen

Bankguthaben, Wertschriften, Beteiligungen, Liegenschaften, Lebensversicherungen und weitere Vermögensrechte werden mit dem Stand am Ende der Steuerperiode erfasst.

2. Vermögenswerte bewerten

Grundsätzlich gilt der Verkehrswert. Liegenschaften zählen mit dem amtlichen Schätzwert; für Bauten, die in der Schätzung noch nicht berücksichtigt sind, kommt ein Zuschlag von 70 % der Baukosten hinzu.

3. Schulden und Sozialabzüge berücksichtigen

Nachgewiesene Schulden reduzieren das Reinvermögen. Danach werden CHF 60’000 für Ehepaare in ungetrennter Ehe und CHF 30’000 je minderjähriges Kind abgezogen.

4. Tarif und Steuerfüsse anwenden

Auf das steuerbare Vermögen wird der Stufentarif angewendet. Die Kantonssteuer beträgt 2026 100 % dieser Steuer, die Gemeindesteuer richtet sich nach dem Steuerfuss der Wohngemeinde, in Bellinzona 93 %.

Beispiel Bellinzona 2026: rund 4,46 ‰.

Bei einem steuerbaren Vermögen von CHF 1 Mio. beträgt die einfache Steuer CHF 2’310: CHF 1’410 bis CHF 700’000 und 3 ‰ auf den Rest. Mit 100 % Kantons- und 93 % Gemeindesteuer ergeben sich CHF 2’310 und CHF 2’148, zusammen CHF 4’458 oder rund 4,46 ‰ – ohne allfällige Kirchensteuer.

Besonderheit Tessin

Freigrenze, Stufentarif und Belastungsgrenze

Das Tessin kombiniert eine Freigrenze von CHF 200’000 mit einem Stufentarif, der ab CHF 1,381 Mio. in einen einheitlichen Satz von 2,5 ‰ übergeht. Hinzu kommt eine Begrenzung der Gesamtbelastung im Verhältnis zum Einkommen.

Freigrenze von CHF 200’000

Vermögen unter CHF 200’000 ist von der Vermögenssteuer befreit. Ab dieser Grenze gilt der Tarif ab dem ersten Franken: Bei CHF 200’000 beträgt die einfache Steuer CHF 200.

Belastungsgrenze von 60 %

Auf Antrag werden die kantonalen und kommunalen Einkommens- und Vermögenssteuern auf 60 % des gesamten steuerbaren Einkommens reduziert. Als Vermögensertrag gilt dabei mindestens 1 % des Reinvermögens; die Reduktion erfolgt auf der Vermögenssteuer.

Sozialabzüge statt Splitting

Für das Vermögen kennt das Tessin keinen eigenen Tarif für Ehepaare. Familien werden über Abzüge von CHF 60’000 für Ehepaare in ungetrennter Ehe und CHF 30’000 je minderjähriges Kind entlastet.

Liegenschaftssteuer der Gemeinde

Neben der Vermögenssteuer erheben die Gemeinden jährlich eine Liegenschaftssteuer («imposta immobiliare») von 1 ‰ des amtlichen Schätzwerts, ohne Schuldenabzug, für natürliche und juristische Personen.

Einfache Vermögenssteuer nach Art. 49 LT (Tarif 2026)

Steuerbares VermögenSatz der StufeEinfache Steuer am Stufenende
bis CHF 200’000 (darunter steuerfrei)1 ‰CHF 200
CHF 201’000 bis 280’0002 ‰CHF 360
CHF 281’000 bis 700’0002,5 ‰CHF 1’410
CHF 701’000 bis 1’380’0003 ‰CHF 3’450 (2,5 ‰)
ab CHF 1’381’000einheitlich 2,5 ‰ des steuerbaren Vermögens2,5 ‰

Stufentarif heisst nicht: 2,5 ‰ effektive Belastung.

Die 2,5 ‰ sind die einfache Steuer. Die tatsächliche Belastung ergibt sich erst nach Anwendung der Steuerfüsse von Kanton und Gemeinde: in Bellinzona 2026 rechnerisch 4,825 ‰ für Vermögen ab CHF 1,381 Mio. – ohne Kirchensteuer und vor einer allfälligen Begrenzung auf 60 % des Einkommens.

Wohnort

Der Gemeindesteuerfuss beeinflusst die Gesamtbelastung

Die Tessiner Gemeinden erheben ihre Steuer als Prozentsatz der Kantonssteuer nach Tarif («moltiplicatore d'imposta») und legen diesen Steuerfuss jährlich fest. In Bellinzona beträgt er 2026 laut ESTV 93 %; der Kantonssteuerfuss von 100 % gilt überall.

In Lugano sieht der Voranschlag 2026 des Municipio einen Steuerfuss von 80 % für natürliche Personen vor, nach 77 % im Jahr 2025. Ein Wohnortsvergleich sollte Vermögens- und Einkommenssteuer gemeinsam betrachten, denn der Gemeindesteuerfuss gilt für beide Steuern.

Bewertung

Bewertung: amtlicher Schätzwert, Wertschriften und Versicherungen

Liegenschaften werden zum amtlichen Schätzwert besteuert. Für Bauten, Erweiterungen oder Verbesserungen, die in der Schätzung noch nicht berücksichtigt sind, wird ein Zuschlag von 70 % der Baukosten aufgerechnet, unabhängig von der Finanzierung.

Regelmässig gehandelte Wertschriften werden zum Kurs am massgebenden Tag bewertet, nicht gehandelte Titel nach ihrem inneren Wert. Lebensversicherungen zählen mit dem Rückkaufswert; abziehbar sind nachgewiesene Schulden.

International

Vermögen in mehreren Kantonen oder Staaten

Bei Wohnsitz im Tessin ist grundsätzlich das weltweite Vermögen zu deklarieren. Liegenschaften und Betriebsstätten in anderen Kantonen oder im Ausland werden nach den interkantonalen bzw. internationalen Regeln ausgeschieden, bleiben aber für den Steuersatz relevant. Ausländische Bankkonten und Depots bleiben in der Regel im Tessin steuerbar.

Bei der Besteuerung nach dem Aufwand gilt als steuerbares Vermögen das Fünffache der Bemessungsgrundlage für die Einkommenssteuer, mindestens also das Fünffache von CHF 434’700.

Steuerberechnung

Vermögenssteuer im Kanton Tessin berechnen

Für eine Schätzung eignet sich der Steuerrechner der ESTV. Tarif, Sozialabzüge und Belastungsgrenze stehen im Steuergesetz und im ESTV-Kantonsblatt, beide auf Italienisch; die Ergebnisse sind unverbindlich.

Standardfall oder Beratungsfall?

Wann wird die Tessiner Vermögenssteuer komplex?

Hohes Vermögen, tiefer Ertrag

Bei ertragsschwachem Vermögen kann die Begrenzung auf 60 % des steuerbaren Einkommens greifen. Sie muss beantragt werden und rechnet mit einem Vermögensertrag von mindestens 1 %.

Unternehmer

Nicht gehandelte Beteiligungen werden nach ihrem inneren Wert geschätzt. Bewertung, Ausschüttungspolitik und Teilbesteuerung der Dividenden zu 70 % hängen zusammen.

Immobilien

Amtlicher Schätzwert, Zuschlag für noch nicht geschätzte Bauten, Hypotheken, Liegenschaftssteuer der Gemeinde und Liegenschaften in mehreren Kantonen oder in Italien erfordern eine sorgfältige Ausscheidung.

Zuzug und Wohnortwahl

Die Gemeindesteuerfüsse unterscheiden sich und wirken auf Einkommen und Vermögen. Bei einem Zuzug aus dem Ausland sind zudem Beginn der Steuerpflicht, Auslandsvermögen und eine allfällige Besteuerung nach dem Aufwand zu klären.

Vermögenssteuerberatung

Komplexe Vermögensverhältnisse im Kanton Tessin?

Wir unterstützen bei der steuerlichen Einordnung und Bewertung von Vermögen, Unternehmensbeteiligungen, Immobilien und grenzüberschreitenden Vermögensstrukturen sowie bei Zuzug, Besteuerung nach dem Aufwand und Wohnortsplanung.

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