Kanton Tessin · Unternehmenssteuern
Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Tessin
Wie Unternehmen im Kanton Tessin auf Gewinn und Eigenkapital besteuert werden: Steuerpflicht, Bemessungsgrundlagen, kantonale Sätze, Gemeindesteuerfuss, direkte Bundessteuer, STAF-Instrumente, Mindeststeuer und praktische Deklaration.
Tessin auf einen Blick
Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich der Gewinn- und der Kapitalsteuer
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Tessin unterliegen der Tessiner Gewinn- und Kapitalsteuer. Auch ausserkantonale oder ausländische Unternehmen können aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit – etwa durch eine Betriebsstätte oder Liegenschaft – im Tessin steuerpflichtig werden.
Die Gewinnsteuer beträgt 5,5 % des Reingewinns, die Kapitalsteuer 1,5 ‰ des steuerbaren Kapitals; 16 % der Gewinnsteuer werden an die Kapitalsteuer angerechnet. Zusätzlich fällt auf dem Gewinn die direkte Bundessteuer an; eine Kapitalsteuer kennt der Bund nicht.
Proportionaler Satz für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften; Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen zahlen 4 %.
16 % der Gewinnsteuer werden an die Kapitalsteuer angerechnet; innovative Unternehmen zahlen auf Antrag 0,01 ‰.
In Prozent der Kantonssteuer; in Bellinzona 2026 93 %, rechnerisch rund 5,1 % des Gewinns zusätzlich.
Auf dem Reingewinn nach Steuern; keine direkte Bundes-Kapitalsteuer.
Steuersystem
Was bei Gewinnsteuer und Kapitalsteuer besteuert wird
Gewinnsteuer
Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresgewinn, der um steuerliche Aufrechnungen, Abzüge und Korrekturen ergänzt wird. Gewinne aus dem Verkauf von Grundstücken unterliegen im Tessin grundsätzlich der Grundstückgewinnsteuer; wieder eingebrachte Abschreibungen fallen in die Gewinnsteuer.
- Geschäftsmässig begründeter Aufwand
- Steuerlich nicht abziehbare Aufwendungen
- Verlustvorträge
- Beteiligungsabzug ab 10 % oder CHF 1 Mio.
- Patentbox und F&E-Zusatzabzug
- Spenden bis 20 % des Reingewinns
- F&E-Rückstellungen bis 10 % des Gewinns
Kapitalsteuer
Die Kapitalsteuer beträgt 1,5 ‰ des steuerbaren Kapitals. Für Eigenkapital, das auf qualifizierte Beteiligungen und Patente entfällt, wird sie anteilig ermässigt, nicht aber für Konzerndarlehen; 16 % der Gewinnsteuer werden an die Kapitalsteuer angerechnet.
- Aktien- oder Stammkapital
- Offene Reserven
- Versteuerte stille Reserven
- Gewinnvorträge
- Ermässigung für Beteiligungen und Patente
- Anrechnung von 16 % der Gewinnsteuer
- Innovative Unternehmen: 0,01 ‰
Steuersätze 2026
Effektive Kantonssätze plus Gemeindesteuer
Für Unternehmen nennt das Steuergesetz direkt den Steuersatz des Kantons: 5,5 % des Reingewinns und 1,5 ‰ des steuerbaren Kapitals. In besonderen Fällen mit Auslandsbeziehungen kann der Gewinnsteuersatz auf Antrag der steuerpflichtigen Gesellschaft erhöht werden.
Die Gemeinde erhebt ihren Steuerfuss in Prozent der Kantonssteuer. In Bellinzona ergibt das 2026 rechnerisch rund 10,6 % Kantons- und Gemeindesteuer auf dem steuerbaren Gewinn und rund 2,9 ‰ Kapitalsteuer vor Anrechnung der Gewinnsteuer. Hinzu kommt die direkte Bundessteuer von 8,5 % auf dem Gewinn.
Sonderthemen
Wann die Tessiner Unternehmensbesteuerung komplexer wird
Patentbox und Forschung & Entwicklung
Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten werden auf Antrag nach dem Nexus-Ansatz um 90 % ermässigt. Für Forschungs- und Entwicklungsaufwand in der Schweiz ist auf Antrag ein zusätzlicher Abzug von 50 % möglich. Die gesamte Entlastung ist auf 70 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung und ohne Beteiligungserträge begrenzt.
Beteiligungen und Holdingstrukturen
Erträge aus Beteiligungen von mindestens 10 % oder mit einem Wert von mindestens CHF 1 Mio. werden über den Beteiligungsabzug entlastet. Bei der Kapitalsteuer wird das auf qualifizierte Beteiligungen und Patente entfallende Eigenkapital anteilig ermässigt.
Mindeststeuer, ab 2026 neu gefasst
Ab der Steuerperiode 2026 zahlen Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und übrige juristische Personen mindestens CHF 450, Stiftungen CHF 300. Für Tessiner Liegenschaften gilt wie schon vorher eine Mindeststeuer von 1 ‰ des amtlichen Schätzwerts ohne Schuldenabzug; seit 2026 wird sie mit der Summe aus Gewinn-, Kapital- und Grundstückgewinnsteuer verglichen. Innovative Unternehmen können auf Antrag befreit werden.
Liegenschaften und internationale Strukturen
Auf Liegenschaften von Kapitalgesellschaften erhebt der Kanton für 2025 bis 2027 eine Liegenschaftssteuer von 3 ‰ des amtlichen Schätzwerts, die Gemeinde zusätzlich 1 ‰. Bei ausländischen Mutter- oder Tochtergesellschaften, Verrechnungspreisen oder Betriebsstätten in mehreren Kantonen treffen Tessiner Unternehmenssteuern auf interkantonale und internationale Regeln.
Deklaration in der Praxis
Vom Jahresabschluss zur Tessiner Steuerveranlagung
Jahresabschluss
Handelsrechtlicher Abschluss als Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung.
Steuerliche Überleitung
Aufrechnungen, Abzüge, Verlustvorträge, Beteiligungsabzug sowie Patentbox und F&E-Zusatzabzug.
Elektronische Steuererklärung
Seit 2024 reichen alle juristischen Personen die Erklärung elektronisch ein, mit Jahresrechnung, innert der im Begleitschreiben genannten Frist.
Veranlagung
Prüfung der Veranlagung, Beantwortung von Rückfragen und bei Bedarf Einsprache.
Kanton Tessin
Weitere Steuern im Kanton Tessin
Von der Unternehmensbesteuerung zu den weiteren kantonalen Steuerarten und zum kantonalen Überblick.
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Vom Tessiner Fachwissen zur konkreten Fragestellung
Unternehmenssteuern stehen häufig mit Rechnungswesen, Verrechnungssteuer, Mehrwertsteuer, Beteiligungen oder grenzüberschreitenden Strukturen in Verbindung.
Häufige Fragen
Gewinn- und Kapitalsteuer Tessin
Welche Unternehmen zahlen im Kanton Tessin Gewinn- und Kapitalsteuer?
Wie hoch ist die Tessiner Gewinnsteuer?
Wie hoch ist die Kapitalsteuer, und wird die Gewinnsteuer angerechnet?
Unterscheidet sich die Belastung zwischen Tessiner Gemeinden?
Gibt es im Tessin Entlastungen für Innovation?
Welche Mindeststeuer gilt im Tessin?
Steuerberatung
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