Kanton Aargau · Unternehmenssteuern
Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Aargau
Wie Unternehmen im Kanton Aargau auf Gewinn und Eigenkapital besteuert werden: Steuerpflicht, einfache Steuersätze, der für alle Gemeinden einheitliche Gesamtsteuerfuss, direkte Bundessteuer, Beteiligungsabzug, STAF-Instrumente und praktische Deklaration.
Aargau auf einen Blick
Kapitalgesellschaften zahlen Gewinn- und Kapitalsteuer – mit einheitlichem Steuerfuss
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Aargau unterliegen der Aargauer Gewinn- und Kapitalsteuer. Auch ausserkantonale oder ausländische Unternehmen können durch eine Betriebsstätte oder eine Liegenschaft im Aargau steuerpflichtig werden.
Die einfache Gewinnsteuer beträgt seit 2024 einheitlich 5,5 % des steuerbaren Reingewinns, die einfache Kapitalsteuer 0,75 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals. Zusätzlich fällt auf dem Gewinn die direkte Bundessteuer an; eine Kapitalsteuer kennt der Bund nicht.
Proportional auf dem steuerbaren Reingewinn von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften; seit 2024 ohne zweite Tarifstufe.
Auf dem steuerbaren Eigenkapital; die Gewinnsteuer wird an die Kapitalsteuer angerechnet.
Kanton 100 %, Kantonszuschlag 2 %, Finanzausgleich 4 % und Gemeindezuschlag 53 % – unabhängig von der Sitzgemeinde.
Auf dem Reingewinn nach Steuern; keine Kapitalsteuer des Bundes.
Steuersystem
Was bei Gewinnsteuer und Kapitalsteuer besteuert wird
Gewinnsteuer
Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresgewinn. Für die Steuererklärung wird er um steuerliche Aufrechnungen, Abzüge und Korrekturen ergänzt. Verluste der sieben vorangegangenen Geschäftsjahre können verrechnet werden, soweit sie noch nicht berücksichtigt wurden.
- Geschäftsmässig begründeter Aufwand
- Nicht abziehbare Aufwendungen
- Verlustvorträge (sieben Jahre)
- Beteiligungsabzug
- Abschreibungen und Rückstellungen
- Patentbox und F&E-Zusatzabzug
Kapitalsteuer
Die Kapitalsteuer knüpft an das dem Aargau zurechenbare steuerbare Eigenkapital an. Sie ermässigt sich im Verhältnis des Gewinnsteuerwerts von Beteiligungen, Patentrechten und Konzerndarlehen zu den gesamten Aktiven; zudem wird die Gewinnsteuer angerechnet.
- Aktien- oder Stammkapital
- Offene Reserven
- Gewinnvorträge
- Als Gewinn versteuerte stille Reserven
- Verdecktes Eigenkapital
- Ermässigung für Beteiligungen, Patente, Konzerndarlehen
Steuersätze 2026
Der einfache Tarif ist nur der Ausgangspunkt
Die Aargauer Gewinn- und Kapitalsteuer wird zunächst als einfache Steuer berechnet. Darauf wird der Gesamtsteuerfuss angewendet, der sich 2026 aus der ordentlichen Kantonssteuer von 100 %, einem Kantonssteuerzuschlag von 2 %, einem Zuschlag für den Finanzausgleich von 4 % und dem Zuschlag für die Einwohnergemeinden von 53 % zusammensetzt.
Rechnerisch ergibt sich für die Kantons- und Gemeindesteuer ein Satz von 8,745 % des steuerbaren Reingewinns (5,5 % × 159 %). Gegenüber 2025 mit einem Gesamtsteuerfuss von 167 % sinkt die Belastung damit spürbar. Kapitalgesellschaften entrichten mindestens eine einfache Kantonssteuer von CHF 500, Genossenschaften von CHF 100; neu gegründete Gesellschaften sind davon während fünf Jahren befreit.
Sonderthemen
Wann die Aargauer Unternehmensbesteuerung komplexer wird
Beteiligungen und Holdingstrukturen
Qualifizierte Beteiligungserträge reduzieren über den Beteiligungsabzug die Gewinnsteuer erheblich. Die Kapitalsteuer ermässigt sich im Verhältnis der Beteiligungen zu den gesamten Aktiven, was für Holding- und Finanzierungsgesellschaften besonders relevant ist.
Patentbox und Forschung & Entwicklung
Der Aargau entlastet Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten in der Patentbox um 90 % und gewährt einen Zusatzabzug von 50 % auf qualifiziertem F&E-Aufwand. Zusammen dürfen die Ermässigungen höchstens 70 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung betragen.
Interkantonale Unternehmen
Betriebsstätten, Geschäftsliegenschaften oder Tätigkeiten in mehreren Kantonen erfordern eine interkantonale Steuerausscheidung. Gewinn und Kapital werden dann nach den schweizerischen Ausscheidungsregeln den beteiligten Kantonen zugeordnet.
Internationale Konzerne
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, insbesondere bei Gesellschaften internationaler Konzerne, wird der Steuersatz unter Berücksichtigung der direkten Bundessteuer auf den vom ausländischen Staat akzeptierten Mindestsatz erhöht (§ 75 Abs. 3 StG). Hinzu kommen Fragen zu Verrechnungspreisen, Finanzierung und Doppelbesteuerungsabkommen.
Deklaration in der Praxis
Vom Jahresabschluss zur Aargauer Steuerveranlagung
Jahresabschluss
Handelsrechtlicher Abschluss als Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinn- und Kapitalermittlung.
Steuerliche Überleitung
Aufrechnungen, Abzüge, Verlustvorträge, Beteiligungen, Patentbox und weitere Korrekturen anhand der amtlichen Hilfsblätter.
Deklaration
Einreichung mit eTAX AARGAU Juristische Personen; ordentliche Frist 31. Oktober des Folgejahres, Erstreckung bis 31. Dezember auf Gesuch.
Veranlagung
Prüfung der Veranlagung, Beantwortung von Rückfragen und bei Bedarf Einsprache oder Ruling.
Kanton Aargau
Weitere Steuern im Kanton Aargau
Von der Unternehmensbesteuerung zu den weiteren kantonalen Steuerarten und zum kantonalen Überblick.
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Vom Aargauer Fachwissen zur konkreten Fragestellung
Unternehmenssteuern stehen häufig mit Rechnungswesen, Verrechnungssteuer, Mehrwertsteuer, Beteiligungen oder grenzüberschreitenden Strukturen in Verbindung.
Häufige Fragen
Gewinn- und Kapitalsteuer Aargau
Welche Unternehmen zahlen im Kanton Aargau Gewinn- und Kapitalsteuer?
Wie hoch ist die Aargauer Gewinnsteuer 2026?
Warum spielt die Sitzgemeinde für die Steuerbelastung keine Rolle?
Wird die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer angerechnet?
Gibt es im Aargau Entlastungen für Innovation?
Bis wann muss die Steuererklärung eingereicht werden?
Steuerberatung
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