Kanton Aargau · Vermögenssteuer
Vermögenssteuer im Kanton Aargau
Natürliche Personen mit steuerlichem Wohnsitz im Kanton Aargau unterliegen mit ihrem steuerbaren Reinvermögen der kantonalen und kommunalen Vermögenssteuer. Seit 2025 gilt ein flacherer progressiver Tarif: Die einfache Steuer beträgt 0,7 ‰ bis 1,6 ‰ und wird erst nach Abzug steuerfreier Beträge von CHF 130’000 für Alleinstehende und CHF 260’000 für Verheiratete erhoben.
Überblick
Wie funktioniert die Aargauer Vermögenssteuer?
Ausgangspunkt ist das Reinvermögen am 31. Dezember beziehungsweise am Ende der Steuerpflicht. Dazu gehören insbesondere Bankguthaben, Wertschriften, Beteiligungen, Liegenschaften, Lebensversicherungen mit Rückkaufswert und Kryptowährungen; abziehbar sind die nachgewiesenen Schulden.
Vom Reinvermögen werden die steuerfreien Beträge abgezogen: CHF 260’000 für gemeinsam steuerpflichtige Ehegatten, CHF 130’000 für alle übrigen Steuerpflichtigen und zusätzlich CHF 16’000 für jedes Kind, für das ein Kinderabzug gewährt wird.
Auf das steuerbare Vermögen wird die einfache Steuer nach dem progressiven Tarif berechnet und anschliessend mit dem Kantonssteuerfuss von 103 % (2026), dem Gemeindesteuerfuss und gegebenenfalls dem Kirchensteuerfuss multipliziert. Eine Vermögenssteuer des Bundes gibt es nicht.
Der Aargauer Vermögenssteuertarif ist progressiv, aber flach.
Seit der Steuergesetzrevision 2025 steigt die einfache Steuer in fünf Stufen von 0,7 ‰ auf 1,6 ‰; Vermögensteile über CHF 428’000 werden mit dem Höchstsatz erfasst. Vorher reichte der progressive Tarif bis 2,1 ‰.
Systematik
Vier Schritte zur Aargauer Vermögenssteuer
1. Vermögenswerte erfassen
Bankkonten, Wertschriften, Liegenschaften, Beteiligungen und weitere Vermögenswerte werden per 31. Dezember vollständig deklariert – auch Werte in anderen Kantonen und im Ausland.
2. Steuerwerte bestimmen
Massgebend ist grundsätzlich der Verkehrswert. Für Liegenschaften gilt der amtlich geschätzte Steuerwert, für nicht kotierte Aktien inländischer Gesellschaften eine Reduktion um 50 %.
3. Schulden und steuerfreie Beträge
Nachgewiesene Schulden sowie die steuerfreien Beträge von CHF 130’000 beziehungsweise CHF 260’000 und CHF 16’000 pro Kind reduzieren das steuerbare Vermögen.
4. Steuer berechnen
Auf das steuerbare Vermögen wird der progressive Tarif angewendet. Die einfache Steuer wird danach mit Kantons-, Gemeinde- und allenfalls Kirchensteuerfuss multipliziert.
Besonderheit Aargau
Flacher Tarif, hohe Freibeträge und eine Höchstbelastung
Mit der Steuergesetzrevision 2025, die das Stimmvolk am 18. Mai 2025 angenommen hat, wurde die Vermögenssteuer deutlich gesenkt. Neben dem Tarif begrenzt der Aargau die Gesamtbelastung durch Einkommens- und Vermögenssteuer auf 70 % des Reineinkommens; ähnliche Obergrenzen kennen auch einige andere Kantone.
Tarif in fünf Stufen
Die einfache Steuer beträgt 0,7 ‰ auf den ersten CHF 107’000 und steigt in Stufen von je CHF 107’000 über 1,0 ‰, 1,2 ‰ und 1,4 ‰ auf 1,6 ‰ für Vermögensteile über CHF 428’000.
Steuerfreie Beträge
Seit 2025 sind CHF 260’000 für gemeinsam steuerpflichtige Ehegatten und CHF 130’000 für übrige Steuerpflichtige steuerfrei; pro Kind mit Kinderabzug kommen CHF 16’000 hinzu (vorher CHF 200’000, CHF 100’000 und CHF 12’000).
Höchstbelastung 70 %
Übersteigen die Einkommens- und Vermögenssteuern von Kanton, Gemeinde und Kirche 70 % des Reineinkommens, werden sie auf diese Grenze herabgesetzt – jedoch höchstens bis auf die Hälfte der geschuldeten Vermögenssteuer. Ausserordentliche Abzüge wie Pensionskasseneinkäufe werden dem Reineinkommen dafür hinzugerechnet.
Nicht kotierte Aktien
Zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung wird der Steuerwert von Aktien und Anteilscheinen inländischer Gesellschaften, die weder an der Börse kotiert sind noch einem organisierten ausserbörslichen Handel unterliegen, um 50 % herabgesetzt.
Vermögenssteuertarif (einfache Steuer, § 55 StG, ab Steuerperiode 2025)
| Vermögensteil | Satz |
|---|---|
| erste CHF 107’000 | 0,7 ‰ |
| weitere CHF 107’000 | 1,0 ‰ |
| weitere CHF 107’000 | 1,2 ‰ |
| weitere CHF 107’000 | 1,4 ‰ |
| Vermögensteile über CHF 428’000 | 1,6 ‰ |
Beispiel: CHF 1 Mio. steuerbares Vermögen
Nach dem Tarif ab 2025 beträgt die einfache Steuer auf CHF 1 Mio. steuerbarem Vermögen rund CHF 1’375. Mit dem Kantonssteuerfuss 2026 von 103 % und beispielsweise dem Steuerfuss der Stadt Aarau von 96 % ergeben sich rund CHF 2’737 Kantons- und Gemeindesteuer, ohne Kirchensteuer.
Wohnort
Der Gemeindesteuerfuss beeinflusst die tatsächliche Belastung
Die Aargauer Gemeinden erheben ihre Steuer als Prozentsatz der einfachen Steuer; derselbe Steuerfuss gilt für Einkommen und Vermögen. Im Verzeichnis 2026 reicht die Spanne von 48 % in Oberwil-Lieli bis 127 % in Ammerswil und Mellikon; Aarau liegt bei 96 %, Baden bei 89 %.
Zusammen mit dem Kantonssteuerfuss von 103 % ergibt sich ein Gesamtsteuerfuss ohne Kirchensteuer zwischen 151 % und 230 %. Die Kirchensteuer wird von den Kirchgemeinden der Landeskirchen festgesetzt und kommt für Kirchenangehörige hinzu.
Bei grösseren Vermögen kann ein Wohnortsvergleich sinnvoll sein. Er sollte aber nicht isoliert erfolgen, weil der Gemeindesteuerfuss ebenso auf die Einkommenssteuer wirkt.
Bewertung
Bei komplexem Vermögen entscheidet häufig die Bewertung
Bankguthaben werden mit dem Saldo, kotierte Wertschriften mit dem Kurs per Jahresende erfasst. Anspruchsvoller sind private Unternehmensbeteiligungen, Liegenschaften, Lebensversicherungen und besondere Vermögenswerte.
Für Aargauer Liegenschaften gelten seit dem 1. Januar 2025 neue Vermögenssteuerwerte aus der allgemeinen Neubewertung. Sie beruhen auf dem Verkehrswert mit Wertbasis 2. Quartal 2024 statt 1998 und sollen alle fünf Jahre neu festgelegt werden; gegen die Schätzungsverfügung kann innert 30 Tagen Einsprache erhoben werden.
Bei nicht kotierten Aktien und Anteilscheinen inländischer Gesellschaften wird der ermittelte Steuerwert um 50 % reduziert. Für Wald und landwirtschaftliche Grundstücke gilt unter den gesetzlichen Voraussetzungen der Ertragswert.
International
Auslandsvermögen und Vermögenssteuer
Bei Wohnsitz im Aargau sind grundsätzlich alle Vermögenswerte zu deklarieren, auch Liegenschaften in anderen Kantonen und im Ausland. Ausländische Bankkonten und Depots werden nicht deshalb ausgenommen, weil die Bank im Ausland liegt.
Ausländische Liegenschaften werden im Aargau nicht besteuert, fliessen aber in die Satzbestimmung ein; gemäss Wegleitung werden sie mit 80 % des aktuellen Verkehrswerts angesetzt. Bei beschränkter Steuerpflicht richtet sich der Satz nach dem gesamten Vermögen, und die steuerfreien Beträge werden anteilig gewährt.
Ausländische Werte nicht vorschnell weglassen.
Zuerst ist die gesamte Vermögenssituation zu erfassen. Erst danach lässt sich prüfen, welche Werte der Aargau besteuert und welche nur für die Steuerausscheidung oder die Satzbestimmung zählen.
Steuerberechnung
Offizieller Steuerkalkulator des Kantons Aargau
Mit dem Steuerkalkulator des Kantonalen Steueramts lassen sich die mutmasslichen Einkommens- und Vermögenssteuern berechnen. Einzugeben ist das steuerbare Vermögen per 31. Dezember nach Abzug der Schulden und steuerfreien Beträge; bei Steuerpflicht in weiteren Kantonen oder im Ausland zusätzlich das satzbestimmende Vermögen.
Standardfall oder Beratungsfall?
Wann wird die Aargauer Vermögenssteuer komplex?
Einfaches Wertschriftendepot
Bankkonten und kotierte Wertschriften lassen sich mit Steuerverzeichnis und Kursliste in der Regel einfach erfassen.
Unternehmensbeteiligung
Private Aktien oder GmbH-Anteile werfen Bewertungsfragen auf; zudem ist zu prüfen, ob die Reduktion um 50 % für nicht kotierte Titel greift.
Immobilien
Neue Steuerwerte seit 2025, Hypotheken sowie Liegenschaften in mehreren Kantonen oder im Ausland erfordern zusätzliche Prüfungen und gegebenenfalls eine Steuerausscheidung.
Hohes Vermögen, tiefes Einkommen
Bei Vermögenden mit geringem Einkommen kann die Höchstbelastung von 70 % des Reineinkommens greifen. Hier lohnt sich eine genaue Berechnung der massgebenden Grössen.
Elektronische Deklaration
eTAX AARGAU für natürliche Personen
Seit der Steuerperiode 2025 wird die Aargauer Steuererklärung online mit eTAX AARGAU ausgefüllt; die Anwendung läuft im Browser und ersetzt EasyTax. Die Anmeldung erfolgt über AGOV, Belege können digital oder auf Papier eingereicht werden. Einkommen und Vermögen werden gemeinsam in der Steuererklärung deklariert.
Weitere Aargauer Steuern
Weitere Steuern im Kanton Aargau
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Erbschafts- & Schenkungssteuer
Ehegatten, Nachkommen und Eltern sind befreit; übrige steuerpflichtige Erwerber zahlen je nach Steuerklasse progressiv 4 % bis 32 % auf Tranchen des Vermögensanfalls.
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Stufentarif bis 11 % der einfachen Steuer, Kantonssteuerfuss 2026 von 103 % plus Gemeindesteuerfuss; Verheiratete zum Satz des halben Einkommens.
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Einfache Gewinnsteuer 5,5 %, Kapitalsteuer 0,75 ‰ mit Anrechnung der Gewinnsteuer und ein einheitlicher Gesamtsteuerfuss von 159 % für 2026.
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Grundstückgewinnsteuer von 40 % bis 5 % je nach Besitzesdauer, Eigenmietwert 62 % der Marktmiete, keine Liegenschaftssteuer, Grundbuchabgabe statt Handänderungssteuer.
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