gewinn-und-kapitalsteuer

Kanton Aargau · Unternehmenssteuern

Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Aargau

Wie Unternehmen im Kanton Aargau auf Gewinn und Eigenkapital besteuert werden: Steuerpflicht, einfache Steuersätze, der für alle Gemeinden einheitliche Gesamtsteuerfuss, direkte Bundessteuer, Beteiligungsabzug, STAF-Instrumente und praktische Deklaration.

Aargau auf einen Blick

Kapitalgesellschaften zahlen Gewinn- und Kapitalsteuer – mit einheitlichem Steuerfuss

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Aargau unterliegen der Aargauer Gewinn- und Kapitalsteuer. Auch ausserkantonale oder ausländische Unternehmen können durch eine Betriebsstätte oder eine Liegenschaft im Aargau steuerpflichtig werden.

Die einfache Gewinnsteuer beträgt seit 2024 einheitlich 5,5 % des steuerbaren Reingewinns, die einfache Kapitalsteuer 0,75 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals. Zusätzlich fällt auf dem Gewinn die direkte Bundessteuer an; eine Kapitalsteuer kennt der Bund nicht.

Gewinnsteuer5,5 % einfache Gewinnsteuer

Proportional auf dem steuerbaren Reingewinn von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften; seit 2024 ohne zweite Tarifstufe.

Kapitalsteuer0,75 ‰ einfache Kapitalsteuer

Auf dem steuerbaren Eigenkapital; die Gewinnsteuer wird an die Kapitalsteuer angerechnet.

Gesamtsteuerfuss159 % für 2026

Kanton 100 %, Kantonszuschlag 2 %, Finanzausgleich 4 % und Gemeindezuschlag 53 % – unabhängig von der Sitzgemeinde.

Bund8,5 % Gewinnsteuer

Auf dem Reingewinn nach Steuern; keine Kapitalsteuer des Bundes.

Steuersystem

Was bei Gewinnsteuer und Kapitalsteuer besteuert wird

Gewinnsteuer

Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresgewinn. Für die Steuererklärung wird er um steuerliche Aufrechnungen, Abzüge und Korrekturen ergänzt. Verluste der sieben vorangegangenen Geschäftsjahre können verrechnet werden, soweit sie noch nicht berücksichtigt wurden.

  • Geschäftsmässig begründeter Aufwand
  • Nicht abziehbare Aufwendungen
  • Verlustvorträge (sieben Jahre)
  • Beteiligungsabzug
  • Abschreibungen und Rückstellungen
  • Patentbox und F&E-Zusatzabzug

Kapitalsteuer

Die Kapitalsteuer knüpft an das dem Aargau zurechenbare steuerbare Eigenkapital an. Sie ermässigt sich im Verhältnis des Gewinnsteuerwerts von Beteiligungen, Patentrechten und Konzerndarlehen zu den gesamten Aktiven; zudem wird die Gewinnsteuer angerechnet.

  • Aktien- oder Stammkapital
  • Offene Reserven
  • Gewinnvorträge
  • Als Gewinn versteuerte stille Reserven
  • Verdecktes Eigenkapital
  • Ermässigung für Beteiligungen, Patente, Konzerndarlehen

Steuersätze 2026

Der einfache Tarif ist nur der Ausgangspunkt

Die Aargauer Gewinn- und Kapitalsteuer wird zunächst als einfache Steuer berechnet. Darauf wird der Gesamtsteuerfuss angewendet, der sich 2026 aus der ordentlichen Kantonssteuer von 100 %, einem Kantonssteuerzuschlag von 2 %, einem Zuschlag für den Finanzausgleich von 4 % und dem Zuschlag für die Einwohnergemeinden von 53 % zusammensetzt.

Rechnerisch ergibt sich für die Kantons- und Gemeindesteuer ein Satz von 8,745 % des steuerbaren Reingewinns (5,5 % × 159 %). Gegenüber 2025 mit einem Gesamtsteuerfuss von 167 % sinkt die Belastung damit spürbar. Kapitalgesellschaften entrichten mindestens eine einfache Kantonssteuer von CHF 500, Genossenschaften von CHF 100; neu gegründete Gesellschaften sind davon während fünf Jahren befreit.

Einfache Gewinnsteuer5,5 %
Einfache Kapitalsteuer0,75 ‰
Gesamtsteuerfuss 2026159 %
Direkte Bundessteuer8,5 % auf Gewinn nach Steuern

Sonderthemen

Wann die Aargauer Unternehmensbesteuerung komplexer wird

Beteiligungen und Holdingstrukturen

Qualifizierte Beteiligungserträge reduzieren über den Beteiligungsabzug die Gewinnsteuer erheblich. Die Kapitalsteuer ermässigt sich im Verhältnis der Beteiligungen zu den gesamten Aktiven, was für Holding- und Finanzierungsgesellschaften besonders relevant ist.

Patentbox und Forschung & Entwicklung

Der Aargau entlastet Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten in der Patentbox um 90 % und gewährt einen Zusatzabzug von 50 % auf qualifiziertem F&E-Aufwand. Zusammen dürfen die Ermässigungen höchstens 70 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung betragen.

Interkantonale Unternehmen

Betriebsstätten, Geschäftsliegenschaften oder Tätigkeiten in mehreren Kantonen erfordern eine interkantonale Steuerausscheidung. Gewinn und Kapital werden dann nach den schweizerischen Ausscheidungsregeln den beteiligten Kantonen zugeordnet.

Internationale Konzerne

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, insbesondere bei Gesellschaften internationaler Konzerne, wird der Steuersatz unter Berücksichtigung der direkten Bundessteuer auf den vom ausländischen Staat akzeptierten Mindestsatz erhöht (§ 75 Abs. 3 StG). Hinzu kommen Fragen zu Verrechnungspreisen, Finanzierung und Doppelbesteuerungsabkommen.

Deklaration in der Praxis

Vom Jahresabschluss zur Aargauer Steuerveranlagung

Schritt 1

Jahresabschluss

Handelsrechtlicher Abschluss als Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinn- und Kapitalermittlung.

Schritt 2

Steuerliche Überleitung

Aufrechnungen, Abzüge, Verlustvorträge, Beteiligungen, Patentbox und weitere Korrekturen anhand der amtlichen Hilfsblätter.

Schritt 3

Deklaration

Einreichung mit eTAX AARGAU Juristische Personen; ordentliche Frist 31. Oktober des Folgejahres, Erstreckung bis 31. Dezember auf Gesuch.

Schritt 4

Veranlagung

Prüfung der Veranlagung, Beantwortung von Rückfragen und bei Bedarf Einsprache oder Ruling.

Kanton Aargau

Weitere Steuern im Kanton Aargau

Von der Unternehmensbesteuerung zu den weiteren kantonalen Steuerarten und zum kantonalen Überblick.

Häufige Fragen

Gewinn- und Kapitalsteuer Aargau

Welche Unternehmen zahlen im Kanton Aargau Gewinn- und Kapitalsteuer?
Insbesondere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Aargau. Eine beschränkte Steuerpflicht kann auch durch wirtschaftliche Zugehörigkeit entstehen, etwa durch eine Betriebsstätte oder eine Geschäftsliegenschaft im Kanton.
Wie hoch ist die Aargauer Gewinnsteuer 2026?
Die einfache Gewinnsteuer beträgt 5,5 % des steuerbaren Reingewinns. Multipliziert mit dem Gesamtsteuerfuss 2026 von 159 % ergibt sich rechnerisch eine Kantons- und Gemeindesteuer von 8,745 % des steuerbaren Gewinns. Hinzu kommt die direkte Bundessteuer von 8,5 % auf dem Reingewinn nach Steuern.
Warum spielt die Sitzgemeinde für die Steuerbelastung keine Rolle?
Juristische Personen zahlen im Aargau einen gesetzlich festgelegten, einheitlichen Zuschlag zugunsten der Einwohnergemeinden, für 2026 53 %. Diesen Anteil erhält die Gemeinde, in der das Unternehmen steuerpflichtig ist; die Belastung ist aber in allen Aargauer Gemeinden gleich.
Wird die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer angerechnet?
Ja. Die Gewinnsteuer wird an die Kapitalsteuer angerechnet, sodass eine Kapitalsteuer nur verbleibt, soweit sie die Gewinnsteuer übersteigt; vorbehalten bleibt die Mindeststeuer. Für Beteiligungen, Patentrechte und Konzerndarlehen ermässigt sich die Kapitalsteuer zudem anteilig.
Gibt es im Aargau Entlastungen für Innovation?
Ja. Die Patentbox entlastet qualifizierte Patentgewinne um 90 %, für Forschung und Entwicklung gibt es einen Zusatzabzug von 50 %. Die gesamte Entlastung aus diesen Instrumenten ist auf 70 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung begrenzt.
Bis wann muss die Steuererklärung eingereicht werden?
Gemäss Wegleitung läuft die ordentliche Einreichungsfrist am 31. Oktober des auf die Steuerperiode folgenden Kalenderjahres ab. Fristerstreckungen bis längstens 31. Dezember können online beantragt werden; erstellt wird die Steuererklärung mit eTAX AARGAU Juristische Personen.

Steuerberatung

Ihre Aargauer Unternehmenssteuerfrage geht über den Standardfall hinaus?

Bei Beteiligungen, Umstrukturierungen, mehreren Kantonen, internationalen Konzernen, Patentbox, Verrechnungspreisen, Rulings oder komplexen Steuerdeklarationen unterstützen wir bei der steuerlichen Einordnung und Umsetzung.